Veröffentlichtes Profil

Ursula Krehl

Rechtsanwältin für Familienrecht in Ludwigsburg

Zuletzt aktualisiert am 24. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Ursula Krehl

Schlossstraße 25, 71634 Ludwigsburg

Telefon: +49 7141 929720

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Ursula Krehl
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Frau Ursula Krehl ist als selbstständige Rechtsanwältin in Ludwigsburg in eigener Anwaltskanzlei tätig und setzt sich im Schwerpunkt Familienrecht und im Schwerpunkt Erbrecht für ihre Mandanten ein. Zudem ist sie Fachanwältin für Familienrecht. In beiden Bereichen, Familienrecht und Erbrecht ist es ihr Ziel, auf eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung mit allen Parteien hinzuwirken, bevor gerichtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Im Schwerpunkt Familienrecht bietet die Kanzlei Krehl, insbesondere bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Kinder, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung, anwaltliche Unterstützung und Begleitung an. Dies erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und im Fall einer vorausgehenden Beratung als erster Einstieg und Vorabinformation zur Orientierung und Besprechung der weiteren Vorgehensweise. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Erbrecht, insbesondere die Bereiche Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlassauseinandersetzung, wobei hier das Hauptanliegen auf der erbrechtlichen Beratung liegt, um eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung zu finden. Die voraussichtlichen Kosten werden vor Erteilung eines Mandats mit Ihnen ausführlich besprochen. Eine Erstberatung bieten wir mit einer Pauschalgebühr an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: familienanwalt-ludwigsburg.de, familienanwalt-ludwigsburg.de

Beratung in Ludwigsburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Ursula Krehl ist mit ihrer eigenen Anwaltskanzlei in der Schlossstraße 25 in 71634 Ludwigsburg tätig. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht; daneben gehört das Erbrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig persönliche Veränderungen, bei denen familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sind. Nach der belegten Kanzleibeschreibung verfolgt Ursula Krehl das Ziel, zunächst auf eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung hinzuwirken, bevor gerichtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Eine vorausgehende Beratung kann dabei der ersten Orientierung und der Besprechung des weiteren Vorgehens dienen. Im Familienrecht unterstützt und begleitet die Kanzlei insbesondere bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Fragen zu Kindern und Sorgerecht sowie bei der Vermögensauseinandersetzung. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder oder die Zuordnung gemeinsam aufgebauter Vermögenswerte. Diese Themen können zusammenhängen, müssen rechtlich aber jeweils gesondert betrachtet werden. Die Tätigkeit von Ursula Krehl umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Begleitung. Eine Verständigung zwischen den Beteiligten kann einzelne Streitfragen klären; eine Ehescheidung selbst setzt hingegen ein gerichtliches Verfahren voraus. Im Erbrecht nennt das Profil insbesondere Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlassauseinandersetzung. Dahinter stehen unterschiedliche Ausgangslagen: Manche Menschen möchten ihre Nachfolge gestalten, andere benötigen nach einem Todesfall Orientierung zu ihrer Stellung als Erbin, Erbe oder pflichtteilsberechtigte Person. Bei mehreren Erben können zudem Fragen zur Verwaltung und Verteilung des Nachlasses entstehen. Für Ursula Krehl liegt auch hier ein Schwerpunkt auf der Beratung mit dem Anliegen, eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung zu finden. Ob eine solche Verständigung möglich ist, hängt von den jeweiligen Umständen und der Mitwirkung der Beteiligten ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Ludwigsburg. Die Anschrift in der Schlossstraße bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Mitte, Oststadt oder Eglosheim. Zum gerichtlichen Umfeld gehören das Amtsgericht Ludwigsburg und das Landgericht Stuttgart; welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem Gegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Abstimmung eines Beratungstermins und eine mögliche Mandatserteilung erfolgen anschließend mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigsburg

  • Amtsgericht Ludwigsburg
  • Landgericht Stuttgart

Die Anwaltskanzlei Ursula Krehl hat ihre Anschrift in der Schlossstraße 25 in Ludwigsburg. Für das räumliche Umfeld sind die Stadtteile Mitte, Oststadt und Eglosheim zu nennen, aus denen sich ebenso wie aus anderen Teilen des Stadtgebiets ein Bezug zur Kanzlei ergibt. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse maßgeblich. Aktuelle Verbindungen, Verkehrsverhältnisse und mögliche Parkgelegenheiten sollten vor einem Besuch geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Stellplätze sind hier nicht belegt. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Ludwigsburg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie bestimmten vermögensrechtlichen Folgen einer Trennung. Ob ein Verfahren tatsächlich in Ludwigsburg geführt wird, hängt von der örtlichen Zuständigkeit ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das Landgericht Stuttgart ist nicht die reguläre nächste Instanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen zivilrechtlichen Verfahren zu unterscheiden. Zu den Aufgaben eines Nachlassgerichts beim Amtsgericht gehören beispielsweise Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder erbrechtliche Ansprüche können dagegen vor einem Zivilgericht ausgetragen werden. Dafür kommen, abhängig unter anderem vom Streitwert und der örtlichen Zuständigkeit, das Amtsgericht Ludwigsburg oder das Landgericht Stuttgart in Betracht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung wird mit einer Pauschalgebühr angeboten. Die voraussichtlichen Kosten werden vor Erteilung eines Mandats ausführlich besprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine Erstberatung wird mit einer Pauschalgebühr angeboten. Die voraussichtlichen Kosten werden vor Erteilung eines Mandats ausführlich besprochen.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für eine erste Beratung zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich sein?
Für eine erste Orientierung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht über die offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Unterlagen zu Einkommen, laufenden finanziellen Verpflichtungen, Vermögen und bestehenden Vereinbarungen relevant sein. Bei Fragen zu gemeinsamen Kindern sind Angaben zur bisherigen Betreuung und zur aktuellen Lebenssituation wichtig. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben sollten ebenfalls angesprochen werden, insbesondere wenn sie Fristen enthalten. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären; nicht jedes Anliegen erfordert dieselbe Vorbereitung.
Ist bei familienrechtlichen Fragen eine außergerichtliche Einigung möglich?
Viele Folgen einer Trennung lassen sich grundsätzlich durch Vereinbarungen regeln, etwa bestimmte Unterhaltsfragen oder die Aufteilung von Vermögen. Auch zur Betreuung gemeinsamer Kinder können Eltern einvernehmliche Lösungen entwickeln, wobei das Kindeswohl maßgeblich bleibt. Die Scheidung selbst erfolgt jedoch durch das Familiengericht. Außerdem gelten für manche Vereinbarungen besondere Formvorgaben oder Grenzen. Ob eine außergerichtliche Verständigung sinnvoll und tragfähig ist, hängt unter anderem von der Informationslage und der Bereitschaft beider Seiten ab. Eine Einigung ersetzt deshalb nicht in jedem Fall ein gerichtliches Verfahren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erbenstellung und einem Pflichtteilsanspruch?
Erbinnen und Erben treten grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein. Dazu können neben Vermögenswerten auch Verbindlichkeiten gehören. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und verschafft für sich genommen keine Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft. Er kommt für bestimmte nahe Angehörige unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für die Einordnung sind insbesondere die familiären Verhältnisse und vorhandene letztwillige Verfügungen wichtig. Allein die persönliche Nähe zur verstorbenen Person begründet keinen Pflichtteilsanspruch.
Welche Fragen entstehen typischerweise in einer Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, gehört der Nachlass zunächst der Erbengemeinschaft. Typische Fragen betreffen die Ermittlung des Nachlassbestands, den Umgang mit Verbindlichkeiten, die Verwaltung von Immobilien oder Konten und die spätere Verteilung. Unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Verkauf oder Bewertung einzelner Gegenstände können eine Verständigung erschweren. Für eine erste Besprechung sind vorhandene Testamente, Nachlassübersichten und bisherige Absprachen häufig hilfreich. Eine Nachlassauseinandersetzung setzt eine Klärung der Beteiligungen und der relevanten Vermögenspositionen voraus; wie sie gestaltet werden kann, hängt vom jeweiligen Nachlass ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ursula Krehl

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Ursula Krehl: 4,6 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Ursula Krehl aus 9 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Ursula Krehl liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 9 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Ursula Krehl insgesamt und nicht auf Ursula Krehl persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Ø 4,69

Google veröffentlicht zu diesen 9 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Schlossstraße 25, 71634 Ludwigsburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: familienanwalt-ludwigsburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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