Veröffentlichtes Profil

Sibylle Brack

Sibylle Brack: Familienrecht, Verkehrsrecht und Mediation in Schweinfurt

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin · Kanzlei Sibylle Brack

Georg-Wichtermann-Platz 11, 97421 Schweinfurt

Telefon: +49 9721 6463366

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Sibylle Brack
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sibylle Brack ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Schweinfurt. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 1993 ist sie dort tätig. Nach mehrjähriger Arbeit als angestellte Anwältin und Sozia der Kanzlei Nägle, Christ, Brack gründete sie 2004 ihre eigene Anwaltskanzlei. Diese befindet sich am Georg-Wichtermann-Platz 11. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht und Verkehrsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht. Sie berät und vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Im Verkehrsrecht richtet sich ihr Angebot an Menschen mit rechtlichen Problemen rund um den Straßenverkehr oder nach einem Unfall. Als Mediatorin unterstützt sie Beteiligte bei einer selbstbestimmten Konfliktlösung auf Grundlage von Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit. Als Elemente ihrer Arbeitsweise nennt sie juristisches Wissen, Berufserfahrung, aktives Zuhören, zielorientiertes Denken und Empathie. Hinzu kommen regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kanzlei beschreibt ihren Anspruch als lösungsorientiertes Arbeiten mit zügiger und zuverlässiger Kommunikation. Silvia Höver-Herold übernimmt Empfang und Sekretariat.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-brack.de

Beratung in Schweinfurt – Einordnung der Redaktion

Sibylle Brack ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Schweinfurt. Seit ihrer Zulassung im Jahr 1993 ist sie dort anwaltlich tätig. Nach mehreren Jahren als angestellte Anwältin und als Sozia der Kanzlei Nägle, Christ, Brack gründete sie 2004 die Kanzlei Sibylle Brack. Die Kanzleianschrift lautet Georg-Wichtermann-Platz 11, 97421 Schweinfurt. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt daneben Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht. Diese unterschiedlichen Schwerpunktangaben können Ratsuchende bei ihrer Anfrage zum Anlass nehmen, die Übernahme ihres konkreten Anliegens vorab zu klären. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen aus einem bestehenden oder beendeten Arbeitsverhältnis. Dazu gehören etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen und Kündigungen. Für eine erste Einordnung sind häufig der zeitliche Ablauf, die vorhandenen Vereinbarungen und bereits ausgetauschte Schreiben wichtig. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten fristgebunden sein können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob und wann ein bestimmtes Schreiben zugegangen ist. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des Sachverhalts und der Unterlagen beurteilen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder der Umgang mit Kindern im Mittelpunkt. Sibylle Brack führt den Titel Fachanwältin für Familienrecht und berät und vertritt außergerichtlich wie gerichtlich. Als Mediatorin unterstützt sie außerdem eine selbstbestimmte Konfliktlösung. Grundlage dieses Verfahrens sind nach der Kanzleibeschreibung Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit und Freiwilligkeit. Mediation und anwaltliche Interessenvertretung erfüllen unterschiedliche Aufgaben; welche Form der Unterstützung gesucht wird, gehört deshalb zu den wichtigen Punkten einer ersten Kontaktaufnahme. Mit dem Standort am Georg-Wichtermann-Platz liegt die Kanzlei im innerstädtischen Bereich von Schweinfurt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich Arbeitsgerichte, für viele familienrechtliche Angelegenheiten die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig. Das zuständige Gericht hängt jedoch vom jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für einen Besuch lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp schildern, das Rechtsgebiet benennen und auf laufende Fristen hinweisen. Anschließend sind die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin mit der Kanzlei abzustimmen. Empfang und Sekretariat übernimmt Silvia Höver-Herold.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schweinfurt

Die Kanzlei Sibylle Brack befindet sich am Georg-Wichtermann-Platz 11 im innerstädtischen Bereich von Schweinfurt. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug zur Stadt, in der Sibylle Brack seit ihrer Zulassung 1993 tätig ist. Die Anschrift dient als Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die aktuellen Verbindungen, bei einer Anreise mit dem Pkw die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten zu prüfen. Belegte Angaben zu einzelnen Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch mit der Kanzlei abstimmen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, beispielsweise über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz. Je nach Fall können unter anderem der Arbeitsort und der Sitz der beklagten Partei relevant sein. Familienrechtliche Verfahren werden typischerweise vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Dazu zählen Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Auch hier bestimmen gesetzliche Regeln die örtliche Zuständigkeit; Wohnort und gewöhnlicher Aufenthalt können dabei eine Rolle spielen. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt. Eine Mediation ist dagegen ein außergerichtliches Verfahren und setzt die Bereitschaft der Beteiligten zur gemeinsamen Konfliktbearbeitung voraus.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und die zum Streit gehörende Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen kommen etwa eine Kündigung, eine Abmahnung, Gehaltsabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Wichtig ist auch die Information, wann relevante Schreiben eingegangen sind und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, sollte vor der Übermittlung umfangreicher oder sensibler Dokumente mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage nach einer Kündigung an?
Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb das Datum des Zugangs, die vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vorhandene Schreiben nennen. Auch Angaben dazu, ob bereits etwas unterschrieben wurde oder ein Verfahren anhängig ist, helfen bei der Einordnung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtlichen Fristen und bedeutet noch keine Mandatsübernahme. Ob und welche Schritte im konkreten Fall möglich sind, bedarf einer individuellen Prüfung.
Welche Themen können bei einer familienrechtlichen Erstbesprechung nach einer Trennung angesprochen werden?
Bei einer Trennung können mehrere rechtliche Fragen zusammentreffen: die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, finanzielle Unterstützung, gemeinsame Verbindlichkeiten, Vermögensfragen und eine mögliche Scheidung. Wenn Kinder betroffen sind, kommen Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzu. Für die Erstbesprechung ist eine Übersicht über die familiäre Situation und die bereits getroffenen Absprachen hilfreich. Nicht jedes Thema muss sofort abschließend behandelt werden. Das Gespräch kann zunächst dazu dienen, offene Fragen zu ordnen und den weiteren Informationsbedarf festzustellen.
Was unterscheidet Mediation von anwaltlicher Vertretung im Familienrecht?
Bei einer anwaltlichen Vertretung steht die Wahrnehmung der Interessen der vertretenen Person im Vordergrund. Eine Mediatorin begleitet dagegen die Beteiligten bei der eigenverantwortlichen Suche nach einer gemeinsamen Lösung, ohne selbst über den Konflikt zu entscheiden. Mediation beruht auf Freiwilligkeit und einem vertraulichen Rahmen. Sie kann beispielsweise unterschiedliche Vorstellungen zu Trennungsfolgen zum Gegenstand haben. Ob sie geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und der Situation der Beteiligten ab. Eine unabhängige rechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen kann zusätzlich erforderlich sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sibylle Brack

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Sibylle Brack: 4,5 von 5 Sternen bei 22 Bewertungen
4,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Sibylle Brack aus 22 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,5 von 5 · 22 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Sibylle Brack insgesamt und nicht auf Sibylle Brack persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Georg-Wichtermann-Platz 11, 97421 Schweinfurt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzlei-brack.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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