Veröffentlichtes Profil

Christian Stünkel

Christian Stünkel – Rechtsanwalt der Kanzlei Stünkel mit Standort Weimar

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Stünkel

Carl-Zeiß-Platz 16, 07743 Weimar

Telefon: +49 3641 534908

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Stünkel
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christian Stünkel ist Rechtsanwalt der Kanzlei Stünkel, die mit drei Standorten in Jena, Weimar und Apolda vertreten ist. Die Kanzlei wurde 2006 gegründet und ist nach eigenen Angaben seitdem stetig gewachsen. Alle Standorte sind durch den TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Als Anspruch ihrer Arbeit nennt die Kanzlei eine persönliche, engagierte und fachlich kompetente Unterstützung des jeweiligen Mandanten bei der Lösung rechtlicher Probleme. Diese Unterstützung umfasst bei Bedarf auch gerichtliche Verfahren. Die Webseite verweist auf die Mitwirkung von Christian Stünkel als Verteidiger in einem Agenten-Kriminalfall, der dort unter der Bezeichnung „BND Kosovo Skandal“ genannt wird. Als Kontaktanschrift des Rechtsanwalts ist der Carl-Zeiß-Platz 16 in Jena angegeben. Neben der dortigen Telefonnummer nennt die Kanzlei eine Hotline, unter der sie ständig erreichbar ist.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-stuenkel.de

Beratung in Weimar – Einordnung der Redaktion

Christian Stünkel ist Rechtsanwalt der Kanzlei Stünkel. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen im laufenden Beschäftigungsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Ratsuchende können dabei beispielsweise Klärungsbedarf zu Vertragsklauseln, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis haben. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt und den dazu vorliegenden Unterlagen ab. Auch die Frage, ob zunächst eine außergerichtliche Klärung in Betracht kommt, gehört zur Einordnung eines arbeitsrechtlichen Anliegens. Besonders häufig entstehen arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung, einer Abmahnung oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag. Dahinter stehen unterschiedliche Interessen und persönliche Situationen, die eine genaue Betrachtung erfordern. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Für eine erste Prüfung sind deshalb nicht nur die Schreiben selbst, sondern auch die Daten ihres Zugangs wichtig. Eine allgemeine Information über das Arbeitsrecht ersetzt dabei keine individuelle rechtliche Bewertung. Sinnvoll ist eine geordnete Darstellung dessen, was geschehen ist und welches Anliegen geklärt werden soll. Die Kanzlei Stünkel wurde 2006 gegründet und unterhält Standorte in Jena, Weimar und Apolda. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung sind alle drei Standorte durch den TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als persönliche Unterstützung bei rechtlichen Problemen, die bei Bedarf auch gerichtliche Verfahren umfasst. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig; welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich jedoch nicht allein nach dem Kanzleisitz. Bei der Anschrift enthalten die Profilangaben eine Unstimmigkeit: Die Adresszeile verbindet Carl-Zeiß-Platz 16 und die Postleitzahl 07743 mit Weimar, während die Kanzleibeschreibung diese Kontaktanschrift ausdrücklich Jena zuordnet. Ein bestimmter Stadtteil, eine Innenstadtlage oder konkrete Verkehrsverbindungen lassen sich daraus nicht verlässlich ableiten. Vor einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb der tatsächliche Terminort bestätigt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst ihr arbeitsrechtliches Anliegen, wichtige Termine sowie eine Rückrufmöglichkeit angeben. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Weimar

Das räumliche Umfeld von Christian Stünkels Tätigkeit ist durch die Kanzleistandorte Jena, Weimar und Apolda geprägt. Die übermittelten Adressangaben sind allerdings nicht widerspruchsfrei: Carl-Zeiß-Platz 16 wird in der Kanzleibeschreibung als Kontaktanschrift in Jena genannt, während die gesonderte Adresszeile Weimar ausweist. Eine verlässliche Zuordnung zu einem Weimarer Stadtteil oder eine Aussage zur dortigen Innenstadtlage ist damit nicht möglich. Auch zur unmittelbaren Anbindung liegen keine näheren Angaben vor. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher zunächst eine Bestätigung des vereinbarten Standorts. Anschließend kann die Verbindung anhand der bestätigten Adresse geplant werden; konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Wegezeiten sind nicht belegt. Einzelne Gerichte werden im Faktenmaterial nicht genannt. Für den ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte als erste Instanz von Bedeutung. Dort werden unter anderem Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Ansprüche aus Arbeitsverträgen geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen können zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören, allerdings in einer anderen Verfahrensart. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa dem gewöhnlichen Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. Ein Kanzleistandort in Jena, Weimar oder Apolda legt die gerichtliche Zuständigkeit deshalb nicht automatisch fest. In einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren wird regelmäßig zunächst in einer Güteverhandlung versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zum bisherigen Schriftwechsel. Bei einer Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollte eine Anfrage deutlich erkennen lassen, wann das Schreiben eingegangen ist. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt keine gerichtliche Frist. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person beruht. Ein solcher Vertrag kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung regeln. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Auswirkungen auf Sozialleistungen können relevant sein. Für eine anwaltliche Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf und eine eventuell gesetzte Entscheidungsfrist hilfreich. Welche Folgen die einzelnen Regelungen haben, lässt sich nur im jeweiligen Zusammenhang beurteilen.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis?
Bei einer Abmahnung ist neben dem vollständigen Schreiben eine sachliche Schilderung des beanstandeten Geschehens hilfreich. Dazu können vorhandene Korrespondenz, betriebliche Vorgaben und eine zeitliche Übersicht gehören. Bei einem Arbeitszeugnis sind insbesondere der Zeugnistext, eine Beschreibung der ausgeübten Aufgaben und gegebenenfalls frühere Zwischenzeugnisse relevant. Abmahnungen und Zeugnisse erfüllen unterschiedliche Funktionen: Die Abmahnung beanstandet ein Verhalten und enthält eine Warnfunktion, das Zeugnis dokumentiert insbesondere Art und Dauer der Tätigkeit sowie bei einem qualifizierten Zeugnis Leistung und Verhalten. Ihre rechtliche Bewertung erfordert jeweils den konkreten Kontext.
Muss eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem gerichtlichen Verfahren. Je nach Anliegen können zunächst ein Austausch über offene Fragen oder außergerichtliche Verhandlungen stattfinden. Ob dies sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, von bestehenden Fristen und von der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ab. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren, beginnt dieses regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine Einigung angestrebt wird. Scheitert sie, kann das Verfahren fortgesetzt werden. Bei der ersten Mandatsanfrage ist deshalb auch die Information hilfreich, welche Gespräche bereits stattgefunden haben und welches Ergebnis angestrebt wird.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Stünkel

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christian Stünkel: 3,7 von 5 Sternen bei 18 Bewertungen
3,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Stünkel aus 18 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Christian Stünkel liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

3,7 von 5 · 18 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Stünkel insgesamt und nicht auf Christian Stünkel persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 3,718

Google veröffentlicht zu diesen 18 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Carl-Zeiß-Platz 16, 07743 Weimar

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle:

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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