Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
Fernzugriff auf Handy Android
Fernzugriff auf Handy Android: Nützliche Funktionen im Alltag
Internet-Ratgeber
Negative SEO Auswirkungen auf Arbeitsplätze in Deutschland
Negative SEO Auswirkungen auf Arbeitsplätze in Deutschland
Verbraucher-Ratgeber
Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht
Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Wann ist sie möglich?
Arbeitsrecht
Einkommensquellen Strategien
Geld verdienen – Tipps für ein besseres Einkommen
Verbraucher
Unterhaltskürzung
Unterhaltskürzung & Schadensersatz: So rechnen Sie Abzüge richtig aus
Wirtschafts-Ratgeber
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
        • Abfindung
        • Betriebsrat
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
      • BGB
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: Restschuldversicherung – neues Urteil bietet Verbrauchern mehr Schutz
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Verbraucher > Verbraucher-Ratgeber > Restschuldversicherung – neues Urteil bietet Verbrauchern mehr Schutz
Verbraucher-Ratgeber

Restschuldversicherung – neues Urteil bietet Verbrauchern mehr Schutz

Redaktion 17. Februar 2025
Share
Restschuldversicherung
SHARE

Wer einen Kredit abschließt, fragt sich mehr als einmal: Was geschieht, wenn ich die Raten später nicht mehr bedienen kann? Eine berechtigte Sorge, denn plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine langwierige Krankheit erschweren die fristgerechte Tilgung der Schulden. Eine Restschuldversicherung springt in einem solchen Fall ein – zumindest in der Theorie.

Inhaltsverzeichnis
Restschuldversicherungen und die „Was, wenn“-AngstKreditabschluss = Ratenschutzversicherung?Das „Aber“ in der RatenschutzversicherungWarten auf den RatenschutzMehr Schutz dank 7-Tage-Regel bei RestschuldversicherungenRestschuldversicherung – muss das oder muss das nicht sein?

In der Praxis zeigt sich: Diese Art der Risikolebensversicherung hat einige Tücken. Die Versicherungsbeiträge sind hoch, die Auszahlungshürden meist noch höher. Daher ist es umso ärgerlicher, beim Kreditabschluss zu einer Restschuldversicherung gedrängt zu werden.

Eine seit 01. Januar 2025 geltende Regelung aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz schafft Abhilfe. Laut ihr darf die Restkreditversicherung frühestens sieben Tage nach der Kreditvergabe abgeschlossen werden.

Restschuldversicherungen und die „Was, wenn“-Angst

Raten- und Autokredite kommen in Deutschland selten allein. Viele Finanzinstitute vermitteln zusätzlich die Restschuldversicherung, die auch als Ratenschutzversicherung bekannt ist.

Wie ihr Name bereits verrät, soll sie nach der Kreditvergabe die Zahlung der Raten sicherstellen. Abhängig vom gewählten Tarif springt sie ein, wenn der Versicherungsnehmer:

  • seinen Job verliert

  • arbeitsunfähig wird

  • aus dem Leben scheidet

Für einen begrenzten Zeitraum übernimmt die Versicherung die monatlichen Kreditraten. Was zunächst nach einer Erleichterung klingt, ist es nicht zwingend. Denn die Bedingungen, unter denen die Restschuldversicherung einspringt, sind eng gesteckt.

Zudem sind die Prämien recht hoch. Die Versicherungssumme selbst orientiert sich an der Höhe des aufgenommenen Kredits.

Umstritten sind Ratenschutzversicherungen nicht nur aufgrund der hohen Kosten, die sie verursachen. Sie spielen auch mit der „Was, wenn“-Angst der Kreditnehmer:

  • Was passiert, wenn ich arbeitslos werde und den Kredit nicht mehr bedienen kann?

  • Was mache ich, wenn ich krankheitsbedingt meinen Job verliere und die Raten nicht zahlen kann?

  • Was geschieht, wenn ich sterbe und meiner Familie die Kreditschulden hinterlasse?

Siehe auch:  Wenn der Vermieter nicht zahlt: Was Mieter tun können

Kredite erhalten Sie auf www.creditsun.de sowie bei anderen Anbietern. Zwar sollten Sie die obigen Fragen bedenken, bevor Sie dort einen Kreditvertrag abschließen. Das Risiko, dass im Laufe der Kreditlaufzeit ein Ernstfall eintritt, ist bei der Mehrzahl der Kreditnehmer jedoch gering.

Warum Restschuldversicherungen dennoch gern von Banken, Sparkassen und Versicherungsdienstleistern vermittelt werden? Die Provisionen sind oft besonders hoch.

Kreditabschluss = Ratenschutzversicherung?

Restschuldversicherungen werden von Finanzdienstleistern oft stark beworben. Schließlich profitieren sie im doppelten Sinne. Sie erhalten eine hohe Vermittlungsgebühr, die der Kreditnehmer samt der Versicherungsprämie gleich zu Vertragsbeginn leistet.

Beide Gebühren schließen sich in einer Einmalzahlung zusammen, die den Nettodarlehensbetrag der Ratenschutzversicherung erhöht.

Da der Einmalbetrag zur Kreditsumme dazukommt, steigt die Zinsbelastung, obwohl sich der angegebene effektive Jahreszins scheinbar nicht verändert. Der Grund: Die Restschuldversicherung gehört offiziell nicht zu den Gesamtkosten des Kredits.

Was das für den Kreditnehmer bedeutet? Eine Kreditrate, die meist höher als ursprünglich erwartet ausfällt.

Achtung: Oft zieht der Kreditabschluss nicht nur eine, sondern gleich zwei Restkreditversicherungen nach sich. Eine soll das Risiko von Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abdecken. Die andere soll vor dem Zahlungsausfall schützen, wenn der Kreditnehmer verstirbt.

Für diesen entsteht ein doppelter Kostenaufwand. Das Finanzinstitut oder der Versicherungsvermittler freuen sich dagegen über die doppelte Vermittlungsgebühr.

Bereits bei einer Anfrage eines Online-Kredits kam es in der Vergangenheit vor, dass Restschuldversicherungen abgeschlossen wurden – unabhängig davon, ob der Kreditvertrag letztendlich zustande kam. Das ernüchternde Ergebnis für die Antragsteller: kein bewilligter Kredit, dafür jedoch eine kostspielige Versicherung.

Schon bei Suche und Vergleich von Online-Krediten ist daher aufmerksames Lesen geboten, um nicht mit einem unbedachten Klick einer Restschuldversicherung zuzustimmen.

Das „Aber“ in der Ratenschutzversicherung

Wer eine Ratenschutzversicherung bewirbt, appelliert häufig an die Schuldangst der Kreditnehmer. Können sie die Kreditraten nicht mehr stemmen, träfe sie die Schuld, wenn:

  • sich Kreditschulden anstauen

  • das Inkassounternehmen an der Tür klopft

  • die Raten von den Hinterbliebenen bezahlt werden müssen

Siehe auch:  Behandlungsfehler und Patientenrechte: Deine Ansprüche

Um diesen Risiken vorzubeugen, sei die Restschuldversicherung eine gute Investition.

Die Erklärung mag zunächst einleuchtend klingen. Das Problem: Viele Restschuldversicherungen arbeiten mit zahlreichen Ausschlussklauseln sowie langen Warte- und Karenzzeiten.

So verweigern Versicherungen die Übernahme der Kreditraten im Fall der Berufsunfähigkeit, wenn diese aus bestimmten Krankheiten resultiert. Arbeitsunfähigkeit wird oft nicht mitversichert, wenn sie aufgrund einer psychischen Erkrankung entsteht. Bei Arbeitslosigkeit springt die Restschuldversicherung nur ein, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass ihn keine Schuld an der Kündigung trifft.

Auch im Fall des eigenen Todes ist der Versicherungsschutz nicht obligatorisch. Er ist verwirkt, sofern es sich um Suizid handelt.

Warten auf den Ratenschutz

Wartezeiten meinen in der Ratenschutzversicherung den Zeitraum, den die Versicherung bestehen muss, bevor Anspruch auf eine Zahlung besteht. Sie betragen meist sechs Monate. Dazu kommt eine Karenzzeit – die Zeit, bis die Versicherungssumme ausgezahlt wird – von nochmals drei bis sechs Monaten.

Achtung: Viele Restschuldversicherungen decken einen Versicherungsfall nur für zwölf Monate ab. Zudem kommt es vor, dass nur maximal drei Leistungsfälle berücksichtigt werden. Wer beispielsweise mehr als dreimal seine Anstellung verliert, fällt automatisch aus dem Versicherungsschutz heraus.

Mehr Schutz dank 7-Tage-Regel bei Restschuldversicherungen

Ratenschutzversicherungen kosten viel, leisten oft aber nur wenig. Bisher konnten sich viele Kreditnehmer jedoch kein genaues Bild von ihrem Leistungsumfang machen. Von so manchem Finanzdienstleister wurde ihnen suggeriert, einen Kredit gäbe es nur inklusive Restschuldversicherung.

Ebenso machten sich einige Banken, Sparkassen und Online-Kreditvermittler die besagte „Was, wenn“-Angst bei Kreditanfragen und -anträgen zunutze.

Die Furcht, die Kosten im Ernstfall allein tragen zu müssen, erzeugt psychischen Druck.

Siehe auch:  Unternehmenskredit für Selbstständige: Welche rechtlichen Bestimmungen gelten?

Das Ergebnis: Der Restschuldversicherung wird zugestimmt, ohne sich umfassend über ihre Vor- und Nachteile zu informieren.

Die Gesetzesänderung zum 01. Januar 2025 soll Kreditnehmer vor aufgezwängten Versicherungen und unbedachten Entscheidungen schützen. Erst eine Woche nach einem Kreditabschluss dürfen Finanzinstitute oder Versicherungsvermittler eine Ratenschutzversicherung rechtswirksam abschließen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Versicherungsvertrag ungültig.

Für Verbraucher bedeutet das, sie haben ausreichend Zeit, um sich darüber schlauzumachen:

  • welche Leistungen die Restkreditversicherung umfasst

  • wann die Versicherung einspringt

  • wie lange eine Auszahlung im Versicherungsfall dauern kann

  • welche Kosten die Versicherung insgesamt verursacht

Zudem besagt das Zukunftsfinanzierungsgesetz, dass Kreditnehmer eine Versicherungserklärung aktiv abgeben müssen, wenn ein gültiger Vertrag zustande kommen soll. Vorgefertigte Versicherungsverträge, auf denen nur noch die Unterschrift fehlt, gehören der Vergangenheit an.

Restschuldversicherung – muss das oder muss das nicht sein?

Die sogenannte „Cooling-Off-Phase“ zwischen der Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung ermöglicht eine gründliche Recherche. Doch zunächst überlegen Kreditnehmer, wie sinnvoll eine solche Versicherung für sie ist. Ein Blick auf die bereits vorhandenen Versicherungsverträge kann helfen.

Wer eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, benötigt meist keine zusätzliche Absicherung der Kreditraten. Damit Hinterbliebene nicht auf Kreditraten sitzenbleiben, kann der Kreditnehmer zu Lebzeiten statt einer Restschuldversicherung eine klassische Risikolebensversicherung abschließen.

 

 

  • Über
  • Letzte Artikel
Redaktion
Redaktion
Redaktion
Letzte Artikel von Redaktion (Alle anzeigen)
  • Fernzugriff auf Handy Android: Nützliche Funktionen im Alltag - 10. Juli 2025
  • Negative SEO Auswirkungen auf Arbeitsplätze in Deutschland - 10. Juli 2025
  • Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Wann ist sie möglich? - 3. Juli 2025

Verwandte Posts:

Preisfehler SonderangeboteDas 1×1 des Sparens – so profitiert man von Preisfehlern und Sonderangeboten Werbung für Zigaretten-Produkten: Deshalb ist sie verbotenWerbung für Zigaretten-Produkten: Deshalb ist sie verboten Rechte bei Reisemangel einer Kreuzfahrt: Das musst du wissen!Rechte bei Reisemangel einer Kreuzfahrt: Das musst du wissen! InsolvenzWelche Ansprüche haben Arbeitnehmer bei einer Insolvenz?
Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Berufsbildungsgesetz
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?