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- Anwaltskanzlei Stefan Güntzel
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Güntzel ist Rechtsanwalt in Weimar. Seine Kanzlei nennt Ausländer- und Asylrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Ausländer- und Asylrecht berät er zu Aufenthaltsgenehmigungen und Asylverfahren. Im Sozialrecht unterstützt er bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter oder Sozialamt und bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Familienrechtliche Anliegen umfassen Ehescheidung, Unterhalt und elterliche Sorge. Im Mietrecht gehören Kündigungen, Mieterhöhungen und Wohnungsmängel zu den genannten Themen; die Beratung richtet sich an Mieter und Vermieter. Arbeitnehmer unterstützt er bei Kündigungsschutzklagen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen. Darüber hinaus übernimmt er die Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Als Arbeitsweise beschreibt er eine umfassende und individuelle Beratung sowie eine Begleitung mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen. Die eigene Kanzlei in Weimar wurde 2007 mit einer Spezialisierung auf Familien- und Mietrecht gegründet. 2013 erfolgte die Erweiterung um Sozial- und Arbeitsrecht. Kontakt ist telefonisch und per E-Mail möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Weimar – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Stefan Güntzel ist mit der Anwaltskanzlei Stefan Güntzel in der Ernst Thälmann Str. 53, 99423 Weimar, tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Zu den weiteren Tätigkeitsgebieten der Kanzlei gehören Ausländer- und Asylrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Mietrecht und Strafrecht. Die eigene Kanzlei wurde 2007 in Weimar mit einer Spezialisierung auf Familien- und Mietrecht gegründet; 2013 kamen Sozial- und Arbeitsrecht hinzu. Damit umfasst das Tätigkeitsspektrum verschiedene rechtliche Fragen, die sich im beruflichen und privaten Alltag überschneiden können. Im Arbeitsrecht unterstützt Stefan Güntzel Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen und anderen arbeitsrechtlichen Anliegen. Typische Themen dieses Rechtsgebiets sind neben der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auch Vergütung, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag. Ratsuchende können eine rechtliche Einordnung ihrer Unterlagen und der möglichen nächsten Schritte erwarten. Bei einer Kündigung sind insbesondere der Zugang des Schreibens und gesetzliche Fristen von Bedeutung. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt; welche Stelle örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall. Die weiteren genannten Tätigkeitsgebiete betreffen unterschiedliche Lebenslagen: Im Ausländer- und Asylrecht geht es unter anderem um Aufenthaltsgenehmigungen und Asylverfahren. Sozialrechtliche Anliegen umfassen Streitigkeiten mit dem Jobcenter oder Sozialamt sowie die Durchsetzung von Ansprüchen. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Ehescheidung, Unterhalt und elterliche Sorge. Mietrechtlich gehören Kündigungen, Mieterhöhungen und Wohnungsmängel zum Spektrum, wobei sich die Beratung an Mieter und Vermieter richtet. Hinzu kommt die Verteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Ihre Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei als umfassende, individuelle Beratung und einfühlsame Begleitung. Die Anschrift in Weimar bildet den örtlichen Anlaufpunkt. Ein bestimmter Stadtteil sowie konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung oder zu Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet das Profil zunächst Orientierung zu Person, Anschrift und Tätigkeitsgebieten. Über die dort bereitgestellten Kontaktangaben lässt sich anschließend eine Anfrage an die Kanzlei richten; als Kontaktwege sind Telefon und E-Mail genannt. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Bearbeitung abläuft, wird im direkten Austausch mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Weimar
Die Anwaltskanzlei Stefan Güntzel hat ihre Anschrift in der Ernst Thälmann Str. 53 in 99423 Weimar. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine gesicherte Aussage zur Innenstadtlage lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Die Adresse dient als Ausgangspunkt für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben und sollten anhand aktueller Verkehrs- und Karteninformationen geprüft werden. Auch der Rahmen eines persönlichen Besuchs lässt sich vorab telefonisch oder per E-Mail abstimmen. Konkrete Gerichte werden in den Profilangaben nicht genannt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden insbesondere Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Lohn, Zeugnisse oder andere Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geführt. Sozialrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter oder Sozialamt gehören regelmäßig vor die Sozialgerichte. Streitigkeiten über aufenthaltsrechtliche Entscheidungen und Asylbescheide werden grundsätzlich von Verwaltungsgerichten behandelt. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich jeweils aus gesetzlichen Vorgaben und nicht allein aus dem Kanzleisitz in Weimar. Für Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge sind die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Wohnraummietsachen, etwa zu Kündigungen, Mieterhöhungen oder Wohnungsmängeln, werden grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt. In Strafsachen können je nach Tatvorwurf und Verfahrensstand Amtsgerichte oder Landgerichte zuständig sein. Welches Gericht ein konkretes Anliegen bearbeitet, bedarf deshalb einer fallbezogenen Prüfung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu wichtig, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Ergänzend können Abmahnungen, Lohnabrechnungen, einschlägige Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel hilfreich sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollten Ratsuchende auf den Zugangstag und bereits bekannte Termine ausdrücklich hinweisen. Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Wie unterscheiden sich Anliegen zum Aufenthaltsrecht, zum Asylverfahren und zu Sozialleistungen?
- Aufenthaltsrechtliche Fragen betreffen beispielsweise die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung. Im Asylverfahren geht es um die Prüfung von Schutzgründen und Entscheidungen darüber. Sozialrechtliche Anliegen betreffen dagegen etwa Leistungen des Jobcenters oder Sozialamts. Diese Bereiche können sich in einer persönlichen Lebenssituation überschneiden, folgen aber unterschiedlichen Verfahren und Zuständigkeitsregeln. Für eine Anfrage sind insbesondere behördliche Bescheide, das Datum ihrer Bekanntgabe und bisheriger Schriftwechsel hilfreich. Enthalten Schreiben Fristen oder Rechtsbehelfsbelehrungen, sollte dies bei der Schilderung des Anliegens erkennbar sein.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder elterlicher Sorge?
- Hilfreich ist zunächst eine klare Beschreibung, ob es um eine bevorstehende Trennung, eine Scheidung, Unterhaltsfragen oder die elterliche Sorge geht. Je nach Thema können Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen regelmäßig Einkommensunterlagen eine Rolle. Geht es um Kinder, sind deren Lebenssituation und bisherige Betreuungsregelungen von Bedeutung. Eine erste Anfrage muss noch keine vollständige rechtliche Bewertung enthalten. Sensible Unterlagen können nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einer Mietkündigung, Mieterhöhung oder Wohnungsmängeln enthalten?
- Zunächst sollte erkennbar sein, ob die Anfrage von der Mieter- oder Vermieterseite kommt und welches konkrete Ereignis Anlass dafür ist. Häufig sind der Mietvertrag, das betreffende Schreiben und der bisherige Schriftwechsel wesentlich. Bei Wohnungsmängeln können eine zeitliche Übersicht, Fotos und Angaben zu bisherigen Mitteilungen das Verständnis erleichtern. Bei Kündigungen und Mieterhöhungen sind insbesondere Zugangsdatum, genannte Termine und verlangte Änderungen relevant. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Die bloße Kontaktanfrage ersetzt weder die Prüfung der Unterlagen noch die Beachtung laufender Fristen.
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage zur strafrechtlichen Verteidigung wichtig?
- Bei einer strafrechtlichen Anfrage sollte zunächst deutlich werden, ob eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt. Hilfreich sind das Aktenzeichen, die absendende Behörde und Hinweise auf anstehende Termine oder Fristen. Auch die eigene Rolle im Verfahren, etwa als beschuldigte Person, ist wichtig. Eine verlässliche Bewertung des Tatvorwurfs setzt häufig Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Vorwurf zu schweigen und einen Verteidiger hinzuzuziehen. Das konkrete weitere Vorgehen ist Gegenstand einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Güntzel
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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3,8 von 5 · 17 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-guentzel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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