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Anwalt-Seiten.de > Blog > Immobilien > Immobilien-Ratgeber > Wohnung untervermieten – Darauf müssen Sie achten
Immobilien-Ratgeber

Wohnung untervermieten – Darauf müssen Sie achten

Redaktion 9. Februar 2025
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Wohnung untervermieten
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Das Untervermieten einer Wohnung ist eine gängige Praxis, wenn Sie für eine gewisse Zeit nicht in Ihrer Wohnung wohnen, die Mietkosten senken oder die Wohnung nicht leer stehen lassen möchten. Doch bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten, gibt es zahlreiche rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten. Fehler in diesem Bereich können zu Konflikten mit dem Vermieter oder sogar zu einer Kündigung des Mietvertrags führen.

Inhaltsverzeichnis
1. Brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters?Was ist ein berechtigtes Interesse?Wann kann der Vermieter ablehnen?2. Welche rechtlichen Vorgaben gelten?Unterschied: Teilweise vs. vollständige UntervermietungUntermietvertrag: Ein Muss!3. Tipps für die Auswahl des richtigen Untermieters4. Mietpreis und Nebenkosten richtig berechnenWorauf sollten Sie achten?5. So gestalten Sie einen rechtssicheren Untermietvertrag6. Mögliche Risiken und wie Sie diese minimierenTypische Risiken:So minimieren Sie Risiken:Fazit

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, lohnt sich ein Blick auf www.immobilien-fachwissen.de. Dort finden Sie umfassende Informationen rund um Mietrecht und Immobilien. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, was Sie beim Untervermieten Ihrer Wohnung berücksichtigen müssen.

1. Brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters?

Grundsätzlich benötigen Mieter die Zustimmung des Vermieters, wenn sie ihre Wohnung untervermieten möchten. Dies ist gesetzlich im § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Der Vermieter darf die Untervermietung nicht willkürlich verbieten, vor allem nicht, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat.

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Ein berechtigtes Interesse kann vorliegen, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat, z.B.:

  • Beruflicher Wechsel in eine andere Stadt
  • Längere Auslandsaufenthalte
  • Finanzielle Engpässe, die die Mietkostenbelastung reduzieren sollen
  • Zusammenzug mit dem Partner, während die alte Wohnung nicht sofort gekündigt wird
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Wichtig: Auch bei berechtigtem Interesse müssen Sie den Vermieter schriftlich um Erlaubnis bitten. In der Anfrage sollten Sie den Untermieter namentlich nennen und angeben, warum Sie untervermieten möchten.

Wann kann der Vermieter ablehnen?

Der Vermieter darf die Untervermietung nur aus triftigen Gründen ablehnen, z.B.:

  • Überbelegung der Wohnung
  • Zweifel an der Zuverlässigkeit des Untermieters
  • Sicherheitsbedenken oder berechtigte Sorge um das Mietobjekt

Sollte der Vermieter ohne triftigen Grund ablehnen, können Sie unter Umständen eine Mietminderung durchsetzen oder den Vermieter gerichtlich zur Zustimmung verpflichten.

2. Welche rechtlichen Vorgaben gelten?

Unterschied: Teilweise vs. vollständige Untervermietung

  • Teilweise Untervermietung: Sie vermieten nur einen Teil der Wohnung, z.B. ein Zimmer. Hier ist der Vermieter eher verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen.
  • Vollständige Untervermietung: Sie vermieten die gesamte Wohnung. Dies ist komplizierter und der Vermieter hat mehr Ermessensspielraum.

Untermietvertrag: Ein Muss!

Auch wenn der Untermieter ein Freund oder Verwandter ist, sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen. Dieser Vertrag regelt:

  • Mietzins (Untermiete): Wie viel zahlt der Untermieter?
  • Nebenkosten: Werden diese separat abgerechnet?
  • Mietdauer: Befristet oder unbefristet?
  • Kaution: Sicherheitsleistung für eventuelle Schäden
  • Hausordnung: Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Regeln

3. Tipps für die Auswahl des richtigen Untermieters

Da Sie als Hauptmieter weiterhin für die Wohnung haften, sollten Sie den Untermieter mit Sorgfalt auswählen. Folgende Tipps helfen dabei:

  • Bonitätsprüfung: Lassen Sie sich Gehaltsnachweise oder eine SCHUFA-Auskunft zeigen.
  • Persönliches Gespräch: So können Sie einen Eindruck von der Person gewinnen.
  • Referenzen: Falls möglich, fragen Sie nach früheren Vermietern.
  • Vertragsdetails besprechen: Klären Sie im Vorfeld die Regeln zu Mietzahlungen, Hausordnung und Nutzung der Wohnung.
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Wichtig: Selbst wenn der Untermieter Ärger macht (z.B. Mietrückstände oder Schäden verursacht), bleibt der Hauptmieter der direkte Ansprechpartner für den Vermieter. Daher ist es umso wichtiger, vertrauenswürdige Personen auszuwählen.

4. Mietpreis und Nebenkosten richtig berechnen

Der Mietpreis für die Untervermietung sollte fair und transparent gestaltet sein. Als Hauptmieter dürfen Sie zwar eine Miete verlangen, aber keine unzulässige Gewinnerzielung betreiben.

Worauf sollten Sie achten?

  • Angemessenheit der Miete: Der Untermietpreis sollte sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.
  • Nebenkosten: Klären Sie, ob diese in der Miete enthalten sind oder separat berechnet werden.
  • Heiz- und Stromkosten: Diese können je nach Nutzung des Untermieters variieren und sollten genau geregelt werden.

Achtung: In einigen Städten kann eine Mietpreisbremse gelten, auch für Untermieten. Informieren Sie sich daher vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

5. So gestalten Sie einen rechtssicheren Untermietvertrag

Ein rechtssicherer Untermietvertrag schützt Sie vor späteren Konflikten. Folgende Punkte sollten unbedingt enthalten sein:

  • Vertragsparteien: Name und Anschrift von Haupt- und Untermieter
  • Mietobjekt: Genaue Beschreibung der untervermieteten Räume
  • Mietdauer: Befristet oder unbefristet mit klaren Kündigungsfristen
  • Mietzins und Nebenkosten: Exakte Beträge und Zahlungsmodalitäten
  • Kaution: Höhe und Bedingungen der Rückzahlung
  • Nutzungsbedingungen: Regelungen zu Haustieren, Rauchen, Untervermietung durch den Untermieter etc.
  • Haftung: Klare Absprachen über Schäden an der Wohnung

6. Mögliche Risiken und wie Sie diese minimieren

Das Untervermieten bringt nicht nur Vorteile, sondern auch einige Risiken mit sich:

Siehe auch:  Verschiedene Arten von Immobilieninvestitionen erkunden: Von Wohn- bis Gewerbeimmobilien

Typische Risiken:

  • Zahlungsausfälle: Der Untermieter zahlt die Miete nicht pünktlich oder gar nicht.
  • Schäden: Der Untermieter verursacht Schäden an der Wohnung.
  • Verletzung der Hausordnung: Lärm, unerlaubte Haustiere oder andere Verstöße gegen die Hausordnung.
  • Haftung gegenüber dem Vermieter: Als Hauptmieter haften Sie in den meisten Fällen für das Verhalten des Untermieters.

So minimieren Sie Risiken:

  • Kaution vereinbaren: Diese dient als Sicherheit für etwaige Schäden oder Mietrückstände.
  • Regelmäßige Kontrollen: Besuchen Sie die Wohnung in angemessenen Abständen.
  • Haftpflichtversicherung: Prüfen Sie, ob der Untermieter eine private Haftpflichtversicherung besitzt.
  • Detaillierter Vertrag: Je klarer die Vertragsbedingungen, desto geringer das Streitpotenzial.

Fazit

Das Untervermieten einer Wohnung kann viele Vorteile bieten – sei es zur Kostensenkung oder zur flexiblen Nutzung des Wohnraums. Damit das Mietverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie sich gründlich vorbereiten: Holen Sie die Zustimmung des Vermieters ein, wählen Sie den Untermieter sorgfältig aus und schließen Sie einen rechtssicheren Vertrag ab. So sind Sie rechtlich abgesichert und können möglichen Problemen gelassen entgegensehen.

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