Veröffentlichtes Profil

Uta Heinrich

Rechtsanwältin Uta Heinrich in Marl – Arbeits- und Tarifrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Uta Heinrich

Leunaer Str. 8, 45772 Marl

Telefon: +49 2365 605260

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Uta Heinrich
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Uta Heinrich führt ihre Kanzlei in Marl. Die Kanzlei hat sich auf Arbeits- und Tarifrecht spezialisiert. Als weitere Rechtsgebiete nennt die Webseite Vertragsrecht, Internetrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Medizinrecht, öffentliches und privates Baurecht sowie Verwaltungsrecht. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende aus Marl, Dorsten, Herten, Haltern, Recklinghausen und Umgebung, die juristischen Rat oder konkrete anwaltliche Unterstützung benötigen. Die Kanzlei verweist auf langjährige Erfahrung als Anwältin. Zur Tätigkeit gehört die anwaltliche Vertretung bei allen Amts- und Landgerichten, allen Oberlandesgerichten sowie sämtlichen Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichts. Auch die Vertretung bei allen Sozial- und Verwaltungsgerichten wird genannt. Die Kanzleianschrift lautet Leunaer Str. 8 in 45772 Marl. Konferenz- und Besprechungsräume befinden sich in der Elbestr. 10 in 45768 Marl. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch und per E-Mail möglich. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:30 Uhr; freitags nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-uta-heinrich.de, kanzlei-uta-heinrich.de

Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Uta Heinrich führt die Kanzlei Uta Heinrich in Marl. Den Hauptschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht; die Kanzleibeschreibung nennt eine Spezialisierung auf Arbeits- und Tarifrecht. In diesen Bereichen geht es um die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsverhältnisses und um Regelungen, die sich aus Tarifverträgen ergeben können. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Im Tarifrecht können insbesondere die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags, die Eingruppierung und tarifliche Leistungen eine Rolle spielen. Welche Regelungen im Einzelfall maßgeblich sind, hängt unter anderem von den vertraglichen Vereinbarungen und einer möglichen Tarifbindung ab. Wer wegen einer arbeitsrechtlichen Frage anwaltliche Unterstützung sucht, benötigt häufig zunächst eine Einordnung der vorhandenen Unterlagen und des bisherigen Geschehens. Dabei können neben dem Arbeitsvertrag auch Zusatzvereinbarungen, Abrechnungen, Schriftwechsel oder Erklärungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtig sein. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind teilweise zeitgebunden; deshalb ist bereits bei der Anfrage eine verständliche zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen kommen eine außergerichtliche Klärung oder ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten in Betracht. Die Kanzlei nennt die Vertretung vor sämtlichen Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichts als Bestandteil ihrer Tätigkeit. Neben dem Arbeits- und Tarifrecht führt die Kanzlei Vertragsrecht, Internetrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Medizinrecht, öffentliches und privates Baurecht sowie Verwaltungsrecht auf. Dahinter stehen unterschiedliche Fragen: etwa die Auslegung vertraglicher Pflichten, rechtliche Konflikte bei geschäftlichen Internetauftritten, gesellschaftsrechtliche Beziehungen oder Auseinandersetzungen rund um Bauvorhaben und behördliche Entscheidungen. Die Zuordnung eines Anliegens zu einem Rechtsgebiet ist nicht immer eindeutig. Gerade bei Überschneidungen hilft eine sachliche Beschreibung des Vorgangs dabei, den Gegenstand einer möglichen Mandatsanfrage abzugrenzen. Der örtliche Bezug liegt in Marl und der Umgebung mit Dorsten, Herten, Haltern und Recklinghausen. Die Kanzleianschrift ist Leunaer Str. 8, 45772 Marl; Konferenz- und Besprechungsräume befinden sich dagegen in der Elbestr. 10, 45768 Marl. Eine Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Mitte, Hüls oder Brassert ist anhand der Angaben nicht gesichert. Das Amtsgericht Marl gehört zur örtlichen Justiz, ist jedoch nicht das reguläre Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege genannt. Eine kurze Schilderung mit relevanten Daten erleichtert die erste Abstimmung. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:30 Uhr, freitags nach Vereinbarung; der Ort eines persönlichen Gesprächs sollte vorab geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl

  • Amtsgericht Marl

Für den arbeits- und tarifrechtlichen Schwerpunkt von Rechtsanwältin Uta Heinrich ist die Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wesentlich. Das als Gericht am Standort genannte Amtsgericht Marl entscheidet grundsätzlich nicht über typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis. Kündigungsschutzverfahren, Auseinandersetzungen um Arbeitsentgelt oder Zeugnisse gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei den zusätzlich genannten Gebieten, etwa Vertragsrecht oder privatem Baurecht, können zivilrechtliche Verfahren abhängig von Streitgegenstand und Zuständigkeit vor einem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Öffentlich-rechtliche Bau- und Verwaltungsstreitigkeiten fallen dagegen regelmäßig in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kanzlei ist unter Leunaer Str. 8 in 45772 Marl verzeichnet. Davon zu unterscheiden sind die Konferenz- und Besprechungsräume in der Elbestr. 10 in 45768 Marl. Die vorliegenden Angaben erlauben weder eine gesicherte Einordnung in Mitte, Hüls oder Brassert noch eine Aussage über eine Innenstadtlage. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist daher zunächst die tatsächlich vereinbarte Besuchsadresse maßgeblich. Konkrete Verbindungen, Zufahrten und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Das genannte Einzugsgebiet umfasst neben Marl auch Dorsten, Herten, Haltern und Recklinghausen. Telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme kann der Terminabstimmung vorausgehen und klären, ob und an welchem Ort ein persönliches Gespräch vorgesehen ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen sinnvoll?
Welche Unterlagen relevant sind, hängt vom Thema ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein, bei Abmahnungen oder Kündigungen die jeweiligen Schreiben und Angaben zum Zugang. Auch einschlägige Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und bisheriger Schriftwechsel können Bedeutung haben. Eine kurze chronologische Zusammenfassung hilft, den Vorgang nachvollziehbar darzustellen. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Beschreibung; der Umfang und der geeignete Übermittlungsweg für weitere Unterlagen lassen sich anschließend abstimmen.
Woran lässt sich erkennen, ob ein Tarifvertrag für mein Arbeitsverhältnis relevant ist?
Ein Tarifvertrag kann auf unterschiedlichen Grundlagen für ein Arbeitsverhältnis gelten. In Betracht kommen insbesondere eine Tarifbindung, eine arbeitsvertragliche Bezugnahme oder eine Allgemeinverbindlicherklärung. Zusätzlich muss der jeweilige räumliche, fachliche und persönliche Geltungsbereich berücksichtigt werden. Tarifverträge können beispielsweise Vergütung, Eingruppierung, Arbeitszeit, Urlaub oder Ausschlussfristen regeln. Für eine erste Einordnung sind deshalb nicht nur die Branche und die ausgeübte Tätigkeit, sondern auch der Wortlaut des Arbeitsvertrags und gegebenenfalls vorhandene tarifliche Unterlagen von Bedeutung. Eine bloße Branchenzugehörigkeit beantwortet die Frage noch nicht abschließend.
Was sollte ich bei einer Mandatsanfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung mitteilen?
Bei einer Kündigung oder Abmahnung sind der genaue Inhalt des Schreibens, das Datum und die Umstände seines Zugangs wichtige Ausgangspunkte. Hinzu kommen häufig die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die ausgeübte Tätigkeit und der bisherige Verlauf des Konflikts. Für Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine kurze gesetzliche Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Andere arbeitsrechtliche Ansprüche können ebenfalls Fristen unterliegen. Eine Anfrage sollte daher zeitliche Angaben klar erkennen lassen. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Ist bei einem arbeitsrechtlichen Streit in Marl das Amtsgericht Marl zuständig?
Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht Marl. Dazu zählen beispielsweise Verfahren über Kündigungen, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse. In erster Instanz beginnt das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet ist. Kommt keine Einigung zustande, kann das Verfahren fortgesetzt werden. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Uta Heinrich

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Uta Heinrich: 4,8 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Uta Heinrich aus 5 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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4,8 von 5 · 5 Bewertungen

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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: kanzlei-uta-heinrich.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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