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Anwalt-Seiten.de > Blog > Themengebiete > Recht-Allgemein > BGB > 114 BGB – Geschäftsfähigkeit und Rechtsfragen
BGB

114 BGB – Geschäftsfähigkeit und Rechtsfragen

Anwalt-Seiten 7. Februar 2024
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114 bgb
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Wussten Sie, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland ein umfangreiches Gesetz ist, das alle rechtlichen Grundlagen für Vertrags- und Schuldrecht enthält? Eine besonders wichtige Regelung im BGB ist der § 114, der sich mit der Geschäftsfähigkeit von Personen befasst. Dieser Abschnitt hat weitreichende Auswirkungen auf die Pflichten und Rechte von Menschen und spielt eine entscheidende Rolle im Rechtsschutz. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem § 114 BGB auseinandersetzen und seine Relevanz im deutschen Rechtssystem untersuchen.

Inhaltsverzeichnis
Die Wesentlichen Inhalte von § 114 BGBGeschäftsfähigkeit bei ErwachsenenRechtsgeschäfte im Zustand der BeeinträchtigungMietrecht und barrierefreie NutzungRechtsfolgen und Durchsetzbarkeit von § 114 BGBFAQWelche Personen gelten nach § 114 BGB als geschäftsunfähig?Was bedeutet die Geschäftsunfähigkeit für rechtliche Transaktionen?Welche Konsequenzen hat die Geschäftsunfähigkeit bei Eheschließungen?Welche Rechte haben Menschen mit Beeinträchtigungen?Was sind die Rechtsfolgen von § 114 BGB?Quellenverweise

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der § 114 BGB die Geschäftsfähigkeit und die Teilnahme am Rechtsverkehr regelt. Eine überraschende Tatsache ist, dass Minderjährige bis zum vollendeten 7. Lebensjahr geschäftsunfähig sind. Ab diesem Zeitpunkt sind sie zwar beschränkt geschäftsfähig, jedoch gelten bestimmte Einschränkungen und Besonderheiten. Eine weitere bemerkenswerte Entwicklung war die Abschaffung der Entmündigung und Vormundschaft für Volljährige im Jahr 1992.

Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, einen gesetzlichen Betreuer zu erhalten, ohne dass ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt wird. Dies trägt dazu bei, ihre Rechte zu schützen und gleichzeitig die Selbstbestimmung zu wahren. Zudem fällt auf, dass das geltende Recht Rechtsgeschäfte von Erwachsenen, die als geschäftsunfähig gelten, für nichtig erklärt. Allerdings können geschäftsunfähige Erwachsene in gewissem Umfang geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens tätigen. Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass im Mietrecht das Recht auf barrierefreie Nutzung der Mietsache besteht, was für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung ist.

Siehe auch:  Erbrecht und Immobilien – § 1143 BGB erklärt

Die Wesentlichen Inhalte von § 114 BGB

In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Inhalte von § 114 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erläutert. Dieser Gesetzestext betrifft die Geschäftsfähigkeit von Erwachsenen und beinhaltet Regelungen zu Geistesschwäche, Verschwendung, Trunksucht, Rauschgiftsucht, Entmündigung und Mietrecht für barrierefreie Nutzung.

Geschäftsfähigkeit bei Erwachsenen

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Menschen in der Regel als voll geschäftsfähig angesehen. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit leiden, die ihre freie Willensbestimmung einschränkt. Eine leichte Beeinflussbarkeit oder Vergesslichkeit allein rechtfertigt keine Geschäftsunfähigkeit. Eine geistige Behinderung wird anhand des IQ einer Person bewertet, wobei ein IQ unter 60 als Geschäftsunfähigkeit betrachtet wird. Die Geschäftsunfähigkeit kann sich auch nur auf bestimmte Bereiche von Geschäften beziehen.

Rechtsgeschäfte im Zustand der Beeinträchtigung

Rechtsgeschäfte, die von Personen abgeschlossen werden, die vorübergehend bewusstlos oder geistig beeinträchtigt sind, sind nach § 114 BGB nichtig. Dies dient dem Schutz der betroffenen Person und gewährleistet eine faire und wirksame rechtliche Handhabung.

Mietrecht und barrierefreie Nutzung

Im Mietrecht besteht das Recht auf barrierefreie Nutzung der Mietsache. Mieter mit Behinderungen haben das Recht, ihre Mietwohnung entsprechend ihren Bedürfnissen anzupassen, um eine barrierefreie Umgebung zu schaffen. Dies kann beispielsweise den Einbau von Rampen, breiteren Türen oder behindertengerechten Badezimmern umfassen. Der Mieter ist für die Kosten solcher Anpassungen verantwortlich.

Geschäftsfähigkeit Rechtsfolge
Volle Geschäftsfähigkeit Person kann rechtlich bindende Verträge abschließen.
Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Geistesschwäche Person ist nicht in der Lage, rechtlich bindende Verträge abzuschließen.
Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Trunksucht oder Rauschgiftsucht Person ist nicht in der Lage, rechtlich bindende Verträge abzuschließen.
Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Verschwendung Person ist nicht in der Lage, rechtlich bindende Verträge abzuschließen.
Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Entmündigung Person ist nicht in der Lage, rechtlich bindende Verträge abzuschließen.
Barrierefreie Nutzung im Mietrecht Mieter mit Behinderungen haben das Recht, ihre Mietwohnung barrierefrei zu nutzen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Siehe auch:  1094 BGB: Wissenswertes zum Nießbrauchrecht

Rechtsfolgen und Durchsetzbarkeit von § 114 BGB

Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind nichtig, ebenso wie Erklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden. Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens eines geschäftsunfähigen Erwachsenen sind jedoch wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung erbracht sind. Die Ehegeschäftsfähigkeit ist Voraussetzung für die Eheschließung, und eine Ehe, die trotz fehlender Ehegeschäftsfähigkeit geschlossen wird, kann aufgehoben werden. Bei einer Eheaufhebung wegen Geschäftsunfähigkeit steht dem gutgläubigen Ehegatten ein Unterhaltsanspruch zu. Der Unterhaltsanspruch kann jedoch nur vom geschäftsunfähigen Ehegatten geltend gemacht werden, nicht vom anderen Ehegatten. Die Zuständigkeit für die Eheaufhebung liegt bei den entsprechenden Verwaltungsbehörden.

FAQ

Welche Personen gelten nach § 114 BGB als geschäftsunfähig?

Nach § 114 BGB gelten Minderjährige bis zum vollendeten 7. Lebensjahr als geschäftsunfähig. Auch erwachsene Personen, die unter einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit leiden oder durch Trunksucht, Rauschgiftsucht oder Geisteskrankheit ihre Geschäftsunfähigkeit erlangt haben, gelten als geschäftsunfähig.

Was bedeutet die Geschäftsunfähigkeit für rechtliche Transaktionen?

Geschäftsunfähige Personen sind nicht in der Lage, wirksame Willenserklärungen abzugeben. Ihre Rechtsgeschäfte sind daher in der Regel nichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen für geringfügige Geschäfte des täglichen Lebens, die wirksam sind, sobald Leistung und Gegenleistung erbracht sind.

Welche Konsequenzen hat die Geschäftsunfähigkeit bei Eheschließungen?

Die Geschäftsunfähigkeit stellt eine Voraussetzung für die Eheschließung dar. Eine Ehe, die trotz fehlender Ehegeschäftsfähigkeit geschlossen wird, kann aufgehoben werden. Bei einer Eheaufhebung wegen Geschäftsunfähigkeit hat der gutgläubige Ehegatte Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch kann jedoch nur vom geschäftsunfähigen Ehegatten geltend gemacht werden.

Siehe auch:  1098 BGB erklärt: Rechte und Pflichten beim Nießbrauch

Welche Rechte haben Menschen mit Beeinträchtigungen?

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf einen gesetzlichen Betreuer, der sie in rechtlichen Angelegenheiten unterstützt. Ihre Geschäftsfähigkeit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Im Mietrecht haben sie zudem das Recht auf barrierefreie Nutzung der Mietsache, das sie auf eigene Kosten durchsetzen können.

Was sind die Rechtsfolgen von § 114 BGB?

Die Rechtsfolgen von § 114 BGB bedeuten, dass Willenserklärungen von geschäftsunfähigen Personen nichtig sind. Ebenso sind Erklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden, nichtig. Bei Ehegeschäften wird eine Ehe, die trotz fehlender Ehegeschäftsfähigkeit geschlossen wird, aufgehoben.

Quellenverweise

  • http://www.netzwerk-artikel-3.de/rechtsarchiv/5zivilrecht/1teilnahme/einleitung-teilnahme.html
  • https://www.soldan.de/media/pdf/9783800641796_LP.pdf
  • https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-ehe-2-geschaeftsfaehigkeit_idesk_PI17574_HI11568543.html
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