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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Julia Wittich ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Duisburg. Ihre Kanzlei befindet sich in der Hansastr. 1-3. Sie berät insbesondere im Familienrecht, allgemeinen Zivilrecht, Erbrecht und Ausländerrecht. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Scheidung, Versorgungsausgleich, Güterrecht, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Zum Ausländerrecht werden Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Familiennachzug aufgeführt. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten, die Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten und eine persönliche Beratung suchen. Julia Wittich legt nach eigener Darstellung Wert auf ein persönliches und vertrauensvolles Miteinander während der Beratung und der gesamten Mandatsbearbeitung. Sie erarbeitet individuelle Lösungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls. Die Webseite nennt außerdem Erstberatung, Gebühren nach RVG, Honorarvereinbarung, Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe. Als Downloads stehen ein Mandantenfragebogen, eine Vollmacht und ein PKH-/VKH-Formular bereit. Für die Terminvereinbarung wird eine Telefonnummer angegeben; die Kanzlei ist auch per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: wittich-kanzlei.de, wittich-kanzlei.de
Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion
Julia Wittich ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Duisburg. Ihre Kanzlei Wittich befindet sich in der Hansastr. 1–3, 47058 Duisburg. Den Hauptschwerpunkt ihres Profils bildet das Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt hierzu Scheidung, Versorgungsausgleich, Güterrecht, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Für Mandantinnen und Mandanten umfasst dieser Bereich sowohl Fragen zur rechtlichen Gestaltung familiärer Beziehungen als auch die Folgen einer Trennung. Häufig müssen dabei persönliche Lebensumstände, finanzielle Verhältnisse und die Bedürfnisse gemeinsamer Kinder im Zusammenhang betrachtet werden. Bei einer Scheidung können neben der Auflösung der Ehe etwa die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Unterhaltsangelegenheiten betreffen unterschiedliche familiäre Konstellationen, beispielsweise den Unterhalt für Kinder oder Ehegatten. Beim Sorge- und Umgangsrecht stehen die Verantwortung für ein Kind und die Gestaltung seiner Beziehungen zu den Eltern im Mittelpunkt. Welche Themen zusammengehören und welche gesondert behandelt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Beratung dient hier zunächst der Einordnung der Situation, der vorhandenen Unterlagen und möglicher Verfahrenswege. Daneben berät Julia Wittich nach der Kanzleibeschreibung im allgemeinen Zivilrecht, im Erbrecht und im Ausländerrecht. Typische Anliegen dieser Bereiche sind vertragliche Ansprüche, rechtliche Fragen nach einem Todesfall sowie der Aufenthalt in Deutschland. Im Ausländerrecht werden ausdrücklich Aufenthaltsrecht, Einbürgerung und Familiennachzug aufgeführt. Berührungspunkte zum Familienrecht können beispielsweise entstehen, wenn eine familiäre Veränderung zugleich aufenthaltsrechtliche Fragen aufwirft. Nach eigener Darstellung legt Julia Wittich bei der Beratung und Mandatsbearbeitung Wert auf ein persönliches, vertrauensvolles Miteinander und die Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Falls. Der örtliche Bezug ist Duisburg mit seinen unterschiedlichen Stadtbereichen, darunter Mitte, Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen. Für familienrechtliche Gerichtsverfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; am Standort kommt abhängig von der örtlichen Zuständigkeit das Amtsgericht Duisburg in Betracht. Die konkrete Anfahrt zur Hansastr. 1–3 lässt sich anhand der Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und die dort verfügbaren Kontaktangaben prüfen. Die Kanzlei nennt Telefon und E-Mail als Kontaktwege. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bekannte Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die weitere Abstimmung kann klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg
- Amtsgericht Duisburg
- Landgericht Duisburg
- Arbeitsgericht Duisburg
Die Kanzlei Wittich hat ihre Anschrift in der Hansastr. 1–3, 47058 Duisburg. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Duisburg relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Ob ein konkretes Verfahren beim Amtsgericht Duisburg geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Insbesondere Wohnorte und der gewöhnliche Aufenthalt beteiligter Kinder können dabei Bedeutung haben. Auch für die ergänzend genannten Rechtsgebiete ist eine Unterscheidung wichtig. Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten können abhängig von Streitgegenstand und Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Duisburg verhandelt werden. Erbrechtliche Angelegenheiten betreffen einerseits das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht, etwa bei Erbscheinsverfahren, andererseits gegebenenfalls streitige Zivilverfahren. Das Arbeitsgericht Duisburg ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und damit kein typisches Gericht für den ausgewiesenen Schwerpunkt dieses Profils. Streitigkeiten im Aufenthalts- oder Einbürgerungsrecht gehören regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht zu den drei genannten Gerichten. Zum Duisburger Umfeld zählen unter anderem Mitte, Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen. Eine genaue Stadtteilzuordnung oder eine belegte Innenstadtlage der Kanzlei lässt sich den Angaben nicht entnehmen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Kanzleianschrift den Ausgangspunkt einer aktuellen Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Versorgungsanrechten relevant werden. Bei gemeinsamen Kindern kommen Informationen zur bisherigen Betreuung hinzu. Nicht sämtliche Dokumente müssen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Bekannte gerichtliche Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Werden Unterhalt, Vermögen und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung gemeinsam geklärt?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Der Versorgungsausgleich bezieht sich grundsätzlich auf während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte. Das Güterrecht betrifft die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten, während Unterhalt den laufenden Lebensbedarf bestimmter Familienangehöriger betrifft. Einige Fragen können im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt werden, andere erfordern gesonderte Schritte oder Vereinbarungen. Nicht jede finanzielle Folge wird automatisch durch den Scheidungsausspruch geregelt. Für die Vorbereitung einer Beratung ist deshalb eine Übersicht über offene finanzielle Fragen und bereits bestehende Absprachen hilfreich.
- Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, beispielsweise bei wichtigen Entscheidungen über Gesundheit, Erziehung oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beendet eine gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Vor einer Mandatsanfrage können die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und die konkret streitigen Fragen sachlich zusammengestellt werden, ohne daraus bereits rechtliche Schlussfolgerungen abzuleiten.
- Können Familiennachzug und Trennung auch aufenthaltsrechtliche Fragen auslösen?
- Familiäre Beziehungen können für bestimmte Aufenthaltstitel und für den Familiennachzug rechtlich bedeutsam sein. Verändert sich die familiäre Situation, können deshalb neben familienrechtlichen auch aufenthaltsrechtliche Fragen entstehen. Die Einordnung hängt unter anderem von der Art des Aufenthaltstitels, den persönlichen Umständen und dem bisherigen Aufenthaltsverlauf ab. Eine Trennung hat nicht in jeder Konstellation dieselben Folgen. Für eine erste Anfrage sind daher Angaben zum Aufenthaltstitel, zu beteiligten Familienangehörigen und zu vorhandenen behördlichen Schreiben hilfreich. Familiengerichtliche und ausländerbehördliche Verfahren sind dabei voneinander zu unterscheiden.
- Welche Unterstützung bei Beratungskosten und Gerichtskosten kommt grundsätzlich infrage?
- Bei begrenzten wirtschaftlichen Mitteln können je nach Voraussetzungen Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Beratungshilfe betrifft grundsätzlich die außergerichtliche rechtliche Unterstützung. In familiengerichtlichen Verfahren ist regelmäßig von Verfahrenskostenhilfe die Rede; in anderen gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe einschlägig sein. Eine Bewilligung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt eine Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Dabei werden insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Vor einer Mandatsanfrage kann geklärt werden, welche Nachweise erforderlich sind und wie die Prüfung einer möglichen Unterstützung angestoßen werden kann.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Julia Wittich
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4,5 von 5 · 28 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: wittich-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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