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- Kanzlei Heike Rabenow
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Heike Rabenow führt ihre Kanzlei in der Sternstraße 30 in Magdeburg und bietet seit 1999 Rechtsvertretung an. Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt sie in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Scheidungssachen, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Abstammungs- und Adoptionssachen sowie Unterhaltsfragen. Hinzu kommen Gewaltschutzverfahren, Versorgungsausgleich und Güterrechtssachen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bearbeitung strafrechtlicher Mandate im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Heike Rabenow unterstützt beschuldigte Personen in sämtlichen Verfahrensstadien, auch als Pflichtverteidigerin. Die Tätigkeit umfasst Ermittlungsverfahren, Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen, Strafbefehlsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittel und Strafvollstreckung. Darüber hinaus vertritt sie geschädigte Personen und steht Zeugen als Zeugenbeistand zur Seite. Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte sind Verkehrsunfallrecht, Straßenverkehrsrecht und Arbeitsrecht mit Kündigungsschutz. Genannt werden außerdem Ordnungswidrigkeiten, Verkehrssachen, Führerscheinsachen und Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Für rechtliche Fragen außerhalb dieser Bereiche bietet sie ebenfalls Kontaktaufnahme an. Zum Kanzleiteam gehören eine Rechtsanwaltsfachangestellte, eine Mitarbeiterin und eine Auszubildende.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-rabenow.de, kanzlei-rabenow.de
Beratung in Magdeburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Heike Rabenow führt ihre Kanzlei in der Sternstraße 30 in 39104 Magdeburg und bietet seit 1999 Rechtsvertretung an. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Im Familienrecht trägt sie die Bezeichnung Fachanwältin. Ihre Tätigkeit umfasst außergerichtliche und gerichtliche Verfahren. Für Ratsuchende verbindet das Profil damit Fragen aus dem Arbeitsleben mit rechtlichen Anliegen rund um Trennung, Kinder und familiäre Verantwortung. Je nach Sachverhalt stehen die Prüfung von Unterlagen, die Klärung unterschiedlicher Positionen oder die Vertretung in einem Verfahren im Mittelpunkt. Im Arbeitsrecht gehört der Kündigungsschutz zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsbereichen. Typische Anliegen in diesem Rechtsgebiet sind außerdem Fragen zu Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Mandantinnen und Mandanten können dabei vor der Aufgabe stehen, ein Schreiben des Arbeitgebers einzuordnen oder einen zeitlichen Ablauf nachvollziehbar darzustellen. Für eine erste Befassung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, relevante Korrespondenz und die Daten wichtiger Ereignisse von Bedeutung. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine Kontaktanfrage ersetzt deren Prüfung nicht. Im Familienrecht bearbeitet Heike Rabenow nach der Kanzleibeschreibung Scheidungssachen, Unterhaltsfragen sowie Angelegenheiten der elterlichen Sorge und des Umgangs. Hinzu kommen Abstammungs- und Adoptionssachen, Gewaltschutzverfahren, Versorgungsausgleich und Güterrechtssachen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Fragen: die Betreuung von Kindern nach einer Trennung, finanzielle Beziehungen innerhalb der Familie oder die Behandlung von Vermögen und Versorgungsanrechten. Welche Themen miteinander verbunden sind und welche gesondert betrachtet werden müssen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung beginnt unmittelbar mit einem Gerichtsverfahren. Der örtliche Bezug liegt in Magdeburg mit den im Standortumfeld genannten Stadtteilen Altstadt, Stadtfeld und Buckau. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für familienrechtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wesentliche Termine und Angaben zu bereits vorliegenden Schreiben. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie Unterlagen übermittelt werden sollen, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Die Anfahrt zur Sternstraße lässt sich anhand der genauen Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Magdeburg
- Amtsgericht Magdeburg
- Landgericht Magdeburg
Die Kanzlei Heike Rabenow befindet sich in der Sternstraße 30, 39104 Magdeburg. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Stadtfeld und Buckau genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Viertel. Die Anschrift dient als konkreter Orientierungspunkt für die Anfahrt innerhalb des Magdeburger Stadtgebiets. Für den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind aktuelle Verbindungen zur Adresse maßgeblich. Bei einer Anreise mit dem Pkw hängen Route und Abstellmöglichkeiten von der jeweiligen Verkehrssituation und den örtlichen Regelungen ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit liegen nicht vor. Von den genannten Gerichten ist insbesondere das Amtsgericht Magdeburg für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Bedeutung. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltsangelegenheiten sowie Verfahren zu elterlicher Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt. Auch Gewaltschutzsachen gehören zu ihren Aufgaben. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Magdeburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Landgericht Magdeburg ist für die arbeits- und familienrechtlichen Kernanliegen dieses Profils regelmäßig nicht das erstinstanzliche Gericht. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa Kündigungsschutzklagen, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. In Familiensachen führt der Rechtsmittelweg regelmäßig zum Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht. Die passende Gerichtsbarkeit und der konkrete Verfahrensort sind deshalb voneinander zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs wichtig. Ergänzend können Nachträge zum Vertrag, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und einschlägige Korrespondenz hilfreich sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Sachverhalts. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Unnötige sensible Daten sollten zunächst nicht mitgeschickt werden.
- Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Beide können erhebliche Folgen haben, etwa für den Beendigungszeitpunkt, offene Vergütung oder sozialrechtliche Fragen. Bei einer Vereinbarung können außerdem Regelungen zu Freistellung, Zeugnis und sonstigen Ansprüchen enthalten sein. Für die rechtliche Einordnung sind der genaue Wortlaut und die Begleitumstände entscheidend. Ob eine Erklärung wirksam ist oder eine Vereinbarung in Betracht kommt, lässt sich nicht allein anhand ihrer Überschrift beurteilen.
- Welche Themen können neben der Scheidung rechtlich zu klären sein?
- Neben der Auflösung der Ehe können Unterhalt, Vermögensfragen und der Ausgleich von Versorgungsanrechten eine Rolle spielen. Bei gemeinsamen Kindern kommen Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs hinzu. Nicht alle diese Angelegenheiten sind automatisch Gegenstand desselben Verfahrens. Manche werden im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt, andere gesondert oder zunächst außergerichtlich. Für ein erstes Gespräch ist eine Übersicht über die familiäre Situation, vorhandene Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben hilfreich. Welche Punkte tatsächlich klärungsbedürftig sind, hängt von den individuellen Verhältnissen ab.
- Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den Kontakt des Kindes zu Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, können im Alltag aber eng zusammenhängen. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass die gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei Auseinandersetzungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Absprachen und zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen, ohne dass daraus bereits eine rechtliche Bewertung folgt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Heike Rabenow
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4,0 von 5 · 32 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Sternstraße 30, 39104 Magdeburg
- Montag bis Donnerstag
- 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Freitag
- 08.00 bis 13.00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-rabenow.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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