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Kanzleiprofil im Überblick
Philipp Berndtsen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei BE-Strafrecht in Duisburg. Seine Tätigkeit umfasst die Strafverteidigung und die Verteidigung in Bußgeldsachen. Er verteidigt bundesweit unter anderem in Kapitalsachen, Wirtschaftsstrafsachen und allgemeinen Strafsachen. Weitere Tätigkeitsfelder sind Sexualstrafverfahren, Verkehrsdelikte, Betäubungsmitteldelikte und Jugendstrafverfahren. In Ordnungswidrigkeitenverfahren ist er im Ruhrgebiet, im Rheinland und am Niederrhein tätig. Zu seinen Mandanten gehören Jugendliche und Heranwachsende, Beamte und Amtsträger sowie Menschen unter rechtlicher Betreuung. Er übernimmt auch Pflichtverteidigungen und verteidigt Mandanten im Maßregelvollzug. Inhaftierte Mandanten besucht er in der jeweiligen Haftanstalt. Im Ermittlungsverfahren nimmt Berndtsen Akteneinsicht, bespricht den Akteninhalt mit seinen Mandanten und entscheidet gemeinsam mit ihnen über eine schriftliche Stellungnahme. Auch die Hauptverhandlung wird gemeinsam vorbereitet. Bei verwaltungsrechtlichen Fragen zieht er einen entsprechenden Spezialisten hinzu. Die Kanzlei befindet sich in der Duisburger Fußgängerzone neben dem Lifesaver-Brunnen. Für Notfälle besteht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Berndtsen spricht Englisch und Französisch.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: be-strafrecht.de, be-strafrecht.de
Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion
Philipp Berndtsen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei BE-Strafrecht in Duisburg. Sein Hauptschwerpunkt ist die Strafverteidigung; hinzu kommt die Verteidigung in Bußgeldsachen. Bundesweit übernimmt er unter anderem Kapitalsachen, Wirtschaftsstrafsachen und allgemeine Strafsachen. Weitere Tätigkeitsfelder sind Sexualstrafverfahren, Verkehrsdelikte, Betäubungsmitteldelikte und Jugendstrafverfahren. Hinter diesen Bereichen stehen unterschiedliche Anliegen: ein erstmals bekannt gewordener Tatvorwurf, eine Durchsuchung, eine Anklage oder die Vorbereitung auf eine gerichtliche Hauptverhandlung. Bei Bußgeldverfahren können beispielsweise Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr Anlass für eine Anfrage sein. In Ordnungswidrigkeitenverfahren ist Berndtsen im Ruhrgebiet, im Rheinland und am Niederrhein tätig. Zu seinen Mandanten gehören Jugendliche und Heranwachsende ebenso wie Beamte und Amtsträger sowie Menschen unter rechtlicher Betreuung. Gerade bei diesen Personengruppen können neben dem strafrechtlichen Vorwurf weitere Fragen entstehen, etwa zu altersabhängigen Verfahrensregeln oder möglichen beruflichen Folgen. Berndtsen übernimmt auch Pflichtverteidigungen und verteidigt Mandanten im Maßregelvollzug. Inhaftierte Mandanten besucht er in der jeweiligen Haftanstalt. Für verwaltungsrechtliche Fragen zieht er einen entsprechenden Spezialisten hinzu. Damit werden strafrechtliche Verteidigung und gegebenenfalls berührte verwaltungsrechtliche Themen fachlich voneinander abgegrenzt. Im Ermittlungsverfahren nimmt Berndtsen Akteneinsicht und bespricht den Akteninhalt mit seinen Mandanten. Gemeinsam wird anschließend über eine schriftliche Stellungnahme entschieden. Auch die Hauptverhandlung wird gemeinsam vorbereitet. Für Ratsuchende bedeutet dieser beschriebene Ablauf, dass die Kenntnis der Ermittlungsunterlagen und die Besprechung des Vorwurfs wesentliche Grundlagen der Verteidigung bilden. Welche Schritte im Einzelnen in Betracht kommen, hängt vom Verfahrensstand und dem jeweiligen Sachverhalt ab. Berndtsen spricht neben Deutsch auch Englisch und Französisch. Für Notfälle besteht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Die Kanzlei liegt an der Düsseldorfer Straße 2 in der Duisburger Innenstadt, in der Fußgängerzone neben dem Lifesaver-Brunnen. Sie ist damit im Bereich Mitte verortet; auch für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen bietet sich ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg für Strafverfahren von Bedeutung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angebotene Kontaktmöglichkeit nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der aktuelle Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie der weitere Austausch erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg
- Amtsgericht Duisburg
- Landgericht Duisburg
- Arbeitsgericht Duisburg
BE-Strafrecht befindet sich an der Düsseldorfer Straße 2, 47051 Duisburg, in der Fußgängerzone neben dem Lifesaver-Brunnen. Die Lage gehört zum innerstädtischen Bereich Mitte. Für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen liegt die Kanzlei damit im Zentrum Duisburgs, nicht in den jeweiligen Stadtteilen selbst. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich die passende Verbindung nach dem Ausgangspunkt. Für die Anfahrt mit dem Pkw ist zu berücksichtigen, dass in einer Fußgängerzone Zufahrtsbeschränkungen gelten können und der letzte Wegabschnitt gegebenenfalls zu Fuß zurückzulegen ist. Konkrete Verbindungen und zulässige Zufahrten sollten vor dem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg relevant. Am Amtsgericht werden bei entsprechender Zuständigkeit Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt; hinzu kommen Jugendstrafsachen und gerichtliche Bußgeldverfahren. Das Landgericht verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Kapitalsachen können dort vor der als Schwurgericht zuständigen Strafkammer verhandelt werden. Welche konkrete Kammer oder welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Duisburg ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die strafrechtliche Beurteilung eines Tatvorwurfs. Berndtsens bundesweite Strafverteidigung ist nicht auf diese Duisburger Gerichte beschränkt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung soll die Zusage mitgebracht werden. Sollte eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich sein, reicht das gerichtliche Schreiben aus. Ein Beratungshilfeschein ist am Tag der Beratung vorzulegen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen soll ein Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Berndtsen vereinbart werden. Eine Beratung kostet pauschal 200 € einschließlich der Mehrwertsteuer. Bei Verwendung eines Beratungshilfescheins fällt eine Gebühr von 15 € an, die am Tag der Beratung zusammen mit dem Beratungshilfeschein zu entrichten ist.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine Beratung im Strafrecht oder in Bußgeldsachen soll ein Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Berndtsen vereinbart werden. Eine Beratung kostet pauschal 200 € einschließlich der Mehrwertsteuer. Bei Verwendung eines Beratungshilfescheins fällt eine Gebühr von 15 € an, die am Tag der Beratung zusammen mit dem Beratungshilfeschein zu entrichten ist.
Für den Erstkontakt: Bei bestehender Rechtsschutzversicherung soll die Zusage mitgebracht werden. Sollte eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich sein, reicht das gerichtliche Schreiben aus. Ein Beratungshilfeschein ist am Tag der Beratung vorzulegen.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafvorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere die Art des Vorwurfs, der bisherige Verfahrensablauf und bereits mitgeteilte Termine oder Fristen von Bedeutung. Hilfreich können Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sowie ein vorhandenes Aktenzeichen sein. Auch der Hinweis auf eine Durchsuchung, Beschlagnahme oder Inhaftierung kann wichtig sein. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung genügt zunächst häufig zur Beschreibung des Anliegens. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich im anschließenden Austausch klären.
- Welche Bedeutung hat die Akteneinsicht für die Strafverteidigung?
- Die Ermittlungsakte enthält die von den Ermittlungsbehörden zusammengetragenen Informationen, etwa Aussagen, Berichte und weitere Beweismittel. Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den dokumentierten Vorwurf und den Stand der Ermittlungen einzuordnen. Der Akteninhalt ist dabei nicht automatisch mit einem bewiesenen Sachverhalt gleichzusetzen. Auf dieser Grundlage können offene Fragen und mögliche Verfahrensschritte besprochen werden. Ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll erscheint, hängt vom Einzelfall ab. Umfang und Zeitpunkt der Akteneinsicht können gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, insbesondere während laufender Ermittlungen.
- Was unterscheidet Jugendstrafverfahren von Strafverfahren gegen Erwachsene?
- Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren, gelten besondere Regeln. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf spielen die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine besondere Rolle. Auch Verfahrensgestaltung und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich teilweise vom Erwachsenenstrafrecht. Für eine erste Anfrage sind deshalb das Alter zur Tatzeit und der aktuelle Verfahrensstand wichtige Angaben.
- Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht, auch bei Haft oder Maßregelvollzug?
- Eine Pflichtverteidigung kommt in gesetzlich bestimmten Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht. Maßgeblich können etwa die Schwere des Vorwurfs, die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder die Fähigkeit sein, sich selbst zu verteidigen. Auch Freiheitsentziehung kann eine Rolle spielen. Im Maßregelvollzug gelten für bestimmte gerichtliche Entscheidungen ebenfalls besondere Regeln zur notwendigen Verteidigung. Eine Beiordnung hängt nicht allein von den finanziellen Verhältnissen ab. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das zuständige Gericht anhand des jeweiligen Verfahrens. Pflichtverteidigung bedeutet zudem nicht automatisch, dass keinerlei Kosten entstehen.
- Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren bei Verkehrsverstößen?
- Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Straftat. Ordnungswidrigkeiten werden typischerweise durch eine Verwaltungsbehörde verfolgt und können mit einer Geldbuße sowie weiteren Folgen wie Punkten oder einem Fahrverbot verbunden sein. Straftaten im Straßenverkehr werden dagegen von der Staatsanwaltschaft verfolgt und können vor einem Strafgericht verhandelt werden. Je nach Vorwurf kommen auch fahrerlaubnisrechtliche Fragen hinzu. Gegen einen Bußgeldbescheid ist unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Einspruch möglich; darüber kann anschließend das Amtsgericht entscheiden. Für eine Mandatsanfrage sind das erhaltene Schreiben, dessen Zustellungsdatum und der genaue Vorwurf wichtig.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Philipp Berndtsen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: be-strafrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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