Veröffentlichtes Profil

Christian Röder

Christian Röder in Hanau: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht · Rechtsanwalt Christian Röder

Frankfurter Landstraße 58, 63452 Hanau

Telefon: +49 6181 49031-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Christian Röder
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christian Röder ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Steuerrecht in Hanau. Zudem ist er zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA). Seine Tätigkeit umfasst die Begleitung durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts sowie des Steuerstrafrechts. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und die Prüfung von Arbeitsverträgen zu den genannten Leistungen. Die anwaltliche Vertretung kann er bundesweit übernehmen. Sein Angebot richtet sich an Mandanten mit Anliegen in diesen Bereichen. Als Ziel seiner Arbeit nennt er eine Lösung, mit der die Mandanten zufrieden sein können, sowie die ziel- und ergebnisorientierte Verfolgung ihrer Ansprüche. Für seine Tätigkeit im Steuerstrafrecht verweist Röder auf jahrzehntelange Erfahrung, ständige Weiterbildung und fachübergreifende Vernetzung. Gemeinsam mit erfahrenen Partnern begleitet er Mandanten in jedem Stadium des Verfahrens. Die Kanzlei befindet sich in der Frankfurter Landstraße 58 in Hanau.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: raroeder.de

Beratung in Hanau – Einordnung der Redaktion

Christian Röder ist Rechtsanwalt in Hanau und führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Steuerrecht. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Arbeitsrecht. Daneben ist er als zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) tätig. Die Kanzlei Rechtsanwalt Christian Röder befindet sich in der Frankfurter Landstraße 58, 63452 Hanau. Nach der Kanzleibeschreibung umfasst seine Tätigkeit die Begleitung durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts sowie des Steuerstrafrechts; eine anwaltliche Vertretung kann er auch bundesweit übernehmen. Damit verbindet das Profil arbeitsrechtliche Fragestellungen mit einer zusätzlichen Ausrichtung auf steuerstrafrechtliche Verfahren. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und die Prüfung von Arbeitsverträgen zu den ausdrücklich genannten Leistungen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Situationen im Berufsleben: Ein Arbeitsverhältnis soll beendet werden, Vertragsbedingungen sind unklar oder ein bestimmtes Verhalten wird beanstandet. Bei der anwaltlichen Prüfung können unter anderem Vertragsunterlagen, zeitliche Abläufe und die bisherige Korrespondenz eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten können so allgemein einordnen lassen, welche rechtlichen Fragen ihr Anliegen aufwirft und welche Möglichkeiten der weiteren Bearbeitung bestehen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen bedeutsam sein. Das Steuerstrafrecht betrifft demgegenüber den Verdacht strafbarer Verstöße gegen steuerliche Pflichten. Typische Anlässe für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sind Schreiben von Ermittlungsbehörden, eine Vorladung oder bereits eingeleitete Ermittlungen. Dabei können steuerliche Sachverhalte und strafprozessuale Fragen ineinandergreifen. Röder verweist für diesen Tätigkeitsbereich auf jahrzehntelange Erfahrung, fortlaufende Weiterbildung und fachübergreifende Vernetzung. Nach seiner Kanzleibeschreibung begleitet er Mandanten gemeinsam mit erfahrenen Partnern in jedem Stadium des Verfahrens. Welche Unterstützung im Einzelfall erforderlich ist, hängt insbesondere vom Verfahrensstand und den vorhandenen Unterlagen ab. Der örtliche Bezug liegt in Hanau; auch für Ratsuchende aus Innenstadt, Steinheim oder Großauheim bildet die Anschrift einen konkreten Anlaufpunkt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Hanau und das Landgericht Hanau. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören allerdings regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, während die genannten ordentlichen Gerichte je nach Zuständigkeit mit Steuerstrafsachen befasst sein können. Für eine Kontaktanfrage über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben, etwa mit Angaben zur Kündigung, zum Vertragsentwurf oder zum behördlichen Schreiben. Anschließend können die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Besprechungstermin geklärt werden. Für die Anfahrt zur Frankfurter Landstraße empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hanau

  • Amtsgericht Hanau
  • Landgericht Hanau

Hanau ist der Kanzleistandort von Christian Röder. Die Anschrift lautet Frankfurter Landstraße 58, 63452 Hanau. Zu den genannten Stadtteilen gehören Innenstadt, Steinheim und Großauheim; aus den vorliegenden Informationen ergibt sich jedoch nicht, welchem Stadtteil die Kanzlei zuzuordnen ist. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist nicht belegt. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet und dem Umland bietet die vollständige Anschrift eine Grundlage, um die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu planen. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkbedingungen sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich weder eine bestimmte Verkehrsanbindung noch die Barrierefreiheit der Räume ableiten. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über arbeitsvertragliche Ansprüche werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Hanau oder dem Landgericht Hanau. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die beiden genannten Hanauer Gerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und können im steuerstrafrechtlichen Bereich zuständig sein. Vor dem Amtsgericht werden Strafsachen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit verhandelt; das Landgericht befasst sich unter anderem mit gewichtigeren Strafverfahren und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Nicht jede Auseinandersetzung mit dem Finanzamt ist dagegen eine Strafsache: Streitigkeiten über Steuerbescheide gehören grundsätzlich zur Finanzgerichtsbarkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs wichtig. Je nach Sachverhalt können auch Abmahnungen, Gehaltsabrechnungen oder die bisherige Korrespondenz relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Geschehens. Im Kündigungsschutz gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klageerhebung. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom jeweiligen Arbeitsverhältnis ab.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen die Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und ein Arbeitszeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Folgen haben. Bei einer allgemeinen rechtlichen Prüfung geht es deshalb nicht nur um einzelne Zahlungen, sondern um das Zusammenspiel der Regelungen und die persönlichen Rahmenbedingungen.
Welche Fragen spielen bei einer Abmahnung oder der Prüfung eines Arbeitsvertrags eine Rolle?
Bei einer Abmahnung ist unter anderem bedeutsam, welches Verhalten konkret beanstandet wird und welche arbeitsrechtlichen Folgen für den Wiederholungsfall angekündigt werden. Eine Abmahnung ist nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen, kann aber für spätere Auseinandersetzungen Bedeutung haben. Bei Arbeitsverträgen stehen häufig Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Befristung und Kündigungsregelungen im Mittelpunkt. Auch tarifvertragliche Vorgaben oder Betriebsvereinbarungen können relevant sein. Für die Einordnung kommt es jeweils auf den vollständigen Wortlaut und den tatsächlichen Zusammenhang an; einzelne Sätze allein vermitteln nicht immer ein verlässliches Bild.
Worin unterscheidet sich ein Steuerstrafverfahren von einem Streit über einen Steuerbescheid?
Bei einem Streit über einen Steuerbescheid geht es grundsätzlich darum, ob die Steuerfestsetzung rechtmäßig ist. Ein Steuerstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise einer Steuerhinterziehung. Beide Verfahren können denselben Sachverhalt betreffen und dennoch unterschiedlichen Regeln folgen. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind die Schreiben der jeweiligen Behörde, der erkennbare Verfahrensstand und die betroffenen Besteuerungszeiträume hilfreich. Auch die Frage, in welcher Rolle eine Person angeschrieben wird, ist relevant. Die weitere Bearbeitung erfordert deshalb eine klare Unterscheidung zwischen steuerlichen Pflichten und strafprozessualen Rechten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Röder

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christian Röder: 4,9 von 5 Sternen bei 27 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Christian Röder aus 27 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 27 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Christian Röder insgesamt und nicht auf Christian Röder persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Frankfurter Landstraße 58, 63452 Hanau

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: raroeder.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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