Veröffentlichtes Profil

Volker Esser

Volker Esser – Rechtsanwalt in Neuss-Holzheim

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Esser

Bahnhofstr. 29, 41472 Neuss

Telefon: +49 2131 957540

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Esser
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Volker Esser ist Rechtsanwalt in Neuss-Holzheim. Seine Webseite stellt die Anwaltskanzlei Volker Esser vor und nennt Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht. Die Kanzlei verweist auf mehr als 15 Jahre Kompetenz in Sachen Recht. Die Anschrift lautet Bahnhofstr. 29, 41472 Neuss. Auf der Kontaktseite richtet sich Volker Esser an Menschen, die einen Anwalt benötigen, und bietet an, ihnen weiterzuhelfen. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Darüber hinaus enthält die Webseite ein Kontaktformular. Dort sind Felder für Name, E-Mail-Adresse, Telefon und Nachricht vorgesehen. Name, E-Mail-Adresse und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet. Das Formular enthält außerdem einen Spam-Schutz-Code. Die Webseite bietet neben der Startseite und der Kontaktseite auch die Navigationspunkte Anfahrt und Impressum an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-esser.de, anwalt-esser.de

Beratung in Neuss – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Volker Esser führt die Anwaltskanzlei Esser in der Bahnhofstr. 29 in 41472 Neuss-Holzheim. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Auf der Kanzleiwebseite werden darüber hinaus Strafrecht und allgemeines Zivilrecht als Tätigkeitsfelder aufgeführt. Für Ratsuchende stehen damit insbesondere Fragen aus dem Berufsleben und dem Straßenverkehr im Mittelpunkt dieses Profils. Beide Bereiche betreffen häufig Situationen, in denen Schreiben, Verträge oder behördliche Unterlagen rechtlich eingeordnet werden sollen. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens und der vorhandenen Dokumente klären. Im Arbeitsrecht reichen typische Anliegen von der Gestaltung und Auslegung eines Arbeitsvertrags bis zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Dazu gehören etwa Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer rechtlichen Prüfung zunächst eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Relevant können neben dem Arbeitsvertrag auch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen sein. Da bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum eines Schreibens und dessen Zugang wichtige Angaben für die erste Schilderung. Im Verkehrsrecht geht es häufig um die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Sachschäden oder Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Auch Bußgeldvorwürfe und Fragen rund um die Fahrerlaubnis gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Je nach Gegenstand unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen und die zuständigen Stellen. Unfallberichte, Fotos, Schriftwechsel mit Versicherungen oder ein behördlicher Bescheid können den Sachverhalt nachvollziehbar machen. Eine anwaltliche Befassung dient der rechtlichen Einordnung; welche Schritte anschließend in Betracht kommen, hängt von den Umständen und dem jeweiligen Verfahren ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neuss-Holzheim, nicht in der Neusser Innenstadt. Auch für Ratsuchende aus Furth oder Grimlinghausen bietet die angegebene Adresse einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Route mit dem Pkw sollten anhand aktueller Angaben geprüft werden. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Neuss, das je nach Zuständigkeit insbesondere bei zivilrechtlichen Verkehrsstreitigkeiten oder Bußgeldverfahren eine Rolle spielen kann; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten zu prüfen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und eine Rückkontaktmöglichkeit erleichtern die Anfrage. Ob ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Abstimmung mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neuss

  • Amtsgericht Neuss

Die Anwaltskanzlei Esser befindet sich in der Bahnhofstr. 29 in Neuss-Holzheim. Die Anschrift ist damit einem anderen Stadtteil als der Innenstadt, Furth oder Grimlinghausen zugeordnet. Für die Anfahrt aus diesen und weiteren Teilen von Neuss ist Holzheim der maßgebliche Zielbereich. Aus dem Straßennamen allein lassen sich weder eine unmittelbare Bahnhofsnähe noch bestimmte Verkehrsverbindungen ableiten. Die Kanzleiwebseite enthält einen Navigationspunkt zur Anfahrt. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich allgemein, die aktuelle Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Route vorab zu prüfen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen hier nicht vor. Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt kann das genannte Amtsgericht Neuss relevant sein. Amtsgerichte führen unter anderem zivilrechtliche Verfahren über Schadenersatz nach Verkehrsunfällen, soweit die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können dort angesiedelt sein. Verkehrsstrafsachen können ebenfalls in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts fallen. Entscheidend sind jeweils der Verfahrensgegenstand und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; allein die Lage der Kanzlei bestimmt das zuständige Gericht nicht. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt und nicht vor dem Amtsgericht Neuss. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Eine Telefonnummer kann zusätzlich angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Eine Telefonnummer kann zusätzlich angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante E-Mails, Lohnabrechnungen oder eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Wichtig ist insbesondere, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Für die erste Kontaktanfrage genügt häufig eine knappe Beschreibung; wie und in welchem Umfang Unterlagen übermittelt werden sollen, sollte anschließend abgestimmt werden. Die Zusammenstellung ersetzt keine individuelle Prüfung.
Kann eine arbeitsrechtliche Klärung auch ohne Gerichtsverfahren erfolgen?
Arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten müssen nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren führen. Je nach Situation kommen eine Klärung des Sachverhalts, ein schriftlicher Austausch oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Regelung in Betracht. Ob dieser Weg geeignet ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den Positionen der Beteiligten und möglichen Fristen ab. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung ein wichtiger Verfahrensbestandteil. Außergerichtliche Gespräche setzen gesetzliche Fristen jedoch nicht automatisch außer Kraft. Die passende Vorgehensweise lässt sich deshalb nur anhand der konkreten Unterlagen beurteilen.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall benötigt?
Hilfreich sind Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, beteiligten Fahrzeugen und dem geschilderten Ablauf. Vorhandene Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein Unfallbericht sowie ein polizeiliches Aktenzeichen können die Prüfung unterstützen. Auch Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten oder Reparaturrechnungen können relevant sein. Bei Verletzungen kommen medizinische Unterlagen hinzu. Nicht jedes Dokument muss bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Zunächst sollte deutlich werden, worum es geht, welche Beteiligten bekannt sind und ob bereits Forderungen erhoben oder Erklärungen abgegeben wurden.
Was sollte eine erste Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder einer Fahrerlaubnisfrage enthalten?
Die Anfrage sollte erkennen lassen, welches Dokument vorliegt, welche Behörde es versandt hat und wann es eingegangen ist. Ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid und ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde betreffen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Hilfreich sind außerdem der genannte Vorwurf und Hinweise auf bereits abgegebene Stellungnahmen. Bußgeldverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Verfahren sind rechtlich zu unterscheiden und können nebeneinander bestehen. Da Fristen und mögliche Folgen vom jeweiligen Schreiben abhängen, ist dessen genaue Bezeichnung für eine erste Einordnung wichtig. Eine pauschale Bewertung ohne Unterlagen ist nicht verlässlich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Esser

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Volker Esser: 4,9 von 5 Sternen bei 17 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Esser aus 17 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 17 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Esser insgesamt und nicht auf Volker Esser persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 17 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwalt-esser.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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