Die Ampelkoalition hat zum Jahreswechsel 2022/2023 das Bürgergeld auf den Weg gebracht. Die Grundsicherung wurde dadurch reformiert und das sogenannte Hartz IV gehört somit der Geschichte an. Die Empfänger des Bürgergelds profitieren von vielen verschiedenen Neuerungen. Doch wie gestaltet sich die Zahlung von Unterhalt bei gleichzeitigem Bezug von Bürgergeld? Wir zeigen Ihnen, auf welche Aspekte Betroffene achten sollten.
Die Regierung spricht beim Bürgergeld von einer neuen Ausrichtung der Grundsicherung
Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV sind Geschichte. Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 erhalten bedürftige Bürger in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Im Grunde genommen ist das bereits bestehende Gesetz nur umbenannt und mit einigen Neuerungen versehen worden. Zu diesen Neuerungen zählen zum Beispiel höhere Regelsätze und eine Karenzzeit von 12 Monaten. Bürgergeld-Empfänger dürfen über ein sogenanntes Schonvermögen verfügen. Dies darf bis zu 15.000 Euro betragen. Die Arbeitsämter legen außerdem einen verstärkten Fokus auf die Qualifizierung bei der Arbeitsvermittlung.
Momentan sind die Jobcenter aber noch nicht in der Lage, die im Gesetz verankerten Reformen zeitnah umzusetzen. Die Einführung des neuen Bürgergelds erfolgt daher in mehreren Stufen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde den Bürgergeld-Empfängern in einem ersten Schritt mehr Geld ausgezahlt. Auch die Betreuung der Empfängerinnen und Empfänger durch die Jobcenter wurde verbessert. Die weitere Umsetzung der beschlossenen Reformen soll bis zum 01. Juli 2023 erfolgen.
Müssen Bürgergeld-Empfänger Unterhaltszahlungen leisten?
Wer sich von seinem Partner trennt oder Kinder hat, ist in der Regel unterhaltspflichtig. Wer allerdings Bürgergeld bezieht, gilt generell nicht als leistungsfähig. Der Regelsatz des Bürgergelds liegt zurzeit bei 502 Euro. Dennoch sind Bürgergeld-Empfänger nicht automatisch von der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern oder Ex-Partnern befreit.
Betroffene sollten sich daher anwaltlichen Rat suchen, zum Beispiel bei der Kanzlei Weiss & Grunert. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird generell empfohlen und kann sehr hilfreich sein. Bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen wird zusätzlich zum Einkommen das Vermögen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt. Hat der Unterhaltspflichtige zum Zeitpunkt der Trennung ausreichend Einkommen bezogen, muss trotz des Bürgergelds Kindesunterhalt geleistet werden.
Auch Bürgergeld-Empfänger machen sich strafbar, wenn sie durch Absicht oder Selbstverschulden ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Wie bei Hartz IV-Empfängern gilt auch beim Bezug von Bürgergeld die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Wurde sich von einer schwangeren Frau getrennt oder sind nach der Trennung minderjährige Kinder zu versorgen, muss der Bürgergeld-Empfänger alles versuchen, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden.
Erhalten volljährige Kinder, die Bürgergeld beziehen, Unterhalt?
Für minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhalt. Lebt das Kind bei einem Elternteil, das Bürgergeld bezieht, wird der Kindesunterhalt voll auf das Einkommen des Kindes angerechnet. Bekommen Eltern vom Jobcenter einen Unterhaltsvorschuss, wird die Zahlung ebenfalls als Einkommen berechnet und voll angerechnet. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für Frau und Kinder, ist das Bürgergeld übrigens keine Ersatzleistung. Die Kinder erhalten auf Antrag beim Jugendamt dann einen sogenannten Unterhaltsvorschuss.
Die Unterhaltspflicht greift für Eltern auch, wenn das erwachsene Kind Bürgergeld beziehen möchte – selbst wenn das Kind bereits eine Ausbildung beendet hat. Wenn erwachsene Kinder zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, kann es unter bestimmten Umständen passieren, dass sie ins Elternhaus zurückziehen müssen, statt Bürgergeld zu bekommen.
Fazit: Unterhaltszahlung bei Bürgergeld-Bezug
Das neue Bürgergeld bringt viele Neuerungen mit sich, aber Bürgergeld-Empfänger sind nicht automatisch von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Kindern oder Ex-Partnern befreit. Bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen wird das Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt. Es wird empfohlen, sich anwaltlichen Rat zu suchen, um die Unterhaltspflicht zu klären. Auch volljährige Kinder, die Bürgergeld beziehen, können unter bestimmten Umständen Unterhaltsansprüche haben.
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