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- Kanzlei Birgit Kluge
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Birgit Kluge ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht mit Kanzlei in der Röhrstraße 14/16 in Weimar. Auf ihrer Webseite nennt sie Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht als Tätigkeitsgebiete. Ihr Beratungsangebot richtet sich auch an Menschen mit kleinen Kindern, denen die Zeit für einen Besuch beim Anwalt fehlt. Für diese Situation bietet sie an, nach Kontaktaufnahme einen Termin zu Hause zu vereinbaren. Sie stellt eine unkomplizierte und ausgiebige persönliche Beratung sowie eine zeitnahe Terminvereinbarung in Aussicht. Zur Vorbereitung einer Scheidung steht auf der Homepage ein PDF-Formular zum Öffnen und Speichern bereit. Weitere Formulare ermöglichen die Bitte um Rückruf oder einen Termin. Anfragen können außerdem über ein Kontaktformular gestellt werden. Die Webseite nennt Assessorin Sabine Weitzel als Zusammenarbeitspartnerin. Referendare sind in der Kanzlei willkommen und können dort sowohl die Anwaltsstation als auch die Wahlstation ableisten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: birgitkluge.de, birgitkluge.de
Beratung in Weimar – Einordnung der Redaktion
Birgit Kluge ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht mit Kanzlei in der Röhrstraße 14/16 in 99423 Weimar. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Auf ihrer eigenen Webseite nennt sie Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht als Tätigkeitsgebiete. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bei der ersten Anfrage hilfreich: Insbesondere bei einem arbeitsrechtlichen Anliegen sollte geklärt werden, ob die konkrete Angelegenheit übernommen werden kann. Der Fachanwaltstitel von Birgit Kluge bezieht sich auf das Familienrecht. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zum Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge sind typische Anlässe für eine anwaltliche Kontaktaufnahme. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Interessen und persönliche Situationen, etwa der Wunsch nach Klarheit über bestehende Vereinbarungen oder über die Folgen einer angekündigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine rechtliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass Vertragsunterlagen, Schreiben und der zeitliche Ablauf bekannt sind. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Dabei können wirtschaftliche und persönliche Themen eng zusammenhängen. Mandantinnen und Mandanten erwartet grundsätzlich eine Auseinandersetzung mit ihrer familiären Ausgangslage und den dazugehörigen Unterlagen. Auf der Homepage der Kanzlei steht zur Vorbereitung einer Scheidung ein PDF-Formular zum Öffnen und Speichern bereit. Außerdem beschreibt Birgit Kluge ein Angebot für Menschen mit kleinen Kindern, denen die Zeit für einen Kanzleibesuch fehlt: Nach Kontaktaufnahme kann ein Termin zu Hause vereinbart werden. Die Kanzleiadresse liegt im Stadtgebiet von Weimar; eine nähere Stadtteilzuordnung oder konkrete Verkehrsanbindung ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, familienrechtliche Verfahren vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem Einzelfall und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu bekannten Terminen. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Beratungstermin stattfinden kann, lässt sich anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Weimar
Die Kanzlei Birgit Kluge befindet sich in der Röhrstraße 14/16 in 99423 Weimar. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Weimar und dem Umland, die Fragen zum Arbeitsrecht oder Familienrecht haben. Ein bestimmter Stadtteil, eine Innenstadtlage oder einzelne Verkehrsverbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich deshalb eine vorherige Prüfung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse. Auch Angaben zum Zugang zu den Kanzleiräumen sollten bei Bedarf direkt erfragt werden. Für Menschen mit kleinen Kindern, denen Zeit für einen Kanzleibesuch fehlt, beschreibt die Kanzlei die Möglichkeit eines nach Kontaktaufnahme vereinbarten Hausbesuchs. Konkrete Gerichte sind im vorliegenden Profilmaterial nicht genannt. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Verfahren über Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Familienrechtliche Angelegenheiten werden regelmäßig vom Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts bearbeitet. Dazu gehören insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Die örtliche Zuständigkeit folgt den jeweiligen Verfahrensregeln: Im Arbeitsrecht können etwa der Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei relevant sein, im Familienrecht unter anderem gewöhnliche Aufenthaltsorte der Beteiligten oder der Kinder. Aus der Kanzleiadresse in Weimar allein lässt sich daher kein bestimmtes zuständiges Gericht für eine Anfrage ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Auf der Homepage steht ein PDF-Formular zur Vorbereitung einer Scheidung zum Öffnen und Speichern bereit. Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder; außerdem gibt es Felder für Betreff und Anfrage.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Auf der Homepage steht ein PDF-Formular zur Vorbereitung einer Scheidung zum Öffnen und Speichern bereit. Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder; außerdem gibt es Felder für Betreff und Anfrage.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und dazugehörige Korrespondenz relevant. Bei Vergütungsfragen können außerdem Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen hilfreich sein. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben erhalten, und welche Gespräche fanden statt? Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung möglich ist, sollte bei der Anfrage geklärt werden.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Urlaub, Zeugnis oder eine mögliche Abfindung geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für eine individuelle Prüfung sind der genaue Wortlaut und die persönliche Ausgangslage wichtig. Wer hierzu eine Mandatsanfrage stellt, sollte vorhandene Entwürfe und bereits gesetzte Rückmelde- oder Unterschriftstermine benennen.
- Welche Informationen werden für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung benötigt?
- Typischerweise sind Angaben zur Eheschließung, zum Beginn der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu den aktuellen Wohnverhältnissen hilfreich. Je nach Fragestellung kommen Informationen über Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und bestehende Vereinbarungen hinzu. Nicht alle Themen müssen bereits vollständig aufbereitet sein; eine geordnete Übersicht erleichtert jedoch die Klärung des Beratungsbedarfs. Scheidung, Unterhalt und vermögensrechtliche Fragen sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Welche Nachweise für das weitere Vorgehen erforderlich sind, wird anhand der konkreten Situation bestimmt.
- Werden Unterhalt, Sorge und Umgang in einem gemeinsamen Verfahren geklärt?
- Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind unterschiedliche familienrechtliche Angelegenheiten. Sie werden nicht automatisch sämtlich in einem einzigen Verfahren entschieden. Unterhalt betrifft finanzielle Leistungen, die elterliche Sorge umfasst rechtliche Verantwortung und Entscheidungen für ein Kind, und der Umgang betrifft dessen Kontakt zu Bezugspersonen. Bei kindbezogenen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die offenen Fragen getrennt zu beschreiben und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu nennen. Ob Verfahren zusammenhängen oder getrennt geführt werden, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Birgit Kluge
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Kanzlei und Anfahrt
Röhrstraße 14/16, 99423 Weimar
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: birgitkluge.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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