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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Alfred L. Rümler ist Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzleisitz in der Boxdorfer Strasse 9c in Fürth. Die Kanzlei richtet ihr Angebot an Mandanten im Raum Fürth, Nürnberg und Erlangen. Zu den genannten Tätigkeiten gehören die Geltendmachung und Abwicklung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen sowie die Vertretung in Bußgeldverfahren und bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr. Auch Unfallflucht und Fragen rund um den Verlust des Führerscheins werden auf der Webseite aufgeführt. Das Angebot umfasst zudem MPU-Vorbereitung wegen Drogen, Alkohol, Punkten oder einer Gewalttat sowie Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem auferlegten Abstinenznachweis. Angesprochen werden unter anderem Personen, die nach einem Verkehrsunfall Ansprüche gegen eine Versicherung haben oder mit Maßnahmen der Führerscheinbehörde konfrontiert sind. Neben dem Verkehrsrecht nennt die Kanzlei das Zivilrecht, insbesondere Kauf- und Verkaufsverträge sowie andere Sachrechtsfragen. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder über eine Nachricht möglich. Die Kanzlei betont die persönliche Erreichbarkeit; für Besuche in den Büroräumen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Fürth – Einordnung der Redaktion
Alfred L. Rümler ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und führt die Kanzlei Rechtsanwalt Rümler in der Boxdorfer Strasse 9c in 90765 Fürth. Sein Angebot richtet sich an Mandantinnen und Mandanten aus Fürth, Nürnberg und Erlangen. Den Hauptschwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Dazu zählen nach den vorliegenden Angaben insbesondere Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr. Für Ratsuchende stehen dabei unterschiedliche Fragen im Mittelpunkt: die Abwicklung eines Unfalls mit einer Versicherung, die Bedeutung eines behördlichen Schreibens oder die möglichen Folgen eines Verkehrsverstoßes für die Fahrerlaubnis. Bei der Geltendmachung von Unfallansprüchen geht es allgemein um die Verantwortlichkeit für den Unfall und den Umfang ersatzfähiger Schäden. Typische Themen sind Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Ansprüche wegen einer Verletzung. Welche Positionen im Einzelfall berücksichtigt werden können, hängt unter anderem vom Unfallhergang und den vorhandenen Nachweisen ab. Die Kanzlei nennt außerdem das Zivilrecht, insbesondere Kauf- und Verkaufsverträge sowie andere Sachrechtsfragen. Hier können beispielsweise Streitigkeiten über vereinbarte Leistungen, Mängel oder die Abwicklung eines Vertrags Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Ein weiterer Teil des genannten Angebots betrifft Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht, ausdrücklich auch den Vorwurf der Unfallflucht. Hinzu kommen Fragen zum Verlust des Führerscheins und zu Maßnahmen der Führerscheinbehörde. Die Kanzleibeschreibung führt zudem MPU-Vorbereitung wegen Drogen, Alkohol, Punkten oder einer Gewalttat sowie Angelegenheiten rund um einen auferlegten Abstinenznachweis auf. Diese Themen können miteinander zusammenhängen, folgen aber nicht durchgehend denselben Verfahrensregeln. Eine allgemeine Orientierung unterscheidet deshalb zwischen einem Bußgeld, einem strafrechtlichen Vorwurf und der behördlichen Beurteilung der Fahreignung. Der Kanzleisitz liegt im Fürther Stadtgebiet. Für die örtliche Orientierung werden Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth genannt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist damit nicht belegt. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Anfrage beginnen möchte, kann das Profil als Ausgangspunkt nutzen und über die dort verfügbaren Kontaktangaben telefonisch oder per Nachricht Kontakt aufnehmen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen helfen bei der ersten Einordnung. Für einen Besuch in den Kanzleiräumen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleiadresse planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fürth
- Amtsgericht Fürth
- Landgericht Nürnberg-Fürth
Für verkehrsrechtliche Anliegen am Standort Fürth sind insbesondere das Amtsgericht Fürth und das Landgericht Nürnberg-Fürth von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall, etwa über Schadensersatz gegenüber Unfallbeteiligten oder Versicherungen, können je nach Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Entsprechendes gilt grundsätzlich für Streitigkeiten aus Kaufverträgen. Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kommt regelmäßig ein Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht in Betracht. Auch strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr werden häufig erstinstanzlich am Amtsgericht behandelt. Das Landgericht kann unter anderem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Welches Gericht im konkreten Fall zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern etwa aus dem Verfahrensgegenstand, dem Tatort oder den maßgeblichen Gerichtsstandsregeln. Bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ist davon zu unterscheiden, dass gerichtlicher Rechtsschutz regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört. Die beiden genannten Gerichte decken daher nicht sämtliche Fragen rund um Führerschein, Fahreignung oder MPU ab. Die Kanzlei von Alfred L. Rümler befindet sich in der Boxdorfer Strasse 9c, 90765 Fürth, und richtet sich auch an Ratsuchende aus Nürnberg und Erlangen. Innenstadt, Südstadt und Poppenreuth bilden örtliche Bezugspunkte innerhalb Fürths; ein konkreter Kanzleistadtteil ist nicht angegeben. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die genaue Adresse zugrunde gelegt werden. Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Ein Besuch in den Büroräumen setzt nach der Kanzleibeschreibung eine vorherige Terminvereinbarung voraus.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind üblicherweise Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den betroffenen Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Polizeischreiben, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen und Nachweise über daraus entstandene Belastungen relevant sein. Auch die bisherige Korrespondenz mit der Versicherung erleichtert den Überblick. Welche Ansprüche bestehen und welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine geordnete Zusammenstellung hilft, offene Fragen und bereits erklärte Positionen der Gegenseite zu erkennen.
- Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren im Straßenverkehr?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Je nach Verstoß können eine Geldbuße, Punkte und ein Fahrverbot vorgesehen sein. Ein Strafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hier kommen andere Sanktionen und gegebenenfalls eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben vorliegt und von welcher Stelle es stammt. Anhörung, Bußgeldbescheid und strafrechtliche Ladung haben unterschiedliche Funktionen; auch Fristen und Verfahrensrechte unterscheiden sich.
- Sind ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis dasselbe?
- Nein. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Berechtigung zum Führen der betroffenen Kraftfahrzeuge. Eine spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren und die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen voraus. Außerdem können sowohl Gerichte als auch Fahrerlaubnisbehörden in unterschiedlichen Zusammenhängen mit solchen Fragen befasst sein. Für eine erste Anfrage sind daher die genaue Bezeichnung der Maßnahme, die ausstellende Stelle und der Inhalt des vorliegenden Schreibens wesentlich.
- Welche Rolle spielen MPU und Abstinenznachweise bei Fragen zur Fahreignung?
- Eine medizinisch-psychologische Untersuchung dient der Beurteilung von Fahreignungszweifeln. Anlass können unter anderem Alkohol, Drogen oder erhebliche beziehungsweise wiederholte Verkehrsverstöße sein. Ob Abstinenznachweise erforderlich sind und welche Anforderungen dafür gelten, hängt von der konkreten Fragestellung und den Umständen ab. Nicht jeder selbst beschaffte Nachweis erfüllt die maßgeblichen fachlichen Anforderungen. Für eine erste Einordnung sind insbesondere Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, die darin genannten Gründe und bereits vorhandene Untersuchungsunterlagen hilfreich. MPU-Vorbereitung und rechtliche Prüfung einer behördlichen Maßnahme erfüllen unterschiedliche Aufgaben; ein bestimmtes Untersuchungsergebnis lässt sich nicht zusichern.
- Welche Informationen sind bei einem Streit über einen Kauf- oder Verkaufsvertrag wichtig?
- Ausgangspunkt ist regelmäßig, was die Vertragsparteien vereinbart haben und welche Leistung tatsächlich erbracht wurde. Hilfreich sind deshalb der Vertrag, die Produktbeschreibung, Zahlungs- und Übergabenachweise sowie die bisherige Korrespondenz. Bei behaupteten Mängeln können Fotos, Prüfberichte und eine zeitliche Übersicht über deren Auftreten relevant sein. Unterschiede ergeben sich unter anderem daraus, ob Privatpersonen oder Unternehmen beteiligt sind. Für eine Mandatsanfrage genügt zunächst eine sachliche Darstellung des Konflikts und des gewünschten Klärungsziels. Die rechtliche Bewertung erfordert anschließend die Prüfung der konkreten Vereinbarungen und Umstände.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alfred L. Rümler
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-ruemler.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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