Veröffentlichtes Profil

Antonella Vigorito

Antonella Vigorito: Familienrecht und Arbeitsrecht in Aschaffenburg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin · KANZLEI VIGORITO

Dalbergstrasse 68, 63739 Aschaffenburg

Telefon: +49 6021 439 10 80

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KANZLEI VIGORITO
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Antonella Vigorito ist mit der Kanzlei Vigorito in Aschaffenburg im Familienrecht und Arbeitsrecht tätig. Die Webseite bezeichnet sie als Fachanwältin. Als Hauptthemen des Familienrechts nennt die Kanzlei Scheidung, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt und Ehevertrag. Im Arbeitsrecht werden Kündigung, Abmahnung, Abfindung und Arbeitsvertrag aufgeführt. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten mit Rechtsfragen in diesen beiden Bereichen. In ihrer beschriebenen Arbeitsweise legt Antonella Vigorito Wert darauf, die finanziellen und emotionalen Belastungen eines Streitfalls für ihre Mandanten möglichst gering zu halten. Gemeinsam mit ihnen sucht sie nach sinnvollen Lösungen im Familienrecht und Arbeitsrecht. Entscheidungen möchte sie kreativ gestalten und ergebnisorientiert lenken. Als Grundlage ihrer Beratung nennt sie ihre nachgewiesenen Kenntnisse als Fachanwältin und den aktuellen Kenntnisstand. Die Kanzlei befindet sich in der Dalbergstrasse 68 in Aschaffenburg und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: vigorito-herbig.de, familienrecht-aschaffenburg.de

Beratung in Aschaffenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Antonella Vigorito ist mit der KANZLEI VIGORITO in Aschaffenburg tätig. Ihr Hauptschwerpunkt laut Profil liegt im Familienrecht; die Kanzleibeschreibung nennt außerdem das Arbeitsrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Dalbergstrasse 68, 63739 Aschaffenburg. Im Familienrecht stehen Scheidung, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt und Ehevertrag im Mittelpunkt. Dahinter liegen häufig Fragen, die persönliche Beziehungen und wirtschaftliche Lebensgrundlagen zugleich betreffen. Für Ratsuchende geht es beispielsweise darum, die Folgen einer Trennung zu ordnen, Verantwortung für gemeinsame Kinder zu klären oder finanzielle Vereinbarungen für die Ehe zu treffen. Familienrechtliche Anliegen bestehen oft aus mehreren miteinander verbundenen Themen. Bei einer Scheidung können neben der Auflösung der Ehe etwa Unterhaltsfragen und der Versorgungsausgleich eine Rolle spielen. Bei Sorge und Umgang steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt; beide Bereiche betreffen jedoch unterschiedliche rechtliche Fragen. Ein Ehevertrag kann dazu dienen, bestimmte vermögensrechtliche Folgen einer Ehe zu regeln. Welche Themen im Einzelfall tatsächlich zusammengehören, lässt sich erst anhand der persönlichen Verhältnisse und vorhandener Unterlagen einordnen. Die Kanzleibeschreibung hebt hervor, dass Antonella Vigorito finanzielle und emotionale Belastungen eines Streitfalls möglichst gering halten und gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten nach sinnvollen Lösungen suchen möchte. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Kündigung, Abmahnung, Abfindung und Arbeitsvertrag als Themen. Typische Anliegen sind die Einordnung eines erhaltenen Schreibens, Unklarheiten über vertragliche Pflichten oder Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dabei unterscheiden sich die rechtlichen Ausgangspunkte erheblich: Eine Abmahnung betrifft regelmäßig ein beanstandetes Verhalten, während eine Kündigung auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Für eine erste Besprechung sind deshalb der konkrete Anlass und der zeitliche Ablauf wichtig. Der örtliche Bezug umfasst Aschaffenburg mit seiner Innenstadt sowie den Stadtteilen Damm und Schweinheim. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Aschaffenburg in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht ist für typische Familienverfahren nicht die erste Anlaufstelle. Über das Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Tätigkeitsschwerpunkte mit ihrem Anliegen abgleichen. Für die anschließende Kontaktaufnahme ist die Kanzlei telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Darstellung des Anliegens, Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen ermöglichen eine erste organisatorische Abstimmung; ob ein Mandat übernommen wird, ist gesondert zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Aschaffenburg

  • Amtsgericht Aschaffenburg
  • Landgericht Aschaffenburg

Die KANZLEI VIGORITO hat ihren Sitz in der Dalbergstrasse 68 in Aschaffenburg. Die Adresse liegt im innerstädtischen Umfeld; für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Damm und Schweinheim ist sie damit ein Ziel innerhalb desselben Stadtgebiets. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Zufahrt mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich daher eine Terminabstimmung sowie bei Bedarf eine Nachfrage zu den örtlichen Zugangsmöglichkeiten. Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege der Kanzlei angegeben. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Antonella Vigorito ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Aschaffenburg relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, wenn die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Das Landgericht Aschaffenburg entscheidet hingegen nicht erstinstanzlich über solche Familiensachen; auch Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen gehen regelmäßig nicht an das Landgericht, sondern an das Oberlandesgericht. Für die ebenfalls angebotenen arbeitsrechtlichen Themen ist eine andere Gerichtsbarkeit zuständig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Abmahnungen oder arbeitsvertragliche Ansprüche gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Keines der beiden genannten Aschaffenburger Gerichte ist dafür die reguläre erste Instanz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste familienrechtliche Besprechung können eine kurze Übersicht über die familiäre Situation, der Zeitpunkt der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und laufenden Verpflichtungen hinzu. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Dokumente. Sinnvoll ist zunächst die Klärung, welche Fragen im Vordergrund stehen und ob bereits ein Verfahren läuft. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Thema ab.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren umgangsberechtigten Personen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass nur noch ein Elternteil sorgeberechtigt ist. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zum aktuellen Klärungsbedarf.
Was lässt sich in einem Ehevertrag regeln, und wo liegen Grenzen?
Ein Ehevertrag kann insbesondere Regelungen zum Güterstand, zum Versorgungsausgleich und zu bestimmten Unterhaltsfragen enthalten. Er ist nicht nur vor der Eheschließung möglich, sondern kann auch während der Ehe geschlossen werden. Für den Ehevertrag ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Die Gestaltungsfreiheit ist allerdings begrenzt: Vereinbarungen können einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen, insbesondere wenn sie zu einer rechtlich nicht hinnehmbaren einseitigen Belastung führen. Zur Vorbereitung einer Anfrage sind die gemeinsamen Ziele, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die familiäre Lebensplanung wichtige Orientierungspunkte.
Was ist vor einer Mandatsanfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Abfindung wichtig?
Bei einer Kündigung oder Abmahnung sind das vollständige Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht besonders relevant. Auch der Zeitpunkt des Zugangs kann entscheidend sein, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Für eine Kündigungsschutzklage beträgt die gesetzliche Frist regelmäßig drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; sie kann etwa auf einer Vereinbarung oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen beruhen. Bei der Kontaktaufnahme sollte deshalb erkennbar sein, welches Schreiben vorliegt und wann es eingegangen ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Antonella Vigorito

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Antonella Vigorito: 5,0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von KANZLEI VIGORITO aus 3 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 3 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf KANZLEI VIGORITO insgesamt und nicht auf Antonella Vigorito persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: familienrecht-aschaffenburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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