In kaum einem anderen zivilrechtlichen Bereich sind so viele Mythen im Umlauf wie im Mietrecht. Dabei ist die rechtliche Lage durch das Bürgerliche Gesetzbuch klar geregelt. Ergänzt wird diese durch eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen.
Wer jedoch Entscheidungen auf Basis falscher Annahmen trifft oder Regelungen missversteht, riskiert nicht nur viel Geld zu verlieren, sondern unter Umständen auch seine Wohnung. Gerade bei konfliktträchtigen Themen wie Kündigung, Abrechnung oder Auszug zeigt sich, wie schnell sich Halbwissen verselbstständigen kann.
Ein genauer Blick auf häufige Irrtümer schützt davor, teure Entscheidungen auf Basis falscher Vorstellungen einzugehen.
Nebenkostenabrechnung: Fristversäumnis kann teuer werden
Ein weit verbreiteter Fehler betrifft den Umgang mit der Nebenkostenabrechnung. Viele Mieter glauben, sie könnten fehlerhafte Abrechnungen jederzeit beanstanden.
Tatsächlich gilt dafür jedoch eine klare gesetzliche Frist: Innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung müssen Einwendungen erhoben werden (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach ist auch eine rechnerisch falsche Abrechnung rechtlich bindend.
Besonders häufig geht es um fehlerhafte Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Positionen oder doppelte Berechnungen. Mieter:innen, die Zweifel an der Korrektheit haben, sollten somit frühzeitig prüfen lassen, ob sich eine Beanstandung lohnt.
In komplexen Fällen empfiehlt sich eine Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei, zum Beispiel durch den Fachanwalt für Mietrecht Herwig Schöffler. Dieser bezieht aktuelle Urteile ein und weiß genau, worauf hinsichtlich der formalen Vorgaben zu achten ist.
Renovierungspflicht: Vertragliche Regelung entscheidend
Ein weiteres Missverständnis betrifft die Schönheitsreparaturen beim Auszug. Noch immer gehen viele davon aus, dass beim Verlassen der Wohnung stets renoviert werden muss.
Maßgeblich ist jedoch die vertragliche Grundlage – und die ist nicht selten unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass starre Renovierungsklauseln oder Verpflichtungen bei unrenoviert übergebener Wohnung regelmäßig rechtswidrig sind (z. B. BGH, Az. VIII ZR 185/14).
Es reicht nicht, wenn der Vertrag eine Fristenregelung enthält. Auch die tatsächliche Nutzung der Wohnung, die Zeit seit der letzten Renovierung und der Zustand bei Übergabe sind entscheidend. Wer pauschal renoviert, obwohl dazu keine Pflicht besteht, gibt unnötig Geld aus.
Eigenbedarfskündigung: Rechtliche Anforderungen oft verkannt
Auch bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind Fehleinschätzungen weit verbreitet. Entgegen der landläufigen Meinung darf der Vermieter nicht beliebig kündigen. Er muss einen konkreten Bedarf für sich oder enge Angehörige glaubhaft machen.
Pauschale Angaben reichen dafür nicht aus. Die Gerichte prüfen zudem, ob es sich tatsächlich um eine ernsthafte Nutzungsabsicht handelt, insbesondere bei kurzfristigem Weiterverkauf oder einem Wechsel der Begründung.
Ein weiterer Punkt: Härtefallregelungen nach § 574 BGB bieten Schutz für Mieter, unter anderem bei Krankheit, hohem Alter oder fehlendem Ersatzwohnraum. Die Rechtsprechung verlangt in diesen Fällen eine sorgfältige Abwägung der Interessen beider Seiten.
Mietminderung: Recht auf Reduktion nur bei korrektem Vorgehen
Nicht jeder Mangel berechtigt zur Mietminderung. Die häufige Annahme, die Zahlung könne einfach gekürzt werden, ist riskant.
Die Voraussetzung für eine wirksame Mietminderung besteht in einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohnwerts. Diese muss außerdem rechtzeitig beim Vermieter angezeigt werden. Ohne eine vorherige Mängelanzeige entfällt das Minderungsrecht rückwirkend.
Die Gerichte verlangen belastbare Nachweise des Grundes. Dies gilt beispielsweise bei Schimmel, Heizungsausfall oder Lärmstörungen. Die Minderungsquote richtet sich nach dem Einzelfall und darf nicht willkürlich geschätzt werden. Mieter:innen, die zu viel einbehalten, riskieren Mahnungen oder im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung.
Rechtzeitig prüfen statt teuer irren
Mietrechtliche Irrtümer entstehen häufig aufgrund veralteter Informationen oder unzutreffenden Ratschlägen.
Wird sich auf Stammtischparolen oder Internetforen verlassen, besteht die Gefahr, geltende Rechte zu verlieren oder selbst vertragswidrig zu handeln. Die Gesetzeslage ist eindeutig, doch ihre Anwendung setzt präzise Kenntnis voraus.
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