Ist ein enger Verwandter verstorben und es gibt kein Testament, dann stellt sich oft die Frage, wer jetzt was erbt. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wer erbt was?
Die gesetzliche Erbfolge ohne Testament ist seitens des Gesetzes ganz klar definiert. In diesem Fall erben die engsten Verwandten, der Reihe nach. Allen voran stehen natürlich die Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen. Diese erben ohne Testament zu gleichen Teilen. Für den Fall, dass keine Kinder vorhanden sind, sind die Eltern die nächsten direkten Erbberechtigten.
Eine Ehefrau oder ein Ehemann erbt, sofern Kinder vorhanden sind, 50 % aller Hinterlassenschaften und das Kind, oder die Kinder zusammen, 25 %, sowie vorhandene Enkel die restlichen 25 %.
Wie ist die genaue gesetzliche Erbfolge ohne Testament?
War der Verstorbene nicht verheiratet und hat keine Kinder und die Eltern leben auch nicht mehr, dann wird das ganze Hab und Gut an entferntere Verwandte, wie zum Beispiel Geschwister, Onkel oder Tante vererbt.
Muss man seinen Pflichtteil annehmen?
Sobald man die Information erhält, dass man berechtigt ist, besteht auch die Möglichkeit, dass man auf den Anspruch verzichtet. Dies gilt dann aber nicht nur für die Person, die das Erbe nicht annehmen möchte, sondern auch für alle weiteren Nachkommen. Sobald einer das Erbe nicht annimmt, haben alle anderen auch keinerlei Ansprüche mehr aus dieser Familie.
Wer kann eine Erbschaft anfechten?
Bei einer gesetzlichen Erbfolge ohne Testament hat nur der Erbberechtigte, die Möglichkeit, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder auch der Nachlassinsolvenzverwalter haben keinerlei Anspruch auf ein Erbe.
Wie kostspielig ist es ein Testament anzufechten?
Um ein Testament anzufechten, muss man eine Anfechtungserklärung beim entsprechenden Nachlassgericht einreichen und natürlich für die Kosten in vollem Umfang selbst aufkommen. Die Gebühr ist für die Erben aber nicht sehr hoch. Man kann sich diesbezüglich auch bei dem zuständigen Gerichts- oder Notarkostengesetz informieren.
Was sind Gründe, um ein Testament anzufechten?
Die Gründe, um ein Testament anzufechten, sind per Gesetz genau geregelt. Diese sind zum Beispiel der Inhaltsirrtum, der Eigentumsirrtum, der Erklärungsirrtum und der Übermittlungsirrtum. Ein weiterer Grund der anerkannt wird, ist, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt oder beispielsweise eine Drohung, die widerrechtlich geschieht.
Wie schnell wird ein Erbe bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament ausbezahlt?
Sofern man alle Beteiligten, also Erbberechtigten zusammen hat und alle Daten, wie Name und aktuelle Anschrift, dem Nachlassgericht zur Verfügung stehen, dauert es normalerweise vier bis sechs Wochen, bis über das Erbe verfügt werden kann. Dies ist aber natürlich individuell verschieden. Der Anspruch muss allerdings innerhalb einer Frist von drei Jahren angenommen werden, bis dieser verjährt. In dieser Zeit kann der Pflichtteil ausbezahlt werden. Der Beginn dieser Frist beginnt zum Endes des Jahres indem der Erblasser gestorben ist.
Um alle Schwierigkeiten und Streitigkeiten zu umgehen, ist es natürlich ratsam, dass man entweder sein Erbe schon zu Lebzeiten genau aufteilt oder ein genaues Testament hinterlässt. Dies verpassen aber viele oder möchten sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen, dann tritt immer automatisch die gesetzliche Erbfolge ohne Testament in Kraft. Somit ist seitens des Gesetzes auf jeden Fall alles genau geregelt.
- Betrug durch vermeintliche Gewinnspiele erkennen: Tipps für Teilnehmer - 2. September 2024
- Suchmaschinenwerbung & Suchmaschinenoptimierung: Specht GmbH bringt Webseiten in Google an die Spitze - 2. September 2024
- Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitsstunden - 29. August 2024