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- Rechtsanwaltskanzlei Manegold
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Reinhard Manegold ist Rechtsanwalt mit Büros in Frankfurt (Oder) und Seelow. Die Rechtsanwaltskanzlei Manegold bietet Beratung und Vertretung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Urheberrecht an. Auf der Webseite werden zum Arbeitsrecht die Themen Aufhebungsvertrag, Abmahnung und Kündigung genannt. Der Online-Auftritt gibt einen ersten Einblick in das Leistungsspektrum der Kanzlei. Für eine persönliche Terminvereinbarung verweist die Kanzlei auf die angegebenen Kontaktmöglichkeiten ihrer beiden Büros. Das Büro in Frankfurt (Oder) befindet sich in der Rudolf-Breitscheid-Str. 12, das Büro in Seelow am Puschkinplatz 18. Beide Standorte sind unter derselben Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt. Als Büroleiterin der Kanzlei in Frankfurt (Oder) wird Frau J. Sapjatzer genannt, für die Kanzlei in Seelow Frau Siatkowski. Frau B. Zarneckow ist auf der Kontaktseite für die Buchhaltung aufgeführt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht-ffo.de, arbeitsrecht-ffo.de
Beratung in Frankfurt (Oder) – Einordnung der Redaktion
Reinhard Manegold ist Rechtsanwalt und führt die Rechtsanwaltskanzlei Manegold mit Büros in Frankfurt (Oder) und Seelow. Das Frankfurter Büro befindet sich in der Rudolf-Breitscheid-Str. 12, 15230 Frankfurt (Oder). Im Profil steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt im Vordergrund; daneben ist das Familienrecht aufgeführt. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt außerdem Beratung und Vertretung im Erbrecht und Urheberrecht. Für Ratsuchende aus Frankfurt (Oder) bietet der Standort damit einen örtlichen Anknüpfungspunkt für Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und familiäre Veränderungen. Im Arbeitsrecht nennt der Internetauftritt ausdrücklich Aufhebungsvertrag, Abmahnung und Kündigung. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Situationen: Ein Arbeitsverhältnis soll einvernehmlich beendet werden, ein bestimmtes Verhalten wird beanstandet oder eine Vertragspartei erklärt die Beendigung. Mandantinnen und Mandanten können in solchen Angelegenheiten grundsätzlich eine rechtliche Einordnung der Unterlagen, möglicher Fristen und der jeweiligen Handlungsmöglichkeiten erwarten. Auch Arbeitsvertrag, Vergütung und Arbeitszeugnis sind typische Themen dieses Rechtsgebiets, ohne dass damit eine zusätzliche Spezialisierung der Kanzlei behauptet wird. Gerade bei einer Kündigung ist eine zeitnahe Klärung wichtig, weil kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang. Häufig müssen dabei persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Verhältnisse gemeinsam betrachtet werden. Eine anwaltliche Befassung kann dazu dienen, die verschiedenen rechtlichen Fragen voneinander abzugrenzen und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung oder eines gerichtlichen Verfahrens zu erläutern. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, hängt vom Anliegen ab; dazu können beispielsweise vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben oder Einkommensnachweise gehören. Eine allgemeine Profilbeschreibung ersetzt dabei keine Prüfung des einzelnen Falls. Für einen persönlichen Termin steht neben dem Büro in Frankfurt (Oder) auch der Standort am Puschkinplatz 18 in Seelow zur Verfügung. Beide Büros werden mit derselben Telefonnummer und E-Mail-Adresse geführt; die gewünschte Anlaufstelle sollte deshalb bei der Anfrage genannt werden. Über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben zur örtlichen und fachlichen Orientierung nutzen und anschließend über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten einen Termin anfragen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist mit der Kanzlei zu klären. Für die Anfahrt sollten die konkrete Adresse und die aktuelle Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geprüft werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt (Oder)
Der Frankfurter Standort der Rechtsanwaltskanzlei Manegold liegt in der Rudolf-Breitscheid-Str. 12 in 15230 Frankfurt (Oder). Eine bestimmte Stadtteilzuordnung oder unmittelbare Nähe zu Haltestellen ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die vollständige Anschrift der verlässliche Ausgangspunkt. Sowohl bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw empfiehlt sich ein Blick auf aktuelle Verbindungen und die örtlichen Anfahrtsbedingungen. Konkrete Parkmöglichkeiten oder ein barrierefreier Zugang lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Das weitere Büro am Puschkinplatz 18 in Seelow ist eine zweite Anlaufstelle; der Terminort sollte bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich abgestimmt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt kommen typischerweise Verfahren vor einem Arbeitsgericht in Betracht. Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nicht nach der Kanzleianschrift allein, sondern nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem Bezug des Falls. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor dem Familiengericht geführt, einer Abteilung des Amtsgerichts. Dort werden beispielsweise Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang behandelt. Auch hier können Wohnorte und weitere gesetzliche Kriterien die örtliche Zuständigkeit bestimmen. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht genannt; eine verbindliche Zuordnung zu einem bestimmten Gericht ist deshalb daraus nicht möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich. Bei einer Kündigung kann außerdem wichtig sein, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Streitpunkt kommen Lohnabrechnungen oder ergänzende Vereinbarungen hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte bereits die Anfrage auf vorhandene Schreiben und deren Datum hinweisen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im weiteren Kontakt geklärt.
- Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Regelungen zu Freistellung, Zeugnis oder einer Abfindung enthalten. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch. Außerdem können sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für eine rechtliche Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und die konkrete Ausgangslage bedeutsam. Allgemeine Informationen ersetzen keine individuelle Prüfung der vorgesehenen Regelungen.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Umgang gemeinsam geklärt werden?
- Trennung, Scheidung, Unterhalt und Umgang hängen im Alltag häufig zusammen, sind rechtlich jedoch unterschiedliche Themen. Nicht jede Frage muss zur selben Zeit oder in demselben Verfahren geklärt werden. Unterhalt kann beispielsweise bereits während einer Trennung relevant sein, während für eine Scheidung weitere Voraussetzungen gelten. Bei gemeinsamen Kindern stehen Fragen des Umgangs und der elterlichen Sorge eigenständig im Raum. Eine erste Bestandsaufnahme hilft, vorhandene Vereinbarungen, offene Streitpunkte und mögliche zeitliche Dringlichkeit voneinander zu unterscheiden und den Beratungsbedarf zu beschreiben.
- Welche Informationen helfen bei einer Mandatsanfrage zu Unterhalt oder Sorge und Umgang?
- Hilfreich ist zunächst eine sachliche Beschreibung der familiären Situation und der Frage, die geklärt werden soll. Bei Unterhaltsthemen können Angaben zu Einkommen, bestehenden Zahlungsverpflichtungen und bereits getroffenen Vereinbarungen relevant sein. Bei Sorge und Umgang stehen unter anderem die bisherige Betreuungssituation und vorhandene gerichtliche Entscheidungen im Mittelpunkt. Bereits laufende Verfahren oder angekündigte Termine sollten in der Anfrage erwähnt werden. Sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt vollständig übermittelt werden; welche Informationen auf welchem Weg benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Reinhard Manegold
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Kanzlei und Anfahrt
Rudolf-Breitscheid-Str. 12, 15230 Frankfurt (Oder)
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-ffo.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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