Veröffentlichtes Profil

Jens Walter

Jens Walter in Baden-Baden: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 30. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwaltskanzlei Jens Walter

Ooser Hauptstr. 29, 76532 Baden-Baden

Telefon: +49 7221 8091 333

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Jens Walter
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 30. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jens J. Walter ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Ooser Hauptstr. 29 in 76532 Baden-Baden. Auf der Startseite stellt er sich unter der Formulierung „In Ihrem Interesse“ vor. Arbeitsrecht und Strafrecht sind die dort ausdrücklich genannten Rechtsgebiete. Für Fragen, Wünsche oder Anregungen verweist die Kanzlei auf die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Erreichbar ist sie telefonisch unter +49 7221 8091 333 und per E-Mail an info@rae-walter.eu. Zusätzlich nennt die Kontaktseite einen Faxanschluss und bietet ein Kontaktformular an. Dieses enthält Felder für Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht sowie einen Spam-Schutz-Code. Name, E-Mail-Adresse und Nachricht sind als Pflichtfelder gekennzeichnet. Nähere Angaben zum Mandantenkreis, zu einzelnen Tätigkeiten innerhalb der genannten Rechtsgebiete oder zur anwaltlichen Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Seiteninhalte nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 30.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-walter.eu, rae-walter.eu

Beratung in Baden-Baden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jens Walter führt die Rechtsanwaltskanzlei Jens Walter in der Ooser Hauptstr. 29 in 76532 Baden-Baden. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Im Profil auf Anwalt-Seiten.de ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung benennt ausdrücklich Arbeitsrecht und Strafrecht. Ratsuchende mit einer familienrechtlichen Frage können deshalb bei der ersten Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Anliegen übernommen werden kann. Angaben zu einzelnen angebotenen Leistungen oder zur internen Bearbeitung von Mandaten liegen nicht vor. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die unmittelbar den beruflichen Alltag betreffen: den Inhalt eines Arbeitsvertrags, eine Abmahnung, eine Kündigung oder ein Arbeitszeugnis. Auch Vergütung, Arbeitszeit und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag sind typische Themen. Eine anwaltliche Prüfung ordnet dabei grundsätzlich die vertraglichen Grundlagen, den bisherigen Ablauf und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten ein. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Für eine erste Orientierung sind deshalb das Datum des Zugangs eines Schreibens und bereits anstehende Termine wichtige Informationen. Familienrechtliche Anliegen entstehen beispielsweise bei Trennung und Scheidung, bei Unterhaltsfragen oder bei unterschiedlichen Vorstellungen über Sorge und Umgang mit gemeinsamen Kindern. Welche Unterlagen und Angaben benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Thema. Im Strafrecht, für das Jens Walter ebenfalls einen Fachanwaltstitel führt, stehen dagegen etwa ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Anklage im Mittelpunkt. Die zuständigen Gerichte unterscheiden sich nach Rechtsgebiet: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, Familiensachen vor das Familiengericht beim Amtsgericht und Strafsachen je nach Zuständigkeit vor Amts- oder Landgerichte. Die Kanzleianschrift liegt an der Ooser Hauptstraße in Baden-Baden und bietet einen konkreten Orientierungspunkt für die Anfahrt. Belastbare Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; diese Punkte lassen sich vor einem Besuch erfragen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, den Anlass und mögliche Fristen nennen. Belegt sind die Telefonnummer +49 7221 8091 333 und die E-Mail-Adresse info@rae-walter.eu. Ob eine Vertretung möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, sollte anschließend mit der Kanzlei abgestimmt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 30.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Baden-Baden

Die Rechtsanwaltskanzlei Jens Walter hat ihre Anschrift in der Ooser Hauptstr. 29 in 76532 Baden-Baden. Für die räumliche Orientierung ist damit die Ooser Hauptstraße der konkrete Bezugspunkt innerhalb des Stadtgebiets. Die vorliegenden Angaben enthalten jedoch keine nähere Beschreibung der unmittelbaren Umgebung oder der Verkehrsanbindung. Eine zentrale Innenstadtlage lässt sich daraus ebenso wenig ableiten wie eine bestimmte Entfernung zu Gerichtsgebäuden. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Informationen zum Gebäudezugang und zu Parkmöglichkeiten sollten vor einem persönlichen Termin erfragt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise die Arbeitsgerichte relevant. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Zeugnisse geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt nicht allein vom Sitz der beauftragten Kanzlei ab; auch der Arbeitsort und weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte können maßgeblich sein. Familienrechtliche Verfahren, etwa zu Scheidung, Unterhalt, Sorge oder Umgang, fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Im ebenfalls ausdrücklich genannten Strafrecht kommen je nach Tatvorwurf und Verfahrensstadium Amtsgerichte oder Landgerichte in Betracht; Ermittlungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft geführt. Konkrete Gerichte sind in den vorliegenden Profilangaben nicht benannt. Eine verlässliche Zuordnung für ein einzelnes Anliegen erfordert deshalb zusätzliche Angaben zum Sachverhalt und zu den beteiligten Personen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 30.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Adresse und Telefon/Fax können zusätzlich angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Adresse und Telefon/Fax können zusätzlich angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Hilfreich können außerdem Nachträge, vorausgegangene Abmahnungen und Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses sein. Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze Fristen; für eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung vorgesehen. Eine Kontaktanfrage hemmt diese Frist nicht. Deshalb sollten erkennbare Fristen bereits in der Anfrage genannt und eine rechtzeitige Rückmeldung sowie die tatsächliche Mandatsübernahme geklärt werden.
Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch durch außergerichtliche Gespräche oder Vereinbarungen bearbeitet werden. Das betrifft beispielsweise unterschiedliche Auffassungen über Zeugnisformulierungen, offene Vergütung oder die Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Einigung in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine gütliche Verständigung vorgesehen. Außergerichtliche Verhandlungen ersetzen jedoch nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen. Welche Vorgehensweise möglich ist, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.
Welche Unterlagen können bei Fragen zu Trennung und Unterhalt hilfreich sein?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, ob es etwa um eine Scheidung, Kindesunterhalt oder Unterhalt zwischen Ehegatten geht. Häufig sind Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt sowie Einkommensnachweise und bestehende Vereinbarungen relevant. Bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder Schreiben der anderen Seite können ebenfalls wichtig sein. Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Beschreibung des Anliegens, ohne sämtliche persönlichen Dokumente ungefragt zu versenden. Da die vorliegende Kanzleibeschreibung Familienrecht nicht ausdrücklich erläutert, sollte die Übernahme eines solchen Anliegens zunächst erfragt werden.
Was sollte eine erste Anfrage zu einem strafrechtlichen Verfahren enthalten?
Für eine erste Kontaktaufnahme sind die Art des erhaltenen Schreibens, die absendende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und genannte Termine oder Fristen hilfreich. Wichtig ist außerdem, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde, da damit unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sind. Eine ausführliche Darstellung des Tatgeschehens ist für die bloße Terminanfrage regelmäßig nicht erforderlich. Die rechtliche Einordnung hängt vom Verfahrensstand und häufig auch vom Akteninhalt ab. Ob die Kanzlei das konkrete Verfahren übernimmt, muss gesondert bestätigt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 30.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Walter

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Jens Walter: 4,9 von 5 Sternen bei 168 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Jens Walter aus 168 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 168 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Jens Walter insgesamt und nicht auf Jens Walter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 4,9168

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Ooser Hauptstr. 29, 76532 Baden-Baden

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 30.9.2026 · Quelle: rae-walter.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 30.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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