Veröffentlichtes Profil

Janus Galka

Janus Galka: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Schweinfurt

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Kanzlei Galka

Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt

Telefon: +49 9721 71071

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Bamberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Galka

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Janus Galka ist seit 2011 als Rechtsanwalt in Schweinfurt tätig und führt seit 2017 eine Zweigstelle in Würzburg. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verlieh ihm den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Sein Hauptaugenmerk liegt auf dem öffentlichen Recht, insbesondere dem Abgabenrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Sicherheitsrecht, öffentlichen Baurecht und allgemeinen Verwaltungsrecht. Weitere Beratungsschwerpunkte sind Umweltrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Schulrecht und Prüfungsrecht. Daneben bearbeitet er Arbeitsrecht, allgemeines Zivilrecht mit Mietrecht und Strafrecht. Im Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt auf Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach TVöD und TVL. Galka betreut Mandanten in Bayern und deutschlandweit. Vor seiner juristischen Ausbildung war er sechs Jahre in einer Kommunalverwaltung tätig, insbesondere im kommunalen Abgabenrecht und Baurecht. Seine Beratung und Vertretung stützen sich auf praktische Erfahrungen und Kenntnisse der Behördenorganisation. Er hat deutschlandweit Prozesse vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten geführt, teilweise bis zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Kanzlei nutzt elektronische Kommunikation; persönliche Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-galka.de, rechtsanwalt-galka.de

Beratung in Schweinfurt – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Janus Galka ist seit 2011 in Schweinfurt tätig. Die Kanzlei Galka befindet sich in der Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt; seit 2017 führt er außerdem eine Zweigstelle in Würzburg. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen. Die Kanzleibeschreibung stellt daneben das öffentliche Recht in den Mittelpunkt. Den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Bamberg. Diese Verbindung ist insbesondere für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst relevant: Je nach Status der betroffenen Person können arbeitsrechtliche oder beamtenrechtliche Fragen maßgeblich sein. Im Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt auf Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L. Typische Anliegen betreffen die tarifliche Eingruppierung, das Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten, Befristungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit Arbeitsverträgen, tariflichen Regelungen und Schreiben des Arbeitgebers. Davon zu unterscheiden ist das Beamtenrecht, in dem etwa dienstliche Beurteilungen, Beförderungen oder Versetzungen eine Rolle spielen. Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, beamtenrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Verwaltungsgerichte. Zum öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsfeld Galkas zählen insbesondere Abgabenrecht, Kommunalrecht, Sicherheitsrecht, öffentliches Baurecht und allgemeines Verwaltungsrecht. Weitere Schwerpunkte sind Umweltrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Schulrecht und Prüfungsrecht. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zu kommunalen Abgabenbescheiden, behördlichen Genehmigungen, Nutzungsuntersagungen oder Prüfungsentscheidungen. Vor seiner juristischen Ausbildung arbeitete Galka sechs Jahre in einer Kommunalverwaltung, insbesondere im kommunalen Abgabenrecht und Baurecht. Seine Tätigkeit knüpft damit auch an praktische Kenntnisse der Behördenorganisation an. Daneben bearbeitet er allgemeines Zivilrecht einschließlich Mietrecht sowie Strafrecht. Der örtliche Bezug liegt mit dem Kanzleisitz in Schweinfurt und der Zweigstelle in Würzburg in Unterfranken; Galka betreut zugleich Mandanten in Bayern und deutschlandweit. Er hat Prozesse vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten geführt, teilweise bis zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Für eine über Anwalt-Seiten.de vorbereitete Kontaktaufnahme bietet es sich an, das Anliegen kurz zu beschreiben und vorhandene Bescheide, Verträge oder andere relevante Schreiben zu benennen. Die persönliche Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich; die Kanzlei nutzt elektronische Kommunikation. Bekannte Termine und Fristen sollten bei der Anfrage mitgeteilt werden. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt und wie die weitere Abstimmung gestaltet wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schweinfurt

Die Kanzlei Galka hat ihre Schweinfurter Anschrift in der Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt. Als weiterer Standort ist seit 2017 eine Zweigstelle in Würzburg belegt. Eine genauere Stadtteilzuordnung, Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Anschrift und aktueller Verkehrsverbindungen planen. Fragen zum Zugang zu den Kanzleiräumen sollten vorab unmittelbar geklärt werden. Telefon und E-Mail ermöglichen eine erste Abstimmung unabhängig von einer Anfahrt; elektronische Kommunikation gehört zur Arbeitsweise der Kanzlei. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt, insbesondere Arbeitsverhältnisse nach TVöD und TV-L, sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Befristungen, Vergütung oder tarifliche Eingruppierung geführt. Dass ein öffentlicher Arbeitgeber beteiligt ist, macht einen arbeitsvertraglichen Streit nicht automatisch zu einer verwaltungsgerichtlichen Sache. Beamtenrechtliche Verfahren sowie viele Auseinandersetzungen über kommunale Abgaben, öffentliches Baurecht, Gewerbeangelegenheiten oder schulische Entscheidungen fallen hingegen regelmäßig in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise in Bayern der Verwaltungsgerichtshof befassen sich unter anderem mit Rechtsmitteln und bestimmten erstinstanzlichen Verfahren. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, hängt vom konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Allein die Kanzleianschrift in Schweinfurt legt den Gerichtsstand nicht fest; konkrete örtliche Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Homeoffice für Arbeitnehmer

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, Hinweise auf den anwendbaren Tarifvertrag und die aktuelle Tätigkeitsbeschreibung relevant. Je nach Anliegen kommen Entgeltabrechnungen, Eingruppierungsmitteilungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Schreiben zur Befristung und Kündigung hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, den Hintergrund verständlich darzustellen. Dabei sollten bereits bekannte Fristen und der Zugang wichtiger Schreiben genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Worin unterscheiden sich arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Anliegen im öffentlichen Dienst?
Entscheidend ist vor allem der rechtliche Status: Tarifbeschäftigte stehen in einem Arbeitsverhältnis, während Beamtinnen und Beamte einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis unterliegen. Für Tarifbeschäftigte können insbesondere Arbeitsvertrag, Arbeitsgesetze sowie TVöD oder TV-L maßgeblich sein. Im Beamtenrecht stehen dagegen die einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften im Vordergrund. Daraus ergeben sich unterschiedliche Verfahren und Rechtswege. Auch ähnlich klingende Anliegen, etwa zur Bezahlung oder zu einer Umsetzung, können deshalb rechtlich unterschiedlich einzuordnen sein. Die Beschäftigung bei einer Behörde allein beantwortet die Zuständigkeitsfrage noch nicht.
Welche Informationen werden für eine Anfrage zu einem behördlichen Bescheid benötigt?
Bei Anliegen aus dem Abgabenrecht, Baurecht oder allgemeinen Verwaltungsrecht ist regelmäßig der vollständige Bescheid einschließlich seiner Anlagen und einer vorhandenen Rechtsbehelfsbelehrung wichtig. Hinzu kommen das Datum der Bekanntgabe, bisheriger Schriftverkehr und eine kurze Beschreibung des verfolgten Ziels. Je nach Rechtsgebiet können weitere Dokumente wie Anträge, Pläne oder frühere Entscheidungen relevant sein. Welche Verfahrensschritte überhaupt in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab. Da behördliche Entscheidungen mit Fristen verbunden sein können, sollten entsprechende Angaben bereits bei der Kontaktanfrage deutlich erkennbar sein.
Welche Fragen können bei schulischen Entscheidungen oder Prüfungsbewertungen anwaltlich geprüft werden?
Im Schulrecht können beispielsweise Aufnahmeentscheidungen, schulische Ordnungsmaßnahmen oder Entscheidungen über den weiteren Bildungsweg Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Im Prüfungsrecht geht es häufig um Verfahrensabläufe, Bewertungsmaßstäbe oder den Umgang mit geltend gemachten Prüfungsfehlern. Eine gerichtliche Kontrolle bedeutet dabei nicht automatisch eine vollständige fachliche Neubewertung; bei prüfungsspezifischen Wertungen bestehen rechtliche Grenzen der Überprüfung. Für eine Anfrage sind die konkrete Entscheidung, einschlägige Prüfungsunterlagen und der bisherige Schriftwechsel hilfreich. Auch hier können Bekanntgabedaten und laufende Fristen für die Einordnung wesentlich sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Janus Galka

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Janus Galka: 4,8 von 5 Sternen bei 25 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Galka aus 25 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Janus Galka liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 25 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Galka insgesamt und nicht auf Janus Galka persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,825

Google veröffentlicht zu diesen 25 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Sattlerstraße 9, 97421 Schweinfurt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-galka.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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