Veröffentlichtes Profil

Christian Fuhrmann

Christian Fuhrmann – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht · BLF RECHTSANWÄLTE – DR. BILIR & PARTNER mbB

Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart

Telefon: +49 711 553239-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
BLF RECHTSANWÄLTE – DR. BILIR & PARTNER mbB
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christian Fuhrmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht im Team von BLF RECHTSANWÄLTE – DR. BILIR & PARTNER mbB. Die Kanzlei hat ihr Stuttgarter Büro in der Friedrichstraße 45 im Königsbau am Schlossplatz. Das Team umfasst Rechtsanwälte und Fachanwälte unterschiedlicher Rechtsgebiete. Neben Verkehrsrecht werden Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht sowie Versicherungsrecht genannt. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als teamorientiert und bietet eine ganzheitliche, nachhaltige Beratung und Vertretung an. Qualifikation und Engagement für die Mandanten werden als Grundlagen der anwaltlichen Arbeit bezeichnet. Darüber hinaus versteht sich die Kanzlei als langfristiger Partner für juristisch relevante Fragestellungen und betont Sorgfalt und Verlässlichkeit bei der Betreuung. Konkrete Mandantengruppen werden im vorliegenden Quelltext nicht benannt. Das Stuttgarter Büro befindet sich im achten Obergeschoss mit Eingang im Nordflügel. Eine hauseigene Tiefgarage ist über die Bolzstraße erreichbar. Weitere Zweigstellen bestehen in Böblingen und Karlsruhe.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: blf-partner.de, blf-partner.de

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Christian Fuhrmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht im Team von BLF RECHTSANWÄLTE – DR. BILIR & PARTNER mbB in Stuttgart. Sein Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Im Verkehrsrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sach- und Personenschäden oder die Auseinandersetzung mit einem Bußgeldvorwurf. Für Mandantinnen und Mandanten steht dabei zunächst die Einordnung des Sachverhalts im Vordergrund: Welche Unterlagen liegen vor, welche Beteiligten sind betroffen und welche rechtlichen Fragen müssen voneinander unterschieden werden? Zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht bestehen zahlreiche Berührungspunkte. Ein Unfall kann neben Schadensersatzfragen auch Ermittlungen wegen einer möglichen fahrlässigen Körperverletzung auslösen. Andere typische Vorwürfe im Straßenverkehr betreffen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Das Strafrecht umfasst darüber hinaus die rechtliche Bewertung strafrechtlicher Vorwürfe und die Verteidigung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Ob eine Angelegenheit zivilrechtlich, als Ordnungswidrigkeit oder strafrechtlich behandelt wird, beeinflusst den Ablauf und die beteiligten Stellen. Auch Fragen rund um die Fahrerlaubnis können gesondert zu betrachten sein. Das Stuttgarter Büro der Kanzlei wird mit der Anschrift Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart, und der Lage im Königsbau am Schlossplatz angegeben. Es befindet sich im achten Obergeschoss; der Eingang liegt im Nordflügel. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Innenstadt und zu Stuttgart-Mitte. Auch für Ratsuchende aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch kann die zentrale Lage bei der Planung eines persönlichen Termins relevant sein. Für die Pkw-Anfahrt ist eine hauseigene Tiefgarage mit Zufahrt über die Bolzstraße genannt. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart für verkehrszivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren von Bedeutung; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann dazu dienen, das Anliegen zunächst knapp zu schildern und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme zu klären. Hilfreich sind Angaben dazu, ob es um einen Unfall, einen Bußgeldbescheid oder einen strafrechtlichen Vorwurf geht und ob bereits Schreiben mit Fristen vorliegen. Im anschließenden Austausch lassen sich benötigte Unterlagen, das weitere Vorgehen und die Bedingungen einer Beauftragung besprechen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als teamorientiert; ihrem Team gehören Rechtsanwälte und Fachanwälte verschiedener Rechtsgebiete an. Eine Kontaktanfrage ist von der tatsächlichen Übernahme eines Mandats zu unterscheiden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Für Christian Fuhrmanns Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz, werden je nach Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor einem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Strafsachen werden abhängig von Art und Gewicht des Vorwurfs ebenfalls diesen Gerichten zugeordnet. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide in Verkehrsangelegenheiten werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Amtsgericht verhandelt. Das Oberlandesgericht Stuttgart befasst sich in gesetzlich bestimmten Fällen mit Rechtsmitteln, insbesondere auch in Straf- und Bußgeldsachen. Das Arbeitsgericht Stuttgart ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und nicht das typische Gericht für die hier genannten Schwerpunkte. Allein der Kanzleisitz legt den zuständigen Gerichtsort nicht fest. Das Büro von BLF RECHTSANWÄLTE – DR. BILIR & PARTNER mbB ist mit Friedrichstraße 45 in Stuttgart angegeben und wird im Königsbau am Schlossplatz verortet. Die beschriebene Innenstadtlage stellt den Bezug zu Stuttgart-Mitte her. Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch gehören zum weiteren städtischen Umfeld. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet die Innenstadt grundsätzlich Anschlussmöglichkeiten; die konkrete Verbindung sollte anhand des Ausgangspunkts geprüft werden. Wer mit dem Pkw kommt, kann die angegebene Zufahrt zur hauseigenen Tiefgarage über die Bolzstraße bei der Planung berücksichtigen. Das Büro liegt im achten Obergeschoss, der Eingang im Nordflügel. Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen sowie Schriftverkehr mit Versicherungen können den Sachverhalt ergänzen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen können relevant sein. Bei Verletzungen kommen ärztliche Unterlagen hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Fehlende Unterlagen schließen eine erste Anfrage nicht grundsätzlich aus; bekannte Fristen oder bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sollten dabei erkennbar sein.
Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
Zunächst ist die Unterscheidung zwischen einem Anhörungsbogen, einer Verwarnung und einem Bußgeldbescheid wichtig, weil diese Schreiben unterschiedliche Verfahrensstadien betreffen. Für eine Anfrage sind das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und eine knappe Beschreibung des Vorwurfs hilfreich. Verkehrsordnungswidrigkeiten können neben einer Geldbuße auch Punkte oder ein Fahrverbot betreffen. Ob und wie ein Vorgehen gegen den Bescheid in Betracht kommt, lässt sich nur anhand des konkreten Vorgangs beurteilen. Eine bloße Kontaktaufnahme hemmt keine laufenden Fristen und bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Was unterscheidet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von der Schadensregulierung nach einem Unfall?
Bei der Schadensregulierung geht es um zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Ersatz von Reparaturkosten oder um Schmerzensgeld. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren prüft dagegen, ob eine Person eine Straftat begangen hat. Beide Verfahren können auf demselben Unfall beruhen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und können parallel laufen. Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben dabei jeweils eigene Aufgaben. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb hilfreich, sämtliche bekannten Verfahren und die dazugehörigen Schreiben zu benennen. So lassen sich die verschiedenen rechtlichen Ebenen zunächst voneinander abgrenzen.
Sind Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis dasselbe?
Nein. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Berechtigung zum Führen der betroffenen Fahrzeuge; eine spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren voraus. Fragen zur Fahrerlaubnis können sowohl im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als auch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde auftreten. Für eine Anfrage ist daher entscheidend, welche Stelle welches Schreiben verschickt hat und welche Maßnahme darin genannt wird. Die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen müssen anhand des jeweiligen Verfahrens unterschieden werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Fuhrmann

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christian Fuhrmann: 4,5 von 5 Sternen bei 33 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von BLF RECHTSANWÄLTE – DR. BILIR & PARTNER mbB aus 33 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 33 Bewertungen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: blf-partner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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