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- Jordan Auffermann Wegener Rechtsanwälte Partnerschaft
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Jordan Auffermann Wegener Rechtsanwälte Partnerschaft hat ihren Sitz in der Friedenstraße 5 in Schweinfurt. Die Kanzlei nennt unter anderem Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Strafrecht als Tätigkeitsgebiete. Dazu gehören Fragen zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsvertragsgestaltung, Testament und Pflichtteilsansprüchen sowie Scheidung, Eheverträgen und Unterhaltsverpflichtungen. Weitere Gebiete sind beispielsweise Bankrecht, Baurecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Das Beratungsangebot richtet sich an Mandanten mit Anliegen in diesen Rechtsgebieten; die Informationen zur Erstberatung sprechen ausdrücklich Verbraucher an. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als Beratung und Prozessführung. Bei Spezialproblemen werden im Rahmen einer kanzleiübergreifenden Mandantenbetreuung auch Kooperationspartner einbezogen. Während eines Mandats informiert die Kanzlei über den Verfahrensstand. Im ersten Beratungsgespräch wird das Anliegen aufgenommen und eine erste rechtliche Bewertung gegeben. Anschließend kann die weitere Kommunikation telefonisch, per E-Mail oder in den Kanzleiräumen erfolgen. Persönliche Gespräche werden nach Terminabsprache angeboten. Über mögliche prozessuale Risiken und Kostenrisiken wird informiert.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Schweinfurt – Einordnung der Redaktion
Das Profil Wegener Schweinfurt bei der Jordan Auffermann Wegener Rechtsanwälte Partnerschaft nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Friedenstraße 5, 97421 Schweinfurt, und beschreibt ihre Tätigkeit als Beratung und Prozessführung. Für Ratsuchende stehen damit zwei Bereiche im Mittelpunkt, in denen berufliche Veränderungen und persönliche Lebensentscheidungen rechtliche Fragen auslösen können. Die im Profil genannten Schwerpunkte sind von dem breiteren Tätigkeitsspektrum der Partnerschaft zu unterscheiden, das weitere Rechtsgebiete umfasst. Im Arbeitsrecht gehören Kündigung, Abfindung und Arbeitsvertragsgestaltung zu den ausdrücklich genannten Themen. Typische Anliegen betreffen außerdem die Auslegung vertraglicher Pflichten oder die rechtliche Einordnung einer beabsichtigten Veränderung des Arbeitsverhältnisses. Mandantinnen und Mandanten können in einer Beratung klären lassen, welche Bedeutung einzelne Vertragsregelungen oder Schreiben im jeweiligen Zusammenhang haben. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen, weshalb das Datum des Zugangs wichtiger Unterlagen für die Aufnahme des Anliegens bedeutsam ist. Der familienrechtliche Schwerpunkt umfasst nach der Kanzleibeschreibung Scheidung, Eheverträge und Unterhaltsverpflichtungen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Fragestellungen: die rechtlichen Folgen einer Trennung, die Gestaltung ehelicher Vereinbarungen oder die Einordnung finanzieller Verpflichtungen innerhalb der Familie. Für ein erstes Gespräch können Angaben zu den familiären Verhältnissen, vorhandene Vereinbarungen und gegebenenfalls Einkommensunterlagen relevant sein. Welche Informationen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Eine allgemeine Beschreibung des Rechtsgebiets ersetzt daher nicht die Prüfung der individuellen Situation. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Schweinfurt. Als Kanzleianschrift ist die Friedenstraße 5 angegeben; ein bestimmter Stadtteil und Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind nicht belegt. Persönliche Gespräche werden nach Terminabsprache angeboten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, Scheidungs- und Unterhaltssachen regelmäßig vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst dem Arbeitsrecht oder Familienrecht zuordnen und knapp schildern. Dabei sind bereits erhaltene Schreiben, laufende Verfahren und bekannte Termine wichtige Angaben. Die Anfrage dient zunächst der Kontaktanbahnung; die Übernahme eines Mandats ist gesondert zu klären. Nach der Kanzleibeschreibung werden im ersten Beratungsgespräch das Anliegen aufgenommen und eine erste rechtliche Bewertung vorgenommen. Die weitere Kommunikation kann telefonisch, per E-Mail oder in den Kanzleiräumen erfolgen. Während eines Mandats informiert die Kanzlei über den Verfahrensstand sowie über mögliche Prozess- und Kostenrisiken.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schweinfurt
Die Jordan Auffermann Wegener Rechtsanwälte Partnerschaft ist in der Friedenstraße 5, 97421 Schweinfurt, ansässig. Diese Anschrift bildet den örtlichen Anlaufpunkt für das Profil Wegener Schweinfurt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Familienrecht. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine ausdrücklich belegte Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für persönliche Besprechungen ist eine Terminabsprache vorgesehen. Bei der Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die aktuellen Verbindungen beziehungsweise die örtlichen Zufahrts- und Parkmöglichkeiten anhand der Adresse geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht dokumentiert. Für arbeitsrechtliche Anliegen ist typischerweise die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder andere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann unter anderem vom Arbeitsort und vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Ein bestimmtes Gericht wird in den Profilangaben nicht genannt; aus der Kanzleianschrift in Schweinfurt allein lässt sich die Zuständigkeit deshalb nicht ableiten. Im Familienrecht werden Scheidungen und zahlreiche damit zusammenhängende Angelegenheiten vor den Familiengerichten geführt, die zu den Amtsgerichten gehören. Dazu zählen insbesondere Unterhaltsverfahren und der Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit einer Scheidung. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens, etwa den gewöhnlichen Aufenthaltsorten der Beteiligten. Fragen zu Eheverträgen können dagegen zunächst Gegenstand außergerichtlicher Beratung sein, ohne dass bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei Bedarf empfiehlt die Kanzlei, den zuständigen Rechtsanwalt zunächst telefonisch zu kontaktieren und eventuell Unterlagen vorab zu schicken. Ein persönliches Gespräch kann über das Sekretariat vereinbart werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Während eines ersten Beratungsgesprächs beschreiben Sie Ihr Anliegen oder Ihren Fall und erhalten umgehend eine erste Bewertung der rechtlichen Lage. Die Kosten für eine Erstberatung betragen für Verbraucher maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Bei weiterer Tätigkeit werden diese Kosten vollumfänglich auf die zukünftigen Leistungen angerechnet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Während eines ersten Beratungsgesprächs beschreiben Sie Ihr Anliegen oder Ihren Fall und erhalten umgehend eine erste Bewertung der rechtlichen Lage. Die Kosten für eine Erstberatung betragen für Verbraucher maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Bei weiterer Tätigkeit werden diese Kosten vollumfänglich auf die zukünftigen Leistungen angerechnet.
Für den Erstkontakt: Bei Bedarf empfiehlt die Kanzlei, den zuständigen Rechtsanwalt zunächst telefonisch zu kontaktieren und eventuell Unterlagen vorab zu schicken. Ein persönliches Gespräch kann über das Sekretariat vereinbart werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind üblicherweise das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls spätere Vertragsänderungen hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hinzukommen. Da bei der gerichtlichen Überprüfung einer Kündigung kurze gesetzliche Fristen gelten können, sollte eine Anfrage den zeitlichen Ablauf deutlich machen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus der konkreten Prüfung; eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtlichen Fristen.
- Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Abfindungsanspruch. Eine Zahlung kann beispielsweise auf einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder einer besonderen gesetzlichen Regelung beruhen. Ob eine solche Grundlage vorliegt, hängt von den Umständen des Arbeitsverhältnisses und der Beendigung ab. Bei einer Anfrage sind deshalb neben dem Kündigungsschreiben auch bereits vorliegende Angebote oder Vereinbarungsentwürfe relevant. Die rechtliche Einordnung betrifft häufig nicht nur eine mögliche Zahlung, sondern ebenso den Beendigungszeitpunkt und weitere Folgen einer Vereinbarung. Allgemeine Aussagen ersetzen hier keine individuelle Prüfung.
- Welche Themen können vor einer Trennung oder Scheidung rechtlich geklärt werden?
- Zu den typischen Themen gehören die Voraussetzungen und der Ablauf einer Scheidung, mögliche Unterhaltsverpflichtungen sowie der Versorgungsausgleich. Je nach familiärer Situation können außerdem die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen oder Angelegenheiten gemeinsamer Kinder relevant werden. Für ein erstes Gespräch hilft eine Übersicht über die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie über bestehende Vereinbarungen. Nicht jede Frage muss Gegenstand eines streitigen Gerichtsverfahrens werden. Ob eine außergerichtliche Verständigung möglich ist und welche formellen Anforderungen gelten, lässt sich nur anhand des jeweiligen Anliegens beurteilen.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zu einem Ehevertrag oder zum Unterhalt an?
- Bei einem Ehevertrag ist zunächst wichtig, ob eine neue Vereinbarung geplant ist oder ein vorhandener Vertrag geprüft werden soll. Solche Verträge bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung; anwaltliche Beratung und notarielle Beurkundung haben unterschiedliche Funktionen. Bei Unterhaltsfragen kommt es unter anderem darauf an, zwischen welchen Personen mögliche Ansprüche bestehen und welche Einkommens- und Lebensverhältnisse vorliegen. Vorhandene Verträge, gerichtliche Entscheidungen oder Unterhaltstitel können für die Einordnung wesentlich sein. Eine erste Anfrage kann den Anlass benennen, ohne bereits sämtliche persönlichen und finanziellen Einzelheiten darzustellen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Wegener Schweinfurt
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4,1 von 5 · 16 Bewertungen
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Friedenstraße 5, 97421 Schweinfurt
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- Sigrid Schäd · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Florian Weiss · Arbeitsrecht
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: kanzlei-fachanwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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