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- Rechtsanwaltskanzlei Stefan Rothe
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Rothe wird auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Rothe als Rechtsanwalt genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Ernst-Thälmann-Straße 12 in 15230 Frankfurt (Oder). Unter der Überschrift Rechtsgebiete führt die Webseite Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Sozialrecht auf. Nähere Beschreibungen dieser Tätigkeitsbereiche enthält der vorliegende Seiteninhalt nicht; die entsprechenden Abschnitte bestehen aus Platzhaltertexten. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis oder zur konkreten anwaltlichen Arbeitsweise sind ebenfalls nicht enthalten. Neben Stefan Rothe nennt die Webseite Rechtsanwältin Annette Janzon. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die veröffentlichten Bürozeiten beginnen montags bis freitags um 08.00 Uhr. Montags und mittwochs enden sie um 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags um 18.00 Uhr sowie freitags um 14.00 Uhr. Als Mittagspause ist die Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr angegeben. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Die Webseite weist auf eine Aktualisierung der Internetpräsenz hin.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-rothe-ffo.de
Beratung in Frankfurt (Oder) – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Stefan Rothe ist in der Rechtsanwaltskanzlei Stefan Rothe in der Ernst-Thälmann-Straße 12 in 15230 Frankfurt (Oder) tätig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen, die den Alltag und die wirtschaftliche Planung unmittelbar berühren: etwa das Ende eines Arbeitsverhältnisses oder die Trennung einer Familie. Die Kanzleiwebseite führt Arbeitsrecht und Familienrecht ebenfalls auf, enthält jedoch keine näheren Beschreibungen einzelner Leistungen oder einer bestimmten anwaltlichen Arbeitsweise. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen oder angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Welche Fragen im Einzelfall entscheidend sind, hängt unter anderem von den vorhandenen Unterlagen und dem konkreten Anliegen ab. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann eine zeitnahe Klärung wichtig sein. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung sowie deren rechtliche Folgen. Dazu zählen insbesondere Unterhalt, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern können Sorge- und Umgangsfragen hinzukommen. Diese Themen greifen oft ineinander, werden rechtlich aber nicht stets im selben Verfahren behandelt. Für eine erste Orientierung sind deshalb die familiäre Ausgangslage und das Ziel der Anfrage bedeutsam. Allgemein lässt sich zwischen Fragen unterscheiden, die durch eine Vereinbarung geregelt werden können, und solchen, für die ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Frankfurt (Oder). Ein bestimmter Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen regelmäßig Arbeitsgerichte in Betracht, für viele familienrechtliche Angelegenheiten die Familiengerichte bei den Amtsgerichten; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Fall. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, Termine werden vereinbart. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann zur Kontaktaufnahme die dort bereitgestellten Kontaktangaben heranziehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Bitte um einen Termin bilden eine sachliche Grundlage für die Anfrage. Ob eine Vertretung übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt (Oder)
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Rothe hat ihre Anschrift in der Ernst-Thälmann-Straße 12 in 15230 Frankfurt (Oder). Eine nähere Zuordnung zu einem Stadtteil oder eine gesicherte Beschreibung als Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die vollständige Adresse zur individuellen Routenplanung verwenden. Konkrete Verbindungen, Haltestellen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Die veröffentlichten Bürozeiten beginnen montags bis freitags um 08.00 Uhr und enden montags und mittwochs um 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags um 18.00 Uhr sowie freitags um 14.00 Uhr. Die Mittagspause ist von 12.00 bis 13.00 Uhr angegeben. Konkrete Gerichte werden im zugrunde liegenden Kanzleimaterial nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise Arbeitsgerichte zuständig, beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Entgelt oder Arbeitszeugnisse. Erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Verfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren werden grundsätzlich vor den Familiengerichten geführt, die Abteilungen der Amtsgerichte sind. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus der Kanzleianschrift in Frankfurt (Oder). Je nach Verfahrensart können etwa Arbeitsort, Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes maßgeblich sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Auch Schriftverkehr zum Anlass der Maßnahme und eine kurze zeitliche Übersicht können hilfreich sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen bestehen können. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und welches Datum betroffen ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
- Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Partei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden; ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Anfrage ist deshalb wichtig, ob bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde oder lediglich ein Vertragsangebot zur Unterschrift vorliegt.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung benannt werden?
- Eine erste Anfrage kann knapp darstellen, ob eine Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind und welche Fragen aktuell im Vordergrund stehen. Häufig geht es um Unterhalt, die weitere Nutzung der Wohnung, Vermögen oder die Betreuung der Kinder. Für eine Scheidung können zudem die Trennungsdauer und bestehende Vereinbarungen bedeutsam sein. Nicht alle Punkte müssen bereits vollständig aufgearbeitet sein. Eine übersichtliche Darstellung hilft dabei, zusammenhängende Themen zu erkennen und den weiteren Informationsbedarf zu bestimmen.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa seine Gesundheit, Erziehung und rechtliche Vertretung. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht verliert. Umgang und Sorge sind rechtlich unterschiedliche Fragen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Bei einer Anfrage ist eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuung und der offenen Fragen hilfreich; maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Rothe
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Kanzlei und Anfahrt
Ernst-Thälmann-Straße 12, 15230 Frankfurt (Oder)
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- 08.00 Uhr - 16.00 Uhr; Mittagspause 12.00 Uhr - 13.00 Uhr
- Dienstag
- 08.00 Uhr - 18.00 Uhr; Mittagspause 12.00 Uhr - 13.00 Uhr
- Mittwoch
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- Freitag
- 08.00 Uhr - 14.00 Uhr; Mittagspause 12.00 Uhr - 13.00 Uhr
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- Daniel Märkisch · Arbeitsrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzlei-rothe-ffo.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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