Ab dem Jahr 2024 gelten neue Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland. Arbeitgeber sind bereits seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2022 bestätigte diese Pflicht. In einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden die konkreten Anforderungen an die elektronische Arbeitszeiterfassung näher spezifiziert. Es ist jedoch fraglich, ob dieser Entwurf Gesetz wird, da er noch regierungsintern beraten wird. Dennoch gilt bereits jetzt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen, auch wenn eine elektronische Erfassung noch nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitszeiterfassung
Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitszeiterfassung sind im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Bereits jetzt sind Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit über acht Stunden sowie die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen aufzuzeichnen. Das Arbeitszeitgesetz legt auch Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen fest. Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 wurde die Aufzeichnungspflicht erweitert, sodass nun die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss. Die genauen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung werden derzeit noch diskutiert und könnten sich mit dem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konkretisieren.
Verpflichtung zur elektronischen Erfassung
Gemäß dem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind Arbeitgeber ab dem Jahr 2024 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Die genaue Umsetzung liegt dabei nicht an einem bestimmten elektronischen System, sondern kann sowohl durch spezielle Zeiterfassungsgeräte als auch Apps oder herkömmliche Tabellenkalkulationsprogramme erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass eine nachträgliche Digitalisierung von schriftlich erfassten Zeiten nicht zulässig ist. Diese Erfassungsmethode dient dazu, eine gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung zu gewährleisten.
Es ist zu beachten, dass kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern sowie ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Deutschland von der Pflicht zur elektronischen Erfassung ausgenommen sind.
Elektronische Erfassungsmethoden | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Spezielle Zeiterfassungsgeräte | Einfache Bedienung; präzise und automatische Erfassung | Kosten für Anschaffung und Wartung |
Apps | Flexibilität und Zugänglichkeit; Integration mit anderen Arbeitsabläufen | Abhängigkeit von technischen Geräten (Smartphones, Tablets) |
Tabellenkalkulationsprogramme | Niedrige Kosten; Anpassungsfähigkeit an individuelle Bedürfnisse | Mögliche Fehler bei manueller Dateneingabe |
Durch die elektronische Erfassung der Arbeitszeit wird eine effiziente und präzise Zeiterfassung ermöglicht. Arbeitgeber haben somit einen besseren Überblick über die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter und können die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Zudem erleichtert dies die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Nachvollziehbarkeit von Überstunden und Pausenzeiten.
Öffnung für die Tarifvertragsparteien
Tarifvertragsparteien haben die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation gesetzliche Anforderungen zu treffen. Dabei können verschiedene Optionen festgelegt werden, um der Vielfalt der Arbeitszeitsituationen gerecht zu werden.
Die Aufzeichnung der Arbeitszeit kann beispielsweise auch in nichtelektronischer Form erfolgen. Hierfür können alternative Methoden wie Stundenzettel oder schriftliche Aufzeichnungen genutzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeitszeiterfassung an einem anderen Tag nachzuholen, wenn dies aufgrund bestimmter Umstände notwendig ist.
Des Weiteren können bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern von der Erfassungspflicht ausgenommen werden, wenn die besonderen Merkmale ihrer Tätigkeit eine Aufzeichnung nicht zulassen oder wenn die Arbeitnehmer selbst ihre Arbeitszeiten festlegen können. Bei der Festlegung solcher Ausnahmen wird auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie verwiesen, die Abweichungen von der allgemeinen Aufzeichnungspflicht erlaubt.
Modalitäten der Arbeitszeiterfassung
Die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit kann vom Arbeitnehmer selbst oder von einem Dritten erfolgen, jedoch bleibt der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Aufzeichnung verantwortlich. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer in die korrekte Erfassung der Arbeitszeit einweisen und regelmäßige Kontrollen durchführen. Bei einer Vertrauensarbeitszeit, bei der der Arbeitnehmer die Kontrolle über die Arbeitszeit hat, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Verstöße gegen die vereinbarte Arbeitszeit erkannt werden können.
Verantwortung des Arbeitgebers
Obwohl die Aufzeichnung der Arbeitszeit auch vom Arbeitnehmer selbst oder von einem Dritten erfolgen kann, liegt die Verantwortung für die korrekte Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit beim Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die Arbeitnehmer die Arbeitszeit richtig erfassen und das erforderliche System nutzen.
Einweisung und Schulung der Arbeitnehmer
Um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer die Arbeitszeit korrekt erfassen, ist es wichtig, dass der Arbeitgeber sie sowohl in die Bedienung des Zeiterfassungssystems als auch in die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einweist und schult. Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer die erforderlichen Schritte verstehen und korrekt ausführen können.
Regelmäßige Kontrollen
Um sicherzustellen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird, sollte der Arbeitgeber regelmäßige Kontrollen durchführen. Dies kann beispielsweise durch Stichprobenkontrollen erfolgen, bei denen einige Arbeitnehmer überprüft werden, oder durch den Einsatz automatisierter Überwachungssysteme. Durch regelmäßige Kontrollen können etwaige Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht frühzeitig erkannt und korrigiert werden.
Vorteile der elektronischen Arbeitszeiterfassung
Die elektronische Arbeitszeiterfassung bietet mehrere Vorteile gegenüber anderen Methoden:
- Genauigkeit: Die elektronische Erfassung ermöglicht eine präzise Aufzeichnung der Arbeitszeit und reduziert mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten.
- Effizienz: Die automatische Erfassung der Arbeitszeit spart Zeit und Aufwand im Vergleich zur manuellen Bearbeitung von Stundenzetteln oder Tabellen.
- Datenschutz: Elektronische Zeiterfassungssysteme können sicherstellen, dass die sensiblen Daten der Arbeitnehmer geschützt werden und nur für die Zwecke der Arbeitszeiterfassung verwendet werden.
- Anpassungsfähigkeit: Elektronische Zeiterfassungssysteme können an die spezifischen Anforderungen eines Unternehmens angepasst werden, z. B. durch die Integration von Schichtplänen oder die Berücksichtigung von tariflichen Regelungen.
Vorteile der elektronischen Zeiterfassung | Nachteile der elektronischen Zeiterfassung |
---|---|
Genauigkeit | Initiale Kosten für die Implementierung |
Effizienz | Erfordert Schulung der Arbeitnehmer |
Datenschutz | Potenzielle technische Probleme |
Anpassungsfähigkeit | Abhängigkeit von elektronischen Systemen |
Auswirkungen auf Homeoffice und mobiles Arbeiten
Die Arbeitszeiterfassungspflicht gilt auch für das Homeoffice und mobiles Arbeiten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit auch bei diesen Arbeitsformen dokumentiert wird. Dabei können sowohl elektronische Erfassungssysteme als auch Stundenzettel in Papierform verwendet werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant zudem die Einführung eines neuen Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten, der ebenfalls im Jahr 2024 erwartet wird.
Mit der Einführung der Arbeitszeiterfassungspflicht müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter, auch bei der Arbeit im Homeoffice oder mobil, ordnungsgemäß erfasst wird. Dies dient dem Zweck der Compliance mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Einhaltung der Stundenkontrolle. Elektronische Erfassungssysteme bieten dabei eine praktische Lösung, ermöglichen jedoch auch die Verwendung von traditionellen Stundenzetteln in Papierform.
Die Einführung eines neuen Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt die Relevanz und den Wandel der Arbeitswelt. Dieser wird voraussichtlich im Jahr 2024 umgesetzt und weitere Bestimmungen zur Arbeitszeiterfassung beinhalten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Entwicklungen im Auge behalten und ihre Arbeitszeiterfassungssysteme entsprechend anpassen.
Mit der Einführung der Arbeitszeiterfassungspflicht im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten geht einher, dass Arbeitgeber ihre Kontrollmechanismen anpassen und sicherstellen müssen, dass die Erfassung korrekt durchgeführt wird. Dies gewährleistet die Einhaltung der Stundenkontrolle und ermöglicht eine gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung, was für Arbeitgeber von großer Bedeutung ist.
Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen
Die Einhaltung der Arbeitszeiterfassungspflicht wird von den Arbeitsschutzbehörden überprüft. Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den finanziellen Umständen des Betriebs. Arbeitnehmer, die von Verstößen betroffen sind, können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen beispielsweise Überstunden nicht vergütet wurden oder Ruhezeiten verweigert wurden.
Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht
Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung drohen Arbeitgebern Bußgelder. Die genaue Höhe der Bußgelder hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Dabei werden auch die finanziellen Umstände des Betriebs berücksichtigt. Je nach Fall können die Bußgelder von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Euro betragen.
Schadensersatzansprüche für betroffene Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die von Verstößen gegen die Arbeitszeiterfassungspflicht betroffen sind, haben das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies kann der Fall sein, wenn ihnen Überstunden nicht vergütet wurden oder ihnen Ruhezeiten verweigert wurden. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und kann finanzielle Einbußen sowie immaterielle Schäden umfassen.
Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörden
Die Arbeitsschutzbehörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der Arbeitszeiterfassungspflicht zu überprüfen. Sie haben das Recht, Betriebe zu kontrollieren und Aufzeichnungen einzusehen. Bei Verstößen können sie entsprechende Maßnahmen ergreifen und Bußgelder verhängen.
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Keine Arbeitszeiterfassung | 500€ bis 25.000€ |
Unvollständige oder ungenaue Aufzeichnungen | 300€ bis 15.000€ |
Verweigerung des Zugangs zu Aufzeichnungen | 1.000€ bis 50.000€ |
Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass sie die Arbeitszeiterfassungspflicht ordnungsgemäß erfüllen, um sowohl Bußgelder als auch Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Eine gewissenhafte Dokumentation der Arbeitszeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind essenziell.
Gesetzliche Grundlagen und Änderungen seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitszeiterfassung. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 gilt die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Vorher mussten nur Arbeitszeiten über acht Stunden und an Sonn- und Feiertagen erfasst werden. Der genaue Umfang der Aufzeichnungspflicht wird derzeit noch diskutiert und soll mit dem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konkretisiert werden.
Gesetz | Änderungen nach dem Urteil |
---|---|
Arbeitszeitgesetz | Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit |
Arbeitsschutzgesetz | Erweiterung der Aufzeichnungspflicht |
So geht’s: Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems nach den neuen Bestimmungen
Bei der Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems müssen Arbeitgeber verschiedene Aspekte beachten. Die Auswahl eines geeigneten Systems, ob elektronisch oder analog, ist dabei entscheidend. Es müssen auch datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu wahren. Eine transparente Kommunikation und Schulung der Mitarbeiter sind ebenfalls wichtig, um die korrekte Anwendung des Systems sicherzustellen.
Arbeitgeber sollten zunächst die verschiedenen arbeitszeiterfassungsmethoden prüfen und eine Option auswählen, die den individuellen Anforderungen ihres Unternehmens entspricht. Ein elektronisches Zeiterfassungssystem bietet oft Vorteile wie automatische Aufzeichnung, einfache Auswertung und Integration mit bestehenden Systemen. Falls ein analoges System bevorzugt wird, können beispielsweise Stundenzettel oder Arbeitszeiterfassungsbögen verwendet werden.
Es ist wichtig, bei der Einführung eines elektronischen Systems den Datenschutz zu beachten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die erfassten Daten sicher gespeichert und verarbeitet werden. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften verwendet werden, und es sollten klare Richtlinien zur Datenverarbeitung und Zugriffsrechten festgelegt werden.
Um die Akzeptanz und Effektivität des Systems zu gewährleisten, ist eine transparente Kommunikation mit den Mitarbeitern entscheidend. Arbeitgeber sollten die Vorteile des Systems erläutern, wie beispielsweise eine genaue Abrechnung von Überstunden oder eine bessere Arbeitszeitplanung. Es ist auch wichtig, mögliche Bedenken oder Fragen der Mitarbeiter zu beantworten und ihnen die Gelegenheit zu geben, sich mit dem neuen System vertraut zu machen.
Vorteile einer effektiven Arbeitszeiterfassung:
- Genauere Lohnabrechnung: Durch eine präzise Aufzeichnung der Arbeitszeiten können Lohnabrechnungen korrekt erstellt und Überstunden angemessen vergütet werden.
- Arbeitszeitplanung: Die Arbeitszeiterfassung ermöglicht eine bessere Planung von Arbeitszeiten und Schichten, um Engpässe oder Überlastungen zu vermeiden.
- Verbesserte Compliance: Arbeitgeber können sicherstellen, dass sie die arbeitsrechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung einhalten und so rechtliche Konsequenzen oder Bußgelder vermeiden.
- Effiziente Ressourcennutzung: Durch die detaillierte Erfassung der Arbeitszeiten können Arbeitgeber die Ressourcen optimal einsetzen und Produktivitätsmuster erkennen.
Die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems erfordert auch eine Schulung der Mitarbeiter. Arbeitgeber sollten den Mitarbeitern erklären, wie sie das System nutzen können und welche Vorteile es bietet. Es kann hilfreich sein, Schulungsmaterialien bereitzustellen oder Schulungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter das System erfolgreich nutzen können.
Ein Beispiel für die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems:
Schritte | Verantwortliche | Zeitrahmen |
---|---|---|
Systemauswahl und Implementierung | IT-Abteilung | 2 Monate |
Datenschutzrichtlinien erstellen | Datenschutzbeauftragter | 1 Woche |
Mitarbeiterschulung | Personalabteilung | 1 Woche |
Pilotphase | Abteilungsleiter | 1 Monat |
Vollständige Implementierung | Projektteam | 2 Wochen |
Durch die sorgfältige Planung und Implementierung eines Arbeitszeiterfassungssystems nach den neuen Bestimmungen können Arbeitgeber die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die Effizienz steigern und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten.
Auswirkungen auf Vertrauensarbeitszeit und bestehende Regelungen
Auch bei einer Vereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit bleibt die Arbeitszeiterfassungspflicht bestehen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird, auch wenn die Mitarbeiter flexibel über ihren Arbeitsbeginn und ihr -ende entscheiden können. Es ist wichtig, bestehende Regelungen zur Arbeitszeiterfassung anzupassen und die Mitarbeiter über die neuen gesetzlichen Anforderungen zu informieren.
Auswirkungen auf Vertrauensarbeitszeit
- Trotz flexibler Arbeitszeiten müssen die Mitarbeiter weiterhin ihre Arbeitszeit erfassen.
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird.
- Verstöße gegen die vereinbarte Arbeitszeit müssen erkannt und angemessen behandelt werden.
Auswirkungen auf bestehende Regelungen
Arbeitgeber sollten bestehende Regelungen zur Arbeitszeiterfassung überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies kann beispielsweise die Nutzung von elektronischen Zeiterfassungssystemen oder die Klärung von Aufzeichnungsverfahren umfassen.
Maßnahmen zur Anpassung bestehender Regelungen | Vorteile |
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Implementierung eines elektronischen Zeiterfassungssystems |
|
Klärung von Aufzeichnungsverfahren |
|
Die Anpassung bestehender Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gewährleistet die Compliance mit den gesetzlichen Anforderungen und schafft eine faire Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter.
Fazit
Ab 2024 wird die Arbeitszeiterfassung in Deutschland zur Pflicht für Arbeitgeber. Die genauen Anforderungen werden durch den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen und dabei datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Es ist von großer Bedeutung, die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems sorgfältig zu planen und die Mitarbeiter umfassend über die neuen Regelungen zu informieren und zu schulen. Die Arbeitszeiterfassung dient dem Arbeitsschutz und soll faire Arbeitsbedingungen gewährleisten.
FAQ
Welche neuen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gelten ab 2024?
Ab dem Jahr 2024 gelten neue Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitszeiterfassung?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitszeiterfassung sind im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz festgelegt.
Wird die elektronische Erfassung der Arbeitszeit verpflichtend?
Ja, ab 2024 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen.
Gibt es Ausnahmen von der elektronischen Erfassungspflicht?
Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern und ausländische Arbeitgeber ohne Betriebsstätte in Deutschland sind von der Pflicht zur elektronischen Erfassung ausgenommen.
Können Tarifvertragsparteien eigene Regelungen zur Arbeitszeiterfassung treffen?
Ja, Tarifvertragsparteien haben die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu treffen.
Wie kann die Arbeitszeit erfasst werden?
Es können sowohl spezielle Zeiterfassungsgeräte als auch Apps oder herkömmliche Tabellenkalkulationsprogramme genutzt werden.
Gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht auch im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten?
Ja, Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit auch bei diesen Arbeitsformen dokumentiert wird.
Wer überprüft die Einhaltung der Arbeitszeiterfassungspflicht?
Die Einhaltung der Arbeitszeiterfassungspflicht wird von den Arbeitsschutzbehörden überprüft.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht?
Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflicht können Bußgelder verhängt werden.
Welche Änderungen gab es seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022?
Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 gilt die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit.
Wie kann ein Arbeitszeiterfassungssystem nach den neuen Bestimmungen eingeführt werden?
Die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems sollte sorgfältig geplant werden und die Mitarbeiter entsprechend informiert und geschult werden.
Welche Auswirkungen hat dies auf Vertrauensarbeitszeit und bestehende Regelungen?
Auch bei einer Vereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit bleibt die Arbeitszeiterfassungspflicht bestehen.
Quellenverweise
- https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.arbeitszeiterfassung-2024-konkrete-vorgaben-sollen-kommen-auch-fuers-mobile-arbeiten.2e0f238c-b5ed-415e-adde-0d4ee6cb0256.html
- https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jahreswechsel-20232024-arbeitsrechtliche-aenderungen-7-die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-referentenentwurf-zur-aenderung-des-arbeitszeitgesetzes_idesk_PI42323_HI16125213.html
- https://www.acquisa.de/magazin/arbeitszeiterfassung-gesetz
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