Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
Website-Optionen
Die besten kostenlosen Website-Optionen für kleine Unternehmen
Wirtschafts-Ratgeber
Blockchain-Forensik
Blockchain-Forensik: Einblick in moderne Ermittlungen
Internet-Ratgeber
Schutz von Krypto-Unternehmern
Schutz von Krypto-Unternehmern: Eine wachsende Herausforderung
Internet-Ratgeber
Smartphone Reparatur Hilfe
Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe
Verbraucher Verbraucher-Ratgeber
Website-Rechtskonformität
Website-Rechtskonformität: So verteidigen Sie sich gegen falsche Werbeaussagen und Urheberrechtsverletzungen
Recht-Allgemein
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
        • Abfindung
        • Betriebsrat
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
      • BGB
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: Senioren und das Wohnrecht: Was man wissen sollte
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Mietrecht > Senioren und das Wohnrecht: Was man wissen sollte
MietrechtImmobilien-Ratgeber

Senioren und das Wohnrecht: Was man wissen sollte

Anwalt-Seiten 20. Januar 2023
Share
Senioren und das Wohnrecht
Senioren und das Wohnrecht
SHARE

Die Hälfte der Bezieher von Wohngeld sind Rentner. Es gibt – je nachdem, ob die Rentner Miete zahlen oder ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung besitzen oder im Pflegeheim leben – unterschiedliche Voraussetzungen für den Zugang zu Wohngeld. Wohngeld ist eine Sozialleistung, die sowohl Mieter als auch Eigentümer bei der Bezahlung ihres Wohnraums unterstützen soll. Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld erfüllt, wird diese Sozialleistung für 12 Monate gezahlt. Sind die Voraussetzungen für diese Sozialleistung weiterhin gegeben, kann Wohngeld erneut beantragt werden. Im Senioren Magazin wird einiges über das Leben und Wohnen im Alter erklärt. Eines sollte hier jedoch klar sein: Nicht jeder Rentner hat Anspruch auf Wohngeld bzw. auf eine Form des Wohngelds. Ausschlaggebend ist bei der Beantragung von Wohngeld allgemein die Höhe der Rente, die dem Rentner monatlich ausgezahlt wird.

Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen Wohngeld für MieterVoraussetzungen Wohngeld für EigentümerVoraussetzungen Wohngeld für Menschen im Pflegeheim

Voraussetzungen Wohngeld für Mieter

Den Mietzuschuss für Mieter erhalten Mieter einer Wohnung, eines Zimmers bzw. eines Hauses. Zu den berechtigten Personen gehören auch Untermieter eines Wohnraums sowie
Heimbewohner mit einem unbefristeten Aufenthaltswunsch. Der Mietzuschuss soll die Menschen dabei unterstützen, wenn deren Einkommen zu gering ist, um den Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Voraussetzung für den Bezug des Mietzuschusses ist, dass die anfallenden Mietkosten angemessen sind. Hierfür gibt es festgelegte Mietstufen, welche die Höchstbeträge für Mietkosten ergeben. Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird dabei berücksichtigt. Die Höhe des Mietzuschusses berechnet sich anhand des Einkommens, der Anzahl der Familienmitglieder und der Höhe der Miete.

Siehe auch:  Vermieter zahlt Kaution nicht zurück - So gehen Sie vor

Voraussetzungen Wohngeld für Eigentümer

Das Wohngeld für Hauseigentümer wird als Lastenzuschuss bezeichnet. Voraussetzungen für diese Art von Wohngeld können Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims und eines Mehrfamilienhauses und einer Kleinsiedlung erhalten. Rentner, die über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg für ihr selbstgenutztes Wohneigentum gespart haben, müssen somit nicht ausziehen, wenn sie die Kosten (Lasten), die rund ums Eigenheim anfallen, nicht über ihre Rente selbst stemmen können. ZU den Belastungen des selbst genutzten Wohneigentums, welche lastenzuschussfähig sind, gehören: Kosten für Zinsen und für Tilgung bei Krediten, welche Bau, Erwerb bzw. Renovierung des Wohneigentums dienen, Instandhaltungskosten sowie Instandsetzungskosten, Grundsteuer und sonstige Abgaben sowie Versicherungsbeiträge für das Eigenheim und bestimmte Heizkosten und Verwaltungskosten. Die Höhe des Lastenzuschuss wird bestimmt durch Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, Gesamteinkommens des Haushalts sowie Höhe der zuschussfähigen Belastungen.

Siehe auch:  Wer kann sich Immobilienmakler nennen? Weg in die Immobilienbranche

Voraussetzungen Wohngeld für Menschen im Pflegeheim

Rentner, die pflegebedürftig sind und vom Eigenheim bzw. der gemieteten Wohnung, ins Pflegeheim übersiedeln, können ebenfalls Wohngeld beantragen. Berechnet wird der Anspruch auf Wohngeld in diesem Fall nicht anhand der individuellen Miete für das Zimmer im Pflegeheim. Die Anspruchshöhe richtet sich stattdessen nach dem Mietniveau in der Region, in dem sich das Pflegeheim befindet. Zudem muss der Rentner im Rahmen der Antragsstellung seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen. Berücksichtigt wird hierbei das Heimentgelt, Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen und des Ehegatten. Das sogenannte Pflegewohngeld wird Bewohnern bei vollstationärer Pflege gewährt. Ein Anspruch auf Pflegewohngeld bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege besteht nicht. Gleiches gilt für Pflegebedürftige in Tagespflege- oder Behinderteneinrichtungen.

Siehe auch:  Rechtliche Tipps für den Immobilien-Kauf: So geht's sicher!
  • Über
  • Letzte Artikel
Anwalt-Seiten
Anwalt-Seiten
Die Informationen auf Anwalt-Seiten.de sind nur als allgemeiner Ratgeber gedacht. Diese Informationen stellen keinen Vertrag mit dem Leser dar und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen. Alle Rechte liegen beim Autor, und jede Art der Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.
Anwalt-Seiten
Letzte Artikel von Anwalt-Seiten (Alle anzeigen)
  • Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe - 14. Mai 2025
  • Der Trick mit den Gewinnen: So locken Casinos im Netz - 8. April 2025
  • Beliebte Spiele im Vox unter deutschen Spielern: Trends und Favoriten - 7. April 2025

Verwandte Posts:

fristlose kündigung mieter wegen unzumutbarkeitFristlose Kündigung vom Mieter wegen Unzumutbarkeit Mieter findet keine Wohnung nach EigenbedarfskündigungMieter findet keine Wohnung nach Eigenbedarfskündigung Wohnung renoviert übernommen: Muss ich beim Auszug renovieren?Wohnung renoviert übernommen: Muss ich beim Auszug renovieren? Renovierung bei AuszugRenovierung bei Auszug: Wichtige Regelungen und Gesetze
Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Berufsbildungsgesetz
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?