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- Rechtsanwalt Patrick Vogt LL.M.
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Patrick Vogt LL.M. ist in Duisburg tätig und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Im Strafrecht nennt er unter anderem Betäubungsmittelstrafrecht, Tötungsdelikte, Sexualstrafrecht, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Bandenkriminalität sowie die Opfervertretung. Im Verkehrsrecht gehören Unfallregulierung, Bußgelder, Führerschein, Punkte, MPU, Drogen, Pkw-Kauf und Leasing, Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt zu den aufgeführten Tätigkeitsbereichen. Auch die Vertretung von Verletzten wird genannt. Das Versicherungsrecht umfasst unter anderem Vollkasko, Teilkasko, private Krankenversicherung, Hausratversicherung, Lebens- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung. Zum ausdrücklich genannten Mandantenkreis zählen damit Opfer und Verletzte. In anderen Rechtsgebieten kooperiert Vogt mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen. Für Unterlagen bittet die Kanzlei um elektronische Übermittlung; persönliche Gespräche sind ebenfalls möglich. Eine telefonische oder elektronische Vorankündigung eines Besuchs ist erwünscht, ein sofortiger Besuch aber auch möglich. Für dringende Angelegenheiten und Verkehrsunfälle ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-patrick-vogt.de, horcher-und-warner.de
Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion
Patrick Vogt LL.M. ist als Rechtsanwalt in Duisburg tätig. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Strafrecht auf. Er trägt die Fachanwaltstitel für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Vergütungsfragen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der zeitlichen Abläufe. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert vor allem die strafrechtlichen, verkehrsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Tätigkeitsfelder. Für andere Rechtsgebiete nennt Vogt die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen; die konkrete Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Anliegens lässt sich daher bei der Kontaktaufnahme klären. Im Strafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Betäubungsmittelverfahren, Tötungs- und Sexualdelikte, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug, Unterschlagung und Bandenkriminalität. Solche Angelegenheiten können bereits während eines Ermittlungsverfahrens entstehen oder nach Eingang einer Anklage Bedeutung gewinnen. Neben der Verteidigung gehört die Opfervertretung zu den ausdrücklich aufgeführten Bereichen. Verletzte stehen häufig vor anderen Fragen als Beschuldigte: Für sie können Beteiligungsmöglichkeiten am Strafverfahren und der Umgang mit den Folgen einer Straftat im Vordergrund stehen. Das Verkehrsrecht umfasst laut Kanzleibeschreibung Unfallregulierung, Bußgeldangelegenheiten sowie Fragen zu Führerschein, Punkten und MPU. Auch Drogen im Straßenverkehr, Unfallflucht und Trunkenheitsfahrten werden genannt. Bei Pkw-Kauf und Leasing geht es dagegen häufig um vertragliche Streitigkeiten. Berührungspunkte zum Versicherungsrecht ergeben sich insbesondere nach Verkehrsunfällen oder bei Meinungsverschiedenheiten über Kaskoleistungen. Darüber hinaus nennt Vogt private Kranken-, Hausrat-, Lebens-, Renten- und Unfallversicherungen als Tätigkeitsbereiche. Damit umfasst die Beschreibung sowohl Haftungsfragen als auch Streitigkeiten über vertraglichen Versicherungsschutz. Die Kanzlei befindet sich am Philosophenweg 33, 47051 Duisburg, im zentralen Stadtbezirk Mitte. Sie ist damit auch für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen eine Adresse innerhalb Duisburgs. Am Standort bestehen das Amtsgericht Duisburg, das Landgericht Duisburg und das Arbeitsgericht Duisburg. Welches Gericht ein Anliegen bearbeitet, hängt jedoch von Verfahrensart, Streitgegenstand und örtlicher Zuständigkeit ab. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleiadresse planen. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Wichtig sind insbesondere vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen. Die Kanzlei bittet um elektronische Übermittlung von Unterlagen; persönliche Gespräche sind ebenfalls möglich. Besuche sollen möglichst telefonisch oder elektronisch angekündigt werden, sind laut Beschreibung aber auch unmittelbar möglich. Bei dringenden Angelegenheiten und Verkehrsunfällen ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg
- Amtsgericht Duisburg
- Landgericht Duisburg
- Arbeitsgericht Duisburg
Für die im Profil von Patrick Vogt LL.M. genannten Rechtsgebiete kommen in Duisburg unterschiedliche Gerichte in Betracht. Das Arbeitsgericht Duisburg bearbeitet bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Das Amtsgericht Duisburg ist unter anderem mit Zivilsachen, Strafverfahren und Bußgeldverfahren befasst. Im Verkehrsrecht können dort beispielsweise Streitigkeiten nach einem Unfall oder gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid geführt werden. Das Landgericht Duisburg entscheidet in Zivilsachen, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin gehören, und in bestimmten Rechtsmittelverfahren. In Strafsachen verhandelt es insbesondere schwerwiegende Tatvorwürfe. Fahrerlaubnisrechtliche Verwaltungsstreitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und damit nicht zu diesen drei Gerichten. Die Kanzlei liegt am Philosophenweg 33 im zentralen Duisburger Stadtbezirk Mitte. Für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn oder Rheinhausen befindet sich die Anlaufstelle somit im innerstädtischen Bereich. Aus der Kanzleianschrift allein lässt sich allerdings keine Gerichtszuständigkeit für einen konkreten Fall ableiten. Dafür können beispielsweise der Arbeitsort, der Wohnsitz einer Partei oder der Ort eines Geschehens maßgeblich sein. Die zentrale Lage bietet einen Ausgangspunkt für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Für Unterlagen ist nach der Kanzleibeschreibung eine elektronische Übermittlung vorgesehen, sodass dafür nicht zwingend ein persönlicher Weg erforderlich ist. Persönliche Gespräche bleiben möglich; eine telefonische oder elektronische Vorankündigung ist erwünscht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Wenn Sie der Kanzlei Unterlagen zukommen lassen möchten, ist diese für eine elektronische Übermittlung dankbar.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine telefonische oder elektronische Vorankündigung des Besuchs ist willkommen; ein sofortiger Besuch ist ebenfalls möglich. Für dringende Angelegenheiten und Verkehrsunfälle ist keine Terminvereinbarung notwendig.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine telefonische oder elektronische Vorankündigung des Besuchs ist willkommen; ein sofortiger Besuch ist ebenfalls möglich. Für dringende Angelegenheiten und Verkehrsunfälle ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Für den Erstkontakt: Wenn Sie der Kanzlei Unterlagen zukommen lassen möchten, ist diese für eine elektronische Übermittlung dankbar.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
- Für die erste Einordnung eines arbeitsrechtlichen Anliegens sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung oder Abmahnung kommt es außerdem auf das betreffende Schreiben und den Zeitpunkt seines Zugangs an. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen eine Rolle spielen. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert den Überblick. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen relevant sein können, sollten bekannte Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Streitgegenstand ab.
- Was ist bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
- Unfallregulierung und Bußgeldverfahren verfolgen unterschiedliche Ziele. Nach einem Unfall geht es häufig um Haftung und den Umfang ersatzfähiger Schäden; ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf eines Verkehrsverstoßes. Für eine Anfrage sind deshalb die Art des Anliegens, das Datum des Geschehens und vorhandene Schreiben wichtig. Bei Unfällen können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Versicherungen sowie Schadensunterlagen hilfreich sein. Bei einem Bußgeldbescheid ist auch der Zustellungszeitpunkt bedeutsam. Fragen zu Punkten, Fahrverbot oder Fahrerlaubnis sollten ausdrücklich genannt werden, da sie unterschiedliche rechtliche Folgen und Verfahren betreffen können.
- Worin unterscheiden sich Strafverteidigung und Opfervertretung?
- Strafverteidigung betrifft die rechtlichen Interessen einer Person, gegen die ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird. Opfervertretung richtet sich dagegen auf die Interessen der durch eine mögliche Straftat verletzten Person. Je nach gesetzlichen Voraussetzungen können dabei Informationsrechte, die Begleitung als Zeugin oder Zeuge, eine Nebenklage oder Ansprüche wegen entstandener Schäden relevant werden. Nicht jede Beteiligungsform steht in jedem Verfahren offen. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, die eigene Rolle, den bekannten Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben zu benennen. Die Beauftragung einer Vertretung sagt für sich genommen nichts über den späteren Verfahrensausgang aus.
- Können bei einer Trunkenheitsfahrt oder einem Drogenvorwurf mehrere Verfahren entstehen?
- Ein Vorfall im Straßenverkehr kann unterschiedliche rechtliche Ebenen berühren. Neben einem Straf- oder Bußgeldverfahren können eigenständige Fragen zur Fahreignung und Fahrerlaubnis entstehen. Nach einem Unfall sind zusätzlich zivilrechtliche Haftungsfragen und versicherungsrechtliche Auseinandersetzungen möglich. Diese Bereiche folgen nicht vollständig denselben Regeln und werden gegebenenfalls von unterschiedlichen Stellen bearbeitet. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb ein Überblick über sämtliche Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Fahrerlaubnisbehörde und Versicherungen hilfreich. Ob tatsächlich mehrere Verfahren vorliegen und wie sie zusammenhängen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts einordnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Patrick Vogt Ll.m.
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
3,9 von 5 · 71 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: horcher-und-warner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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