Veröffentlichtes Profil

Anwar Oberländer

Anwar Oberländer: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Baden-Baden

Zuletzt aktualisiert am 30. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht · Rechtsanwalt Oberländer

Blütenfeldplatz 1-8, 76532 Baden-Baden

Telefon: +49 7222 300 03

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Oberländer

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Anwar Oberländer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Verkehrsrecht in Baden-Baden. Seine Kanzlei besteht seit 1988 und wurde ursprünglich in Rastatt eröffnet. Im Arbeitsrecht umfasst seine Tätigkeit Kündigungsschutz, Abfindung, Weiterbeschäftigung, Zeugnis, Mobbing und Schadensersatz. Im Verkehrsrecht befasst er sich mit Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht sowie mit Unfallanalyse, Haftungsbeurteilung und Schadensregulierung. Hinzu kommt Familienrecht mit dem Schwerpunkt auf einverständlicher Ehescheidung. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Anliegen in diesen Rechtsgebieten. Oberländer verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung in den Bereichen Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Baden-Baden. Persönliche Beratungstermine im Büro am Blütenfeldplatz werden nach telefonischer Vereinbarung angeboten. In geeigneten Fällen kann ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG vereinbart werden; die Voraussetzungen werden im Erstgespräch behandelt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 30.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: oberlaender.org, oberlaender.org

Beratung in Baden-Baden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Anwar Oberländer ist in Baden-Baden tätig und führt die Kanzlei Rechtsanwalt Oberländer am Blütenfeldplatz 1–8, 76532 Baden-Baden. Die Kanzlei wurde 1988 ursprünglich in Rastatt eröffnet. Oberländer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Baden-Baden. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Verkehrsrecht und verfügt in diesen beiden Bereichen über mehr als 35 Jahre Erfahrung. Als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Freiburg angegeben. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet; die Kanzleibeschreibung umfasst außerdem verkehrsrechtliche Tätigkeiten. Im Arbeitsrecht beschäftigt sich Oberländer mit Kündigungsschutz, Abfindung, Weiterbeschäftigung und Arbeitszeugnissen sowie mit Mobbing und Schadensersatz. Für Ratsuchende stehen dahinter häufig Fragen zum Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, zu den Folgen einer Beendigung oder zur Bewertung ihrer beruflichen Leistungen im Zeugnis. Bei Konflikten am Arbeitsplatz können der zeitliche Verlauf und die Dokumentation einzelner Vorgänge wichtig sein. Eine arbeitsrechtliche Prüfung ordnet die vorhandenen Unterlagen ein und klärt, welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben. Dabei können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Verkehrsrecht umfasst die Tätigkeit Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht. Genannt sind insbesondere Unfallanalyse, Haftungsbeurteilung und Schadensregulierung. Typische Anliegen betreffen die Rekonstruktion eines Unfallhergangs, die Verantwortlichkeit der Beteiligten und die Einordnung geltend gemachter Schäden. Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr wirft dagegen andere Verfahrensfragen auf als die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit einem Unfallgegner oder einer Versicherung. Im Familienrecht liegt Oberländers Schwerpunkt auf der einverständlichen Ehescheidung. Auch bei grundsätzlicher Einigkeit können Fragen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens und zu dessen Folgesachen entstehen. Der heutige Kanzleisitz befindet sich am Blütenfeldplatz in Baden-Baden; eine konkrete Stadtteilzuordnung oder Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind nicht angegeben. Für persönliche Beratungstermine ist eine vorherige telefonische Vereinbarung vorgesehen. Welche gerichtliche Stelle zuständig ist, hängt vom Anliegen ab: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, Scheidungen vor das Familiengericht. Das Landgericht Baden-Baden kommt insbesondere bei bestimmten zivilrechtlichen Verkehrsstreitigkeiten in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben zur fachlichen Einordnung nutzen und anschließend über die dort verfügbaren Kontaktdaten anfragen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Frage nach einem Termin erleichtern die erste Abstimmung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 30.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Baden-Baden

Die Kanzlei von Anwar Oberländer hat ihren Sitz am Blütenfeldplatz 1–8 in 76532 Baden-Baden. Ihre Geschichte beginnt 1988 in Rastatt; der heutige Standort liegt in Baden-Baden, wo Oberländer auch sein Referendariat am Landgericht absolvierte. Die vorliegenden Angaben erlauben keine verlässliche Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil und belegen weder eine Innenstadtlage noch konkrete Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet deshalb die vollständige Adresse den Ausgangspunkt für eine aktuelle Routenplanung. Einzelheiten zum Zugang und zur Ankunft lassen sich bei der telefonischen Terminvereinbarung erfragen. Persönliche Beratungstermine finden nach vorheriger telefonischer Absprache im Büro am Blütenfeldplatz statt. Von den ausdrücklich genannten Gerichten ist das Landgericht Baden-Baden für die verkehrsrechtlichen Tätigkeiten vor allem als mögliche Instanz in Zivilsachen relevant. Dort können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit etwa Streitigkeiten über Schadensersatz nach Verkehrsunfällen oder Berufungen gegen amtsgerichtliche Zivilurteile geführt werden. In Verkehrsstrafverfahren richtet sich die Zuständigkeit unter anderem nach dem Tatvorwurf und dem Verfahrensstadium; nicht jeder Fall gelangt vor ein Landgericht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen regelmäßig die eigenständige Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, beispielsweise bei Kündigungsschutzklagen oder Zeugnisstreitigkeiten. Einverständliche Ehescheidungen werden vor dem Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts behandelt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich aus den jeweiligen Verfahrensregeln und nicht allein aus dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 30.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine für eine persönliche Beratung sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die Voraussetzungen für ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG werden im Erstgespräch besprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine für eine persönliche Beratung sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die Voraussetzungen für ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG werden im Erstgespräch besprochen.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Arbeitszeugnisses hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, das Kündigungsschreiben und vorhandene Arbeitszeugnisse relevant. Auch Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber und eine kurze zeitliche Übersicht können helfen, das Anliegen verständlich darzustellen. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs bedeutsam, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze Fristen gelten können. Bei Zeugnisfragen sollte deutlich werden, ob es um ein fehlendes Zeugnis, einzelne Formulierungen oder die Bewertung insgesamt geht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht grundsätzlich zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kann sie auch Bestandteil einer vergleichsweisen Einigung sein. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde oder fortbesteht. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, das eigene Anliegen zu benennen: Geht es um Weiterbeschäftigung, um die Bedingungen einer Beendigung oder um die Prüfung eines bereits vorliegenden Angebots?
Wie unterscheiden sich Schadensregulierung und Strafverfahren nach einem Verkehrsunfall?
Bei der zivilrechtlichen Schadensregulierung geht es darum, wer für Unfallfolgen haftet und welche Ansprüche bestehen können. Dabei spielen der Unfallhergang, die Beweislage und die dokumentierten Schäden eine Rolle. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer fahrlässigen Körperverletzung. Beide Verfahren können auf demselben Ereignis beruhen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb Angaben zu Schreiben von Versicherungen, Polizei oder Staatsanwaltschaft hilfreich. Fotos, Unfallberichte und vorhandene Gutachten können die erste Sachverhaltsschilderung ergänzen.
Was bedeutet einverständliche Ehescheidung, und können beide Ehegatten denselben Anwalt haben?
Eine einverständliche Scheidung bedeutet im Allgemeinen, dass beide Ehegatten die Scheidung wünschen und möglichst wenig Streit über die damit verbundenen Fragen besteht. Auch dann entscheidet ein Familiengericht über die Scheidung. Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich; die bloße Zustimmung des anderen Ehegatten kann grundsätzlich ohne eigene anwaltliche Vertretung erfolgen. Der beauftragte Anwalt vertritt jedoch nur die Interessen seines Mandanten und ist nicht gemeinsamer Vertreter beider Seiten. Fragen etwa zu Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich sollten bei der Anfrage als mögliche Themen benannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 30.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Anwar Oberländer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Anwar Oberländer: 5,0 von 5 Sternen bei 142 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Oberländer aus 142 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Anwar Oberländer liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 142 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Oberländer insgesamt und nicht auf Anwar Oberländer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,0142

Google veröffentlicht zu diesen 142 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Blütenfeldplatz 1-8, 76532 Baden-Baden

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Anwar Oberländer. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Baden-Baden

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 30.9.2026 · Quelle: oberlaender.org

Letzte redaktionelle Prüfung: 30.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen