- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- LRS | Rechtsanwältin Laura Stumpf
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 30. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
LRS | Rechtsanwältin Laura Stumpf nennt Arbeitsrecht, Familienrecht, gewerbliches Immobilienrecht und Forderungsmanagement als Rechtsgebiete. Die Kanzlei befindet sich in der Rheinstraße 41 in 76532 Baden-Baden. Sie ist telefonisch und per E-Mail erreichbar; als Zeiten werden Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr angegeben. Für Bestandsmandanten steht zudem eine 24/7-Notfallnummer zur Verfügung, um in dringenden Fällen außerhalb der üblichen Zeiten Unterstützung zu bieten. Eine persönliche Beratung ist bei LRS nicht an einen Ort gebunden. Erstberatung, Mandatsbesprechung und Vorbereitung von Gerichtsterminen finden auf Wunsch digital über Teams, Zoom oder WebEx statt. Persönliche Gespräche sind in der Kanzlei in Baden-Baden möglich, nach Absprache auch in einem vertraulichen Rahmen außerhalb der Kanzlei. Über das Kontaktformular können Anliegen direkt geschildert werden. Die Kanzlei kündigt dazu eine zeitnahe Rückmeldung an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 30.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: lrs-recht.de, lrs-recht.de
Beratung in Baden-Baden – Einordnung der Redaktion
Laura Stumpf ist mit der Kanzlei LRS | Rechtsanwältin Laura Stumpf in der Rheinstraße 41, 76532 Baden-Baden, ansässig. Ihr Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht. Damit stehen zwei Rechtsgebiete im Mittelpunkt, die den beruflichen und privaten Alltag unmittelbar betreffen können. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, eine veränderte Lebenssituation rechtlich einzuordnen, Unterlagen zu verstehen und mögliche nächste Schritte zu besprechen. Welche Unterstützung im konkreten Anliegen möglich ist, lässt sich im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht reichen typische Anliegen von der Gestaltung und Prüfung eines Arbeitsvertrags über Fragen zu Arbeitszeit, Urlaub oder Vergütung bis zu Abmahnung und Kündigung. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesem Schwerpunkt steht die rechtliche Auseinandersetzung mit den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Dokumente wichtig. Weil bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist eine frühzeitige Klärung des organisatorischen Vorgehens grundsätzlich sinnvoll. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Häufig greifen persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte ineinander. Mandantinnen und Mandanten möchten beispielsweise wissen, welche Themen getrennt voneinander betrachtet werden müssen und welche Informationen für ein erstes Gespräch relevant sind. Allgemein kommt es dabei auf die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls wirtschaftliche Unterlagen an. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die verschiedenen Fragestellungen zu ordnen; eine individuelle Bewertung lässt sich aus der bloßen Bezeichnung des Rechtsgebiets nicht ableiten. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Baden-Baden an der angegebenen Adresse in der Rheinstraße. Ein bestimmter Stadtteil oder Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind im Profil nicht ausgewiesen. Für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen kommen regelmäßig Arbeitsgerichte, für familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten in Betracht; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu bekannten Terminen oder Fristen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 30.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Baden-Baden
Die Kanzlei LRS | Rechtsanwältin Laura Stumpf hat ihre Anschrift in der Rheinstraße 41, 76532 Baden-Baden. Damit besteht ein konkreter örtlicher Anlaufpunkt für Anfragen im Arbeitsrecht und Familienrecht. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil sowie eine Innenstadtlage sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso liegen keine näheren Informationen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang vor. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Vor einem persönlichen Besuch sollten Termin und gegebenenfalls Fragen zum Zugang abgestimmt werden. Aus der Anschrift allein lässt sich nicht ableiten, ob Gespräche auch telefonisch oder per Video angeboten werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist typischerweise die Arbeitsgerichtsbarkeit relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Familienrechtliche Angelegenheiten werden regelmäßig vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Dazu gehören insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, folgt nicht automatisch aus dem Kanzleisitz in Baden-Baden: Im Arbeitsrecht können unter anderem Arbeitsort und Sitz der beklagten Partei maßgeblich sein, im Familienrecht beispielsweise gewöhnliche Aufenthaltsorte und die Art des Verfahrens. Nicht jedes Anliegen führt allerdings zu einem gerichtlichen Verfahren; auch außergerichtliche Klärungen gehören zum rechtlichen Umgang mit Konflikten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 30.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine Kontaktaufnahme über das Formular wird darum gebeten, das Thema kurz zu beschreiben. Das Formular enthält Felder für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kann auf Wunsch digital über Teams, Zoom oder WebEx stattfinden. Persönliche Gespräche sind in der Kanzlei in Baden-Baden möglich, nach Absprache auch in einem vertraulichen Rahmen außerhalb der Kanzlei.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung kann auf Wunsch digital über Teams, Zoom oder WebEx stattfinden. Persönliche Gespräche sind in der Kanzlei in Baden-Baden möglich, nach Absprache auch in einem vertraulichen Rahmen außerhalb der Kanzlei.
Für den Erstkontakt: Für eine Kontaktaufnahme über das Formular wird darum gebeten, das Thema kurz zu beschreiben. Das Formular enthält Felder für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze chronologische Darstellung der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Da gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage bekannte Daten deutlich nennen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie sicher übermittelt werden können, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa das Beendigungsdatum, eine Freistellung, Zeugnisfragen oder eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine allgemeine Orientierung sind deshalb der genaue Wortlaut, der zeitliche Ablauf und die persönliche Ausgangslage bedeutsam. Eine individuelle Prüfung kann durch diese grundsätzliche Unterscheidung nicht ersetzt werden.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht zur familiären Situation und dazu, welche Fragen im Vordergrund stehen. Typische Themen sind der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die bisherige Wohnsituation, Unterhalt und gemeinsame finanzielle Verpflichtungen. Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können ebenfalls von Bedeutung sein. Nicht alle Fragen werden zwingend im selben Verfahren behandelt. Eine geordnete Darstellung erleichtert es, das Anliegen abzugrenzen und den weiteren Informationsbedarf zu erkennen. Sensible Unterlagen sollten erst über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und wichtige Entscheidungen über seine persönlichen und gegebenenfalls vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Der Umgang betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt dient der Sicherung seines Lebensbedarfs. Diese Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für Unterhaltsfragen sind unter anderem Betreuungssituation, Alter des Kindes und wirtschaftliche Verhältnisse relevant. Welche Fragen gemeinsam geklärt werden können, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 30.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Laura Stumpf
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Laura Stumpf liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 14 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf LRS | Rechtsanwältin Laura Stumpf insgesamt und nicht auf Laura Stumpf persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 14 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Rheinstraße 41, 76532 Baden-Baden
- Mo. - Sa.
- 09:00-18:00h
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Heirat ohne Namensänderung: Wen muss man informieren?
Arbeitsrecht
Wer heiratet und seinen bisherigen Nachnamen behält, benötigt grundsätzlich keinen neuen Personalausweis und muss bestehende Verträge nicht allein wegen der Eheschließung auf einen anderen Namen umstellen lassen.
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Ruhestörung durch Nachbarn: Wann lautes Reden rechtlich unzulässig ist
Familienrecht
Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
- Kind lebt beim Vater: Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- Als Rentner Vollzeit arbeiten: Welche Abzüge entstehen bei Rente und Arbeitslohn?
Arbeitsrecht
Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht und weiterhin Vollzeit arbeitet, erhält zwei rechtlich unterschiedlich behandelte Einnahmen: Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Baden-Baden
- Günter Stallecker · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Ilona Reichert · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Anwar Oberländer · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Jens Walter · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 30.9.2026 · Quelle: lrs-recht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 30.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen
