Als erfahrener Autor der Redaktion von Anwalt-Seiten.de beschäftige ich mich täglich mit komplexen rechtlichen Themen. Heute möchte ich Ihnen eine wichtige Frage beantworten, die viele Rentner beschäftigt: Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen? Überraschenderweise gehen laut einer aktuellen Studie mehr als 80% der Rentner davon aus, dass ihre Rentenbezüge steuerfrei sind – doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum!
Tatsächlich unterliegen auch Renten der Steuerpflicht, selbst wenn es sich um eine vergleichsweise geringe monatliche Rente von 1.300 Euro handelt. Ob und in welchem Umfang Sie als Rentner Steuern auf Ihre Rentenbezüge zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir in diesem Artikel genauer beleuchten werden.
Durchschnittliche Rente für langjährig Versicherte in Deutschland
Die rentenbesteuerung in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch die Höhe der Rente. Für langjährig Versicherte, die mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, betrug die durchschnittliche Rente Ende 2021 in Deutschland 1370 Euro. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern sowie zwischen den einzelnen Bundesländern.
Unterschiede zwischen Ost und West
Während langjährig Versicherte in den alten Bundesländern (West) im Durchschnitt eine Rente von 1423 Euro erhielten, lag die durchschnittliche Rente in den neuen Bundesländern (Ost) bei lediglich 1255 Euro. Dieser Unterschied von 168 Euro monatlich verdeutlicht die immer noch bestehenden Differenzen zwischen Ost und West, auch wenn sich die Rentenwerte in den letzten Jahren kontinuierlich angenähert haben. Die Gründe für diese Unterschiede liegen unter anderem in den unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lohnniveaus in den alten und neuen Bundesländern.
Höchste und niedrigste Durchschnittsrenten nach Bundesland
Auch zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es erhebliche Unterschiede bei der durchschnittlichen Rente für langjährig Versicherte. Die höchsten Renten erhielten Versicherte im Saarland mit durchschnittlich 1488 Euro monatlich. Auf den weiteren Plätzen folgten Nordrhein-Westfalen (1446 Euro), Hamburg (1441 Euro) und Baden-Württemberg (1434 Euro). Die niedrigsten Durchschnittsrenten gab es hingegen in Thüringen mit 1226 Euro, gefolgt von Sachsen-Anhalt (1240 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (1246 Euro) und Sachsen (1247 Euro).
Bundesland | Durchschnittliche Rente für langjährig Versicherte |
---|---|
Saarland | 1488 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 1446 Euro |
Hamburg | 1441 Euro |
Baden-Württemberg | 1434 Euro |
Thüringen | 1226 Euro |
Sachsen-Anhalt | 1240 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 1246 Euro |
Sachsen | 1247 Euro |
Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Höhe der Rente und damit auch die mögliche steuerfreie rente stark von der individuellen Erwerbsbiografie und dem Wohnort abhängen. Bei der Betrachtung der rentenbesteuerung müssen daher immer die persönlichen Umstände berücksichtigt werden.
Grundlagen der Rentenbesteuerung
Die Besteuerung von Renten in Deutschland ist ein komplexes Thema, das viele Rentner beschäftigt. Um zu verstehen, ob und in welchem Umfang Steuern für Rentner anfallen, ist es wichtig, die Grundlagen der Rentenbesteuerung zu kennen.
Steuerpflicht von Renteneinkünften
Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 unterliegen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungswerken und aus privaten Rentenversicherungen der Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt jährlich an. Ein Rentenbesteuerungsrechner kann helfen, den individuellen steuerpflichtigen Rentenanteil zu ermitteln.
Steuerlicher Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob Rentner Steuern zahlen müssen. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen, also die Summe aus steuerpflichtigem Rentenanteil und anderen steuerpflichtigen Einkünften, unterhalb des Grundfreibetrags, fällt keine Einkommensteuer an. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und beträgt im Jahr 2023:
- 10.908 Euro für Alleinstehende
- 21.816 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner bei gemeinsamer Veranlagung
Sobald die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen. Die Höhe der Steuerlast hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Steuersatz und möglichen Abzügen oder Freibeträgen.
Rentenfreibetrag und steuerpflichtiger Rentenanteil
Ein wichtiger Aspekt bei der Besteuerung von Renten ist der Rentenfreibetrag. Dieser Freibetrag bezeichnet den prozentualen Anteil der Rente, der steuerfrei bleibt. Der verbleibende Teil der Rente unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht, sofern er den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für Rentner ist es daher wichtig, den für sie geltenden Rentenfreibetrag zu kennen, um ihre Steuern für den Rentenbezug korrekt zu berechnen.
Prozentsatz der zu versteuernden Rente nach Renteneintrittsjahr
Der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rentenanteils hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Für Neurentner des Jahres 2024 liegt der steuerpflichtige Rentenanteil bei 83 Prozent, während der Rentenfreibetrag 17 Prozent beträgt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des steuerpflichtigen Rentenanteils für verschiedene Renteneintrittsjahre:
Renteneintrittsjahr | Steuerpflichtiger Rentenanteil | Rentenfreibetrag |
---|---|---|
2020 | 80% | 20% |
2021 | 81% | 19% |
2022 | 82% | 18% |
2023 | 83% | 17% |
2024 | 84% | 16% |
Berechnung des Rentenfreibetrags
Der Rentenfreibetrag ist keine feste Summe, sondern wird individuell anhand des Renteneintrittsjahrs und der Rentenhöhe berechnet. Zur Ermittlung des Rentenfreibetrags wird die Jahresbruttorente mit dem entsprechenden Prozentsatz multipliziert. Der so ermittelte Betrag bleibt steuerfrei, während der restliche Teil der Rente als steuerpflichtiger Rentenanteil gilt.
Beispiel: Bei einer Jahresbruttorente von 18.000 Euro und einem Renteneintritt im Jahr 2023 ergibt sich ein Rentenfreibetrag von 3.060 Euro (18.000 Euro × 17 %). Der steuerpflichtige Rentenanteil beträgt folglich 14.940 Euro (18.000 Euro – 3.060 Euro).
Es ist wichtig zu beachten, dass der steuerpflichtige Rentenanteil nicht automatisch zu einer Steuerzahlung führt. Erst wenn dieser Anteil den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt, fallen tatsächlich Steuern auf die Rente an. Daher ist eine sorgfältige Betrachtung der individuellen Situation unter Berücksichtigung des Rentenfreibetrags und des Grundfreibetrags unerlässlich, um die steuerlichen Auswirkungen auf die Rente korrekt zu beurteilen.
Beispielrechnung für 1300 Euro Rente
Um zu veranschaulichen, wie sich die Rentenbesteuerung auf eine monatliche Rente von 1300 Euro auswirkt, betrachten wir ein konkretes Beispiel. Dabei gehen wir von bestimmten Annahmen aus und ermitteln den steuerpflichtigen Rentenanteil, um die Auswirkungen der Besteuerung auf die Rentenauszahlung und die zu zahlenden Steuern zu verdeutlichen.
Annahmen für die Beispielrechnung
Für unsere Beispielrechnung treffen wir folgende Annahmen:
- Die Person bezieht eine monatliche Bruttorente von 1300 Euro.
- Der Renteneintritt erfolgte im Jahr 2022.
- Es liegen keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vor.
- Die Person ist alleinstehend und hat keine Kinder.
Ermittlung des steuerpflichtigen Rentenanteils
Für Neurentner des Jahres 2022 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 82 Prozent. Die restlichen 18 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. Bei einer monatlichen Bruttorente von 1300 Euro ergibt sich folgende Berechnung:
Beschreibung | Betrag |
---|---|
Monatliche Bruttorente | 1300 Euro |
Jährliche Bruttorente (1300 Euro x 12 Monate) | 15.600 Euro |
Steuerfreier Rentenanteil (18% von 15.600 Euro) | 2.808 Euro |
Steuerpflichtiger Rentenanteil (82% von 15.600 Euro) | 12.792 Euro |
Von den jährlichen Renteneinkünften in Höhe von 15.600 Euro sind demnach 12.792 Euro steuerpflichtig. Allerdings kommt hier noch der steuerliche Grundfreibetrag zum Tragen. Für das Jahr 2023 liegt dieser bei 10.908 Euro. Da der steuerpflichtige Rentenanteil in unserem Beispiel den Grundfreibetrag übersteigt, muss nur der übersteigende Betrag von 1.884 Euro (12.792 Euro – 10.908 Euro) versteuert werden.
Die genaue Höhe der zu zahlenden Steuern hängt vom individuellen Steuersatz ab, der wiederum von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Eine pauschale Aussage über die Steuerlast bei einer Rente von 1300 Euro ist daher nicht möglich. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die persönliche Steuersituation genau zu prüfen und die Rentenauszahlung und anfallenden Steuern im Einzelfall zu berechnen.
1300 euro rente muss ich steuern zahlen
Wenn Sie eine Rente von 1300 Euro erhalten, stellt sich die Frage, ob Sie auf diesen Betrag Steuern zahlen müssen. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Jahr des Renteneintritts und dem individuellen Steuerfreibetrag. Anhand eines Beispiels lässt sich die Berechnung der Steuerpflicht für eine Rente von 1300 Euro veranschaulichen.
Nehmen wir an, Karl ist alleinstehend und geht im Oktober 2024 in den Ruhestand. Er erhält eine monatliche Rente von 1300 Euro. Da Karl im Jahr 2024 in Rente geht, beträgt der steuerpflichtige Anteil seiner Rente 83 Prozent. Dies entspricht einem Betrag von 1079 Euro pro Monat bzw. 12.948 Euro im Jahr.
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, liegt im Jahr 2024 voraussichtlich bei 11.604 Euro. Zieht man diesen Freibetrag von Karls jährlichem steuerpflichtigen Rentenanteil ab, bleiben 1344 Euro übrig, auf die er Steuern zahlen muss.
Die genaue Höhe der Steuern lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, da der Steuersatz nicht linear ansteigt. Je nach individueller Situation und eventuellen weiteren Einkünften kann der Steuersatz variieren. Eine persönliche Steuerberatung ist daher empfehlenswert, um die exakte Steuerlast für eine Rente von 1300 Euro zu ermitteln.
Monatliche Rente | Steuerpflichtiger Anteil (83%) | Jährlicher steuerpflichtiger Rentenanteil | Grundfreibetrag 2024 | Zu versteuernder Betrag |
---|---|---|---|---|
1300 Euro | 1079 Euro | 12.948 Euro | 11.604 Euro | 1344 Euro |
Es wird deutlich, dass bei einer Rente von 1300 Euro und einem Renteneintritt im Jahr 2024 ein Teil der Rente steuerpflichtig ist. Der genaue Steuerbetrag hängt jedoch von weiteren Faktoren ab und sollte individuell berechnet werden.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Neben der Einkommensteuer müssen Rentnerinnen und Rentner auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von ihrer Bruttorente entrichten. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach den aktuellen Beitragssätzen und wird zwischen den Rentnern und der Rentenversicherung aufgeteilt.
Beitragssätze für gesetzlich Versicherte
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent, den die einzelnen Krankenkassen individuell festlegen können. Somit liegt der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung bei 16,2 Prozent.
Für die Pflegeversicherung gilt seit dem 1. Juli 2023 ein erhöhter Beitragssatz, der durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingeführt wurde. Der Beitragssatz ist abhängig von der Anzahl der Kinder:
- Kinderlose: 4,0 Prozent
- Ein Kind: 3,4 Prozent
- Zwei oder mehr Kinder: 3,05 Prozent
Aufteilung der Beiträge zwischen Rentnern und Rentenversicherung
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht vollständig von den Rentnern getragen. Stattdessen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge, während die andere Hälfte von den Rentnern selbst gezahlt werden muss.
Beitrag | Beitragssatz | Rentneranteil | Rentenversicherungsanteil |
---|---|---|---|
Krankenversicherung | 16,2% | 105,30 Euro | 105,30 Euro |
Pflegeversicherung (ein Kind) | 3,4% | 22,10 Euro | 22,10 Euro |
Gesamtbeiträge | – | 127,40 Euro | 127,40 Euro |
Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verbleibt den Rentnern in diesem Beispiel eine Nettorente von 1.172,60 Euro.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner
Neben dem steuerpflichtigen Rentenanteil gibt es für Rentner auch einige steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die die Steuerlast mindern können. Dazu gehören der Sonderausgabenpauschbetrag und der Werbungskostenpauschbetrag.
Sonderausgabenpauschbetrag
Rentner können einen Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Pauschbetrag deckt verschiedene Sonderausgaben ab, wie beispielsweise Spenden oder Beiträge zu bestimmten Versicherungen. Übersteigen die tatsächlichen Sonderausgaben den Pauschbetrag, können diese anstelle des Pauschbetrags in der Steuererklärung angegeben werden.
Werbungskostenpauschbetrag
Zusätzlich zum Sonderausgabenpauschbetrag steht Rentnern auch ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 Euro pro Jahr zu. Dieser Pauschbetrag berücksichtigt Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Rente stehen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren oder Kosten für Rentenberatung. Auch hier gilt: Sind die tatsächlichen Werbungskosten höher als der Pauschbetrag, können diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Neben dem Sonderausgaben- und Werbungskostenpauschbetrag können Rentner auch ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen. Diese Beiträge werden von der Bruttorente abgezogen, bevor der steuerpflichtige Rentenanteil ermittelt wird. Zu den abzugsfähigen Beiträgen gehören die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse und der Pflegeversicherungsbeitrag, der je nach Anzahl der Kinder variieren kann.
Durch die Nutzung dieser steuerlichen Abzugsmöglichkeiten können Rentner ihre Steuerlast effektiv reduzieren. Es lohnt sich daher, diese Pauschbeträge und Abzüge bei der Erstellung der Steuererklärung zu berücksichtigen oder sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen.
Einfluss zusätzlicher Einkünfte auf die Besteuerung
Neben der gesetzlichen Rente können Rentner oft noch weitere Einkünfte haben, die sich auf die Besteuerung auswirken. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge oder auch Bezüge aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Je nach Höhe und Art dieser zusätzlichen Einkünfte kann sich die Steuerlast auf die Rente erhöhen oder verringern.
Auch individuelle steuerliche Abzugsmöglichkeiten spielen eine Rolle bei der Berechnung der Steuern auf die Rente. Wer beispielsweise hohe Werbungskosten hat, etwa durch eine doppelte Haushaltsführung oder die Anschaffung eines Arbeitszimmers, kann diese geltend machen und so die Steuerlast senken. Ähnliches gilt für außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen.
Um die genauen Auswirkungen zusätzlicher Einkünfte und Abzugsmöglichkeiten auf die Besteuerung der Rente zu ermitteln, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann die individuelle Situation analysieren und eine genaue Berechnung der zu erwartenden Steuerlast vornehmen. So lässt sich vermeiden, dass es am Ende des Jahres zu bösen Überraschungen in Form einer hohen Steuernachzahlung kommt.
Generell gilt: Je höher die zusätzlichen Einkünfte neben der Rente sind, desto höher fällt auch die Steuerlast aus. Rentner sollten daher gut abwägen, ob sich die Aufnahme eines Nebenjobs oder die Vermietung einer Immobilie unter steuerlichen Gesichtspunkten lohnt. In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, auf zusätzliche Einnahmen zu verzichten und stattdessen die Vorteile einer niedrigeren Besteuerung der Rente zu nutzen.
Individuelle Faktoren bei der Rentenbesteuerung
Die Besteuerung der Rente hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab, die sich auf die endgültige Steuerlast auswirken können. Dazu gehören unter anderem das gesamte zu versteuernde Einkommen, die persönliche Lebenssituation und das Jahr des Renteneintritts.
Jeder Rentner hat eine einzigartige finanzielle Situation, die sich aus verschiedenen Einkommensquellen zusammensetzen kann. Neben der gesetzlichen Rente können auch Einkünfte aus privater Altersvorsorge, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge eine Rolle spielen. Diese zusätzlichen Einkünfte können die Höhe des zu versteuernden Einkommens beeinflussen und somit auch die individuelle Steuerlast verändern.
Auch die persönliche Lebenssituation kann sich auf die Rentenbesteuerung auswirken. Verheiratete Rentner können beispielsweise die Zusammenveranlagung wählen, um möglicherweise in eine niedrigere Steuerklasse zu fallen. Außerdem können Rentner mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen unter Umständen zusätzliche Freibeträge oder Steuervergünstigungen geltend machen.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Jahr des Renteneintritts. Wie bereits erwähnt, steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz an. Daher kann es einen Unterschied machen, ob jemand beispielsweise im Jahr 2005 oder 2020 in Rente gegangen ist.
Um die exakte individuelle Steuerlast zu ermitteln, empfiehlt es sich, das gesamte zu versteuernde Einkommen in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen einzugeben. Dieser Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren und ermöglicht eine genaue Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer.
Wichtigkeit der individuellen Steuerberatung
Für Rentner, die eine hohe Rente beziehen, wie beispielsweise 2000 Euro oder sogar 3000 Euro, stellt sich oft die Frage, wie viel Netto-Rente am Ende übrig bleibt. Viele sind sich nicht bewusst, dass auch Rentner verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten, um dabei Geld zu sparen.
Da die Besteuerung der Rente von individuellen Faktoren abhängt, ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Steuerberater oder einer Steuerberaterin persönlich beraten zu lassen. Ein Fachmann kann dabei helfen, mögliche Abzüge zu identifizieren und geltend zu machen, um so die persönliche Steuerlast zu optimieren.
Jeder Rentner hat eine einzigartige finanzielle Situation, die bei der Steuerplanung berücksichtigt werden muss. Durch eine individuelle Beratung können Rentner sicherstellen, dass sie alle ihnen zustehenden Vorteile nutzen und gleichzeitig ihre Steuerpflichten korrekt erfüllen. Eine professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater kann somit dazu beitragen, dass Rentner das Maximum aus ihrer Rente herausholen und finanzielle Sicherheit im Ruhestand genießen können.
FAQ
Müssen Rentner auf eine Rente von 1300 Euro Steuern zahlen?
Ob auf eine Rente von 1300 Euro Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom individuellen Renteneintrittsjahr und dem daraus resultierenden steuerpflichtigen Rentenanteil ab. Liegt der steuerpflichtige Teil der Rente über dem Grundfreibetrag, müssen Steuern gezahlt werden.
Wie hoch ist die durchschnittliche Rente für langjährig Versicherte in Deutschland?
Die Rente für langjährig Versicherte in Deutschland betrug Ende 2021 durchschnittlich 1370 Euro. Im Osten waren es 1255 Euro, im Westen 1423 Euro monatlich.
Ab wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Sobald die Renteneinkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, der 2023 bei 10.908 Euro pro Jahr liegt, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Wie wird der steuerpflichtige Rentenanteil berechnet?
Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Je später man in Rente geht, desto höher ist der Prozentsatz der zu versteuernden Rente. Der Rentenfreibetrag ist der verbleibende Prozentanteil.
Welche zusätzlichen Abzüge gibt es bei der Rente neben den Steuern?
Neben den Steuern müssen Rentner auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von ihrer Brutto-Rente zahlen. Die Beitragssätze werden zwischen Rentnern und der Rentenversicherung aufgeteilt.
Können Rentner steuerliche Abzüge geltend machen?
Ja, Rentner können einen Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro und einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro geltend machen.
Wie beeinflusst eine individuelle Steuerberatung die Rentenbesteuerung?
Eine individuelle Steuerberatung kann helfen, mögliche Abzüge zu identifizieren und die persönliche Steuerlast zu optimieren, da die Besteuerung der Rente von individuellen Faktoren abhängt.
Quellenverweise
- https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/steuern-recht/steuererklaerung/id_100042442/1300-euro-rente-muss-ich-steuern-zahlen-.html
- https://www.mainpost.de/im-fokus/rente/rente-1300-euro-rente-muss-ich-steuern-zahlen-12-8-24-art-11257875
- https://www.24hamburg.de/wirtschaft/news-1300-euro-rente-steuern-zahlen-deutschland-geld-ruhestand-finanzen-92282508.html
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