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- Rechtsanwalt Lars Finke
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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Lars Finke, LL.M., ist Rechtsanwalt in Duisburg und Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Sein Büro befindet sich in der Mülheimer Str. 85 im Stadtteil Duissern. Im Familienrecht nennt seine Website unter anderem Scheidung, Trennungsunterhalt, Sorgerecht und Umgang sowie internationales Scheidungsrecht und internationales Kindschaftsrecht. Zum Erbrecht werden Themen wie Testament, Testamentsvollstrecker, Pflichtteil bei Enterbung und Benachteiligung sowie Ausgleichung unter Geschwistern aufgeführt. Im Arbeitsrecht behandelt die Website unter anderem Kündigung, Änderungskündigung, Befristung und Tätigkeit im Ausland. Das Kontaktangebot richtet sich auch an Menschen, die weit entfernt wohnen und nicht sofort persönlich kommen können. Finke bietet zunächst ein unverbindliches Telefonat an, um anhand der konkreten Situation und des persönlichen Interesses gemeinsam zu klären, ob er der richtige Rechtsanwalt für das angestrebte Ziel ist. Eine Beauftragung erfolgt in der Regel im Büro; eine Online-Kanzlei betreibt er nicht. Dokumente können oft als PDF-Dateien übermittelt werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltfinke.de, anwaltfinke.de
Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Lars Finke, LL.M., ist in Duisburg tätig und führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Sein Büro liegt an der Mülheimer Str. 85 in Duissern. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt. Die drei Rechtsgebiete betreffen unterschiedliche Lebenssituationen: Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis, die rechtliche Gestaltung und Abwicklung eines Nachlasses sowie die Folgen einer Trennung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, Unterlagen zu ordnen, offene Fragen zu benennen und den rechtlichen Klärungsbedarf einzugrenzen. Im Arbeitsrecht nennt Finkes Website Kündigungen, Änderungskündigungen, Befristungen und die Tätigkeit im Ausland. Hinter diesen Themen stehen beispielsweise Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, zu veränderten Arbeitsbedingungen oder zum vereinbarten Vertragsende. Bei einer Beschäftigung über Landesgrenzen hinweg können außerdem das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit eine Rolle spielen. Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und Schreiben des Arbeitgebers bilden häufig die Grundlage einer anwaltlichen Prüfung. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern kommt am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Duisburg in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Erbrecht umfasst das benannte Themenspektrum Testamente, Testamentsvollstrecker, Pflichtteilsfragen bei Enterbung oder Benachteiligung sowie die Ausgleichung unter Geschwistern. Typische Anliegen reichen von der Nachlassgestaltung bis zur Klärung unterschiedlicher Interessen nach einem Todesfall. Im Familienrecht nennt die Website Scheidung, Trennungsunterhalt, Sorgerecht und Umgang. Hinzu kommen internationales Scheidungsrecht und internationales Kindschaftsrecht. Ein Auslandsbezug kann zusätzliche Fragen zur Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht aufwerfen. Je nach Gegenstand sind familien- oder nachlassgerichtliche Verfahren beim Amtsgericht beziehungsweise erbrechtliche Zivilverfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht einzuordnen. Die Kanzlei in Duissern liegt im Duisburger Stadtbezirk Mitte. Für die Planung eines Besuchs aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn oder Rheinhausen ist die konkrete Anschrift maßgeblich; die passende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Anfahrt lässt sich anhand aktueller Verkehrsinformationen prüfen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktinformationen für eine erste Anfrage nutzen. Finke bietet zunächst ein unverbindliches Telefonat an, um Situation, persönliches Interesse und die Passung zur angestrebten Aufgabe zu besprechen. Dieses Angebot richtet sich auch an weiter entfernt wohnende Menschen. Eine Beauftragung erfolgt in der Regel im Büro; eine Online-Kanzlei betreibt er nicht. Dokumente können häufig als PDF-Dateien übermittelt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg
- Amtsgericht Duisburg
- Landgericht Duisburg
- Arbeitsgericht Duisburg
Der Kanzleisitz von Lars Finke befindet sich an der Mülheimer Str. 85 in Duisburg-Duissern und damit im Stadtbezirk Mitte. Für Ratsuchende aus anderen Duisburger Stadtteilen wie Neudorf, Ruhrort, Hamborn oder Rheinhausen ist die Adresse ein konkreter Ausgangspunkt für die Besuchsplanung. Welche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geeignet ist, hängt vom Startpunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Aus der Anschrift allein ergeben sich keine gesicherten Angaben zu bestimmten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten. Da eine Beauftragung in der Regel im Büro erfolgt, ist die Abstimmung eines persönlichen Termins von Bedeutung. Für weiter entfernt wohnende Interessierte ist das angebotene erste Telefonat eine Möglichkeit, den Kontakt zunächst ohne Anreise aufzunehmen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsgericht Duisburg das fachlich einschlägige Gericht am Standort. Dort werden bei gegebener Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Befristungen, Vergütung oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Das Amtsgericht Duisburg kommt in seiner Funktion als Familiengericht für Scheidungen, Unterhaltsverfahren und Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs in Betracht. Als Nachlassgericht befasst sich ein Amtsgericht unter anderem mit Erbscheinsverfahren und der Eröffnung letztwilliger Verfügungen. Streitige erbrechtliche Zahlungsansprüche, etwa auf den Pflichtteil, gehören hingegen vor die Zivilgerichte; abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln kann dafür das Amtsgericht oder das Landgericht Duisburg zuständig sein. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Beim ersten Anruf können Sie Ihren Fall schildern. Entscheidend sind Ihre konkrete Situation und Ihr persönliches Interesse; Dokumente können oft als PDF-Dateien übermittelt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Lars Finke bietet an, ihn zunächst unverbindlich anzurufen, um gemeinsam zu klären, ob er der richtige Rechtsanwalt für das angestrebte Ziel ist. Eine Beauftragung erfolgt in der Regel bei ihm im Büro.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Lars Finke bietet an, ihn zunächst unverbindlich anzurufen, um gemeinsam zu klären, ob er der richtige Rechtsanwalt für das angestrebte Ziel ist. Eine Beauftragung erfolgt in der Regel bei ihm im Büro.
Für den Erstkontakt: Beim ersten Anruf können Sie Ihren Fall schildern. Entscheidend sind Ihre konkrete Situation und Ihr persönliches Interesse; Dokumente können oft als PDF-Dateien übermittelt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung, Änderungskündigung oder Befristung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben des Arbeitgebers relevant. Wichtig sind auch Angaben dazu, wann eine Kündigung zugegangen ist oder wann eine Befristung enden soll. Bei einer Änderungskündigung geht es neben der Beendigung des bisherigen Vertrags um das Angebot, unter anderen Bedingungen weiterzuarbeiten. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, ist eine zeitnahe Klärung sinnvoll. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand der konkreten Unterlagen und Umstände beurteilen.
- Welche zusätzlichen Fragen entstehen bei einer beruflichen Tätigkeit im Ausland?
- Bei grenzüberschreitender Beschäftigung können neben den Vertragsbedingungen auch das anwendbare Recht und die internationale Zuständigkeit der Gerichte klärungsbedürftig sein. Von Bedeutung sind etwa der gewöhnliche Arbeitsort, der Sitz des Arbeitgebers und die Frage, ob eine vorübergehende Entsendung oder eine dauerhaft angelegte Auslandstätigkeit vorliegt. Eine Rechtswahl im Vertrag beantwortet nicht automatisch alle Fragen zum Schutz von Beschäftigten. Für eine Anfrage helfen deshalb der Arbeitsvertrag, Entsendevereinbarungen und eine kurze Darstellung der tatsächlichen Arbeitsorte. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Themen können zusätzlich gesonderte Prüfung erfordern.
- Worin unterscheiden sich Erbschaft, Pflichtteil und Ausgleichung unter Geschwistern?
- Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in die Rechtsposition des Verstorbenen ein und übernimmt damit auch Nachlassverbindlichkeiten. Der Pflichtteil ist dagegen regelmäßig ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Eine Ausgleichung unter Geschwistern kann bei der Verteilung eines Nachlasses relevant werden, wenn bestimmte Zuwendungen zu Lebzeiten zu berücksichtigen sind. Nicht jedes Geschenk führt automatisch zu einer Ausgleichung. Für die rechtliche Einordnung können Testamente, Angaben zur Verwandtschaft, frühere Zuwendungen und vorhandene Vereinbarungen wichtig sein.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang mit einer Scheidung automatisch mitgeregelt?
- Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Fragen. Sie werden nicht sämtlich automatisch mit dem Scheidungsantrag entschieden. Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit vor der rechtskräftigen Scheidung; für die Zeit danach gelten andere Voraussetzungen. Eine Trennung oder Scheidung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Bestehen Verbindungen zu mehreren Staaten, können zudem internationale Zuständigkeitsregeln relevant sein. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die einzelnen offenen Themen und den gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten zu benennen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lars Finke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 47 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Mülheimer Str. 85, 47058 Duisburg
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwaltfinke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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