- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Günter Stallecker
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Günter Stallecker ist Rechtsanwalt mit Kanzleianschrift in Wimsheim. Seine Webseite nennt Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim als Tätigkeitsorte. Die Beratung umfasst Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Datenschutz und Compliance sowie IT-Sicherheit. Zum Mandantenkreis gehören Privatpersonen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, mittelständische Betriebe und Start-Ups. Im Arbeitsrecht bearbeitet er Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Vergütungsfragen. Arbeitgeber unterstützt er unter anderem bei Vertragsentwürfen, Stellenabbau, Sozialplänen und Restrukturierungen. Im Erbrecht gehören Testamentsgestaltung, Nachlassplanung, Pflichtteilsansprüche und Nachlassabwicklung zum Angebot. Zudem nennt die Webseite mediative Konfliktlösung bei Erbstreitigkeiten und Prozessvertretung in erbrechtlichen Verfahren. Im Mietrecht vertritt er Mieter und Vermieter bei Fragen zu Mängeln, Kündigungen, Räumungsansprüchen, Nebenkostenabrechnungen und Modernisierungen. Seine Tätigkeit umfasst außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Verfahren. Die Arbeitsweise beinhaltet eine Ersteinschätzung und die Entwicklung individueller Handlungsstrategien. Angeboten wird eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung; Mandanten sprechen direkt mit ihrem Anwalt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 30.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-karlsruhe-pforzheim-baden-baden.de, ra-karlsruhe-pforzheim-baden-baden.de
Beratung in Baden-Baden – Einordnung der Redaktion
Günter Stallecker ist Rechtsanwalt und gehört der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe an. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt als Mandanten unter anderem Privatpersonen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Unternehmer, mittelständische Betriebe und Start-ups. Im Arbeitsrecht umfasst seine Tätigkeit sowohl außergerichtliche Vertretung als auch gerichtliche Verfahren. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, eine berufliche Konfliktsituation einzuordnen, Unterlagen prüfen zu lassen und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Zu den ausdrücklich genannten arbeitsrechtlichen Themen gehören Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Vergütungsfragen. Auf Arbeitnehmerseite können beispielsweise die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder ausstehende Zahlungen Anlass für eine Anfrage sein. Arbeitgeber unterstützt Stallecker unter anderem bei Vertragsentwürfen, Stellenabbau, Sozialplänen und Restrukturierungen. Solche Angelegenheiten können individuelle Arbeitsverhältnisse ebenso betreffen wie betriebliche Veränderungen. Die beschriebene Arbeitsweise sieht eine Ersteinschätzung und die Entwicklung individueller Handlungsstrategien vor; nach der Kanzleibeschreibung sprechen Mandanten direkt mit ihrem Anwalt. Das ebenfalls im Profil angeführte Familienrecht betrifft allgemein die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie. Typische Anliegen sind Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang. Dabei spielen persönliche Lebensverhältnisse, finanzielle Unterlagen und gegebenenfalls die Bedürfnisse gemeinsamer Kinder eine Rolle. Welche familienrechtlichen Angelegenheiten Günter Stallecker konkret übernimmt, geht aus der ergänzenden Kanzleibeschreibung nicht hervor. Umfang und Gegenstand einer möglichen Unterstützung sollten deshalb bereits bei der Anfrage geklärt werden. Beim örtlichen Bezug enthalten die Angaben unterschiedliche Zuordnungen: Im Adressfeld steht Grafenstraße 22, 71299 Baden-Baden, während die Kanzleibeschreibung Wimsheim als Kanzleianschrift nennt. Seine Webseite führt Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim als Tätigkeitsorte auf. Eine verlässliche Zuordnung zu einem Baden-Badener Stadtteil lässt sich daraus nicht ableiten. Vor einer persönlichen Anfahrt ist daher die Bestätigung der aktuellen Besuchsanschrift sinnvoll. Konkrete Gerichte sind nicht genannt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor Arbeitsgerichten, familienrechtliche Verfahren vor den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung des Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs abstimmen. Eine Anfrage ist dabei von einer verbindlich vereinbarten Mandatsübernahme zu unterscheiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 30.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Baden-Baden
Der räumliche Bezug des Profils umfasst Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim als auf der Webseite genannte Tätigkeitsorte. Zugleich nennt die belegte Kanzleibeschreibung Wimsheim als Kanzleistandort. Das gesonderte Adressfeld lautet dagegen Grafenstraße 22, 71299 Baden-Baden. Diese Angaben erlauben keine eindeutige Einordnung der Kanzlei innerhalb des Baden-Badener Stadtgebiets. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage sind nicht belegt. Für einen Besuch sollte deshalb zunächst geklärt werden, an welcher Anschrift ein persönlicher Termin stattfindet. Auch die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich erst anhand der bestätigten Adresse zuverlässig planen. Angaben zu konkreten Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verhandelt. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Konflikte fallen in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Im Familienrecht werden etwa Scheidungen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren vor den Familiengerichten geführt, die bei den Amtsgerichten angesiedelt sind. Die vorliegenden Angaben nennen jedoch kein konkretes Gericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und dessen gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise vom Arbeitsort oder vom gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen. Ein genannter Tätigkeitsort oder der Sitz einer Kanzlei legt die gerichtliche Zuständigkeit nicht allein fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 30.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die arbeitsrechtliche Ersteinschätzung fragt das Formular nach dem Anliegen, dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und der Mitarbeiterzahl des Arbeitgebers; weitere Angaben zum Sachverhalt sind möglich. Außerdem werden Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und bei Rückrufwunsch der gewünschte Rückruftermin samt Uhrzeit abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Sie sprechen immer direkt mit Ihrem Anwalt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Sie sprechen immer direkt mit Ihrem Anwalt.
Für den Erstkontakt: Für die arbeitsrechtliche Ersteinschätzung fragt das Formular nach dem Anliegen, dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und der Mitarbeiterzahl des Arbeitgebers; weitere Angaben zum Sachverhalt sind möglich. Außerdem werden Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und bei Rückrufwunsch der gewünschte Rückruftermin samt Uhrzeit abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Gehaltsabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Auch Angaben zum Arbeitsbeginn und zur Tätigkeit erleichtern das Verständnis. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber voraus. Darin können neben dem Beendigungsdatum etwa Freistellung, verbleibender Urlaub, Zeugnis und finanzielle Regelungen behandelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Außerdem können Auswirkungen auf Sozialleistungen eine Rolle spielen. Vor einer Mandatsanfrage ist es hilfreich mitzuteilen, ob bereits ein Vertragsentwurf vorliegt, ob etwas unterschrieben wurde und welcher zeitliche Rahmen für eine Entscheidung genannt worden ist.
- Welche Informationen sind bei arbeitsrechtlichen Anfragen von Arbeitgebern wichtig?
- Bei Arbeitgeberanfragen kommt es zunächst darauf an, ob ein einzelnes Arbeitsverhältnis oder eine betriebliche Maßnahme betroffen ist. Hilfreich sind Angaben zum geplanten Vorhaben, zur Betriebsstruktur, zu bestehenden Verträgen und zu möglichen tariflichen oder betrieblichen Regelungen. Bei Stellenabbau oder Restrukturierungen können Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und Fragen eines Sozialplans relevant werden. Eine geordnete Darstellung der Ausgangslage erleichtert die erste Besprechung. Personenbezogene Beschäftigtendaten sollten dabei nur im erforderlichen Umfang und über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge und Umgang enthalten?
- Eine kurze Beschreibung der familiären Situation und des konkreten Klärungsbedarfs ist meist ein sinnvoller Ausgangspunkt. Relevant können der Zeitpunkt einer Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Gerichtsverfahren sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen eine Rolle; bei Sorge und Umgang stehen die Lebensumstände und Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine sollten erwähnt werden. Ob die angefragte Kanzlei das betreffende familienrechtliche Thema übernimmt, ist vorab ausdrücklich zu klären.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 30.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Günter Stallecker
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 63 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Grafenstraße 22, 71299 Baden-Baden
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Weitere Anwältinnen und Anwälte in Baden-Baden
- Laura Stumpf · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Ilona Reichert · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Anwar Oberländer · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Jens Walter · Arbeitsrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 30.9.2026 · Quelle: ra-karlsruhe-pforzheim-baden-baden.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 30.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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