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Anwalt-Seiten.de > Blog > Wirtschaft > Wirtschafts-Ratgeber > Abostopper.de: Rechnung erhalten – Muss ich wirklich zahlen?
Wirtschafts-Ratgeber

Abostopper.de: Rechnung erhalten – Muss ich wirklich zahlen?

Redaktion 27. Mai 2025
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Rechnung
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Viele Verbraucher stoßen im Internet auf Angebote, die die Kündigung von Verträgen erleichtern – bequem, schnell und scheinbar kostenlos. Ein prominentes Beispiel ist die Plattform Abostopper.de, die verspricht, lästige Vertragskündigungen für ihre Nutzer zu übernehmen. Doch was passiert, wenn kurze Zeit später eine Rechnung eintrudelt? Muss man diese wirklich begleichen? Und was, wenn man nicht zahlt? Wir klären die rechtliche Lage und geben eine klare Handlungsempfehlung.

Inhaltsverzeichnis
Was macht Abostopper.de überhaupt?Warum glauben viele, der Dienst sei kostenlos?Ist die Rechnung rechtlich wirksam?Lohnt sich der Gang zum Anwalt?Was passiert, wenn ich die Rechnung ignoriere?Wie reagiere ich richtig?Fazit: Bezahlen – auch wenn’s ärgerlich ist

Was macht Abostopper.de überhaupt?

Abostopper.de ist ein Online-Dienst, der sich auf die Kündigung von Verbraucherverträgen spezialisiert hat. Nutzer geben ihre Vertragsdaten ein, wählen das Unternehmen aus (zum Beispiel Mobilfunkanbieter, Fitnessstudios, Streamingdienste usw.), und Abostopper versendet im Namen des Nutzers eine formgerechte Kündigung.

Was viele dabei übersehen: Der Dienst ist nicht kostenlos. Für jede Kündigung erhebt das Unternehmen eine Gebühr – typischerweise 33 Euro. Diese Information steht zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und auch in der Bestellübersicht, wird aber häufig von Nutzern übersehen oder missverstanden.

Warum glauben viele, der Dienst sei kostenlos?

Ein häufiger Kritikpunkt an Abostopper.de ist die gestalterische Aufmachung der Website. Die Kündigung lässt sich in wenigen Klicks beauftragen, ohne dass direkt offensichtlich wird, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Viele Nutzer fühlen sich getäuscht und glauben, es handele sich um einen kostenlosen Service – ähnlich wie bei Vergleichsportalen oder Musterbrief-Generatoren.

Siehe auch:  Wann verjähren Schulden? Ein Überblick

Ein solcher Irrtum schützt allerdings nicht automatisch vor der Zahlungspflicht. Denn rechtlich zählt, was objektiv angeboten wird – und ob die Preisangabe ordnungsgemäß erfolgt ist.

Ist die Rechnung rechtlich wirksam?

Ja, in der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Rechnung rechtlich wirksam und fällig. Die Nutzer haben einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen und müssen daher für die erbrachte Leistung zahlen.

Zivilrechtlich kommt ein Vertrag zustande, sobald der Nutzer auf der Website die Kündigung bestätigt und alle erforderlichen Informationen eingibt. Der Preis wird – wenn auch teils unauffällig – angegeben. Diese Art von Vertragsabschluss ist durch § 312g BGB (Fernabsatzverträge) und § 355 BGB (Widerrufsrecht) geregelt.

Wichtig dabei: Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird (§ 356 Abs. 4 BGB). Da die Kündigung sofort verschickt wird, trifft das in der Regel zu.

Lohnt sich der Gang zum Anwalt?

In den meisten Fällen nein. Der Aufwand, um sich gegen eine Rechnung von etwa 30 Euro juristisch zur Wehr zu setzen, steht in keinem Verhältnis zu den möglichen Kosten. Selbst wenn ein Rechtsanwalt bestätigen würde, dass man eventuell falsch informiert wurde, übersteigen die Anwaltskosten schnell die ursprüngliche Forderung – ohne Garantie auf Erfolg.

Siehe auch:  Online-Auktionen: Rechtssicher bieten & kaufen

Auch ein Vorgehen über die Verbraucherzentrale bringt selten Erfolg. Die rechtliche Grundlage für die Zahlung ist meist gegeben. Zwar gibt es gelegentlich Diskussionen über die Art der Preisangabe, aber bislang haben Anbieter wie Abostopper in vielen Fällen vor Gericht Recht bekommen.

Was passiert, wenn ich die Rechnung ignoriere?

Das Ignorieren einer Forderung kann ernsthafte Konsequenzen haben:

  •   Mahnung: Zunächst folgt in der Regel eine oder mehrere Mahnungen durch Abostopper selbst.
  •   Inkassobüro: Bleibt die Zahlung aus, wird häufig ein Inkassobüro eingeschaltet. Dadurch entstehen zusätzliche Gebühren.
  •   Negativer SCHUFA-Eintrag: In mehreren Fällen wurde berichtet, dass es bei längerem Zahlungsverzug zu negativen SCHUFA-Einträgen kam. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Bonität haben – etwa beim Abschluss von Mietverträgen, Ratenzahlungen oder Kreditverträgen.

Ein Eintrag bei der SCHUFA lässt sich zwar unter bestimmten Voraussetzungen löschen, aber der Aufwand ist hoch – und der Schaden kann bereits entstanden sein.

Wie reagiere ich richtig?

Wenn Sie eine Rechnung von Abostopper.de erhalten haben, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Prüfen Sie Ihre Bestellung: Haben Sie tatsächlich einen Kündigungsauftrag erteilt? Wenn ja, dann ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.
  2. Lesen Sie die AGB und Preisangaben: Häufig finden Sie dort klare Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Dienstes.
  3. Zahlen Sie die Rechnung: Wenn Sie erkennen, dass Sie den Dienst beauftragt haben, zahlen Sie die Rechnung zeitnah, um zusätzliche Kosten oder negative Einträge zu vermeiden.
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Fazit: Bezahlen – auch wenn’s ärgerlich ist

Auch wenn der Eindruck entsteht, man sei überrumpelt worden: In rechtlicher Hinsicht ist der Fall meist eindeutig. Die Rechnungen von Abostopper.de beruhen in den allermeisten Fällen auf einem wirksam abgeschlossenen Vertrag. Ein Widerspruch oder juristisches Vorgehen bringt selten Erfolg und verursacht meist mehr Kosten als Nutzen.

Wer nicht zahlt, riskiert Mahnungen, Inkassokosten und sogar einen negativen SCHUFA-Eintrag. Daher gilt: Lieber die Rechnung begleichen – und beim nächsten Mal genau hinschauen, bevor man einen Dienst in Anspruch nimmt.

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