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- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Frauke Redweik wird auf der Webseite von Spiekermann & Partner im Terminformular als Ansprechpartnerin aus dem Team aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Moerser Straße 24 in Duisburg. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei Ausländerrecht, Asylrecht, Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Bußgeldsachen, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Unternehmensstrafrecht/ Compliance. Eine persönliche Zuordnung dieser Rechtsgebiete zu Frauke Redweik enthält der vorliegende Quelltext nicht. Das Terminformular unterscheidet zwischen Erstberatung und Bestandsmandant. Bei der Terminvereinbarung soll zunächst das Rechtsgebiet ausgewählt werden, damit ein spezialisierter Ansprechpartner ausgewählt werden kann. Anschließend ist die Auswahl eines Teammitglieds vorgesehen. Bestandsmandanten können ihr Aktenzeichen angeben, wenn sie es zur Hand haben. Für die Kontaktaufnahme stehen ein Kontaktformular, E-Mail und Telefon zur Verfügung. Im Kontaktformular werden das Rechtsgebiet und eine Nachricht zum Anliegen abgefragt. Die Kanzlei veröffentlicht Öffnungszeiten von Montag bis Freitag; samstags und sonntags ist sie geschlossen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: spiekermann-partner.de, spiekermann-partner.de
Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion
Frauke Redweik ist bei Spiekermann & Partner in Duisburg tätig und wird auf der Kanzleiwebseite im Terminformular als Ansprechpartnerin aus dem Team aufgeführt. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über die laufende Zusammenarbeit bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende steht dabei häufig die Frage im Vordergrund, wie sich eine konkrete Situation anhand des Arbeitsvertrags, ergänzender Vereinbarungen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen einordnen lässt. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Ebenso können Fragen zur Vergütung, zu Arbeitszeiten, Urlaub oder zur Befristung eines Vertrags Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Erwartungen: Manche Menschen möchten zunächst Unterlagen verständlich erläutert bekommen, andere benötigen eine Einschätzung zu einem bereits entstandenen Konflikt. Eine anwaltliche Befassung kann je nach Auftrag die Prüfung von Dokumenten, die außergerichtliche Kommunikation oder eine gerichtliche Vertretung umfassen. Welche Tätigkeit im Einzelfall übernommen wird, ist bei der Mandatsanfrage zu klären. Die Kanzlei befindet sich in der Moerser Straße 24, 47228 Duisburg, im linksrheinischen Stadtbereich Rheinhausen. Damit liegt sie außerhalb der rechtsrheinischen Innenstadt. Auch für Anfragen aus Mitte, Neudorf, Ruhrort oder Hamborn bildet die Adresse einen konkreten örtlichen Anlaufpunkt. Für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen kommt am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Duisburg in Betracht, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht und Landgericht Duisburg gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der konkreten Adresse und aktueller Verbindungen geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst dem Profil und dem dort genannten Schwerpunkt Arbeitsrecht zuordnen. Für die anschließende Anfrage bei der Kanzlei stehen nach deren Angaben Kontaktformular, E-Mail und Telefon zur Verfügung. Das Kanzlei-Terminformular unterscheidet zwischen Erstberatung und Bestandsmandat; vorgesehen sind zunächst die Auswahl des Rechtsgebiets und anschließend eines Teammitglieds. Bei einem bestehenden Mandat kann ein vorhandenes Aktenzeichen angegeben werden. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und gegebenenfalls anstehender Termine erleichtert die Zuordnung. Die weiteren, von der Kanzlei genannten Rechtsgebiete sind Frauke Redweik im vorliegenden Quelltext nicht persönlich zugeordnet.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg
- Amtsgericht Duisburg
- Landgericht Duisburg
- Arbeitsgericht Duisburg
Für den im Profil von Frauke Redweik genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Duisburg relevant. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen gehören zu ihrer Zuständigkeit. Ob ein konkretes Verfahren in Duisburg geführt wird, hängt unter anderem von den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab; allein die Adresse der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie befassen sich unter anderem mit Zivil- und Strafsachen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Ein gewöhnlicher Streit aus einem Arbeitsverhältnis wird jedoch nicht deshalb vor einem dieser Gerichte geführt, weil es um eine Geldforderung oder einen Vertrag geht. Hier ist grundsätzlich die besondere Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit zu beachten. Die weiteren Rechtsgebiete im Angebot von Spiekermann & Partner erlauben keine zusätzliche persönliche Schwerpunktzuordnung zu Frauke Redweik. Die Kanzleiadresse Moerser Straße 24, 47228 Duisburg, liegt im linksrheinischen Stadtbereich Rheinhausen und nicht in Duisburg-Mitte. Bei einer Anreise aus Neudorf, Ruhrort oder Hamborn ist diese Lage bei der Routenplanung zu berücksichtigen. Für öffentliche Verkehrsmittel empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft; bei einer Pkw-Anfahrt sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten zu prüfen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Material nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für das Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Rechtsgebiet und eine Nachricht zum Anliegen erforderlich. Im Terminformular wird zusätzlich die Telefonnummer verlangt; ein Aktenzeichen soll angegeben werden, wenn es zur Hand ist.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Terminformular kann die Terminart „Erstberatung“ ausgewählt werden. Das Rechtsgebiet ist anzugeben, damit ein spezialisierter Ansprechpartner ausgewählt werden kann; Frauke Redweik ist in der Auswahl der Rechtsanwälte aufgeführt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im Terminformular kann die Terminart „Erstberatung“ ausgewählt werden. Das Rechtsgebiet ist anzugeben, damit ein spezialisierter Ansprechpartner ausgewählt werden kann; Frauke Redweik ist in der Auswahl der Rechtsanwälte aufgeführt.
Für den Erstkontakt: Für das Kontaktformular sind Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Rechtsgebiet und eine Nachricht zum Anliegen erforderlich. Im Terminformular wird zusätzlich die Telefonnummer verlangt; ein Aktenzeichen soll angegeben werden, wenn es zur Hand ist.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Welche Unterlagen relevant sind, richtet sich nach dem Anliegen. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei einer Kündigung das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zugang. Auch Abmahnungen, Zeugnisse oder einschlägige Korrespondenz können zur Einordnung beitragen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert das Verständnis. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine verständliche Beschreibung; welche Dokumente anschließend benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Warum ist bei einer Kündigung der Zeitpunkt des Zugangs wichtig?
- Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Bei einer Kündigung spielt insbesondere deren Zugang eine Rolle, weil daran regelmäßig die Frist für eine Kündigungsschutzklage anknüpft. Diese beträgt grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob Besonderheiten vorliegen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das Schreiben, das Datum des Erhalts und bekannte Begleitumstände besonders wichtig. Eine bloße Kontaktanfrage oder Terminvereinbarung wahrt eine gerichtliche Frist nicht automatisch.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt können eine Erläuterung der Vertragslage, ein Gespräch oder eine außergerichtliche Korrespondenz zur Klärung beitragen. Ob eine Einigung sinnvoll und möglich ist, hängt von den Interessen beider Seiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, steht regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung im Mittelpunkt, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Eine außergerichtliche Klärung darf allerdings nicht mit einer automatischen Verlängerung laufender Fristen gleichgesetzt werden.
- Ist das Arbeitsgericht Duisburg zuständig, wenn ich in Duisburg eine Kanzlei anfrage?
- Die Wahl einer Kanzlei in Duisburg bestimmt nicht, welches Gericht zuständig ist. Bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist häufig die Arbeitsgerichtsbarkeit eröffnet. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise dem gewöhnlichen Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. Je nach Fall können mehrere Gerichtsstände in Betracht kommen. Für eine erste Einordnung sind deshalb Angaben zum Arbeitgeber, zum tatsächlichen Arbeitsort und zur Art des Konflikts hilfreich. Amtsgericht und Landgericht sind für typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen grundsätzlich nicht die Eingangsgerichte.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frauke Redweik
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,4 von 5 · 24 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Moerser Straße 24, 47228 Duisburg
- Montag
- 08:30-13:00, 14:30-18:00
- Dienstag
- 08:30-13:00, 14:30-18:00
- Mittwoch
- 08:30-13:00
- Donnerstag
- 08:30-13:00, 14:30-18:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: spiekermann-partner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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