- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Oliver Schloz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Offenburg. Er gehört zu den Partnern der Kanzlei Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB in der Bertha-von-Suttner-Straße 7. Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten in Offenburg und der Ortenau tätig. Zu ihren genannten Fachgebieten und Leistungen gehören Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Erbrecht, Mediation und Strafrecht. Die Kanzlei betreut Mandanten, die sich nach ihrer Darstellung oft in existentiellen Krisen befinden. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als gemeinsame Entwicklung einer Strategie für schwierige Lebenslagen. Über die Darstellung der Rechtslage hinaus ermittelt sie die Wünsche ihrer Mandanten und sucht nach Wegen, diese zu erreichen. Regelmäßige Fortbildung, wirtschaftliche Qualifikation und soziale Kompetenz gehören zu ihrem beschriebenen Selbstverständnis. Menschlichkeit nennt die Kanzlei als Anspruch sowohl für die Mandantenbetreuung als auch für den Umgang mit Behörden, Gerichten, Mitarbeitern und Gegnern.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-offenburg.de, kanzlei-offenburg.de
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Dr. Oliver Schloz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Offenburg. Er gehört zu den Partnern der Kanzlei Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB in der Bertha-von-Suttner-Straße 7, 77654 Offenburg. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten in Offenburg und der Ortenau tätig. Oliver Schloz ist der Rechtsanwaltskammer Freiburg zugeordnet. Seine Fachanwaltsqualifikation im Insolvenzrecht ergänzt den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt um ein Rechtsgebiet, das insbesondere bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens Berührungspunkte mit Beschäftigungsverhältnissen haben kann. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die den beruflichen Alltag und die wirtschaftliche Lebensplanung unmittelbar betreffen. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Auch Arbeitszeugnisse und Veränderungen der Arbeitsbedingungen können Gegenstand einer rechtlichen Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses und der vorhandenen Unterlagen. Dabei können der zeitliche Verlauf und der Zugang bestimmter Schreiben von Bedeutung sein, weil arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen teilweise kurzen gesetzlichen Fristen unterliegen. Der weitere Profilschwerpunkt Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Hier stehen persönliche Beziehungen und finanzielle Folgen häufig nebeneinander. Eine rechtliche Bestandsaufnahme kann helfen, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Verfahrenswege zu verstehen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als gemeinsame Entwicklung einer Strategie für schwierige Lebenslagen. Nach ihrer Darstellung werden dabei neben der Rechtslage auch die Wünsche der Mandantinnen und Mandanten ermittelt und in die weitere Vorgehensweise einbezogen. Der örtliche Bezug liegt in Offenburg und der Ortenau; auch für Ratsuchende aus Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch ist die Kanzlei ein örtlicher Ansprechpartner. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Offenburg. Familienrechtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Familiengericht am Amtsgericht geführt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die dort verfügbaren Kontaktangaben zu nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 26.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
- Amtsgericht Offenburg
- Landgericht Offenburg
Die Kanzlei Dr. Schloz • Braun • Kiefer & Partner mbB hat ihren Sitz in der Bertha-von-Suttner-Straße 7 in 77654 Offenburg. Ihr räumlicher Bezug reicht nach der Kanzleibeschreibung über die Stadt hinaus in die Ortenau. Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch gehören zu den genannten Offenburger Stadtteilen; eine konkrete Lage der Kanzlei innerhalb dieser Stadtteile lässt sich aus den Angaben jedoch nicht ableiten. Ebenso fehlen belegte Informationen zu bestimmten Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt einer aktuellen Routenplanung dienen. Ob besondere Anforderungen an den Zugang bestehen, lässt sich vor einem persönlichen Termin direkt erfragen. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Familienrecht ist unter den örtlichen Gerichten insbesondere das Amtsgericht Offenburg relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit am Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Das Landgericht Offenburg ist dagegen nicht die typische erste Anlaufstelle für familienrechtliche Angelegenheiten. Auch individuelle Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, gehören regelmäßig weder vor das Amtsgericht noch vor das Landgericht, sondern vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Insolvenzverfahren gehören grundsätzlich zu den Amtsgerichten als Insolvenzgerichten; dabei können besondere Zuständigkeitskonzentrationen bestehen. Aus dem Kanzleisitz allein lässt sich deshalb keine gerichtliche Zuständigkeit für einen konkreten Fall ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 26.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zur Bearbeitung der Anfrage benötigt die Kanzlei neben Ihrem Namen Angaben zur Kontaktaufnahme, wie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Besonders sensible Daten, beispielsweise Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischen Herkunft oder Gesundheitsdaten, sollen nicht zum Inhalt der Anfrage gemacht werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Zur Bearbeitung der Anfrage benötigt die Kanzlei neben Ihrem Namen Angaben zur Kontaktaufnahme, wie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Besonders sensible Daten, beispielsweise Angaben zur Gewerkschaftszugehörigkeit, ethnischen Herkunft oder Gesundheitsdaten, sollen nicht zum Inhalt der Anfrage gemacht werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Nichts ist beständiger als der Wandel
- Festtagsgrüße vom Co-Piloten
- Happy Birthday, Grundgesetz
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein Berlin
- Freunde der rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg e.V.
- Freundeskreis der Wirtschaftsjunioren Ortenau
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können auch Nachträge zum Vertrag, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und bisherige Korrespondenz eine Rolle spielen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung wichtig ist. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt keine gerichtlichen Fristen und bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Er kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung regeln; eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind der vollständige Wortlaut, die Begleitumstände und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses wichtig. Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt vom Einzelfall ab.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht zur familiären Situation und dazu, welche Fragen aktuell im Vordergrund stehen. Dazu können der Trennungszeitpunkt, gemeinsame Kinder, Wohnverhältnisse, Einkommen und bestehende Vereinbarungen gehören. Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, die sich dennoch gegenseitig beeinflussen können. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche persönlichen Unterlagen. Welche Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der ersten Abstimmung klären. Bereits laufende gerichtliche Verfahren sollten erwähnt werden.
- Müssen Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang immer gerichtlich geklärt werden?
- Nicht jede familienrechtliche Meinungsverschiedenheit muss vor Gericht ausgetragen werden. Je nach Gegenstand kommen außergerichtliche Absprachen, anwaltlich begleitete Verhandlungen oder eine Mediation in Betracht. Dabei gelten unterschiedliche Anforderungen an Inhalt, Form und Verbindlichkeit einer Regelung. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Eine Scheidung selbst setzt dagegen ein gerichtliches Verfahren voraus. Ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist oder eine gerichtliche Klärung benötigt wird, hängt unter anderem von der Konfliktlage, der Dringlichkeit und den betroffenen Rechten ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 26.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Schloz
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Google-Bewertungen der Kanzlei
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Kanzlei und Anfahrt
Bertha-von-Suttner-Straße 7, 77654 Offenburg
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Heirat ohne Namensänderung: Wen muss man informieren?
Arbeitsrecht
Wer heiratet und seinen bisherigen Nachnamen behält, benötigt grundsätzlich keinen neuen Personalausweis und muss bestehende Verträge nicht allein wegen der Eheschließung auf einen anderen Namen umstellen lassen.
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Ruhestörung durch Nachbarn: Wann lautes Reden rechtlich unzulässig ist
Familienrecht
Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
- Kind lebt beim Vater: Muss die Mutter Unterhalt zahlen?
Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- Als Rentner Vollzeit arbeiten: Welche Abzüge entstehen bei Rente und Arbeitslohn?
Arbeitsrecht
Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht und weiterhin Vollzeit arbeitet, erhält zwei rechtlich unterschiedlich behandelte Einnahmen: Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Offenburg
- Fahr Gross Indetzki · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Daniel Knörle · Familienrecht
- Corinne Amend · Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht
- Christoph Schneble · Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht
- Jesus Valdes Reyes · Strafrecht, Familienrecht
- Yvonne Kerkhoff · Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzlei-offenburg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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