Veröffentlichtes Profil

Robert Kröger

Robert Kröger: Rechtsanwalt in Rostock mit Schwerpunkt Familienrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Robert Kröger

Wismarsche Str. 5, 18057 Rostock

Telefon: +49 381 4583583

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Robert Kröger
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Robert Kröger führt seine Kanzlei in Rostock als Einzelanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht, Arbeitsrecht, Vereinsrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Darüber hinaus unterstützt er bei allgemeinen vertraglichen Problemen und bei Bußgeldbescheiden. Das Beratungsangebot richtet sich an Ratsuchende in Rostock und Umgebung, etwa bei einer drohenden Kündigung, einer Abmahnung, einer beabsichtigten Scheidung oder nach einem Anhalten durch die Polizei. Die Kanzlei befindet sich in der Wismarschen Straße 5 direkt am Doberaner Platz im zweiten Obergeschoss. Dort besteht eine Bürogemeinschaft mit BAHRDT & PEINE RECHTSANWÄLTE und der Anwaltskanzlei Gärtner. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Kanzlei um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder Mail. Kurzfristige Beratungstermine sind nach den Angaben der Webseite auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich, beispielsweise frühmorgens oder spätabends für Berufstätige. Bei telefonischer Nichterreichbarkeit können Ratsuchende ihren Namen, ihr Anliegen und ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ein Rückruf erfolgt nicht immer am selben Tag.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rahro.de, rahro.de

Beratung in Rostock – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Robert Kröger führt die Rechtsanwaltskanzlei Robert Kröger in Rostock als Einzelanwalt. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um den Bestand und die Gestaltung eines Beschäftigungsverhältnisses im Mittelpunkt. Typische Anlässe sind eine drohende oder bereits ausgesprochene Kündigung, eine Abmahnung und Unklarheiten über arbeitsvertragliche Regelungen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen zu ordnen und mögliche zeitliche Vorgaben zu erkennen. Die Kanzleibeschreibung nennt Kündigungen und Abmahnungen ausdrücklich als Beratungsanlässe. Im Familienrecht können eine beabsichtigte Scheidung, Fragen zum Unterhalt oder die Regelung der elterlichen Sorge Anlass für eine Anfrage sein. Solche Anliegen verbinden persönliche Veränderungen häufig mit wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Im Erbrecht, das ebenfalls im Profil aufgeführt ist, gehören die Einordnung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zu den typischen Themen. Welche Fragen im einzelnen Fall im Vordergrund stehen, hängt unter anderem von den familiären Verhältnissen und den vorhandenen Dokumenten ab. Eine erste Schilderung sollte deshalb den Anlass und das gewünschte Klärungsziel benennen. Die belegte Kanzleibeschreibung führt daneben Vereinsrecht, Sozialrecht und Strafrecht sowie Unterstützung bei allgemeinen vertraglichen Problemen und Bußgeldbescheiden auf. Der Standort liegt in der Wismarschen Straße 5, 18057 Rostock, direkt am Doberaner Platz im zweiten Obergeschoss. Dort besteht eine Bürogemeinschaft mit BAHRDT & PEINE RECHTSANWÄLTE und der Anwaltskanzlei Gärtner. Die Lage im Umfeld der Kröpeliner-Tor-Vorstadt bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus Rostock und Umgebung, auch aus Stadtmitte oder Warnemünde. Für familienrechtliche Verfahren und Nachlassangelegenheiten ist insbesondere das Amtsgericht Rostock von Bedeutung; erbrechtliche Zivilstreitigkeiten können je nach Zuständigkeit auch vor das Landgericht Rostock gehören. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden hingegen typischerweise von der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und ihr Anliegen über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten an die Kanzlei richten. Hilfreich sind eine knappe Sachverhaltsschilderung, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und der Hinweis auf erkennbare Termine oder Fristen. Die Kanzlei bittet um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder Mail. Nach ihren Angaben sind kurzfristige Beratungstermine auch außerhalb üblicher Bürozeiten möglich, etwa frühmorgens oder spätabends. Bei telefonischer Nichterreichbarkeit können Name, Anliegen und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Ein Rückruf erfolgt nicht immer am selben Tag.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rostock

  • Amtsgericht Rostock
  • Landgericht Rostock

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Robert Kröger liegt in der Wismarschen Straße 5 direkt am Doberaner Platz und damit im innerstädtischen Umfeld der Rostocker Kröpeliner-Tor-Vorstadt. Die Büroräume befinden sich im zweiten Obergeschoss; eine Aussage zur Barrierefreiheit lässt sich daraus nicht ableiten. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Warnemünde und dem Rostocker Umland hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten aktuelle Fahrplanauskünfte Orientierung. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die innerstädtische Verkehrssituation und die örtlichen Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Stellplätze oder bestimmte Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Rostock relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Auch Nachlasssachen gehören grundsätzlich zu den Aufgaben des Amtsgerichts als Nachlassgericht. Dazu zählen etwa Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist in Nachlasssachen regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Kanzleisitz. Bei streitigen erbrechtlichen Ansprüchen, beispielsweise auf Zahlung eines Pflichtteils, kommen je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsregelung das Amtsgericht Rostock oder das Landgericht Rostock in Betracht. Kündigungsschutzverfahren und andere typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen vor die Arbeitsgerichte. Die beiden genannten ordentlichen Gerichte sind hierfür regelmäßig nicht zuständig. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, richtet sich nach Verfahrensart und Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, nennen Sie Ihren Namen, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer für einen Rückruf.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie vorab telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren. Beratungstermine können kurzfristig vergeben werden, auch in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie vorab telefonisch oder per Mail einen Termin vereinbaren. Beratungstermine können kurzfristig vergeben werden, auch in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend.

Für den Erstkontakt: Wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, nennen Sie Ihren Namen, Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer für einen Rückruf.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Auch der Zeitpunkt und die Art des Zugangs eines Schreibens können wichtig sein. Je nach Streitpunkt kommen Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht hinzu. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung grundsätzlich bedeutsam ist. Eine erste Anfrage sollte daher erkennen lassen, welches Schreiben vorliegt, wann es eingegangen ist und welche Frage geklärt werden soll. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
Welche Themen werden bei einer ersten Besprechung zu Trennung und Scheidung häufig angesprochen?
Zu Beginn geht es häufig um den Zeitpunkt der Trennung, die Wohnsituation, gemeinsame Kinder und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Daraus können Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang, zur Ehewohnung oder zum Versorgungsausgleich entstehen. Hilfreich sind eine Übersicht über die familiäre Situation und bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch gemeinsam mit der Scheidung geregelt. Eine erste Besprechung dient deshalb auch dazu, die unterschiedlichen Themen auseinanderzuhalten und den weiteren Klärungsbedarf zu bestimmen. Welche Dokumente erforderlich sind, richtet sich nach den angesprochenen Fragen.
Welche Informationen sollte ich für eine erbrechtliche Anfrage zusammentragen?
Bei einer erbrechtlichen Anfrage sind insbesondere die familiären Beziehungen, ein möglicherweise vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag und bereits eingegangene Schreiben des Nachlassgerichts von Bedeutung. Soweit bekannt, helfen außerdem Angaben zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person sowie eine vorläufige Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten. Wichtig ist auch, ob es um die eigene Erbenstellung, einen Pflichtteil oder Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft geht. Unterlagen müssen für eine erste Anfrage nicht zwingend vollständig sein. Erkennbare Lücken und bestehende Unsicherheiten sollten jedoch benannt werden, ebenso bereits mitgeteilte Fristen.
Ist für mein Anliegen automatisch ein Gericht in Rostock zuständig, wenn ich dort eine Kanzlei beauftrage?
Der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet grundsätzlich nicht darüber, welches Gericht zuständig ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise zur Arbeitsgerichtsbarkeit; dabei können unter anderem Arbeitsort und Sitz des Arbeitgebers eine Rolle spielen. In Familiensachen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach besonderen Regeln, etwa mit Bezug zum gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder gemeinsamer minderjähriger Kinder. Für Nachlassverfahren ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person maßgeblich. Bei erbrechtlichen Zivilklagen kommen weitere Kriterien wie Streitgegenstand und Streitwert hinzu. Die Zuständigkeitsprüfung ist daher Teil der Einordnung des jeweiligen Anliegens.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Robert Kröger

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Robert Kröger: 5,0 von 5 Sternen bei 24 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Robert Kröger aus 24 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 24 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Robert Kröger insgesamt und nicht auf Robert Kröger persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rahro.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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