Veröffentlichtes Profil

Elisabeth Grimm

Elisabeth Grimm – Rechtsanwältin in Rostock

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · KANZLEI GRIMM

Bützower Straße 13b, 18109 Rostock

Telefon: +49 381 7611243

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KANZLEI GRIMM
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Elisabeth Grimm ist Rechtsanwältin in Rostock. Ihre Kanzlei befindet sich in der Bützower Straße 13b im Postleitzahlgebiet 18109. Als Rechtsgebiet nennt die Webseite das Erbrecht. Das Beratungsangebot richtet sich an Unternehmer und Privatpersonen. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als präventive und kostensparende Beratung sowie als Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen setzt sie nach eigener Darstellung auf Konsequenz und Zielstrebigkeit. Zur Arbeitsweise gehören individuelle Betreuung und die enge Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen. Damit soll die anwaltliche Fachberatung durch umfassende Problemlösungen ergänzt werden. Für eine Rechtsberatung im Büro bittet Elisabeth Grimm um vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Auf der Kontaktseite stehen außerdem ein Kontaktformular sowie Formulare für Beratungshilfe, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und eine Vollmacht zum Herunterladen bereit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-grimm-rostock.de, kanzlei-grimm-rostock.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Elisabeth Grimm ist mit der KANZLEI GRIMM in der Bützower Straße 13b, 18109 Rostock, ansässig. Ihr Profil führt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt und daneben das Erbrecht auf; die belegte Kanzleiwebseite nennt ausdrücklich das Erbrecht. Das Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmer. Nach der Kanzleibeschreibung umfasst die Tätigkeit sowohl vorbeugende Beratung als auch die Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht. Damit werden unterschiedliche Ausgangslagen angesprochen: die rechtliche Gestaltung persönlicher oder unternehmerischer Verhältnisse ebenso wie bereits bestehende Meinungsverschiedenheiten über Ansprüche und Verpflichtungen. Im Familienrecht stehen häufig die Folgen einer Trennung oder Scheidung im Mittelpunkt. Dazu gehören Fragen zum Unterhalt, zur Aufteilung ehelichen Vermögens sowie zum Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Ratsuchende benötigen hier zunächst eine Einordnung, welche Themen miteinander zusammenhängen und welche Unterlagen für eine Prüfung erforderlich sind. Auch Vereinbarungen zwischen Eheleuten können Gegenstand familienrechtlicher Beratung sein. Allgemein geht es in diesem Rechtsgebiet sowohl um einvernehmliche Regelungen als auch um die Klärung streitiger Fragen in einem gerichtlichen Verfahren. Das Erbrecht betrifft unter anderem die Gestaltung der Vermögensnachfolge, die Auslegung letztwilliger Verfügungen und die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Typische Anliegen sind außerdem Pflichtteilsansprüche oder Unsicherheiten über die Zusammensetzung eines Nachlasses. Bei Unternehmern können Fragen der betrieblichen Nachfolge hinzukommen. Elisabeth Grimm beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung mit enger Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen. Gerade bei Nachfolgethemen können rechtliche, steuerliche und tatsächliche Fragen zusammentreffen, die eine Abstimmung verschiedener beruflicher Perspektiven erforderlich machen. Der örtliche Bezug liegt in Rostock mit den genannten Stadtteilen Stadtmitte, Warnemünde und Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familien- und erbrechtliche Angelegenheiten kommen insbesondere das Amtsgericht Rostock und, bei bestimmten erbrechtlichen Streitigkeiten, das Landgericht Rostock in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Für eine Anfrage ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar; ihre Kontaktseite bietet zusätzlich ein Kontaktformular. Für Beratungstermine im Büro bittet Elisabeth Grimm um vorherige Vereinbarung. Dabei lassen sich auch benötigte Unterlagen und organisatorische Fragen zur Anfahrt klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

  • Amtsgericht Rostock
  • Landgericht Rostock

Die KANZLEI GRIMM hat ihre Anschrift in der Bützower Straße 13b im Rostocker Postleitzahlgebiet 18109. Stadtmitte, Warnemünde und Kröpeliner-Tor-Vorstadt gehören zum genannten räumlichen Umfeld des Standorts, sind aber nicht als Kanzleistadtteil belegt. Deshalb lässt sich aus den Angaben weder eine Innenstadtlage noch eine unmittelbare Nähe zu einem Gericht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse; bei einer Anreise mit dem Pkw sind die örtliche Verkehrsführung und die tatsächlich verfügbaren Abstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Haltestellen, Fahrtzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Die erbetene vorherige Terminvereinbarung ermöglicht es, offene organisatorische Fragen vor dem Besuch anzusprechen. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Rostock von Bedeutung. Dort werden vor dem Familiengericht etwa Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Erbrechtliche Angelegenheiten können beim Amtsgericht als Nachlassgericht liegen, beispielsweise die Eröffnung von Testamenten oder Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Davon zu unterscheiden sind streitige Zivilverfahren über erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils. Solche Streitigkeiten können abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Rostock oder dem Landgericht Rostock verhandelt werden. Allein die Lage der Kanzlei in Rostock legt jedoch nicht fest, welches Gericht für ein konkretes Anliegen zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail und Anliegen abgefragt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Um längere Wartezeiten bei einer Rechtsberatung im Büro zu vermeiden, wird um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Um längere Wartezeiten bei einer Rechtsberatung im Büro zu vermeiden, wird um vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail und Anliegen abgefragt.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung typischerweise hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und die wichtigsten zeitlichen Eckdaten hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben relevant sein. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können Angaben zur bisherigen Betreuung und zu bestehenden Regelungen hinzukommen. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Bei der Terminabstimmung lässt sich klären, was für das konkrete Gespräch mitgebracht oder vorab übermittelt werden soll. Laufende Fristen sollten bereits bei der Anfrage genannt werden.
Wie hängen Unterhalt, Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung zusammen?
Diese Themen können dieselbe familiäre Situation betreffen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Unterhalt betrifft finanzielle Leistungen, während das Sorgerecht die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen im Leben eines Kindes umfasst. Beim Umgang geht es um den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass alle Bereiche neu gerichtlich geregelt werden müssen. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, offene Fragen getrennt zu benennen und vorhandene Absprachen oder Beschlüsse zu erwähnen. Bei kindbezogenen Regelungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
Was sollte ich vor einer Anfrage zu einem Nachlass oder Pflichtteil zusammenstellen?
Hilfreich sind zunächst Angaben zur verstorbenen Person, zum Verwandtschaftsverhältnis und zu bekannten Testamenten oder Erbverträgen. Auch Schreiben des Nachlassgerichts, Informationen zu weiteren möglichen Erben und vorhandene Nachlassverzeichnisse können für die Einordnung wichtig sein. Bei Pflichtteilsfragen spielen außerdem die familiären Beziehungen und die erbrechtliche Ausgangslage eine Rolle. Unvollständige Kenntnisse über Vermögen oder Schulden sind kein ungewöhnlicher Ausgangspunkt. Bereits erhaltene Schreiben und bekannte Fristen sollten in der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden, damit der zeitliche Rahmen des Anliegens erkennbar ist.
Wann können bei der Nachfolgeplanung zusätzlich Notare oder Steuerberater benötigt werden?
Bei der Nachfolgeplanung können mehrere Fachgebiete zusammentreffen. Anwaltliche Beratung befasst sich etwa mit erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und möglichen Konflikten zwischen Beteiligten. Notarielle Mitwirkung ist für bestimmte Gestaltungen gesetzlich vorgesehen, beispielsweise für einen Erbvertrag. Steuerberater können die steuerlichen Auswirkungen einer geplanten Vermögensübertragung einordnen. Bei Unternehmensvermögen kommen häufig gesellschaftsrechtliche Fragen hinzu. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zur familiären Situation, zu wesentlichen Vermögensarten und zu bereits bestehenden Verfügungen hilfreich. Welche Berufsgruppen tatsächlich einzubeziehen sind, hängt von der vorgesehenen Gestaltung ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Elisabeth Grimm

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Elisabeth Grimm: 4,4 von 5 Sternen bei 25 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von KANZLEI GRIMM aus 25 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 25 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-grimm-rostock.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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