Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
Notification Show More
Neueste Beiträge
Website-Optionen
Die besten kostenlosen Website-Optionen für kleine Unternehmen
Wirtschafts-Ratgeber
Blockchain-Forensik
Blockchain-Forensik: Einblick in moderne Ermittlungen
Internet-Ratgeber
Schutz von Krypto-Unternehmern
Schutz von Krypto-Unternehmern: Eine wachsende Herausforderung
Internet-Ratgeber
Smartphone Reparatur Hilfe
Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe
Verbraucher Verbraucher-Ratgeber
Website-Rechtskonformität
Website-Rechtskonformität: So verteidigen Sie sich gegen falsche Werbeaussagen und Urheberrechtsverletzungen
Recht-Allgemein
Aa
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
      • Arbeitsrecht
        • Abfindung
        • Betriebsrat
      • Berufe-Ratgeber
    • Gesellschaftliches
      • Zivilrecht
    • Familie
      • Familien-Ratgeber
      • Familienrecht
    • Gesundheit
      • Arzthaftungsrecht
      • Gesundheit-Ratgeber
    • Recht-Allgemein
      • BGB
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Reading: 1138 BGB: Grundschuld und Hypothek Erklärung
Share
Aa
Anwalt-Seiten.deAnwalt-Seiten.de
  • Start
  • Themengebiete
  • Immobilien
  • Internet
  • Logistik
  • Umwelt
  • Versicherung
  • Verbraucher
  • Wirtschaft
Search
  • Start
  • Themengebiete
    • Beruf
    • Gesellschaftliches
    • Familie
    • Gesundheit
    • Recht-Allgemein
  • Immobilien
    • Baurecht
    • Immobilien-Ratgeber
    • Mietrecht
  • Internet
    • Internet-Ratgeber
    • IT-Recht
  • Logistik
    • Logistik-Ratgeber
    • Speditionsrecht
  • Umwelt
    • Umwelt-Ratgeber
    • Verkehrsrecht
  • Versicherung
    • Versicherungsrecht
  • Verbraucher
    • Handelsrecht
    • Verbraucher-Ratgeber
  • Wirtschaft
    • Insolvenzrecht
    • Wirtschafts-Ratgeber
    • Wirtschaftsrecht
Have an existing account? Sign In
Follow US
Anwalt-Seiten.de > Blog > Themengebiete > Recht-Allgemein > BGB > 1138 BGB: Grundschuld und Hypothek Erklärung
BGB

1138 BGB: Grundschuld und Hypothek Erklärung

Anwalt-Seiten 7. Februar 2024
Share
1138 bgb
SHARE

Wussten Sie, dass die Hypothek eine wichtige Form der Kreditsicherung ist, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist? Im Paragraphen 1113 bis 1198 finden sich alle relevanten Bestimmungen. Doch wofür genau wird die Hypothek verwendet und wie unterscheidet sie sich von der Grundschuld? In diesem Artikel werden wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Hypothek gemäß § 1138 BGB geben.

Inhaltsverzeichnis
Anspruch gegen den Eigentümer des Grundstücks aus einer Verkehrshypothek (Ersterwerb)BeispielFazitFAQWas ist eine Hypothek?Wie wird die Hypothek im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt?Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?Warum hat die Grundschuld die Hypothek verdrängt?Was regelt § 1147 BGB?Wie entsteht eine Hypothek?Was haftet die Hypothek?Was sind Einreden gegen den Anspruch aus einer Hypothek?Wann ist der Anspruch aus einer Hypothek durchsetzbar?Wie sind die Regelungen zur Hypothek und Grundschuld im Bürgerlichen Gesetzbuch?Quellenverweise

Die Hypothek ermöglicht es einem Gläubiger, ein Grundstück als Pfand für eine Forderung zu nutzen. Sie ist akzessorisch, was bedeutet, dass ihr Entstehen und ihre Durchsetzbarkeit von der Existenz der zu sichernden Forderung abhängen. Im Gegensatz dazu ist die Grundschuld abstrakt und kann auch künftige und noch nicht entstandene Forderungen sichern.

Die Hypothek wurde zunehmend von der Grundschuld verdrängt, da diese flexibler und vielseitiger einsetzbar ist. Obwohl die Hypothek heutzutage im Zwangsvollstreckungsrecht noch eine Rolle spielt, ist die Grundschuld die üblichere Form der Kreditsicherung.

In den folgenden Abschnitten werden wir genauer betrachten, welchen Anspruch der Gläubiger gegen den Eigentümer des Grundstücks aus einer Verkehrshypothek (Ersterwerb) hat und welchen Regelungen im BGB hierbei zu beachten sind.

Siehe auch:  Eigentumsvermutung nach 1005 BGB erklärt

Anspruch gegen den Eigentümer des Grundstücks aus einer Verkehrshypothek (Ersterwerb)

Gemäß § 1147 BGB hat der Inhaber einer Verkehrshypothek einen Anspruch gegen den Eigentümer eines mit der Hypothek belasteten Grundstücks, auf dem sie lastet. Dieser Anspruch besagt, dass der Eigentümer die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück dulden muss, um den Gläubiger zu befriedigen.

Die Verkehrshypothek entsteht als dingliches Recht durch Einigung über die Bestellung, Eintragung im Grundbuch und gegebenenfalls durch die Übergabe des Hypothekenbriefs. Um einen Anspruch gegen den Eigentümer geltend machen zu können, muss die gesicherte Forderung bereits entstanden sein und darf nicht untergegangen sein.

Die Verkehrshypothek haftet für den gesicherten Forderungskreis des Gläubigers. Der Eigentümer kann jedoch bestimmte Einreden gegen den Anspruch geltend machen. Um den Anspruch durchsetzen zu können, muss er zum Zeitpunkt der Durchsetzung fällig sein und es dürfen keine wirksamen Einreden entgegenstehen.

Beispiel

Ein Grundstückseigentümer hat eine Verkehrshypothek über sein Grundstück bestellt, um einen Kredit von der Bank zu erhalten. Nach einigen Jahren ist der Eigentümer nicht mehr in der Lage, die Kreditraten zu bedienen, und die Bank entscheidet sich, die Hypothek zwangsweise durchzusetzen.

Die Bank kann den Anspruch gegen den Eigentümer geltend machen und die Zwangsvollstreckung in das Grundstück beantragen, um ihre Forderung zu befriedigen. Der Eigentümer ist verpflichtet, diese Zwangsvollstreckung zu dulden und das Grundstück zur Verfügung zu stellen.

Grundstückseigentümer Bank (Gläubiger)
Das Grundstück wird zwangsweise verwertet. Die Bank erhält den Erlös aus der Verwertung zur Befriedigung ihrer Forderung.

Die Verkehrshypothek bietet somit eine rechtliche Grundlage für den Gläubiger, um Ansprüche gegen den Eigentümer eines Grundstücks durchzusetzen und seine Forderung zu sichern.

Siehe auch:  Meta-Titel: 117 BGB – Nichtigkeit Scheingeschäfte erklärt

Fazit

Die Hypothek und die Grundschuld sind wichtige Instrumente der Kreditsicherung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Während die Hypothek eine akzessorische Kreditsicherheit ist, die sich an eine bestimmte Forderung knüpft, ist die Grundschuld abstrakt und kann auch künftige Forderungen sichern. Die Hypothek wurde zunehmend von der Grundschuld verdrängt, da diese mehr Flexibilität bietet.

Der Anspruch gegen den Eigentümer aus einer Hypothek ist im BGB genau geregelt und umfasst die Entstehung der Hypothek, rechtsvernichtende Einwendungen und die Durchsetzbarkeit des Anspruchs. Insgesamt sind die Regelungen zur Hypothek und Grundschuld komplex und erfordern ein genaues Verständnis, insbesondere für Rechtsstreitigkeiten und Immobiliengeschäfte.

Um eine geeignete Kreditsicherung zu wählen und die Rechte von Eigentümern, Gläubigern und anderen Beteiligten zu schützen, ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsberater zu konsultieren. Ein genaues Verständnis der rechtlichen Aspekte von Hypotheken und Grundschulden ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Streitigkeiten und finanzielle Verluste zu vermeiden.

FAQ

Was ist eine Hypothek?

Eine Hypothek ist eine Form der Kreditsicherung, bei der ein Gläubiger ein Grundstück als Pfand für eine Forderung nutzt.

Wie wird die Hypothek im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt?

Die Hypothek ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragraphen 1113 bis 1198 geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?

Die Hypothek ist akzessorisch und hängt von der Existenz der zu sichernden Forderung ab. Die Grundschuld ist abstrakt und kann auch künftige Forderungen sichern.

Warum hat die Grundschuld die Hypothek verdrängt?

Die Grundschuld bietet mehr Flexibilität und ist vielseitiger einsetzbar.

Was regelt § 1147 BGB?

§ 1147 BGB regelt den Anspruch des Inhabers einer Hypothek gegen den Eigentümer eines mit der Hypothek belasteten Grundstücks.

Siehe auch:  101 BGB erklärt: Geschäftsfähigkeit im Detail

Wie entsteht eine Hypothek?

Eine Hypothek entsteht als dingliches Recht durch Einigung über die Bestellung, Eintragung im Grundbuch und ggf. Übergabe des Hypothekenbriefs.

Was haftet die Hypothek?

Die Hypothek haftet für den gesicherten Forderungskreis des Gläubigers.

Was sind Einreden gegen den Anspruch aus einer Hypothek?

Der Eigentümer kann bestimmte Einreden gegen den Anspruch geltend machen.

Wann ist der Anspruch aus einer Hypothek durchsetzbar?

Der Anspruch ist durchsetzbar, wenn er fällig ist und keine wirksamen Einreden entgegenstehen.

Wie sind die Regelungen zur Hypothek und Grundschuld im Bürgerlichen Gesetzbuch?

Die Regelungen zur Hypothek und Grundschuld sind komplex und erfordern ein genaues Verständnis, insbesondere für Rechtsstreitigkeiten und Immobiliengeschäfte.

Quellenverweise

  • https://www.juracademy.de/sachenrecht3/hypothek.html
  • https://jurcase.com/der-examensklassiker-die-hypothek/
  • https://clemente.de/FAQ_Grundschuld_Hypothek.html
  • Über
  • Letzte Artikel
Anwalt-Seiten
Anwalt-Seiten
Die Informationen auf Anwalt-Seiten.de sind nur als allgemeiner Ratgeber gedacht. Diese Informationen stellen keinen Vertrag mit dem Leser dar und können eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen. Alle Rechte liegen beim Autor, und jede Art der Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.
Anwalt-Seiten
Letzte Artikel von Anwalt-Seiten (Alle anzeigen)
  • Handy defekt – Tipps: Smartphone Reparatur Hilfe - 14. Mai 2025
  • Der Trick mit den Gewinnen: So locken Casinos im Netz - 8. April 2025
  • Beliebte Spiele im Vox unter deutschen Spielern: Trends und Favoriten - 7. April 2025

Verwandte Posts:

1008 bgb1008 BGB – Anspruch auf Grenzeinrichtung erklärt 1042 bgbEigentumserwerb nach § 1042 BGB erklärt 1068 bgb1068 BGB – Übersicht zum Nießbrauchrecht in Deutschland 1112 bgbEigentümer-Besitzer-Verhältnis nach § 1112 BGB
Share this Article
Facebook Twitter Email Print
  • Berufsbildungsgesetz
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Haftungsausschluss
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}

Removed from reading list

Undo
Welcome Back!

Sign in to your account

Lost your password?