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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Märkisch ist seit dem Jahr 2006 in Frankfurt (Oder) angesiedelt. Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Land- und Amtsgericht sowie zum Arbeits- und Sozialgericht. Rechtsanwalt Märkisch vertritt die Interessen von Bürgern, Klein- und mittelständischen Unternehmen sowie Behörden. Vorwiegend ist er in den Bereichen Forderungsinkasso, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht tätig. Weitere Tätigkeitsgebiete sind das Immobilienrecht sowie das Erb- und Familienrecht. Aufgrund eines dreijährigen Studiums an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostbrandenburg verfügt er über fachübergreifende Kompetenzen im Bereich der Betriebswirtschaft. Besonderen Wert legt Rechtsanwalt Märkisch auf den persönlichen Kontakt zu seinen Mandanten. Als weitere Merkmale seiner Arbeitsweise nennt die Kanzlei eine zeitnahe Bearbeitung und Terminvergabe, eine problemlose Erreichbarkeit sowie umfassende Aufklärung. Für die Kontaktaufnahme sind auf der Webseite eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und ein Notfalltelefon angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-maerkisch.de, kanzlei-maerkisch.de
Beratung in Frankfurt (Oder) – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Daniel Märkisch ist mit der Kanzlei Märkisch seit 2006 in Frankfurt (Oder) angesiedelt. Die Kanzleianschrift lautet Leipziger Str. 95, 15236 Frankfurt (Oder). Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Er vertritt Bürgerinnen und Bürger, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Behörden. In der Kanzleibeschreibung werden daneben insbesondere Forderungsinkasso und Gesellschaftsrecht sowie Immobilienrecht und Erbrecht als Tätigkeitsfelder aufgeführt. Ein dreijähriges Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostbrandenburg ergänzt seinen juristischen Hintergrund um betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch Fragen zur Arbeitszeit oder zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des konkreten Sachverhalts. Je nach Anliegen spielen Schriftwechsel, betriebliche Abläufe und zeitliche Vorgaben eine Rolle. Die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse von Daniel Märkisch bilden dabei einen fachübergreifenden Hintergrund für Sachverhalte mit unternehmerischem Bezug. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Ratsuchende beschäftigen häufig die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder unterschiedliche Vorstellungen zu Sorge und Umgang. Dabei sind persönliche Lebensumstände ebenso bedeutsam wie vorhandene Vereinbarungen und finanzielle Unterlagen. Allgemein geht es zunächst darum, zusammenhängende Themen voneinander abzugrenzen und den Klärungsbedarf festzustellen. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Örtlich ist die Kanzlei durch ihre Lage in unmittelbarer Nähe zum Land- und Amtsgericht sowie zum Arbeits- und Sozialgericht in Frankfurt (Oder) mit dem gerichtlichen Umfeld verbunden. Für die beiden Profilschwerpunkte sind vor allem Arbeitsgericht und Amtsgericht von Bedeutung. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten angebahnt werden. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine knappe Beschreibung des Anliegens einschließlich bekannter Termine oder Fristen. Auf der Kanzleiwebseite sind eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und ein Notfalltelefon angegeben. Die Kanzlei betont persönlichen Kontakt, zeitnahe Bearbeitung und Terminvergabe, Erreichbarkeit sowie umfassende Aufklärung als Merkmale ihrer Arbeitsweise.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt (Oder)
Die Kanzlei Märkisch befindet sich in der Leipziger Str. 95 in Frankfurt (Oder). Belegt ist die unmittelbare Nähe zum Land- und Amtsgericht sowie zum Arbeits- und Sozialgericht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist typischerweise das Arbeitsgericht relevant: Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) im Einzelfall auch örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses. Die Nähe einer Kanzlei zu einem Gericht begründet für sich genommen keine Zuständigkeit. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Dazu gehören insbesondere Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zu elterlicher Sorge und Umgang. Auch hier hängt die örtliche Zuständigkeit vom jeweiligen Sachverhalt ab. Das ebenfalls nahe gelegene Landgericht ist für die typischen arbeits- und familienrechtlichen Ausgangsverfahren nicht das zuständige Gericht. Das Sozialgericht befasst sich dagegen mit sozialrechtlichen Streitigkeiten, etwa zu Leistungen der Sozialversicherung; solche Fragen können Berührungspunkte mit einem Arbeitsverhältnis haben, gehören aber zu einem anderen Rechtsgebiet. Für die Anfahrt bietet die Anschrift in der Leipziger Straße einen konkreten Orientierungspunkt im Frankfurter Stadtgebiet. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung oder Innenstadtlage ist aus den Angaben nicht ableitbar. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Pkw-Anfahrt lassen sich anhand der Adresse aktuell planen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind E-Mail-Adresse und Anfragetext als Pflichtfelder gekennzeichnet. Weitere Felder sind Name, Telefonnummer und Betreff.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind E-Mail-Adresse und Anfragetext als Pflichtfelder gekennzeichnet. Weitere Felder sind Name, Telefonnummer und Betreff.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie die Kündigung oder Abmahnung relevant. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen und Schriftwechsel zum betreffenden Vorgang. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist wann geschehen, wann wurde ein Schreiben übergeben und welche Gespräche fanden statt? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, insbesondere bei Kündigungen. Bekannte Fristen und Zugangsdaten sollten deshalb bereits in der Anfrage erkennbar sein. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
- Müssen arbeitsrechtliche Streitigkeiten immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Gerichtsverfahren. Abhängig vom Streitgegenstand kommen auch Gespräche, schriftliche Klärungen oder außergerichtliche Vereinbarungen in Betracht. Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Kommt keine Einigung zustande, kann das Verfahren fortgesetzt und durch eine gerichtliche Entscheidung beendet werden. Ob eine Verständigung sinnvoll und rechtlich möglich ist, lässt sich nur anhand der jeweiligen Interessen, Unterlagen und Rahmenbedingungen beurteilen.
- Welche Themen sollten bei einer ersten familienrechtlichen Anfrage zur Trennung benannt werden?
- Bei einer Trennung können mehrere rechtliche Fragen zusammenkommen, die nicht automatisch in einem einzigen Verfahren geklärt werden. Dazu zählen eine mögliche Scheidung, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung und finanzielle Verflechtungen. Bei gemeinsamen Kindern können Sorge und Umgang hinzukommen. Für eine erste Anfrage hilft es, die offenen Themen kurz zu benennen und zwischen bereits getroffenen Absprachen und strittigen Punkten zu unterscheiden. Vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen oder laufende Termine können ebenfalls wichtig sein. Eine ausführliche Darstellung persönlicher Konflikte ist für den ersten Überblick meist nicht erforderlich.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, beispielsweise wesentliche Entscheidungen zu Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen miteinander zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass gemeinsame Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich zu beschreiben, ob es um Entscheidungen für das Kind, die Kontaktgestaltung oder beide Bereiche geht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Märkisch
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Leipziger Str. 95, 15236 Frankfurt (Oder)
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- Raik Dahlmann · Arbeitsrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzlei-maerkisch.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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