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- Kanzlei Kristin Milhahn
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Kristin Milhahn ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Rostock. Sie begleitet Mandantinnen und Mandanten in Rostock und deutschlandweit bei Trennung, Scheidung und damit verbundenen familienrechtlichen Fragen. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören Zugewinnausgleich, Ehevertrag und nachehelicher Unterhalt. Außerdem unterstützt sie bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Je nach persönlicher Situation werden auch Fragen zum Trennungsunterhalt, zu gemeinsamen Kindern, zur Ehewohnung, zur Aufteilung der Haushaltsgegenstände oder zu gemeinsamen Verbindlichkeiten behandelt. Ihre Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei als strukturiert und individuell, mit verständlicher Beratung und sorgfältiger Vorbereitung. Soweit möglich und sinnvoll, wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Ist eine gerichtliche Klärung erforderlich, übernimmt Kristin Milhahn die Vertretung. Die Webseite stellt außerdem Collaborative Law and Practice, kurz CLP, als außergerichtliches Verfahren vor. In der Erstberatung werden die rechtliche Ausgangslage, der Handlungsbedarf und mögliche Vorgehensweisen besprochen. Anschließend entscheiden die Ratsuchenden, ob und in welchem Umfang sie eine weitere anwaltliche Vertretung wünschen. Termine finden nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-milhahn.de, ra-milhahn.de
Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion
Kristin Milhahn ist mit ihrer Kanzlei unter der Bezeichnung „Fachanwältin Kristin Milhahn“ am Neuen Markt 17 in 18055 Rostock ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Beide Bereiche betreffen häufig persönliche Veränderungen und die damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Für Ratsuchende geht es dabei etwa darum, familiäre Verhältnisse nach einer Trennung neu zu ordnen oder die Vermögensnachfolge nach einem Todesfall zu klären. Welche rechtlichen Themen im Vordergrund stehen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation und den vorhandenen Unterlagen ab. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht zu den typischen Anliegen. Auch die Vermögensauseinandersetzung zwischen Eheleuten und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst die Einordnung miteinander verknüpfter Themen: Nicht jede Folge einer Trennung wird automatisch im selben Verfahren behandelt. Bei Anliegen rund um gemeinsame Kinder sind zudem deren Bedürfnisse und die bestehenden familiären Verhältnisse bedeutsam. Eine geordnete Darstellung der bisherigen Entwicklung kann helfen, den Gesprächsbedarf zu bestimmen. Im Erbrecht stehen häufig Testamente, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Abwicklung eines Nachlasses im Mittelpunkt. Weitere typische Fragen entstehen, wenn mehrere Personen eine Erbengemeinschaft bilden oder Unklarheit über den Umfang des Nachlasses besteht. Auch die vorsorgende Gestaltung der Vermögensnachfolge gehört allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Überschneidungen mit dem Familienrecht ergeben sich beispielsweise durch die erbrechtliche Stellung von Ehegatten oder durch familiäre Veränderungen. Für eine erste Einordnung sind deshalb neben letztwilligen Verfügungen häufig auch Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen und zum Familienstand relevant. Der Kanzleistandort am Neuen Markt liegt in der Rostocker Stadtmitte. Er bildet damit einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus der Kröpeliner-Tor-Vorstadt oder Warnemünde. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten aktuell geprüft werden. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Rostock und das Landgericht Rostock zu nennen. Familien- und Nachlasssachen werden typischerweise beim Amtsgericht bearbeitet, während erbrechtliche Streitigkeiten je nach Zuständigkeit auch vor das Landgericht gehören können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt. Über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten können Ratsuchende ihr familienrechtliches oder erbrechtliches Anliegen knapp schildern und um Rückmeldung bitten. Hilfreich sind Angaben zum Thema, zu bereits laufenden Verfahren und zu bekannten Fristen. Ob die Angelegenheit übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erstes Gespräch stattfinden soll, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock
- Amtsgericht Rostock
- Landgericht Rostock
Die Kanzlei von Kristin Milhahn befindet sich am Neuen Markt 17 in Rostock und damit in der Stadtmitte. Der Standort ist innerstädtisch gelegen und lässt sich räumlich von den ebenfalls genannten Stadtteilen Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Warnemünde abgrenzen. Für eine Anfahrt aus diesen oder anderen Teilen Rostocks kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkgelegenheiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor; entsprechende Einzelheiten sollten vor einem Besuch geklärt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Rostock von Bedeutung. Als Familiengericht behandelt ein Amtsgericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Rostock örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, etwa nach maßgeblichen Aufenthaltsorten. Die Lage der beauftragten Kanzlei allein bestimmt den zuständigen Gerichtsstand nicht. Das Landgericht ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassverfahren und streitigen Zivilverfahren zu unterscheiden. Das Amtsgericht nimmt als Nachlassgericht beispielsweise Aufgaben im Zusammenhang mit Testamentseröffnungen und Erbscheinen wahr. Für die örtliche Zuständigkeit ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person maßgeblich. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Forderungen können dagegen vor dem Amtsgericht Rostock oder dem Landgericht Rostock geführt werden. Welches Gericht zuständig ist, hängt insbesondere vom Streitgegenstand, vom Streitwert und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine erste Einordnung helfen einige kurze Angaben, beispielsweise das Trennungsdatum, die Angelegenheit, zu der Sie Unterstützung benötigen, und laufende gerichtliche Fristen. Unterlagen und besonders sensible Angaben müssen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme noch nicht übermitteln. Welche weiteren Informationen und Unterlagen benötigt werden, kann anschließend im Rahmen der Terminvereinbarung abgestimmt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie eine Information über die voraussichtlichen Kosten der Erstberatung. In einer ersten anwaltlichen Beratung lassen sich die wichtigsten Fragen häufig bereits innerhalb von etwa 60 bis 75 Minuten einordnen. In der Erstberatung werden Ihre rechtliche Ausgangslage, der bestehende Handlungsbedarf und die möglichen Vorgehensweisen besprochen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie eine Information über die voraussichtlichen Kosten der Erstberatung. In einer ersten anwaltlichen Beratung lassen sich die wichtigsten Fragen häufig bereits innerhalb von etwa 60 bis 75 Minuten einordnen. In der Erstberatung werden Ihre rechtliche Ausgangslage, der bestehende Handlungsbedarf und die möglichen Vorgehensweisen besprochen.
Für den Erstkontakt: Für eine erste Einordnung helfen einige kurze Angaben, beispielsweise das Trennungsdatum, die Angelegenheit, zu der Sie Unterstützung benötigen, und laufende gerichtliche Fristen. Unterlagen und besonders sensible Angaben müssen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme noch nicht übermitteln. Welche weiteren Informationen und Unterlagen benötigt werden, kann anschließend im Rahmen der Terminvereinbarung abgestimmt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für ein erstes Gespräch können eine kurze Übersicht zur familiären Situation, das Datum einer bereits erfolgten Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Heiratsurkunde, Ehevertrag, Einkommensnachweise und Unterlagen zu Vermögen oder Verbindlichkeiten hinzu. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben oder Schriftwechsel zur Trennung erleichtern die Einordnung. Für die erste Kontaktanfrage genügt häufig eine knappe Beschreibung; welche Dokumente tatsächlich gebraucht werden, sollte anschließend abgestimmt werden. Bekannte Fristen und anstehende Gerichtstermine sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Werden Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht automatisch mit einer Scheidung geklärt?
- Eine Scheidung und die damit zusammenhängenden Fragen sind rechtlich zu unterscheiden. Nicht alle Themen werden ohne Weiteres gemeinsam entschieden. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden, andere werden gesondert geklärt. Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, während Sorge- und Umgangsrecht die Verantwortung für ein Kind und dessen Kontakt zu Bezugspersonen betreffen. Bei einer Anfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Punkte einzeln zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen, Anträge oder gerichtliche Entscheidungen bestehen.
- Was ist vor einer Anfrage zu einem Testament oder einer Erbengemeinschaft wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die familiären Beziehungen zur verstorbenen Person, vorhandene Testamente oder Erbverträge und der bisher bekannte Stand des Nachlassverfahrens relevant. Bei einer Erbengemeinschaft können außerdem Angaben zu weiteren Beteiligten und zu den strittigen Fragen hilfreich sein. Häufig geht es um Nachlassgegenstände, Verbindlichkeiten, Auskünfte oder die spätere Auseinandersetzung der Gemeinschaft. Unsichere Angaben sollten als solche erkennbar bleiben. Bereits eingegangene Schreiben des Nachlassgerichts und bekannte Fristen gehören ebenfalls zu den Informationen, die bei einer Anfrage angesprochen werden sollten.
- Ist für einen Pflichtteilsanspruch das Nachlassgericht zuständig?
- Das Nachlassgericht bearbeitet unter anderem Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Einen streitigen Pflichtteilsanspruch setzt es dagegen grundsätzlich nicht in diesem Verfahren durch. Beim Pflichtteil handelt es sich regelmäßig um einen Geldanspruch gegen den oder die Erben, über den bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Zivilgericht entscheidet. Ob dafür ein Amtsgericht oder ein Landgericht zuständig ist, hängt insbesondere vom Streitwert und weiteren gesetzlichen Vorgaben ab. Für eine erste Anfrage sind daher das Verwandtschaftsverhältnis, vorhandene letztwillige Verfügungen und bisherige Auskünfte zum Nachlass wichtige Orientierungspunkte.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Kristin Milhahn
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Kanzlei und Anfahrt
Neuer Markt 17, 18055 Rostock
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- 9:00 bis 16:00
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- 9:00 bis 14:30
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-milhahn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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