Veröffentlichtes Profil

Alexander Schmidt

Alexander Schmidt: Rechtsanwalt für Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Warnemünde

Parkstraße 53, 18119 Rostock

Telefon: +49 381 44 80 53 70

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Warnemünde
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Alexander Schmidt ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Warnemünde in Rostock-Warnemünde. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Auf seiner Webseite bezeichnet er sich auch als Scheidungsanwalt in Rostock. Er hat an der Universität Rostock studiert, ist seit 2005 Anwalt und führt seit 2008 ein eigenes Anwaltsbüro. Im Mittelpunkt seiner beschriebenen Arbeitsweise stehen eine faire Ersteinschätzung und die Klärung, ob eine Angelegenheit für die Mandanten wirtschaftlich lösbar ist. Dabei soll vorab geprüft werden, ob juristisches Know-how erforderlich ist. Schmidt nennt eine transparente Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren und Informationen zu allen Kosten im Voraus. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail; Mandanten werden über den Stand ihrer Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten. Die Falllösung erfolgt in ständiger Abstimmung mit ihnen. Den Datenaustausch beschreibt er als verschlüsselt und sicher. Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Die Kanzlei befindet sich in der Parkstraße 53.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schmidt-advokat.de, schmidt-advokat.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Alexander Schmidt ist in der Kanzlei Warnemünde in der Parkstraße 53, 18119 Rostock, tätig. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; hinzu kommt das Erbrecht. In seiner Kanzleibeschreibung nennt er außerdem das Arbeitsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt. Schmidt hat an der Universität Rostock studiert, ist seit 2005 als Anwalt tätig und führt seit 2008 ein eigenes Anwaltsbüro. Auf seiner Webseite bezeichnet er sich auch als Scheidungsanwalt in Rostock. Sein Standort in Rostock-Warnemünde verbindet die anwaltliche Tätigkeit mit einem konkreten örtlichen Bezug innerhalb der Hansestadt. Im Familienrecht stehen häufig die Folgen einer Trennung oder Scheidung im Mittelpunkt. Dazu zählen Fragen zum Unterhalt, zur Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte und zum Versorgungsausgleich. Wenn Kinder betroffen sind, können auch das Sorgerecht und die Gestaltung des Umgangs eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Dabei ist allgemein zwischen einvernehmlichen Regelungen und Punkten zu unterscheiden, die einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Für familiengerichtliche Verfahren ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Rostock relevant; die Zuständigkeit im Einzelfall richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Erbrechtliche Anliegen können sowohl die Vorsorge für den Todesfall als auch Fragen nach einem bereits eingetretenen Erbfall betreffen. Typisch sind die Einordnung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Auch die Unterscheidung zwischen einem Nachlassverfahren und einem Streit über vermögensrechtliche Ansprüche ist wichtig. Während Nachlassangelegenheiten grundsätzlich beim Amtsgericht angesiedelt sind, können erbrechtliche Zivilprozesse je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Rostock geführt werden. Familienrecht und Erbrecht berühren sich etwa dort, wo familiäre Veränderungen Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung haben. Schmidt beschreibt seine Arbeitsweise mit einer fairen Ersteinschätzung und der Prüfung, ob eine Angelegenheit wirtschaftlich lösbar ist und juristisches Know-how benötigt. Die Bearbeitung erfolgt nach seiner Darstellung in fortlaufender Abstimmung; die Kommunikation findet per E-Mail statt. Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Die Kanzlei liegt in Warnemünde und nicht in der Rostocker Stadtmitte oder der Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Planung anhand der konkreten Adresse. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens, Angaben zu Beteiligten und Hinweisen auf laufende Fristen beginnen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

  • Amtsgericht Rostock
  • Landgericht Rostock

Die Kanzlei Warnemünde von Rechtsanwalt Alexander Schmidt befindet sich in der Parkstraße 53 im Rostocker Stadtteil Warnemünde. Damit liegt der Kanzleistandort außerhalb der zentralen Stadtmitte und ist auch von der Kröpeliner-Tor-Vorstadt räumlich zu unterscheiden. Für einen persönlichen Termin ist die konkrete Adresse maßgeblich; Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung oder Fahrtroute geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Rostock von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den typischen familiengerichtlichen Angelegenheiten. Ob ein konkretes Verfahren in Rostock geführt wird, hängt unter anderem vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten und den jeweiligen Zuständigkeitsregeln ab. Der Kanzleisitz allein bestimmt den Gerichtsort nicht. Im Erbrecht kommen unterschiedliche Verfahrenswege in Betracht. Nachlassgerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt; zu ihren Aufgaben gehören etwa Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Das Amtsgericht Rostock kann hierfür bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit relevant sein. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche werden dagegen als Zivilprozesse geführt. Dafür können unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Rostock oder das Landgericht Rostock zuständig sein, insbesondere abhängig vom Streitwert und den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und eine Nachricht an Rechtsanwalt Alexander Schmidt erforderlich. Wenn ein Rückruf gewünscht ist, soll eine Telefonnummer eingetragen werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei nennt eine faire Ersteinschätzung und die Klärung der Frage, ob die Sache wirtschaftlich lösbar ist. Sie informiert vorab über alle Kosten und rechnet nach gesetzlichen Gebühren ab. Termine finden nach Vereinbarung statt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei nennt eine faire Ersteinschätzung und die Klärung der Frage, ob die Sache wirtschaftlich lösbar ist. Sie informiert vorab über alle Kosten und rechnet nach gesetzlichen Gebühren ab. Termine finden nach Vereinbarung statt.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und eine Nachricht an Rechtsanwalt Alexander Schmidt erforderlich. Wenn ein Rückruf gewünscht ist, soll eine Telefonnummer eingetragen werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen hilfreich. Auch die Frage, ob Unterhalt, Vermögen oder die gemeinsame Wohnung streitig sind, kann den Umfang des Anliegens verdeutlichen. Liegen gerichtliche Schreiben vor, sollten laufende Termine und Fristen in der Anfrage genannt werden. Eine vollständige Sammlung aller Unterlagen ist für die erste Kontaktaufnahme nicht immer erforderlich. Welche Dokumente anschließend benötigt werden, lässt sich im Austausch klären. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Werden Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen automatisch mit der Scheidung geregelt?
Eine Scheidung entscheidet nicht automatisch sämtliche Fragen, die durch eine Trennung entstehen. Unterhalt, Sorge, Umgang und Vermögensauseinandersetzung sind rechtlich unterschiedliche Themen. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung behandelt werden; andere werden gesondert geklärt. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen geprüft, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Punkte einzeln zu benennen und vorhandene Vereinbarungen zu erwähnen. So lässt sich zunächst feststellen, welche Themen überhaupt einer weiteren rechtlichen Einordnung bedürfen.
Welche Unterlagen helfen bei der Einordnung eines Erbfalls?
Hilfreich sind insbesondere vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Beziehungen der verstorbenen Person. Eine erste Übersicht über bekannte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten kann ebenfalls wichtig sein. Wer Ansprüche gegenüber anderen Beteiligten prüfen lassen möchte, kann zudem den bisherigen Schriftwechsel bereithalten. Nicht alle Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen. In der ersten Anfrage sollten aber bekannte Fristen und der Zeitpunkt, zu dem bestimmte Informationen eingegangen sind, erwähnt werden. Nachlassverfahren und zivilrechtliche Auseinandersetzungen können unterschiedliche Unterlagen und Verfahrensschritte erfordern.
Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von der Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht ihnen gemeinschaftlich zu; seine Verwaltung und spätere Auseinandersetzung können Abstimmung erfordern. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt für sich genommen keine Miterbenstellung. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Für eine erste Anfrage ist daher wichtig, ob eine Person als Erbin oder Erbe eingesetzt wurde, gesetzlich erbt oder lediglich einen Pflichtteil vermutet. Die genaue Einordnung hängt von den familiären Verhältnissen und vorhandenen Verfügungen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Schmidt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Alexander Schmidt: 5,0 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Warnemünde aus 14 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Alexander Schmidt liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 14 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Warnemünde insgesamt und nicht auf Alexander Schmidt persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 14 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: schmidt-advokat.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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