Wenn Sie eine Rieser-Rente abgeschlossen haben, aber aus verschiedenen Gründen die Versicherung nicht mehr benötigen oder sich für einen anderen Anbieter entscheiden, sollten Sie einige Dinge beachten, bevor Sie Ihren Vertrag kündigen – auch um eventuelle finanzielle Verluste zu erleiden.
Das Wichtigste in Kürze
Generell ist es ratsam, bei Unzufriedenheit mit einem Riester-Vertrag nicht unüberlegt zu kündigen, da eine vorzeitige Auflösung zu deutlichen Einbußen führen kann. Die Auszahlung fällt geringer aus als das angesparte Kapital, und es müssen sowohl staatliche Förderungen als auch Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und stattdessen andere Formen der Altersvorsorge zu nutzen. Auch ein Wechsel zwischen verschiedenen Riester-Anbietern und -Produkten kann eine Option sein, um bessere Konditionen zu erhalten.
Beachten Sie außerdem, dass die volle staatliche Förderung nur bei fortlaufendem Vertrag erhalten bleibt und bei vorzeitiger Kündigung in voller Höhe zurückgezahlt werden muss.
Verluste durch Vertragskosten und einbehaltene Steuerersparnisse
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Riester-Rente jederzeit zu kündigen und sich auszahlen zu lassen, wobei jedoch die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen zu beachten sind. Allerdings gilt eine vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente als förderschädlich und ist daher mit finanziellen Verlusten verbunden. Insbesondere bei kurzen Vertragslaufzeiten fällt der Rückkaufswert oft deutlich niedriger aus als die insgesamt eingezahlten Beträge, weshalb eine Kündigung der Riester-Police sorgfältig abgewogen werden sollte.
Nach einer Kündigung der Riester-Rente wird dir der Rückkaufswert ausgezahlt, dessen Höhe jedoch oft enttäuschend niedrig ausfällt. Ein Grund hierfür sind die Vertragskosten, die im Laufe der Zeit entstanden sind. Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren werden zum Beispiel direkt von Ihrem Sparguthaben abgezogen.
Zusätzlich müssen alle staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden, wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen . Wenn das angesparte Guthaben dafür nicht ausreicht, kann die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) den fehlenden Betrag von dir einfordern, was die Kündigung schnell zum Bumerang werden lassen kann.
Was Sie vor der Kündigung tun sollten
Vor einer Kündigung deines Riester-Vertrags sollten Sie sich bewusst machen, welche Konsequenzen damit einhergehen. Insbesondere die Abzüge, mit denen Riester-Sparer bei der Auszahlung rechnen müssen, sollten beachtet werden. Um sich einen Überblick zu verschaffen, können Sie den Rückkaufswert jederzeit unverbindlich bei Ihrem Anbieter anfragen. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen die genaue Höhe mitzuteilen.
Darüber hinaus sollten Sie sich informieren, auf welchem Wege die Riester-Rente gekündigt werden kann. Manche Anbieter akzeptieren eine Kündigung per E-Mail, andere Verlangen eine schriftliche Kündigung, die idealerweise als Einschreiben mit Rückschein verschickt wird.
Beitragsfreistellung: Oft die bessere Alternative
Wenn Sie Ihre Riester-Rente kündigen möchten, gibt es eine gute Alternative, die Ihnen die Zulagen und Steuervorteile nicht entzieht: Sie können eine Beitragsfreistellung für Ihren Riester-Vertrag vereinbaren, ohne dass dies als schädliche Verwendung gilt. Auf diese Weise können Sie den Vertrag ruhen lassen und keine weiteren Einzahlungen vornehmen, der Vertrag bleibt jedoch bestehen. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall keine Zulagen erhalten werden. Im Gegensatz zur Kündigung Ihrer Riester-Rente müssen Sie jedoch keine bereits gewährten Vorteile zurückzahlen.
Bei einer Beitragsfreistellung deines Riester-Vertrags besteht ein gewisses Risiko für Personen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Solltest du in eine Privatinsolvenz geraten, könnte das Riester-Guthaben verloren gehen. Der Grund dafür ist, dass der Pfändungsschutz der Riester-Rente erlischt, wenn du keine Zulagen mehr beantragst.
Den Anbieter wechseln statt Riester-Rente kündigen
Ähnlich wie bei einer Beitragsfreistellung ist es unbedenklich, die Riester-Rente zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Denn wenn das angesparte Kapital auf einen anderen Vertrag zur Altersvorsorge übertragen wird, gilt dies nicht als „schädliche Verwendung. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie den Anbieter oder nur den Tarif wechseln.
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