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- Rechtsanwaltskanzlei Florian Weiss
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Florian Weiss ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Kanzlei in Bütthard hat eine Zweigstelle in Würzburg und berät Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Die Schwerpunkte liegen im allgemeinen Vertragsrecht, im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht. Zum Angebot gehört die Prüfung von Miet-, Arbeits- und anderen Verträgen vor dem Abschluss. Darüber hinaus berät und begleitet die Kanzlei Mandanten bei bereits bestehenden rechtlichen Streitigkeiten. Im Strafrecht begleitet Florian Weiss Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss der Verhandlungen und ist als Verteidiger, Pflichtverteidiger oder Anwalt der Nebenklage tätig. Als Grundsätze seiner Arbeit nennt er verständliche Beratung, Transparenz und Kostenübersicht, eine nach Möglichkeit prozessvermeidende Strategie sowie sorgfältige Prozessvorbereitung. Auch das Aufzeigen rechtlicher Risiken gehört dazu. Die Mandanten kommen vorwiegend aus dem Großraum Würzburg, Ochsenfurt, Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim. Für Besuche in Kanzlei oder Zweigstelle wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend angeraten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Schweinfurt – Einordnung der Redaktion
Florian Weiss ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzleibeschreibung führt daneben allgemeines Vertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Gesellschaftsrecht auf. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und kleine sowie mittelständische Unternehmen. Im Arbeitsrecht können etwa die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses oder Auseinandersetzungen über dessen Beendigung Gegenstand einer Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei eine rechtliche Einordnung von Vereinbarungen, Konflikten und möglichen Vorgehensweisen; die Prüfung von Verträgen vor ihrem Abschluss gehört ausdrücklich zum beschriebenen Angebot. Im Mietrecht stehen häufig Regelungen im Mietvertrag, Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft unter anderem Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums und die Verteilung von Kosten. Die Fachanwaltsbezeichnung von Florian Weiss bezieht sich auf diese beiden Rechtsbereiche. Im allgemeinen Vertragsrecht geht es typischerweise um die Auslegung vertraglicher Pflichten und Streitigkeiten über ihre Erfüllung. Gesellschaftsrechtliche Anliegen können die rechtliche Organisation eines Unternehmens und das Verhältnis seiner Gesellschafter betreffen. Welche dieser Fragen zusammenhängen, lässt sich anhand des jeweiligen Sachverhalts klären. Die Kanzlei begleitet auch bereits bestehende Streitigkeiten. Als Grundsätze nennt sie verständliche Beratung, Transparenz und Kostenübersicht, das Aufzeigen rechtlicher Risiken sowie eine nach Möglichkeit prozessvermeidende Strategie und sorgfältige Prozessvorbereitung. Ergänzend beschreibt sie strafrechtliche Tätigkeiten vom Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss der Verhandlungen, einschließlich Verteidigung, Pflichtverteidigung und Vertretung der Nebenklage. Diese Tätigkeiten ergänzen das im Profil hervorgehobene Arbeitsrecht und die weiteren zivilrechtlichen Schwerpunkte. Die Ortsangaben sind nicht einheitlich: Als Profilanschrift ist Feuerweg 21, 97244 Schweinfurt angegeben; die Kanzleibeschreibung nennt dagegen Bütthard als Kanzleisitz und eine Zweigstelle in Würzburg. Ein Stadtteil ist nicht ausgewiesen. Als überwiegendes Einzugsgebiet werden der Großraum Würzburg, Ochsenfurt, Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim genannt. Vor einer Anfahrt sollte deshalb der tatsächliche Besprechungsort bestätigt werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen regelmäßig Arbeitsgerichte, für miet- und wohnungseigentumsrechtliche Verfahren ordentliche Gerichte in Betracht; ein konkretes Gericht ist nicht angegeben. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich zunächst das Anliegen knapp schildern, ergänzt um relevante Unterlagen und bekannte Fristen. Anschließend können Zuständigkeit, weiteres Vorgehen und ein Termin abgestimmt werden. Für Besuche wird ausdrücklich eine vorherige Terminvereinbarung dringend angeraten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schweinfurt
Der räumliche Bezug der Rechtsanwaltskanzlei Florian Weiss ergibt sich vor allem aus der Kanzleibeschreibung: Sie nennt Bütthard und eine Zweigstelle in Würzburg sowie Mandantschaft aus dem Großraum Würzburg, Ochsenfurt, Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim. Daneben steht die Profilanschrift Feuerweg 21, 97244 Schweinfurt. Diese abweichenden Angaben erlauben keine verlässliche Zuordnung zu einem Stadtteil oder einer Innenstadtlage. Für eine persönliche Besprechung ist daher zunächst zu klären, welche Anschrift vereinbart wird. Auch die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte sich nach diesem bestätigten Standort richten. Aussagen zu konkreten Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind auf Grundlage der Angaben nicht möglich. Konkrete Gerichte werden im Profil nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Verfahren über Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor die Amtsgerichte; für wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten bestehen besondere Zuständigkeitsregeln mit Bezug zur Lage des Grundstücks. Allgemeine Vertragsstreitigkeiten und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen können je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregel vor Amts- oder Landgerichten verhandelt werden. In strafrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit insbesondere nach dem Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge. Welches Gericht örtlich zuständig ist, folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern aus den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und der Schriftverkehr zum konkreten Streitpunkt hilfreich. Je nach Anliegen kommen Abrechnungen, Abmahnungen, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurden Erklärungen abgegeben und welches Ziel verfolgt die anfragende Person? Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb sollten das Empfangsdatum eines Schreibens und bereits bekannte Termine bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Was kann eine Prüfung des Arbeitsvertrags vor der Unterschrift klären?
- Eine arbeitsrechtliche Vertragsprüfung kann erläutern, welche Rechte und Pflichten der vorgelegte Vertrag vorsieht und wo Unklarheiten oder rechtliche Risiken liegen. Typische Themen sind Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Befristung, Probezeit und Kündigungsregelungen. Auch Verweise auf Tarifverträge oder betriebliche Regelungen können für das Verständnis wichtig sein. Eine Prüfung bedeutet nicht, dass jede gewünschte Änderung gegenüber der anderen Vertragsseite durchgesetzt werden kann. Für die Anfrage ist hilfreich, neben dem vollständigen Vertragsentwurf auch offene Fragen und den vorgesehenen Zeitpunkt der Unterzeichnung zu benennen.
- Worin unterscheiden sich mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Anliegen?
- Das Mietrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen vermietender und mietender Partei, etwa bei Betriebskosten, Mängeln, Mieterhöhungen oder Kündigungen. Das Wohnungseigentumsrecht regelt dagegen insbesondere die Rechtsbeziehungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Typische Themen sind Beschlüsse, Kostenverteilung oder bauliche Veränderungen. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können beide Bereiche gleichzeitig berührt sein, ohne dass dieselben Regeln gelten. Für eine erste Anfrage sollte deshalb erkennbar sein, in welcher Rolle die betroffene Person handelt und gegen wen sich das Anliegen richtet. Mietvertrag, Beschlusssammlung oder Abrechnungen können je nach Thema relevant sein.
- Muss ein Vertrags- oder Gesellschafterstreit unmittelbar vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede Auseinandersetzung über einen Vertrag oder innerhalb einer Gesellschaft führt zu einem Gerichtsverfahren. Zunächst können der Sachverhalt, die maßgeblichen Vereinbarungen und die unterschiedlichen Positionen geprüft werden. Je nach Situation kommen Verhandlungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Ob diese Wege geeignet sind, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten, möglichen Fristen und dem Sicherungsbedarf ab. Für eine erste Anfrage helfen der Vertrag beziehungsweise Gesellschaftsvertrag, relevante Korrespondenz und eine Beschreibung des angestrebten Ergebnisses. Eine außergerichtliche Klärung lässt sich ebenso wenig garantieren wie ein bestimmter Ausgang eines Prozesses.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Florian Weiss
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Florian Weiss liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 17 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Feuerweg 21, 97244 Schweinfurt
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-weiss.info
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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