Wer einen Kredit abschließt, fragt sich mehr als einmal: Was geschieht, wenn ich die Raten später nicht mehr bedienen kann? Eine berechtigte Sorge, denn plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine langwierige Krankheit erschweren die fristgerechte Tilgung der Schulden. Eine Restschuldversicherung springt in einem solchen Fall ein – zumindest in der Theorie.
In der Praxis zeigt sich: Diese Art der Risikolebensversicherung hat einige Tücken. Die Versicherungsbeiträge sind hoch, die Auszahlungshürden meist noch höher. Daher ist es umso ärgerlicher, beim Kreditabschluss zu einer Restschuldversicherung gedrängt zu werden.
Eine seit 01. Januar 2025 geltende Regelung aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz schafft Abhilfe. Laut ihr darf die Restkreditversicherung frühestens sieben Tage nach der Kreditvergabe abgeschlossen werden.
Restschuldversicherungen und die „Was, wenn“-Angst
Raten- und Autokredite kommen in Deutschland selten allein. Viele Finanzinstitute vermitteln zusätzlich die Restschuldversicherung, die auch als Ratenschutzversicherung bekannt ist.
Wie ihr Name bereits verrät, soll sie nach der Kreditvergabe die Zahlung der Raten sicherstellen. Abhängig vom gewählten Tarif springt sie ein, wenn der Versicherungsnehmer:
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seinen Job verliert
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arbeitsunfähig wird
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aus dem Leben scheidet
Für einen begrenzten Zeitraum übernimmt die Versicherung die monatlichen Kreditraten. Was zunächst nach einer Erleichterung klingt, ist es nicht zwingend. Denn die Bedingungen, unter denen die Restschuldversicherung einspringt, sind eng gesteckt.
Zudem sind die Prämien recht hoch. Die Versicherungssumme selbst orientiert sich an der Höhe des aufgenommenen Kredits.
Umstritten sind Ratenschutzversicherungen nicht nur aufgrund der hohen Kosten, die sie verursachen. Sie spielen auch mit der „Was, wenn“-Angst der Kreditnehmer:
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Was passiert, wenn ich arbeitslos werde und den Kredit nicht mehr bedienen kann?
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Was mache ich, wenn ich krankheitsbedingt meinen Job verliere und die Raten nicht zahlen kann?
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Was geschieht, wenn ich sterbe und meiner Familie die Kreditschulden hinterlasse?
Kredite erhalten Sie auf www.creditsun.de sowie bei anderen Anbietern. Zwar sollten Sie die obigen Fragen bedenken, bevor Sie dort einen Kreditvertrag abschließen. Das Risiko, dass im Laufe der Kreditlaufzeit ein Ernstfall eintritt, ist bei der Mehrzahl der Kreditnehmer jedoch gering.
Warum Restschuldversicherungen dennoch gern von Banken, Sparkassen und Versicherungsdienstleistern vermittelt werden? Die Provisionen sind oft besonders hoch.
Kreditabschluss = Ratenschutzversicherung?
Restschuldversicherungen werden von Finanzdienstleistern oft stark beworben. Schließlich profitieren sie im doppelten Sinne. Sie erhalten eine hohe Vermittlungsgebühr, die der Kreditnehmer samt der Versicherungsprämie gleich zu Vertragsbeginn leistet.
Beide Gebühren schließen sich in einer Einmalzahlung zusammen, die den Nettodarlehensbetrag der Ratenschutzversicherung erhöht.
Da der Einmalbetrag zur Kreditsumme dazukommt, steigt die Zinsbelastung, obwohl sich der angegebene effektive Jahreszins scheinbar nicht verändert. Der Grund: Die Restschuldversicherung gehört offiziell nicht zu den Gesamtkosten des Kredits.
Was das für den Kreditnehmer bedeutet? Eine Kreditrate, die meist höher als ursprünglich erwartet ausfällt.
Achtung: Oft zieht der Kreditabschluss nicht nur eine, sondern gleich zwei Restkreditversicherungen nach sich. Eine soll das Risiko von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abdecken. Die andere soll vor dem Zahlungsausfall schützen, wenn der Kreditnehmer verstirbt.
Für diesen entsteht ein doppelter Kostenaufwand. Das Finanzinstitut oder der Versicherungsvermittler freuen sich dagegen über die doppelte Vermittlungsgebühr.
Bereits bei einer Anfrage eines Online-Kredits kam es in der Vergangenheit vor, dass Restschuldversicherungen abgeschlossen wurden – unabhängig davon, ob der Kreditvertrag letztendlich zustande kam. Das ernüchternde Ergebnis für die Antragsteller: kein bewilligter Kredit, dafür jedoch eine kostspielige Versicherung.
Schon bei Suche und Vergleich von Online-Krediten ist daher aufmerksames Lesen geboten, um nicht mit einem unbedachten Klick einer Restschuldversicherung zuzustimmen.
Das „Aber“ in der Ratenschutzversicherung
Wer eine Ratenschutzversicherung bewirbt, appelliert häufig an die Schuldangst der Kreditnehmer. Können sie die Kreditraten nicht mehr stemmen, träfe sie die Schuld, wenn:
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sich Kreditschulden anstauen
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das Inkassounternehmen an der Tür klopft
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die Raten von den Hinterbliebenen bezahlt werden müssen
Um diesen Risiken vorzubeugen, sei die Restschuldversicherung eine gute Investition.
Die Erklärung mag zunächst einleuchtend klingen. Das Problem: Viele Restschuldversicherungen arbeiten mit zahlreichen Ausschlussklauseln sowie langen Warte- und Karenzzeiten.
So verweigern Versicherungen die Übernahme der Kreditraten im Fall der Berufsunfähigkeit, wenn diese aus bestimmten Krankheiten resultiert. Arbeitsunfähigkeit wird oft nicht mitversichert, wenn sie aufgrund einer psychischen Erkrankung entsteht. Bei Arbeitslosigkeit springt die Restschuldversicherung nur ein, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass ihn keine Schuld an der Kündigung trifft.
Auch im Fall des eigenen Todes ist der Versicherungsschutz nicht obligatorisch. Er ist verwirkt, sofern es sich um Suizid handelt.
Warten auf den Ratenschutz
Wartezeiten meinen in der Ratenschutzversicherung den Zeitraum, den die Versicherung bestehen muss, bevor Anspruch auf eine Zahlung besteht. Sie betragen meist sechs Monate. Dazu kommt eine Karenzzeit – die Zeit, bis die Versicherungssumme ausgezahlt wird – von nochmals drei bis sechs Monaten.
Achtung: Viele Restschuldversicherungen decken einen Versicherungsfall nur für zwölf Monate ab. Zudem kommt es vor, dass nur maximal drei Leistungsfälle berücksichtigt werden. Wer beispielsweise mehr als dreimal seine Anstellung verliert, fällt automatisch aus dem Versicherungsschutz heraus.
Mehr Schutz dank 7-Tage-Regel bei Restschuldversicherungen
Ratenschutzversicherungen kosten viel, leisten oft aber nur wenig. Bisher konnten sich viele Kreditnehmer jedoch kein genaues Bild von ihrem Leistungsumfang machen. Von so manchem Finanzdienstleister wurde ihnen suggeriert, einen Kredit gäbe es nur inklusive Restschuldversicherung.
Ebenso machten sich einige Banken, Sparkassen und Online-Kreditvermittler die besagte „Was, wenn“-Angst bei Kreditanfragen und -anträgen zunutze.
Die Furcht, die Kosten im Ernstfall allein tragen zu müssen, erzeugt psychischen Druck.
Das Ergebnis: Der Restschuldversicherung wird zugestimmt, ohne sich umfassend über ihre Vor- und Nachteile zu informieren.
Die Gesetzesänderung zum 01. Januar 2025 soll Kreditnehmer vor aufgezwängten Versicherungen und unbedachten Entscheidungen schützen. Erst eine Woche nach einem Kreditabschluss dürfen Finanzinstitute oder Versicherungsvermittler eine Ratenschutzversicherung rechtswirksam abschließen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Versicherungsvertrag ungültig.
Für Verbraucher bedeutet das, sie haben ausreichend Zeit, um sich darüber schlauzumachen:
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welche Leistungen die Restkreditversicherung umfasst
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wann die Versicherung einspringt
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wie lange eine Auszahlung im Versicherungsfall dauern kann
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welche Kosten die Versicherung insgesamt verursacht
Zudem besagt das Zukunftsfinanzierungsgesetz, dass Kreditnehmer eine Versicherungserklärung aktiv abgeben müssen, wenn ein gültiger Vertrag zustande kommen soll. Vorgefertigte Versicherungsverträge, auf denen nur noch die Unterschrift fehlt, gehören der Vergangenheit an.
Restschuldversicherung – muss das oder muss das nicht sein?
Die sogenannte „Cooling-Off-Phase“ zwischen der Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung ermöglicht eine gründliche Recherche. Doch zunächst überlegen Kreditnehmer, wie sinnvoll eine solche Versicherung für sie ist. Ein Blick auf die bereits vorhandenen Versicherungsverträge kann helfen.
Wer eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, benötigt meist keine zusätzliche Absicherung der Kreditraten. Damit Hinterbliebene nicht auf Kreditraten sitzenbleiben, kann der Kreditnehmer zu Lebzeiten statt einer Restschuldversicherung eine klassische Risikolebensversicherung abschließen.
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