Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana sind als Geldanlage, Zahlungsmittel oder digitales Wertaufbewahrungsmittel weit verbreitet. Doch was viele unterschätzen: Wer seine Coins selbst verwaltet, trägt auch das volle Risiko. Geht die Wallet kaputt oder wird die Zugangsdaten verloren, droht Verlust. Worauf sollten Verbraucher beim Umgang mit Software- und Hardware-Wallets achten und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Bezahlen mit Wallets
Im Jahr 2025 sind Kryptowährungen längst mehr als ein Spekulationsobjekt – sie werden zunehmend im digitalen Alltag als Zahlungsmittel eingesetzt. So ermöglichen etwa Online-Shops auf Plattformen wie Shopify Krypto-Zahlungen über Wallets wie MetaMask oder Coinbase Wallet. Auch einige Lieferdienste und Restaurants akzeptieren Bitcoin per QR-Code-Scan, häufig über mobile Software-Wallets. Im iGaming-Bereich, bei Krypto-Casinos, sind Zahlungen mit digitalen Coins besonders verbreitet und beispielsweise BTC Einzahlung und Auszahlung an der Tagesordnung. Der größte Pluspunkt von Bitcoin Casinos ist die Schnelligkeit und Anonymität der Transaktionen.
Die genutzten Wallet Arten unterscheiden sich dabei grundlegend. Software-Wallets sind Anwendungen, die auf Computern oder mobilen Geräten installiert werden und den Zugriff auf Kryptowährungen ermöglichen. Sie speichern die privaten Schlüssel digital und bieten eine benutzerfreundliche Oberfläche für Transaktionen. Hardware-Wallets hingegen sind physische Geräte, die die privaten Schlüssel offline speichern. Sie bieten eine höhere Sicherheit, da sie nicht ständig mit dem Internet verbunden sind und somit weniger anfällig für Hackerangriffe sind. Um eine Transaktion durchzuführen, wird das Hardware-Wallet mit einem Computer oder mobilen Gerät verbunden, und die Transaktion wird direkt auf dem Gerät signiert.
Wer die Kontrolle hat, hat die Verantwortung
Kryptowährungen funktionieren dezentral – das bedeutet: Niemand außer dem Besitzer selbst hat Zugriff auf die digitalen Vermögenswerte. Der Zugang erfolgt über einen sogenannten Private Key, der in einer Wallet gespeichert wird. Diese Wallet kann entweder als Software (z. B. am Handy oder PC) oder als Hardwaregerät (z. B. Ledger oder Trezor) genutzt werden.
Wichtig zu wissen: Geht der Private Key verloren, sind die Coins zwar weiterhin auf der Blockchain vorhanden – aber ohne Zugang sind sie faktisch wertlos. Es gibt keine zentrale Stelle, die ein verlorenes Passwort zurücksetzen könnte.
Verlust durch eigene Nachlässigkeit
Wenn der Private Key oder die sogenannte Seed Phrase (eine Backup-Wortliste zur Wiederherstellung) durch eigenes Verschulden verloren geht, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung. Weder Wallet-Anbieter noch Hardware-Hersteller sind in der Pflicht – das ergibt sich aus den AGB fast aller Anbieter sowie aus der zivilrechtlichen Systematik (§§ 276, 280 BGB).
Das bedeutet konkret:
- Wer seine Seed Phrase nicht sichert, trägt allein das Risiko.
- Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf der man Ersatz für verlorene Coins verlangen könnte – selbst wenn es sich um große Beträge handelt.
Technische Defekte bei Hardware-Wallets
Bei physischen Wallets wie Ledger oder Trezor kann unter bestimmten Voraussetzungen deutsches Gewährleistungsrecht greifen. Nach § 434 BGB besteht eine zweijährige Sachmängelhaftung. Diese greift allerdings nur dann, wenn:
- das Gerät fehlerhaft ist (z. B. Serienfehler, Speicherchip defekt),
- der Defekt nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurückgeht,
- der Schaden dokumentierbar ist (z. B. über Kaufbeleg, Seriennummer).
Aber auch hier gilt: Wird die Seed Phrase bei der Einrichtung nicht sicher notiert oder verloren, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Erstattung.
Besserer Schutz bei Verwahr-Dienstleistern
Seit Ende 2024 ist die neue EU-Verordnung „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) in vollem Umfang wirksam. Sie verpflichtet alle in der EU tätigen Anbieter von Kryptodienstleistungen zu strengeren Regeln, etwa in Bezug auf:
- Kapitalanforderungen,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Verbraucherschutzpflichten.
Verbraucher, die ihre Kryptowährungen über regulierte Verwahr-Dienstleister halten, profitieren von klareren Haftungsregeln. Bei Verlusten durch technische Fehler oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Anbieters können Entschädigungsansprüche bestehen. Allerdings:
- Diese Anbieter speichern die Private Keys für den Nutzer.
- Wer Self-Custody (also eigene Kontrolle) bevorzugt, bleibt außerhalb dieses Schutzbereichs.
Verlust ist nicht gleich steuerlich anrechenbar
Das Bundesfinanzministerium hat im März 2025 seine Hinweise zur Besteuerung von Kryptowerten aktualisiert. Ein Totalverlust durch vergessene Passwörter oder verlorene Hardware kann steuerlich nur dann als Verlust geltend gemacht werden, wenn der Verlust eindeutig und dauerhaft nachgewiesen werden kann.
Das Finanzamt verlangt hierzu:
- Dokumente über den ursprünglichen Erwerb der Coins,
- Belege über den Besitz der Wallet,
- Nachweise zum Verlustereignis (z. B. Defektnachweis des Geräts),
- Darlegung, dass keine Wiederherstellung möglich ist.
Fehlen diese Nachweise, wird der Verlust steuerlich nicht anerkannt.
5 praktische Empfehlungen
- Seed Phrase sichern: Schreiben Sie die Wiederherstellungsphrase offline auf – nie digital speichern. Am besten mehrfach an unterschiedlichen sicheren Orten hinterlegen.
- Backup regelmäßig aktualisieren: Wenn sich Ihre Wallet ändert oder Sie Transaktionen tätigen, prüfen Sie, ob ein neues Backup nötig ist.
- Herstellerangaben beachten: Lesen Sie die Garantiebedingungen von Hardware-Wallets genau – z. B. zum Ausschluss bei Wasserschäden oder PIN-Fehleingaben.
- Regulierte Anbieter nutzen: Wenn Sie Sicherheit bevorzugen, ziehen Sie MiCA-regulierte Plattformen vor. Diese haften in bestimmten Fällen.
- Rechtlich beraten lassen: Im Zweifel kann eine anwaltliche Prüfung klären, ob Ansprüche bestehen oder eine steuerliche Verlustanerkennung möglich ist.
Kryptowährungen bieten viele Chancen – aber auch große Verantwortung. Der rechtliche Rahmen in Deutschland 2025 stärkt zwar den Verbraucherschutz bei regulierten Anbietern, doch bei Self-Custody bleibt der Nutzer in der Pflicht. Wer mit digitalen Vermögenswerten sicher umgehen will, muss sich gut vorbereiten, regelmäßig sichern und im Ernstfall die richtigen Nachweise erbringen können. Nur so lassen sich Verluste vermeiden – oder zumindest rechtlich korrekt behandeln.
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