Veröffentlichtes Profil

Ilona Reichert

Ilona Reichert: Rechtsanwältin für Zivilrecht in Baden-Baden

Zuletzt aktualisiert am 30. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Ilona Reichert

Sophienstraße 12, 76530 Baden-Baden

Telefon: +49 7221 9736510

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Ilona Reichert
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 30. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Ilona Reichert führt seit 2009 ihre Rechtsanwaltskanzlei in Baden-Baden. Ihre Tätigkeit umfasst das Zivilrecht, insbesondere Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht und Vertragsrecht. Als ehemalige Arbeitsrichterin vertritt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie führt Kündigungsschutzverfahren, berät bei Aufhebungsverträgen und begleitet Arbeitgeber bei der Personalarbeit von der Einstellung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dabei strebt sie wirtschaftlich sinnvolle Konfliktlösungen und die Vermeidung gerichtlicher Prozesse an. Im Familienrecht ist sie seit 1997 tätig. Zu ihren Themen gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Eheverträge. Sie legt Wert auf persönliche Beratung und Betreuung. Im Mietrecht berät und vertritt sie Vermieter, Mieter und Wohnungsverwalter, unter anderem bei Vertragsgestaltung, Kündigungen und Räumungsklagen. Im Vertragsrecht unterstützt sie Mandanten beim Abschluss und bei der Erstellung von Verträgen sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Gewährleistungsrechten, auch gerichtlich. Die Kanzlei befindet sich am Leopoldsplatz und verfügt über einen barrierefreien Zugang sowie einen Fahrstuhl. Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 30.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaeltin-reichert.de, rechtsanwaeltin-reichert.de

Beratung in Baden-Baden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Ilona Reichert führt seit 2009 ihre Kanzlei in Baden-Baden. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Arbeitsrecht; hinzu kommt das Familienrecht. Ihre zivilrechtliche Tätigkeit umfasst außerdem Mietrecht und Vertragsrecht. Als ehemalige Arbeitsrichterin vertritt sie sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Mittelpunkt arbeitsrechtlicher Anliegen stehen häufig die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses, Veränderungen während der Beschäftigung und die Folgen einer Beendigung. Reichert führt Kündigungsschutzverfahren, berät zu Aufhebungsverträgen und begleitet Arbeitgeber bei der Personalarbeit von der Einstellung bis zum Ende eines Arbeitsverhältnisses. Wer sich wegen einer Kündigung oder eines angebotenen Aufhebungsvertrags an eine Rechtsanwältin wendet, möchte üblicherweise die rechtliche Ausgangslage und mögliche weitere Schritte einordnen lassen. Dazu gehören etwa Fragen zu vertraglichen Regelungen, Fristen und den wirtschaftlichen Folgen einer Beendigung. Auf Arbeitgeberseite können die Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Umgang mit personellen Veränderungen Anlass für eine Beratung sein. Ilona Reichert strebt wirtschaftlich sinnvolle Konfliktlösungen und die Vermeidung gerichtlicher Prozesse an. Ob eine außergerichtliche Verständigung möglich ist, hängt jedoch vom jeweiligen Sachverhalt und den Beteiligten ab. Im Familienrecht ist Ilona Reichert seit 1997 tätig. Sie befasst sich mit Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich und Eheverträgen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen und finanzielle Fragen voneinander zu unterscheiden und ihre Zusammenhänge zu verstehen. Während bei einer Trennung beispielsweise laufende Zahlungsverpflichtungen im Vordergrund stehen können, betreffen Vermögensauseinandersetzungen die Zuordnung und Aufteilung wirtschaftlicher Werte. Eheverträge dienen demgegenüber der vertraglichen Gestaltung ehelicher Rechtsverhältnisse. Reichert legt Wert auf persönliche Beratung und Betreuung. Die Kanzlei befindet sich in der Sophienstraße 12, 76530 Baden-Baden, am Leopoldsplatz und damit in zentraler Innenstadtlage. Ein barrierefreier Zugang und ein Fahrstuhl sind vorhanden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind regelmäßig die Arbeitsgerichte, für Scheidungen und viele weitere Familiensachen die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem konkreten Fall. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. Bei der anschließenden Anfrage lassen sich das betroffene Rechtsgebiet, das Anliegen und bereits bekannte Termine oder Fristen knapp benennen. Termine in der Kanzlei erfolgen nach Vereinbarung; Einzelheiten zur Besprechung und zu benötigten Unterlagen können dabei geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 30.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Baden-Baden

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Ilona Reichert liegt in der Sophienstraße 12 am Leopoldsplatz in Baden-Baden. Diese Innenstadtlage bietet einen zentralen Bezugspunkt für persönliche Besprechungen zu arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Anliegen. Ein bestimmter Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht gesondert ausgewiesen. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die aktuelle Parksituation sollten vor dem Termin geprüft werden. Belegt sind ein barrierefreier Zugang zur Kanzlei und ein Fahrstuhl. Besprechungstermine werden nach Vereinbarung durchgeführt. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht genannt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist allgemein die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden in erster Instanz regelmäßig vor einem Arbeitsgericht geführt. Typische Gegenstände sind Kündigungsschutzklagen, Vergütungsansprüche oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Der Kanzleisitz allein bestimmt die Zuständigkeit nicht. Für Scheidungen, Unterhaltssachen und güterrechtliche Auseinandersetzungen sind grundsätzlich die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Dort werden je nach Gegenstand unterschiedliche familiengerichtliche Verfahren geführt. Auch hier lässt sich aus der Kanzleiadresse in Baden-Baden nicht ohne Weiteres auf das zuständige Gericht schließen. Insbesondere die Wohnorte der Beteiligten und die jeweilige Verfahrensart können für die örtliche Zuordnung entscheidend sein.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 30.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Erstgespräch kann angefragt werden. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein Erstgespräch kann angefragt werden. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen können auch Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen oder Angaben zur Beschäftigungsdauer eine Rolle spielen. Wichtig ist eine übersichtliche Darstellung der zeitlichen Abläufe, insbesondere wann ein Schreiben zugegangen ist. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze gesetzliche Fristen gelten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Fragen vorrangig sind, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Worin unterscheiden sich Kündigungsschutzverfahren und die Prüfung eines Aufhebungsvertrags?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In einem Kündigungsschutzverfahren wird insbesondere geprüft, ob diese Beendigung rechtlich wirksam ist. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Bei seiner Prüfung stehen beispielsweise Beendigungszeitpunkt, offene Vergütung, Freistellung und weitere Vertragsfolgen im Mittelpunkt. Auch sozialrechtliche Auswirkungen können relevant sein. Beide Situationen betreffen zwar das Ende einer Beschäftigung, unterscheiden sich aber in ihren Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung.
Welche Themen können bei Trennung und Scheidung neben der Auflösung der Ehe wichtig werden?
Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen Unterhalt, die Nutzung der bisherigen Ehewohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und die Auseinandersetzung über Vermögen. Bei einer Scheidung spielt häufig auch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, eine Rolle. Sind Kinder betroffen, können weitere Fragen hinzukommen. Nicht jeder Punkt wird automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden. Für ein erstes Gespräch ist deshalb eine geordnete Übersicht über die persönliche und wirtschaftliche Situation hilfreich.
Was unterscheidet Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Ehevertrag?
Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den Ausgleich unterschiedlich hoher Vermögenszuwächse innerhalb des gesetzlichen Güterstands. Er bedeutet nicht, dass sämtliche Vermögensgegenstände automatisch gemeinschaftliches Eigentum sind oder hälftig geteilt werden. Eine Vermögensauseinandersetzung kann darüber hinaus beispielsweise gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Verbindlichkeiten betreffen. Mit einem Ehevertrag lassen sich bestimmte eheliche Rechtsfolgen im gesetzlich zulässigen Rahmen gestalten; dafür ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Welche Themen zusammenhängen, hängt unter anderem vom Güterstand, vorhandenen Vereinbarungen und den Eigentumsverhältnissen ab. Eine allgemeine Übersicht ersetzt daher keine individuelle Prüfung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 30.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Ilona Reichert

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Ilona Reichert: 5,0 von 5 Sternen bei 22 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Ilona Reichert aus 22 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Ilona Reichert liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 22 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Ilona Reichert insgesamt und nicht auf Ilona Reichert persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,022

Google veröffentlicht zu diesen 22 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Sophienstraße 12, 76530 Baden-Baden

Montag
08:00-18:00
Dienstag
08:00-18:00
Mittwoch
08:00-18:00
Donnerstag
08:00-18:00
Freitag
08:00-18:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Ilona Reichert. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Baden-Baden

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 30.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-reichert.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 30.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen