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- Anwaltskanzlei Ruschek
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Anke Ruschek ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ihre Anwaltskanzlei Ruschek befindet sich in der Jakobstr. 4 in 99423 Weimar. Die Kanzlei-Webseite nennt Mietrecht und Sozialrecht und stellt Informationen zur Kanzlei, zur Rechtsanwältin und zu ihren Rechtsgebieten bereit. Zum Mietrecht und Sozialrecht gibt es außerdem eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht. Anke Ruschek bietet Rechtsbeistand an und verweist bei der Vorstellung ihrer Tätigkeit auf Erfahrung und Beratungskompetenz. Für Fragen und Terminwünsche ist die Kanzlei telefonisch unter +49 3643 778266 sowie per E-Mail an ar@ra-ruschek.de erreichbar. Daneben steht auf der Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung, über das Interessierte Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren können. Ein bestimmter Mandantenkreis wird in den vorliegenden Seiteninhalten nicht benannt. Weitere konkrete Angaben zur Arbeitsweise oder zum Ablauf einer Beratung enthalten die Seiten nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-ruschek.de, ra-ruschek.de
Beratung in Weimar – Einordnung der Redaktion
Anke Ruschek ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Anwaltskanzlei Ruschek befindet sich in der Jakobstr. 4 in 99423 Weimar. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die Kanzlei-Webseite nennt daneben Mietrecht und Sozialrecht und bietet zu diesen beiden Gebieten eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht. Diese unterschiedlichen Angaben geben Ratsuchenden eine erste thematische Orientierung. Ob die Kanzlei ein bestimmtes Anliegen übernimmt, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden; aus der Nennung eines Rechtsgebiets ergibt sich noch keine Zusage zur Mandatsübernahme. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Abmahnungen im Mittelpunkt. Für eine rechtliche Einordnung können neben dem Vertrag auch spätere Vereinbarungen und der Schriftverkehr zwischen den Beteiligten wichtig sein. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können zudem an kurze Fristen gebunden sein. Im Familienrecht geht es beispielsweise um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Welche Unterlagen und Informationen benötigt werden, hängt dabei wesentlich davon ab, ob finanzielle Ansprüche, die Auflösung einer Ehe oder Belange gemeinsamer Kinder betroffen sind. Der Fachanwaltstitel von Anke Ruschek bezieht sich auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Typische Anliegen in diesen Bereichen betreffen Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Wohnungsmängel, Kündigungen oder Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das auf der Kanzlei-Webseite ebenfalls genannte Sozialrecht umfasst unter anderem Streitigkeiten über Sozialleistungen und Bescheide von Leistungsträgern. Die dortige Rechtsprechungsübersicht kann Einblicke in rechtliche Entwicklungen geben, ersetzt aber keine Prüfung des jeweiligen Sachverhalts. Die für ein Anliegen maßgeblichen Fragen unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet und persönlicher Ausgangslage. Mit ihrer Adresse in der Jakobstraße liegt die Kanzlei im innerstädtischen Bereich Weimars. Für gerichtliche Verfahren kommen je nach Gegenstand Arbeitsgerichte, Familiengerichte beim Amtsgericht, Zivilgerichte oder Sozialgerichte in Betracht; die konkrete örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu bestimmen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann zunächst das Anliegen thematisch zuordnen und anschließend telefonisch unter +49 3643 778266 oder per E-Mail an ar@ra-ruschek.de Kontakt aufnehmen. Auf der Kanzlei-Webseite steht außerdem ein Kontaktformular für Fragen und Terminwünsche bereit. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Abstimmung. Einzelheiten zu Beratung, Unterlagen und Termin werden unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Weimar
Die Anwaltskanzlei Ruschek hat ihren Sitz in der Jakobstr. 4 in 99423 Weimar und damit im innerstädtischen Umfeld. Die zentrale Lage ist ein Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw lässt sich anhand der konkreten Adresse vorbereiten. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Deshalb sollten die aktuelle Verbindung und gegebenenfalls besondere Anforderungen an den Zugang vor einem Besuch geprüft beziehungsweise mit der Kanzlei abgestimmt werden. Aus der Adresse allein lassen sich keine verlässlichen Aussagen zu Parkmöglichkeiten oder Gehzeiten ableiten. Konkrete Gerichte sind in den vorliegenden Profilangaben nicht benannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Kündigungsschutzverfahren oder Streitigkeiten über Arbeitsentgelt und Zeugnisse. Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhalt und Kindschaftssachen werden regelmäßig vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht kommen die ordentlichen Zivilgerichte in Betracht; Wohnraummietsachen und viele wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten gehören vor das Amtsgericht. Sozialrechtliche Streitigkeiten über Leistungsbescheide werden häufig zunächst in einem Widerspruchsverfahren und anschließend gegebenenfalls vor dem Sozialgericht behandelt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Verfahrensart, Wohnsitz, Arbeitsort oder Lage der Immobilie. Der Kanzleisitz in Weimar legt den zuständigen Gerichtsort deshalb nicht automatisch fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Telefon und Ihre Nachricht Pflichtfelder. Eine Adresse kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Telefon und Ihre Nachricht Pflichtfelder. Eine Adresse kann ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Auch Angaben dazu, wann und wie das Schreiben zugegangen ist, können wichtig sein. Je nach Anliegen kommen Gehaltsabrechnungen, Schriftwechsel oder eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse hinzu. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Anfrage auf erhaltene Schreiben und bekannte Termine hinzuweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird im Einzelfall geklärt.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Eine erste Anfrage kann knapp darstellen, ob es vor allem um die Scheidung selbst, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung oder Fragen zu Kindern geht. Für die spätere Einordnung können der Zeitpunkt der Trennung, vorhandene Vereinbarungen und bereits anhängige Verfahren bedeutsam sein. Bei finanziellen Fragen werden häufig Einkommensunterlagen benötigt; bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Lebenssituation der Kinder und bestehende Regelungen im Vordergrund. Nicht alle Einzelheiten müssen bereits in einer ersten Nachricht geschildert werden. Der konkrete Informationsbedarf ergibt sich aus dem jeweiligen Anliegen.
- Worin unterscheiden sich mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Anliegen?
- Das Mietrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Vermietenden und Mietenden. Typische Fragen betreffen die Miethöhe, Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft dagegen vor allem die Rechtsbeziehungen innerhalb einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, etwa Beschlüsse, Kostenverteilung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können beide Bereiche berührt sein. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, die eigene Rolle und das betroffene Rechtsverhältnis zu benennen. Je nach Thema sind Mietvertrag, Abrechnung, Teilungserklärung oder Versammlungsprotokoll relevant.
- Was ist bei einer Anfrage zu einem sozialrechtlichen Bescheid wichtig?
- Für die erste Orientierung sind die Art der beantragten Leistung, der zuständige Leistungsträger und der Inhalt des Bescheids wesentlich. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Erhalt des Schreibens und dazu, ob bereits Widerspruch eingelegt oder ein weiteres Verfahren begonnen wurde. Bescheide enthalten häufig eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Informationen zu möglichen Verfahrensschritten und Fristen. Welche rechtliche Reaktion in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Da die Kanzlei-Webseite Sozialrecht nennt, kann bei der Kontaktaufnahme geklärt werden, ob das konkrete Anliegen übernommen wird.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Anke Ruschek
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Anke Ruschek liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 19 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Jakobstr. 4, 99423 Weimar
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Heirat ohne Namensänderung: Wen muss man informieren?
Arbeitsrecht
Wer heiratet und seinen bisherigen Nachnamen behält, benötigt grundsätzlich keinen neuen Personalausweis und muss bestehende Verträge nicht allein wegen der Eheschließung auf einen anderen Namen umstellen lassen.
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Ruhestörung durch Nachbarn: Wann lautes Reden rechtlich unzulässig ist
Familienrecht
Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
- Kind lebt beim Vater: Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- Als Rentner Vollzeit arbeiten: Welche Abzüge entstehen bei Rente und Arbeitslohn?
Arbeitsrecht
Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht und weiterhin Vollzeit arbeitet, erhält zwei rechtlich unterschiedlich behandelte Einnahmen: Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Weimar
- Anne Hofemeier · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Birgit Kluge · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: ra-ruschek.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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