Veröffentlichtes Profil

Thorsten Herschke

Thorsten Herschke – Rechtsanwalt in Rostock

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Herschke

Stephanstraße 7a, 18055 Rostock

Telefon: +49 381 36767150

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Herschke
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Thorsten Herschke ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig und führt die Kanzlei Herschke in der Stephanstraße 7a in Rostock. Seine Interessen- und Fachgebiete umfassen Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie Bußgeldangelegenheiten. Im Mietrecht berät und vertritt er Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen, unter anderem bei Mietverträgen, Kündigungen, Mieterhöhungen und Mietminderungen. Zu seinem Mandantenkreis gehören außerdem Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwalter, Hausverwaltungen, Werbetreibende und Internet-Anbieter. Im Familienrecht bearbeitet er Fragen zu Eheverträgen, Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Umgangs- und Sorgerecht. Arbeitsrechtliche Leistungen betreffen etwa Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen und Vergütungsansprüche. Im Immobilienrecht gehören Vertragsgestaltung und die gerichtliche Vertretung in WEG-Angelegenheiten zu seinen Leistungen. Herschke bearbeitet und betreut jedes Mandat persönlich. Bei besonderen Anforderungen stehen spezialisierte Kooperationspartner zur Verfügung, die in Abstimmung mit den Mandanten hinzugezogen werden können. Ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für außergerichtliche Tätigkeiten sind auch Vergütungsvereinbarungen und eine Abrechnung nach Zeitaufwand möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-herschke.de, kanzlei-herschke.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Thorsten Herschke führt die Kanzlei Herschke in der Stephanstraße 7a, 18055 Rostock, und ist seit 2001 als Rechtsanwalt tätig. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und das Familienrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den persönlichen Alltag: den Bestand eines Arbeitsverhältnisses, offene Vergütung oder die Neuordnung familiärer Beziehungen. Herschke bearbeitet und betreut jedes Mandat persönlich. Wenn besondere Anforderungen bestehen, können spezialisierte Kooperationspartner in Abstimmung mit den Mandantinnen und Mandanten hinzugezogen werden. Im Arbeitsrecht umfasst seine Tätigkeit insbesondere Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen und Vergütungsansprüche. Ratsuchende beschäftigen beispielsweise unklare Vertragsregelungen, Vorwürfe im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung oder eine ausgesprochene Kündigung. Auch ausstehender Lohn kann Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Bei der rechtlichen Einordnung kommt es regelmäßig auf Vertragsunterlagen, den bisherigen Schriftwechsel und den zeitlichen Ablauf an. Gerade nach einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine arbeitsrechtliche Anfrage sollte deshalb deutlich machen, welches Schreiben vorliegt und wann es zugegangen ist, ohne damit bereits eine Bewertung des Einzelfalls vorwegzunehmen. Im Familienrecht bearbeitet Thorsten Herschke Fragen zu Eheverträgen, Trennung, Scheidung und Unterhalt sowie zum Umgangs- und Sorgerecht. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Anliegen: die vertragliche Gestaltung ehelicher Verhältnisse, finanzielle Fragen nach einer Trennung oder die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Welche Unterlagen und Informationen relevant sind, hängt vom jeweiligen Gegenstand ab. Neben rechtlichen Regelungen sind häufig bestehende Vereinbarungen, wirtschaftliche Verhältnisse und die familiäre Situation einzuordnen. Eine außergerichtliche Klärung und ein gerichtliches Verfahren sind dabei unterschiedliche Wege, deren Voraussetzungen im jeweiligen Zusammenhang betrachtet werden müssen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Rostock. Die Adresse in der Stephanstraße bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Stadtmitte, der Kröpeliner-Tor-Vorstadt oder Warnemünde. Für Familiensachen ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Rostock ist für diese beiden Schwerpunkte regelmäßig nicht die erste gerichtliche Anlaufstelle. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie die weitere Abstimmung erfolgt, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

  • Amtsgericht Rostock
  • Landgericht Rostock

Die Kanzlei Herschke befindet sich in der Stephanstraße 7a, 18055 Rostock. Ihr räumliches Umfeld ist das Rostocker Stadtgebiet mit Stadtteilen wie Stadtmitte, Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Warnemünde. Die Kanzleianschrift ermöglicht eine konkrete Planung der Anfahrt; aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch keine bestimmte Haltestelle, Parkmöglichkeit oder Fahrzeit ableiten. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sind daher die aktuellen Verbindungen beziehungsweise die örtliche Verkehrs- und Parksituation maßgeblich. Je nach Ausgangspunkt innerhalb Rostocks unterscheiden sich Anfahrtsweg und Zeitbedarf. Die genannten Stadtteile sind als örtlicher Einzugsbereich zu verstehen, nicht als zusätzliche Kanzleistandorte. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Rostock von Bedeutung. Bei Amtsgerichten werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet. Dazu zählen etwa Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob im einzelnen Fall gerade Rostock örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Das Landgericht Rostock ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder arbeitsvertragliche Pflichten werden typischerweise vor dem Arbeitsgericht geführt. Amtsgericht und Landgericht Rostock sind hierfür grundsätzlich nicht zuständig. Kanzleisitz und zuständiger Gerichtsort müssen deshalb nicht in jedem Mandat übereinstimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beschränkt sich die Tätigkeit auf eine erste Beratung von etwa einer Stunde, werden 226,10 € inkl. MwSt. berechnet. Erfordert die Angelegenheit weniger Zeit, verringert sich der Betrag. Wird der zeitliche Rahmen überschritten, ist eine Verständigung über die Fortsetzung und deren Abrechnung erforderlich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Beschränkt sich die Tätigkeit auf eine erste Beratung von etwa einer Stunde, werden 226,10 € inkl. MwSt. berechnet. Erfordert die Angelegenheit weniger Zeit, verringert sich der Betrag. Wird der zeitliche Rahmen überschritten, ist eine Verständigung über die Fortsetzung und deren Abrechnung erforderlich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Wichtig ist außerdem eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere zum Zugang eines Schreibens. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Je nach Streitpunkt kommen Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder betriebliche Vereinbarungen hinzu. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich im Rahmen der ersten Abstimmung klären. Originale sollten grundsätzlich geordnet und verfügbar bleiben.
Worum geht es bei der Prüfung eines Arbeitsvertrags oder offener Vergütung?
Bei Arbeitsverträgen können unter anderem die vereinbarte Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und Kündigungsregelungen eine Rolle spielen. Geht es um offene Zahlungen, sind zusätzlich Abrechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Aufzeichnungen über geleistete Arbeit relevant. Neben gesetzlichen Vorschriften können Tarifverträge oder betriebliche Regelungen Bedeutung haben. Auch Ausschlussfristen können beeinflussen, wie Ansprüche geltend zu machen sind. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt daher nicht die Prüfung der maßgeblichen Unterlagen. Für die Anfrage hilft es, den betroffenen Zeitraum und die Art der fehlenden Zahlung klar zu benennen.
Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
Eine erste Anfrage kann unterscheiden, ob es vorrangig um die Scheidung selbst, Unterhalt, gemeinsame Kinder oder bereits bestehende Vereinbarungen geht. Häufig sind der Zeitpunkt der Trennung, die familiären Verhältnisse und mögliche laufende Verfahren wichtig. Bei finanziellen Fragen können Einkommensunterlagen und Angaben zu bestehenden Verpflichtungen relevant werden. Ein Ehevertrag oder frühere gerichtliche Entscheidungen können ebenfalls Bedeutung haben. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch gemeinsam mit der Scheidung geklärt. Eine geordnete Übersicht hilft deshalb, die verschiedenen Anliegen voneinander abzugrenzen und den Informationsbedarf festzustellen.
Wie unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht, und welches Gericht befasst sich damit?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, beispielsweise wesentliche Entscheidungen über seine Lebensführung. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Beide Themen hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Maßgeblich ist jeweils das Kindeswohl. Wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich wird, ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Für eine Anfrage sind vorhandene Vereinbarungen oder Entscheidungen und eine sachliche Beschreibung der aktuellen Betreuungssituation hilfreich.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thorsten Herschke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Thorsten Herschke: 4,7 von 5 Sternen bei 28 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Herschke aus 28 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 28 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Herschke insgesamt und nicht auf Thorsten Herschke persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-herschke.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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