Veröffentlichtes Profil

Arite Welenga

Arite Welenga – Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt (Oder)

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Welenga

Görlitzer Straße 18, 15232 Frankfurt (Oder)

Telefon: +49 335 606 96 32

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Welenga
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Arite Welenga ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzlei trägt den Namen Kanzlei Welenga und befindet sich in der Görlitzer Straße 18 in 15232 Frankfurt (Oder). Als Rechtsgebiet wird auf der vorliegenden Startseite Familienrecht genannt. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind in den bereitgestellten Seiteninhalten nicht angegeben. Auch zum Mandantenkreis und zur konkreten Arbeitsweise enthalten die vorliegenden Texte keine näheren Angaben. Die Startseite lädt dazu ein, die Kanzlei auf den folgenden Seiten kennenzulernen. Die Navigation verweist auf Startseite, Kanzleiprofil, Kontakt und Impressum. Auf der Kontaktseite werden Arite Welenga, die Kanzleianschrift sowie eine Telefon- und eine Faxnummer aufgeführt. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 335 606 96 32 erreichbar. Eine E-Mail-Adresse ist im bereitgestellten Text nicht lesbar; stattdessen erscheint ein Hinweis auf den Spambotschutz und die erforderliche Aktivierung von JavaScript.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-welenga.de, kanzlei-welenga.de

Beratung in Frankfurt (Oder) – Einordnung der Redaktion

Arite Welenga ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Die Kanzlei Welenga befindet sich in der Görlitzer Straße 18 in 15232 Frankfurt (Oder). Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die bereitgestellte Kanzleistartseite nennt ausdrücklich das Familienrecht; nähere Angaben zur arbeitsrechtlichen Tätigkeit enthält sie nicht. Für Ratsuchende ergibt sich damit ein Profil, das Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und familiäre Rechtsbeziehungen verbindet, wobei die Fachanwaltsbezeichnung dem Familienrecht zugeordnet ist. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung der vorhandenen Unterlagen und der zeitlichen Abläufe. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben. Ob die Kanzlei Welenga ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen übernimmt, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden; Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis liegen nicht vor. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Hinzu kommen vermögensrechtliche Folgen einer Ehe oder ihrer Auflösung. Hinter solchen Anliegen stehen oft mehrere miteinander verbundene Themen: die wirtschaftliche Neuordnung, Vereinbarungen zwischen den Beteiligten und die künftige Gestaltung des Familienalltags. Eine erste anwaltliche Prüfung dient allgemein dazu, diese Fragen voneinander abzugrenzen und den weiteren Klärungsbedarf zu erfassen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Gegenstand der Anfrage ab. Die Anschrift in Frankfurt (Oder) bildet den örtlichen Bezug der Kanzlei. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen grundsätzlich Arbeitsgerichte, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die veröffentlichten Kontaktdaten nutzen. Als Telefonnummer ist +49 335 606 96 32 angegeben. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls mit Hinweis auf bereits eingegangene Schreiben und laufende Fristen, erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Termin vor Ort vereinbart wird und welche Unterlagen zunächst benötigt werden, ist unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt (Oder)

Die Kanzlei Welenga hat ihren Sitz in der Görlitzer Straße 18 in 15232 Frankfurt (Oder). Die vorliegenden Angaben benennen weder einen Stadtteil noch eine besondere Innenstadtlage. Auch konkrete Informationen zur Anbindung, zu Parkmöglichkeiten oder zum Zugang zu den Kanzleiräumen sind nicht enthalten. Für einen vereinbarten Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Aktuelle Verbindungen und die örtlichen Zufahrtsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Bei besonderen Anforderungen an den Zugang empfiehlt sich eine direkte Rückfrage bei der Kanzlei. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Entgelt, Arbeitszeugnisse oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von den gesetzlichen Gerichtsständen und den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses ab. Allein der Kanzleisitz in Frankfurt (Oder) legt den Gerichtsort nicht fest. Im Familienrecht werden beispielsweise Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren vor den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte behandelt. Auch hier richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach gesetzlichen Kriterien, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Konkrete Gerichte sind im bereitgestellten Profilmaterial nicht genannt. Eine verbindliche Zuordnung zu einem bestimmten Gericht lässt sich daraus deshalb nicht ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen oder bisheriger Schriftwechsel relevant sein. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen und auf bekannte Termine hinweisen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Abstimmung mit der angefragten Kanzlei klären.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder die Abwicklung offener Ansprüche geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb der genaue Wortlaut, die Begleitumstände und der zeitliche Rahmen wichtig. Die bloße Vorlage eines Vertragsentwurfs bedeutet noch nicht, dass eine Einigung zustande gekommen ist.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung sortiert werden?
Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche Fragen bereits geklärt sind und wo noch Uneinigkeit besteht. Typische Themen sind die Wohnsituation, gemeinsame Kinder, laufende Zahlungsverpflichtungen, Einkommen und Vermögen. Trennung und Scheidung betreffen nicht automatisch dieselben rechtlichen Schritte; einzelne Fragen können unabhängig voneinander zu betrachten sein. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können für die Einordnung wichtig werden. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine sachliche Zusammenfassung des Anliegens. Welche Nachweise darüber hinaus gebraucht werden, richtet sich nach den konkret zu prüfenden Themen.
Wie unterscheiden sich Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht?
Unterhalt betrifft finanzielle Leistungen zwischen bestimmten Familienangehörigen, beispielsweise für ein Kind oder unter bestimmten Voraussetzungen für einen Ehepartner. Die elterliche Sorge umfasst Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind, etwa zu Gesundheit oder schulischen Belangen. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Diese Bereiche können zusammenhängen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Bei einer Anfrage hilft es deshalb, das konkrete Problem zu benennen und mitzuteilen, ob hierzu bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Arite Welenga

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Arite Welenga: 4,7 von 5 Sternen bei 26 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Welenga aus 26 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Arite Welenga liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 26 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Welenga insgesamt und nicht auf Arite Welenga persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 26 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Görlitzer Straße 18, 15232 Frankfurt (Oder)

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzlei-welenga.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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