Veröffentlichtes Profil

Oliver Schloz

Dr. Oliver Schloz: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Offenburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht · Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB

Bertha-von-Suttner-Straße 7, 77654 Offenburg

Telefon: +49 781 919380

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Oliver Schloz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Offenburg. Er gehört zu den Partnern der Kanzlei Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB in der Bertha-von-Suttner-Straße 7. Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten in Offenburg und der Ortenau tätig. Zu ihren genannten Fachgebieten und Leistungen gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, Mediation und Strafrecht. Die Kanzlei betreut Mandanten, die sich nach ihrer Darstellung oft in existentiellen Krisen befinden. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als gemeinsame Entwicklung einer Strategie für schwierige Lebenslagen. Über die Darstellung der Rechtslage hinaus ermittelt sie die Wünsche ihrer Mandanten und sucht nach Wegen, diese zu erreichen. Regelmäßige Fortbildung, wirtschaftliche Qualifikation und soziale Kompetenz gehören zu ihrem beschriebenen Selbstverständnis. Menschlichkeit nennt die Kanzlei als Anspruch sowohl für die Mandantenbetreuung als auch für den Umgang mit Behörden, Gerichten, Mitarbeitern und Gegnern.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-offenburg.de, kanzlei-offenburg.de

Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion

Dr. Oliver Schloz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Offenburg. Er gehört zu den Partnern der Kanzlei Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB in der Bertha-von-Suttner-Straße 7, 77654 Offenburg. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten in Offenburg und der Ortenau tätig. Oliver Schloz ist der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugeordnet. Seine Fachanwaltsqualifikation im Insolvenzrecht ergänzt den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt um ein Rechtsgebiet, das insbesondere bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens Berührungspunkte mit Beschäftigungsverhältnissen haben kann. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die den beruflichen Alltag und die wirtschaftliche Lebensplanung unmittelbar betreffen. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Auch Arbeitszeugnisse und Veränderungen der Arbeitsbedingungen können Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses und der vorhandenen Unterlagen. Dabei können der zeitliche Verlauf und der Zugang bestimmter Schreiben von Bedeutung sein, weil arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen teilweise kurzen gesetzlichen Fristen unterliegen. Der weitere Profilschwerpunkt Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Hier stehen persönliche Beziehungen und finanzielle Folgen häufig nebeneinander. Eine rechtliche Bestandsaufnahme kann helfen, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Verfahrenswege zu verstehen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als gemeinsame Entwicklung einer Strategie für schwierige Lebenslagen. Nach ihrer Darstellung werden dabei neben der Rechtslage auch die Wünsche der Mandantinnen und Mandanten ermittelt und in die weitere Vorgehensweise einbezogen. Der örtliche Bezug liegt in Offenburg und der Ortenau; auch für Ratsuchende aus Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch ist die Kanzlei ein örtlicher Ansprechpartner. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Offenburg. Familienrechtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Familiengericht am Amtsgericht geführt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die dort verfügbaren Kontaktangaben zu nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg

  • Amtsgericht Offenburg
  • Landgericht Offenburg

Die Kanzlei Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB hat ihren Sitz in der Bertha-von-Suttner-Straße 7 in 77654 Offenburg. Ihr räumlicher Bezug reicht nach der Kanzleibeschreibung über die Stadt hinaus in die Ortenau. Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch gehören zu den genannten Offenburger Stadtteilen; eine konkrete Lage der Kanzlei innerhalb dieser Stadtteile lässt sich aus den Angaben jedoch nicht ableiten. Ebenso fehlen belegte Informationen zu bestimmten Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt einer aktuellen Routenplanung dienen. Ob besondere Anforderungen an den Zugang bestehen, lässt sich vor einem persönlichen Termin direkt erfragen. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Familienrecht ist unter den örtlichen Gerichten insbesondere das Amtsgericht Offenburg relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit am Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Das Landgericht Offenburg ist dagegen nicht die typische erste Anlaufstelle für familienrechtliche Angelegenheiten. Auch individuelle Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören regelmäßig weder vor das Amtsgericht noch vor das Landgericht, sondern vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Insolvenzverfahren gehören grundsätzlich zu den Amtsgerichten als Insolvenzgerichten; dabei können besondere Zuständigkeitskonzentrationen bestehen. Aus dem Kanzleisitz allein lässt sich deshalb keine gerichtliche Zuständigkeit für einen konkreten Fall ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zur Bearbeitung der Anfrage benötigt die Kanzlei neben Ihrem Namen Angaben zur Kontaktaufnahme, wie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Besonders sensible Daten, beispielsweise Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischen Herkunft oder Gesundheitsdaten, sollen nicht zum Inhalt der Anfrage gemacht werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Zur Bearbeitung der Anfrage benötigt die Kanzlei neben Ihrem Namen Angaben zur Kontaktaufnahme, wie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Besonders sensible Daten, beispielsweise Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischen Herkunft oder Gesundheitsdaten, sollen nicht zum Inhalt der Anfrage gemacht werden.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Nichts ist beständiger als der Wandel
  • Festtagsgrüße vom Co-Piloten
  • Happy Birthday, Grundgesetz

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein Berlin
  • Freunde der rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg e.V.
  • Freundeskreis der Wirtschaftsjunioren Ortenau

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können auch Nachträge zum Vertrag, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und bisherige Korrespondenz eine Rolle spielen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung wichtig ist. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt keine gerichtlichen Fristen und bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung regeln; eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind der vollständige Wortlaut, die Begleitumstände und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses wichtig. Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt vom Einzelfall ab.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung benannt werden?
Hilfreich ist eine kurze Übersicht zur familiären Situation und dazu, welche Fragen aktuell im Vordergrund stehen. Dazu können der Trennungszeitpunkt, gemeinsame Kinder, Wohnverhältnisse, Einkommen und bestehende Vereinbarungen gehören. Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, die sich dennoch gegenseitig beeinflussen können. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche persönlichen Unterlagen. Welche Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der ersten Abstimmung klären. Bereits laufende gerichtliche Verfahren sollten erwähnt werden.
Müssen Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang immer gerichtlich geklärt werden?
Nicht jede familienrechtliche Meinungsverschiedenheit muss vor Gericht ausgetragen werden. Je nach Gegenstand kommen außergerichtliche Absprachen, anwaltlich begleitete Verhandlungen oder eine Mediation in Betracht. Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen an Inhalt, Form und Verbindlichkeit einer Regelung. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Eine Scheidung selbst setzt dagegen ein gerichtliches Verfahren voraus. Ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist oder eine gerichtliche Klärung benötigt wird, hängt unter anderem von der Konfliktlage, der Dringlichkeit und den betroffenen Rechten ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Schloz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Oliver Schloz: 5,0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB aus 4 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 4 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB insgesamt und nicht auf Oliver Schloz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 4 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Bertha-von-Suttner-Straße 7, 77654 Offenburg

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Weiterführende Informationen

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzlei-offenburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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